090090000263 oder auch Matlock - ermitteln Sie (Teil 2)

Spekulationen zu Matlock

Nachdem ich im ersten Anlauf nicht die hohe Huerde der NUB-Konformitaet gemeistert habe, ist nun das voruebergehend verschwundene Posting in eine NUB - konformer Fassung ueberarbeitet und von HDUS zurueckgestellt worden (Danke!). Sorry an die Moderatoren, wenn ich zum wiederholten Male fuer Arbeit gesorgt habe, ich verstehe die Motivation sehr gut, muss mich nur manchmal in meinem Mitteilungsbeduerftnis bremsen.

Waere schade, wenn meine wilden Spekulationen ueber eine Verbindung von Matlock zu GAZA AsP/dem spanischen Rattenschwanz oder alternativ liberECO durch die zwischenzeitliche Sperrung untergehen. Deswegen hier nochmal der Hinweis darauf.

@Galdikas
Ist Dir eigentlich aufgefallen, dass Deine beiden Zitate des daenischen Handelsregisters zu Crea Invest (im Rahmen der Nachforschungen zu meinem Lieblingsphantom MPD) und zu Gaza Media AsP zunaechst den selben Direktionsvorsitzenden haben? Nachdem MPD und seine Firma Arthur Bradley Smith laut tschechischer Presse zu den Offshore Firmenspezialisten gehoert, halte ich dies fuer ein weiteres Indiz fuer einen moeglichen Zusammenhang.
Gr,
TSCoreNinja
 
Hi,

ich hatte auch auf meiner Februar-Rechnung auch einen Posten mit dem Dialer ...423 (29,95 € incl. für 1 Sekunde). Nach einem schriftlichen Einspruch habe ich drei Wochen lang nichts gehört. Vorgestern hat die Telekom mit einen Brief geantwortet, in dem sie auf ihre Forderungen verzichtet. Aber keine Spur davon, dass die Registrierung des Dialers zurückgezogen wurde, sondern nur Geschwafel: Kulanz und eigentlich rechtlich dazu nicht verpflichtet. Ausserdem hätte ich ja noch nie eine strittige Forderung gehabt und sie wollten die Geschäftsbeziehung mit mir nicht gefährden. Jaja, wer's glaubt...
Der Brief sah jedenfalls sehr nach einem Serienbrief aus.

In meinen Einspruch habe ich auf zwei Dinge hingewiesen: 1.) bei einer Sekunde Verbindungszeit kann ich gar keine Leistung in Anspruch genommen haben und 2.) ich habe noch nie eine 0190/0900-Nummer angerufen. Ob sich die Telekom davon allerdings hat überzeugen lassen, wage ich zu bezweifeln. Als Beweis diente nur der EVN. Die Webseite kann ich nicht mehr nachvollziehen und auch den Dialer hatte ich sofort gelöscht, damit er keinen weiteren Schaden anrichtet.

Auf jeden Fall einmal herzlichen Dank an alle, die mitgeholfen haben, dass die RegTP auf Matlock aufmerksam geworden ist.
 
pure Willkür

ich hatte heute wieder ein nettes Gespräch mit einem Berater der Rechnungsstelle....Als ich ihm sagte , dass es dialer Opfer ( easybilling) gibt die ihren Betrag zurückbekommen haben , bekam ich folgende unfassbare Antwort :

"Es hängt immer davon ab wieviel Arbeit wir zurzeit haben. Manchmal wird auf den Betrag verzichtet wenn wir zuviel zu tun haben und keine neuen Fälle bearbeiten können. Dies geschieht aber aus Kulanzgründen"

--> Als ich ihn darum bat diese Kulanz doch auch bei mir anzuwenden ....
Bekam ich die Antwort:

"unsere Arbeitzkapazitäten sind nicht überlastet, so dass ihr Fall bereits bearbeitet wird"


!!!!!!!!!! LEUTE RUFT EURE BERATER ( siehe Unterschrift der Mahnungen),, BEI MEHR ARBEIT machen die DIcht .... und folgende Nachricht erscheint ---> """"" SYSTEM ÜBERLASTET""""""""""
Mein Berater wir auf jeden Fall in einer Woche anfangen von mir zu träumen ..... bei 5 Anrufen täglich ;)
 
TSCoreNinja schrieb:
Wie waere es eigentlich mit Geldwaescheanzeigen gegen Telekom? Die haben doch alles selbst geprueft! Und mit Betrugsanzeige gegen Eggebert. Der hat immerhin eine Falschaussage gemacht. Man sollte aber die Begruendung der RegTP abwarten...

