090090000263 oder auch Matlock - ermitteln Sie (Teil 2)

Dialerbetrug Easybilling Matlock

@Yoda from Dagobah
Auf jeden Fall bei der DTAG widerspruch einlegen, auch wenn die übliche Frist zum Widerspruch schon abgelaufen ist.
Wenn - was wir uns alle wünschen - der Widerspruch von Easybilling gegen die Zurücknahme der Dialer-Registrierungen abgewiesen wird, dann hätte die DTAG ja Geld kassiert für ein rechtsunwirksames (wahrscheinlich sogar rechtswidriges) Geschäft.

Die DTAG müßte dann eigentlich sogar von sich aus und freiwillig allen Geschädigten den rechtswidrig abkassierten Betrag zurückbezahlen, aber das glaubt nicht mal der naive

Petrus
 
Mietrecht

hrachka schrieb:
Übrigens, kenn jemand ein Forum, wo es um Mietrecht geht? Hab jetzt ein neues Problem mit meiner Wohnung, bzw. Kaution und dem Hauptmieter, bei dem ich als Untermieter bin. Der Depp will mich rausschmeisen und die Kaution einbehalten.
Bei www.Recht.de gibt es auch ein Forum zum Thema Mietrecht. Leider manchmal etwas überlastet.

Gruß Torian
 
Also Leute, endlich habe ich es Schriftlich von der RegTP. Zitat:"....Aufgrund ihrer Hinweise ist die Registrierung von 090090000263 und Versionen 1.0.x, 2.0.x, 3.0.x ist entzogen......" Weitere Zahlunsforderungen direkt mit DTAG bla bla bla und so weiter und so fort.

Also, wer noch keine Bescheiniging von der RegTP bzg. 090090000263 Version 2.0.0.3 hat, soll wissen, dass ich es offiziell habe, dass die Registrierung entzogen wurde und dass es keine Zahlungspflicht besteht, soweit es die Verbindung durch obengenannte Nummer erfolgt hat.

An alle anderen, ich hoffe, ihr habt den Kampf zu ihren günsten gewonnen oder gewinnen werdet. Für weitere Informationen, bitte Kontakt per Email mit mir anstreben. Jetzt bin ich bereit meine Anzeige vorzubereiten und nach Flensburg abschicken. Bis bald und hoffentlich mit erfolgreiche Ergebnisse
 
völlig ratlos

hrachka schrieb:
Also Leute, endlich habe ich es Schriftlich von der RegTP. Zitat:"....Aufgrund ihrer Hinweise ist die Registrierung von 090090000263 und Versionen 1.0.x, 2.0.x, 3.0.x ist entzogen......" Weitere Zahlunsforderungen direkt mit DTAG bla bla bla und so weiter und so fort.

Also, wer noch keine Bescheiniging von der RegTP bzg. 090090000263 Version 2.0.0.3 hat, soll wissen, dass ich es offiziell habe, dass die Registrierung entzogen wurde und dass es keine Zahlungspflicht besteht, soweit es die Verbindung durch obengenannte Nummer erfolgt hat.

An alle anderen, ich hoffe, ihr habt den Kampf zu ihren günsten gewonnen oder gewinnen werdet. Für weitere Informationen, bitte Kontakt per Email mit mir anstreben. Jetzt bin ich bereit meine Anzeige vorzubereiten und nach Flensburg abschicken. Bis bald und hoffentlich mit erfolgreiche Ergebnisse


Leider ist es nicht bei allen so. Ich habe heute von den Rechtsanwälten Seiler & Kollegen, welche die Deutsche Telekomm vertreten, eine Zahlungsaufforderung mit Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahren erhalten.

Der Easybilling Dialer hatte sich bei mir 8x hintereinander eingewählt, ohne das ich je eine Erlaubnis dazu erteilt hätte.

Ich hatte noch am selben Tag die TK informiert, daß ich diese Einwahlen nicht bezahlen werde. Später wurde ich von der TK aufgefordert eine Anzeige wegen Betrug zu erstatten, was ich auch tat.

Am 2. April bekam ich einen Brief von der TK:

==>
Sehr geehrter Herr xxxxxx,

wir bestätigen den Eingang Ihrer Einwendung gegen die Servicenummer 090090000263 aus der Rechnung vom 12.02.2004.

Die Entscheidung von der Regulierungsbehörde zur Abschaltung ist der von Ihnen reklamierten Nummer ist noch nicht bestandskräftig.