Gr,
TSCoreNinja
Nach längerer Abwesenheit im Forum ist es ja äußerst interessant,
wie sich die ganze Angelegenheit entwickelt hat. Vor allem da ich
erst vor ein paar Tagen eine Ablehnung meines Einspruch bei den
TELE[] erhalten habe.

Warte mal die Begründung der RegTP ab und werde ggf. Anzeige
gegen die T-Com und unseren "FREUNDEN" in EEEEEGGEBECK
erstatten.

Gruß

Klatsche

[Virenscanner: Vorsichtshalber Wortteil gelöscht]
 
PSR

Hallo zusammen!
Habe eigentlich überhaupt keine Ahnung, wie ich aus folgender Sache rauskomme:
Habe einen PSR-Posten offline auf meiner Rechnung, gehe über Modem ins Netz, habe dem Posten bei der Abrechnung widersprochen. Die Telekom schreibt mir nun, dass es sich um einen registrierten Dialer handelt, Global Netcom GmbH, Heilkenstr. 8 a in 58300 Wetter, Bevollmächtigter ist ein Herr ..... Sie schreibt weiterhin, dass ich aufgrund der Tatsache, dass dieser Dialer registriert ist, zahlungspflichtig bin. Bin ich das??? Wie kann ich dieses Viech von meinem PC kriegen ???? Bitte H I L F E !!!

Persönliche Daten gelöscht , siehe Nutzungsregeln tf/moderator
 
:bussi: So, nun habe ich es schriftlich heute kam eine Gutschrift über 5 Euro für die Mahn- und Rücklastgebühren.
Lustig die Mautbetreiber haben wohl etwas Chaos auch in der Buchhaltung.
Die fünf Euro hatte ich bei der letzten Rechnung widersprochen und erst gar nicht überwiesen...
:evil: Aber ich würde trotzdem zu gerne zwecks Beweissicherung nochmals so eine Seite mit einem der bösen Dialer anklicken.
Wäre ich nett wenn mir jemand einen Link nennen könnte.
 
Dann wirst Du womöglich demnächst Post aus dem Inkassohaus Auer-Witte-Thiel erhalten - da sind dann auf der Anfangsrechnung mehr als 5 € aufgeschlagen.

Halte uns auf dem Laufenden!
 
Matlock, das Video zur Abzocke

Liebe Forenmitglieder,

endlich bin ich dazu gekommen, das Video von meiner von 0900-Warner abgefangenen Matlock-Einwahl allgemein zugaenglich zu machen. 3MB Download des gezippten AVIs ist hier zu finden. Entzippen und das wahre Matlock-Einwahlvergnuegen erleben! Und garantiert ohne Nebenwirkungen, wie ueberhoehte Telekomrechnungen, Drohungen mit Anschlusssperren, Mahnschreiben etc. BTW, Video ist jugendfrei. Wer also viel Action erwartet, wird enttaeuscht. Dafuer ist das Anspringen der Java Virtual Machine, die erstellte Verbindung Relax_D und das mehrfache Ausfuehren des Dialers einwandtfrei zu sehen.

Gr,
TSCoreNinja
 
Hallo,
nach der vorläufigen Rücknahme der Registrierung von Easybilling hat mir die Telekom geschrieben das sie meine Einwendung noch nicht abschliesend bearbeiten können, sobald sich eine Änderung des Sachverhaltes (bei der RegTP) ergibt wollten sie sich umgehend mit mir in Verbindung setzen. :D
Dieses Schreiben kam am 30.3. und ich war glücklich :p
Nun bekam ich heute einen Brief vom Anwalt der Telekomiker, in dem steht das ich bis zum 22.4 meine 29,95 + zins + Anwaltsgebuhren = 51,72 bezahlen soll :eek: nur so könnten Gerichtliche schritte vermieden werden. Ich habe gleich bei der Telekom angerufen und gefragt was das soll, doch leider waren die zuständigen Leute alle schon in ihrem wohlverdienten Osterurlaub. Was soll man dazu sagen....
 
@ TSCoreNinja - das ist doch was für die StA Flensburg, bei ihrem fröhlichen Nadelhaufenstochern.