Sobald sich eine Abänderung des Sachverhaltes ergibt, werden wir uns umgehend in Verbindung setzen.
<==

Am 23. April bekam ich plötzlich eine Mahnung über die Dialersumme und nun der Brief vom Inkasso Anwalt.

Langsam frag ich mich, was ich noch machen soll.

Da werden von der Telekom auf diese Art Opfer zu Verbrecher gestempelt. Bei den Anwälten stehe ich jetzt als Zahlungssäumiger in den Akten, und ich möchte nicht wissen, wo diese Information noch alles landet.

Wieso steht bei der RegTP immernoch da, daß die Rücknahme noch nicht bestandskräftig ist? Das ist jetzt über einen Monat. Und wieso ist es erlaubt Gelder aus schwebenden Verfahren einzufordern? Immerhin hab ich das .... wegen Betrug angezeigt.

Ich weiß echt nicht mehr, an wen ich mich noch wenden soll um aus dieser Sache raus zu kommen.

Stefan

aus rechtlichen Gründen editiert tf/mod
 
Re: völlig ratlos

StefanH schrieb:
Und wieso ist es erlaubt Gelder aus schwebenden Verfahren einzufordern? Immerhin hab ich das .... wegen Betrug angezeigt.
Eine Anzeige beeinflusst das zivile Verfahren überhaupt nicht - das wird parallel durchgeführt. Um Deinen Schaden bzw. um die Schadensbegrenzung musst Du Dich selbst kümmern. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Hast Du schon mal mit einem Anwalt über die Sache geplaudert?
 
StefanH schrieb:
Bei den Anwälten stehe ich jetzt als Zahlungssäumiger in den Akten, und ich möchte nicht wissen, wo diese Information noch alles landet.

Einfach gemäß § 34 BDSG um Auskunft bitten.

Und lass dich von dem Inkasso Anwalt nicht einschüchtern. Ludwig verschickt gerne solche Drohungen. ;)

Veruschka
 
Hallo StefanH,

bitte weise die T-Com und Seiler und Kollegen darauf hin, dass die Registrierung entzogen worden ist und deshalb im Moment kein Zahlungsanspruch besteht. Fordere hilfsweise die Einrichtung einer Mahnsperre. Ich habe den Rechnungsbetrag zurückbuchen lassen sowie den unstrittigen Betrag dann gegenüber der T-Com beglichen.

Auszüge aus meinem Brief an T-Com nach Rücknahme der Registrierung:
...
Da aus juristischer Sicht bis zur endgültigen Entscheidung über die Rücknahme der Registrierung kein Zahlungsanspruch für die Fa. EasyBilling besteht, möchte ich Sie bitten den Vorgang bis zur endgültigen Entscheidung ruhen zu lassen. Ich bitte Sie den strittigen Posten auszubuchen und hilfsweise eine „Mahnsperre“ einzurichten.
...

Falls Sie die strittige Forderung weiterhin eintreiben sollten, machen Sie sich der „Beihilfe zum Betrug“ strafbar. Ebenso kann dann der Straftatsbestand der „Geldwäsche“ auch für die T-Com gelten. Denn dann treiben Sie das Geld für einen Betrüger ein, leiten es an diesen auch noch weiter und entziehen es damit womöglich dem Zugriff.

...
Danach heißt es im Absatz 5 des §263 StGB:
„Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 leichtfertig nicht erkennt, daß der Gegenstand aus einer in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
...

Wenn sie an der Straftat als Geldwäscher beteiligt sind, haften sie aus § 823 Abs. 2 BGB zivilrechtlich auch für den anderen Täter (EasyBilling/Matlock), falls dieser nicht „mehr“ greifbar ist.

...

Außerdem war EasyBiiling Matlock bereits Thema in Sat.1 Planetopia Online. Ich zitiere hiermit einige Passagen aus dem Beitrag:

Peter Huth: „...man glaubt man lädt eine Datei herunter, einen Film, in Wirklichkeit wird ein Dialer heruntergeladen und automatisch gestartet. Wenn man kein Schutzprogramm hätte, welches dies unterbricht, hätte sich der Dialer eingewählt und es hätte 30 Euro gekostet...“

Andreas Mackert: „....Dialer hat sich unbemerkt installiert und eingewählt...“
„... Dialer ist mit Schaltern startbar, die dem Dialer sagen, wie er sich verhalten soll. Normalerweise , wenn ich ihn ohne Parameter starte muß ich selber JA [Muke: für die Bestätigung von Installation und Einwahl] eingeben, dies kann aber über die Schalter vorherbestimmt werden. Der wichtigste Schalter ist „–web“, dies bedeutet dass er im Hintergrund laufen soll, ohne dass der Anwender etwas mitbekommt...“

Peter Huth: „...der Mediaplayer hat eine Sicherheitslücke...die dafür sorgt, dass der Dialer heruntergeladen und ausgeführt wird. Der User merkt davon überhaupt nichts, er hört nichts, sieht nichts , dass Teil wählt sich an und er bezahlt...“

Rudolf Boll (Reg TP):„Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat die Matlock/EasyBilling-Dialerregistrierung widerrufen. Damit sind diese Dialer zu keinem Zeitpunkt registriert gewesen und damit besteht auch zu keinem Zeitpunkt ein Anspruch auf Zahlung...“

Herr Strömer (Rechtsanwalt):„...auch das BGH hat erkannt, dass es solche Dialer gibt...Die Wahrscheinlichkeit das ein Anbieter damit [mit der Forderung] durchkommt ist gering....“

Daraufhin habe ich von der T-Com folgende Antwort erhalten:
 

Anhänge

  • t-com_antwort.gif
    t-com_antwort.gif
    15,6 KB · Aufrufe: 387
Ich würde das nicht so schreiben. Die T-COM kann sich solange nicht der Beihilfe zum Betrug stafbar machen, da erst ein Betrug vorliegen muss.
Genauso verhält es sich mit der Geldwäsche.
Insbesondere halte ich es für Unklug jemanden als Betrüger zu bezeichnen der noch nicht verurteilt wurde. Da macht man sich dann selbst strafbar.
 
Hallo Gast,

ich weiß genau, dass ich am Tag der Einwahl bestimmt nicht dreimal OK eingegeben habe. So ist es nämlich in der Verfügung 54 der RegTP gefordert. Da sich der Dialer nicht nur bei mir, sondern auch bei vielen anderen auf hinterhältige Weise und heimlich eingewählt hat, habe ich hier kein Problem von Betrug zu sprechen. Vor diesem Hintergrund habe ich auch Strafanzeige gegen Easybilling/Matlock gestellt. Wenn ich gegenüber einem Richter alle (gesammelten) Tatsachen vorbringe, kann er eigentlich bei gesundem Menschenverstand nur noch zu meinem Gunsten entscheiden. Bei mir hat es jedenfalls gegenüber der T-Com erstmal geklappt, so dass eine Mahnsperre eingerichtet wurde. Schließlich ist die Rücknahme der Registrierung zwar noch nicht bestandskräftig, aber dafür ab dem Zeitpunkt des Entzuges rechtskräftig.

Dies wird auch bereits hier diskutiert...
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=5002&start=15

Gruss KalleM

:lol:
 
TK mahnt erneut, trotz vorläufiger Sperre

ich fasse es nicht die TK schickt mir ganz aktuell eine neue Mahnung und wieder mit 1,00 Euro Mahngebühr auf der nächtsten Telefonrechnung.

Habe wieder einen Brief geschrieben - diesmal an den Vorstand der TK, ob das was nützt ... (ich glaube nicht).

Bei der nächtsten doofen Antwort der TK gehe ich zu meinem Rechtsanwalt - ist ja schon lächerlich wegen 30 Euro, die Rechtsschutzversicherung übernimmt den Spass ..

Schade ich dachte das das Theater langsam ein Ende nimmt.

Viel Erfolg ringsrum - und nicht den Kopf hängen lassen.

Grüße : Uwe
 
SEILER&CO.

Habe heute ein einen netten Einschüchterungsversuch der T-Com .... erhalten.

Jetzt soll ich statt der 29,95 für die ..... aus Eierdorf 51,69€ bezahlen.

sogar 18 €ct. verzugszinsen sind dabei :abgelehnt:

Die ..... schrieben Zitat:" Trotz mehrfacher Zahlungsaufforderung seitens unserer Mandantin, sind sie derzeit mit einem Betrag von € 51,69 im Rückstand..... "....."Nach der Rechtssprechung zahlreicher OLG`s sowie
der Entscheidung des BGH vom 22.NOVEMBER 2001(lächerlich).....besteht in jedem Fall eine Zahlungsverpflichtung für die Anwahl dieser Nummern....."

Ich hatte im Februar den Dialer auf der T.Rechnung und habe sofort
Einspruch erhoben und nur den unstrittigen Betrag bezahlt.