@ joschi - die Schreiben sind automaisiert, laß´ Dich nicht unterkriegen! Telefonisch wird da nichts mehr ordentlich geklärt - mache Deine Einwände schriftlich geltend.
 
Hallo zusammen!!!

Habe mich eine Weile nicht gemeldet und muss feststellen, dass das Auditorium unseres Forums mit neuen Mitgliedern bereichrt worden ist. Anderenfall hätte ich toll gesagt, aber in unserem ist es gar nicht zu übeln.

Ich habe endlich vor ungefähr einer Woche her - gesprochen an meinem AB von Telekom gekriegt - Einer hatte mich angerufen und meint, dass es z.Z. die Anforderung von 29.95 Euro eingefroren wird bis es endgültig eine rechtkräftige Entscheidung des zuständigen Gerichts gibt. Nichtsdestotrotz habe ich am gleichen Tag noch eine Mahnung bekommen, die ich aber ignoriert habe. Jetzt lasse ich die Nachricht auf meinem AB solange bestehen, als Beweis, bis es endgültig entschieden wird. Ich hoffe, wenige von Euch haben die umschtrittenen eträge gezahlt. Denn egal was das Gericht entscheidet, Geld bekommt man 99% gewiß nicht zurück laut Telekombetreuer und Planetopia Reportage.

Grüsse
Hrachka

Geschedigter von 0900-90000263
web.exe steht zur Verfügung bei mir, falls experimentiert wollt
 
Meine Strafanzeige ist unterwegs

Guten Morgen,

ich habe gestern (endlich) meine Strafanzeige nach Flensburg geschickt und es war nicht nur meine Anzeige in dem Umschlag ...

Schöne Ostern ringsrum

Uwe
 
Hallo Leute,

bin jetzt wieder aus dem Osterurlaub zurück, um die weiteren zivil- und strafrechtlichen Schritte einzuleiten. Falls euch das Geld bereits abgebucht worden ist, widerruft es wann immer möglich in der sechswöchigen Frist. Ich habe es heute drei Tage vor Ablauf getan. :lol:

Das nicht nur die T-Com drohen kann, kann man hoffentlich meinem Antwortschreiben an die T-Com entnehmen. Vielleicht hilft es euch ja auch weiter....
:bash:
Schreiben an die T-Com:

Vom Rechtsanwalt Dr. G. ist Ihnen die Aufforderungen zur Rückzahlung des unberechtigter-weise eingezogenen Betrages zugeleitet worden. Leider konnte ich trotz gesetzter Frist bis zum 08.04.04 noch keinen Zahlungseingang über den Betrag von 149,76 Euro auf meinem Girokonto erkennen.

Ich habe deshalb heute bei der Dt. Bank die Stornierung der Lastschrift vom 04.03.04 über 191,41 Euro veranlaßt. Gleichzeitig habe ich heute den der T-Com zustehenden restlichen Rechnungsbetrag über 41,65 Euro überwiesen.

Da aus juristischer Sicht bis zur endgültigen Entscheidung über die Rücknahme der Registrierung kein Zahlungsanspruch für die Fa. EasyBilling besteht, möchte ich Sie bitten den Vorgang bis zur endgültigen Entscheidung ruhen zu lassen. Ich bitte Sie den strittigen Posten auszubuchen und hilfsweise eine „Mahnsperre“ einzurichten.


Ich weise Sie zusätzlich darauf hin, dass ich am 07.04.04 ebenso Strafanzeige und Strafantrag gegen die Fa. EB wegen „Betruges“ (§ 263 StGB) und „Geldwäsche“ (§ 261 StGB) bei der Staatsanwaltschaft Flensburg gestellt habe.

Falls Sie die strittige Forderung weiterhin eintreiben sollten, machen Sie sich der „Beihilfe zum Betrug“ strafbar. Ebenso kann dann der Straftatsbestand der „Geldwäsche“ auch für die T-Com gelten. Denn dann treiben Sie das Geld für einen Betrüger ein, leiten es an diesen auch noch weiter und entziehen es damit womöglich dem Zugriff. Dabei ist bereits Leichtfertigkeit strafbar. Übrigens ist das das besonders Gefährliche an Geldwäsche. Der Vorsatz muss sich nicht auf den Erfolg der sog. Vortat, also des Betruges erstrecken. Dann würde die Strafbarkeit der Beihilfe ausreichen. Weil aber Beihilfe nicht ausreicht, hat der Bundestag 1993 die Geldwäsche erst in das Strafgesetzbuch eingefügt.

Danach heißt es im Absatz 5 des §263 StGB:
„Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 leichtfertig nicht erkennt, daß der Gegenstand aus einer in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Mit anderen Worten: Wenn Sie von zahlreichen Betroffenen durch die Einsprüche Hinweise bekommen, dass da Betrüger am Werk sind, dann müssen sie sich die Sache genauer anschauen, z.B. in entsprechenden Foren. Ansonsten machen Sie sich bereits strafbar.

Wenn sie an der Straftat als Geldwäscher beteiligt sind, haften sie aus § 823 Abs. 2 BGB zivilrechtlich auch für den anderen Täter (EasyBilling/Matlock), falls dieser nicht „mehr“ greifbar ist.


Als Anlage habe ich Ihnen eine CD mit einem Mitschnitt der Sendung „Planetopia Online“ des Senders Sat.1 beigefügt. In dieser Sendung geht es um den Betrug durch die Fa. EasyBilling/Matlock. In dem Video „Planetopia01.mpg“ kann der Beitrag verfolgt werden.

Zu Beginn des Beitrages wird eine Telefonrechung mit fünf Einwahlen zu 129,10 Euro vorgestellt. Wenn Sie genauer hinschauen, werden Sie erkennen, dass es sich hier um meine Telefonrechung handelt. Wie Sie sehen, wurden von vielen Betroffenen auch Kontakt mit den Medien aufgenommen. Damit ist gewährleistet, dass die Vorgänge öffentlich gemacht werden und zusätzlicher Druck auf die bereits laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Flensburg ausgeübt wird.

Einige Kommentare aus dem Video:

P. H.:
„...man glaubt man lädt eine Datei herunter, einen Film, in Wirklichkeit wird ein Dialer heruntergeladen und automatisch gestartet. Wenn man kein Schutzprogramm hätte, welches dies unterbricht, hätte sich der Dialer eingewählt und es hätte 30 Euro gekostet...“

A. M.:
„....Dialer hat sich unbemerkt installiert und eingewählt...“
„... Dialer ist mit Schaltern startbar, die dem Dialer sagen, wie er sich verhalten soll. Normalerweise , wenn ich ihn ohne Parameter starte muß ich selber JA [für die Bestätigung von Installation und Einwahl] eingeben, dies kann aber über die Schalter vorherbestimmt werden. Der wichtigste Schalter ist „–web“, dies bedeutet dass er im Hintergrund laufen soll, ohne dass der Anwender etwas mitbekommt...“

P.H.:
„...der Mediaplayer hat eine Sicherheitslücke...die dafür sorgt, dass der Dialer heruntergeladen und ausgeführt wird. Der User merkt davon überhaupt nichts, er hört nichts, sieht nichts , dass Teil wählt sich an und er bezahlt...“

R. B. (Reg TP):
„Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat die Matlock/EasyBilling-Dialerregistrierung widerrufen. Damit sind diese Dialer zu keinem Zeitpunkt registriert gewesen und damit besteht auch zu keinem Zeitpunkt ein Anspruch auf Zahlung...“

Herr St. (Rechtsanwalt):
„...auch das BGH hat erkannt, dass es solche Dialer gibt...Die Wahrscheinlichkeit das ein Anbieter damit [mit der Forderung] durchkommt ist gering....“


Ebenso ist mir freundlicherweise vom Herrn D. ein Video zur Verfügung gestellt worden, in dem die automatische und mehrfache Einwahl eines Matlock/Easybilling-Dialers gezeigt wird. Dieses Video ist ebenfalls auf der CD abgelegt worden.

Dabei ist folgendes zu sehen:
- die Einwahlen werden ohne jegliche Bestätigungen durchgeführt wurden (keine dreifache Eingabe von OK !!!)
- die Java Virtual Machine wird für die automatische Ausführung des Dialers gestartet
- der Dialer wird kurz nacheinander mehrfach ausgeführt
- der Dialer wird als Relax_D-Dialer eingerichtet und automatisch wieder gelöscht....
 
post von der telekom

so, hab gestern post von der telekom bekommen. sie verzichten erstmal auf die forderungen und warten ab, bis der entzug bestandskräftig ist.

mal abwarten. ich glaub der jurist hat gemeint, man kann ein monat nach dem entzug der registrierung einspruch einlegen.

gruss
 
Der Jurist schrieb:
blumenwiese23 schrieb:
die regtp sollte den rückwirkenden entzug schleunigst bestandskräftig machen. der pressesprecher der regtp bestätigte in planetopia-online das ergebnis mit matlock. schon allein, weil die regtp sonst an glubwürdigkeit verliert.

gruss


Die RegTP hat das nicht in der Hand. Sie muss die verwaltungsrechtlichen Fristen beachten. Ein Bescheid kann nämlich durch Widerspruch angegriffen werden; die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.

Erst wenn kein Widerspruch eingelegt wird, wird der Bescheid bestandskräftig. Wird Widerspruch eingelegt, kann sich auch noch ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anschließen.

Das ist in einem Rechtsstaat so, und es ist auch gut so, dass es so ist.


ja, weiss da jemand was? die frist dürfte doch morgen vorbei sein. 8)

gruss
 
Hi,

nachdem die TK mich mit massiven Drohungen (Anschlusssperre und fristlose Kündigung) weichgeklopft hatte, habe ich den Betrag von 29,95 € "unter Vorbehalt" überwiesen. Nachdem jetzt das Verfahren zum Entzug der Registrierung für die Firmen Easybilling/Matlock läuft, habe ich mich wieder bei der TK gemeldet und um Rücküberweisung des Betrages gebeten. Und siehe da, ich erhielt Antwort !!! Zwar war es bisher nur ein Zwischenbescheid - meine Zahlung ist "unter Vorbehalt" eingegangen, man wolle die Rechtskraft des Entzugs der Registrierung abwarten, danach wolle man sich wieder bei mir melden - aber immerhin.

Nach meinen bisherigen Erfahrungen ein durchaus erwähnenswerter Teilerfolg - der rosa Riese scheint erwacht - noch ist das Abendland nicht verloren.
 
Na Leute?

Hat jemand irgendwelche Informationen über unser kleines Problemchen mit EasyBilling?

Diejenigen, die das Geld bereits überwiesen haben, haben hocchwahrscheinlich das Geld vermutlich bislang nichts zurückbekommen, oder?

Übrigens, kenn jemand ein Forum, wo es um Mietrecht geht? Hab jetzt ein neues Problem mit meiner Wohnung, bzw. Kaution und dem Hauptmieter, bei dem ich als Untermieter bin. Der Depp will mich rausschmeisen und die Kaution einbehalten.
Danke!
 
Widerspruchsfrist überschritten

Hallo,

da ich meine Monatsabrechnungen fürs FA immer recht spät mache, jetzt für März, ist mir leider erst jetzt meine Telekomrechnung v. 27.02.2004 aufgestoßen, unzwar doch etwas bitter. Da findet sich nämlich eine Position Verbindungen des PRS ..... usw. mit netto 25,82. Ein Anruf bei denen brachte nur den Hinweis auf einen abzufordernden EVN, die Formulare wollte die nette Dame mir zufaxen. Da ich es aber nicht abwarten konnte hab ich mir mal rasch die Verbindungsübersicht meiner ISDN-Anlage angeschaut und richtig, 15 min mit 090090000423 "telefoniert" :evil: . Auf 0190er Nummer war ich ja vorbereitet, die hatte ich im Sperrwerk, aber 0900 ...... :cry:
Daraufhin hab ich natürlich gleich gesucht und dieses Forum gefunden, hiermit ein Dank an alle die sich so für andere bemühen.

Mein Problem ist nun allerdings das meine Widerspruchsfrist für die Rechnung am 23.04.2004 abgelaufen ist. Wie ist nun die Meinung der Leute die sich etwas besser auskennen, lohnt es sich trotzdem noch zu widersprechen da ja wohl die Registrierung für diesen Dialer inzwischen entzogen wurde?

Mit freundlichen Grüßen
 
Zwischenzeitlich hat die Telekom in Bezug auf meine diversen Schreiben zum Thema Easybillig nochmals zurückgerufen.

Die Lage dort ist zur Zeit so, dass man die Rechtskraft der Entziehung der Registrierung abwarten will. Da ich den Betrag "unter Vorbehalt" überwiesen habe, bin ich "in guter Hoffnung" mein Geld doch noch wiederzukriegen.

Es lohnt sich auf jeden Fall gegenüber der Telekom hartnäckig zu bleiben, denn langsam gehen denen die Argumente aus.
 
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