In der nächsten T.Rechnung war nichts mehr von dieser Forderung auf-
geführt und ich habe noch nie eine Zahlungsaufforderung geschweige denn
eine Mahnung darüber erhalten.

Ich bin der Meinung dieses Schreiben ist ein ganz großer JOKE und werde
nächste Woche eine Anzeige gegen EasyBillings und die T-com machen.
Habe langsam die Schnauze VOLLLLLLLL !!!!!!!

Was mich dieser Dialer bisher Nerven und Zeit gekostet hat geht auf
keine Kuhaut mehr.

Es ging zwar nur um beschissene 29,-€ aber da kann ja jeder kommen :bang:


Was ist jetzt eigentlich mit der Bestandskräftigkeit des Registrierungsentzugs. die 4 Wochen sind ja mittlerweile lange rum

Hat der M... aus Eierdorf Wiederspruch eilgelegt oder wo hängt`s

Gruß

Klatsche

aus rechtlichen Gründen editiert tf/mod
 
TELEKOM

HAllo alle,

ein kleiner Hinweis , alle so genannten easybilliing Rechnungen die mit der Telekom auf die "Wartespur" gestellt wurden bis die Registrierung ganz entzogen wird werden bei Telekom nach 30 Tagen automatisch von Telekom System wieder aktiviert , so dass das System die Rechnung + Mahngebühr wieder verschickt ... ich hatte das gleich Problem ....

Ich rate auf jeden Fall .... Setzt euch mit der Rechnungsstelle der Telekom auseinander , dort hat jeder seinen eigenen Sachbearbeiter , merkt euch den Namen und legt los.... im Telekom Dschungel verirrt man sich leicht sobald man um telefonische Auskunft bittet .... jedes Mal ein anderer am Hörer und jedes Mal die gleiche Geschichte zu erzählen ist auch nicht toll.

Um auch zukünftig an euren Sachbearbeiter ranzukommen müsst ihreuch den normalen T-service einwählen und dort verbinden lassen ....
Tipp: nervt euren Sachbearbeiter mit Anrufen .... falls Mangebühren wieder aktiviert werden ... aber bleibt sachlich .... und höflich ...

Die Rechnungsstelle der Telekom scheint eine Festung zu sein ---> ihr bekommt keine direkte Nummer und keine direkte Mail !!!!!!

---> und Mails über die Hauptmailstelle kommen nie an !! ( habs seit 4 Monaten probiert !!)
 
Matlocks Wiederauferstehung? 0900-90000901?

Bin gerade im Web ueber ein paar im Kontext Matlock relativ interessante Details gestossen. Die IP von Matlocks Einwahldomain, z.B. im Bericht von Peter Huth erwaehnt, liefert beim Reverse IP Lookup noch 8 weitere Domains. Eine davon, quasi die deutsche Uebersetzung, ist frueher auch zur Einwahl benutzt worden. Neben einer Adresse in Panama findet sich dort auch eine Mannheimer Telefonnummer, und zwar von einer Firma O4Lab.de. Die listen auf ihrer Seite ein neues Projekt, naemlich flirtomanie.*, eine (de!)utsche Flirt und Chat Seite. Ganz neu ist dieses Geschaeftsfeld fuer Matlock nicht, da gab es schonmal www.chat-und-f*.com. Wenn man mal flirtomanie bei google eingibt, taucht als 1. Hit eine URL auf, die ziemlich der bei Peter Huth genannten Einwahlurl aehnelt. Ferner gab es eine Reihe anderer Seiten, da war die Einwahlnummer in der URL kodiert. Stimmt das Schema noch, dann wage ich die Vorhersage, dass die Rufnummer 0900-90000901 bald hier im Forum auftaucht als Thema. Wobei ich nach kurzem Blick nichts boeses im Quelltext der Seite gefunden habe...

Gr,
TSCoreNinja
 
RA Seiler droht mit Mahnbescheid. Jetzt wird’s ernst!

Auch ich bin im Januar 2 x Opfer des Matlock-Dialers aus Eggebek geworden. Einmal für 10 und einmal für 23 Sekunden. Die Telekom und auch Herr Seiler konnten meiner Argumentation nicht folgen und stören sich auch nicht an dem (noch nicht bestandkräftigen) Entzug der Registrierung der Dialer-Nummer .......423 und ......265. Neuestes Argument des Herrn Seiler ist, dass eine Prüfung des Sachverhaltes wegen der Löschung der Daten nicht mehr erfolgen kann und deshalb generell eine Zahlungspflicht bestehe. Generell wird auch in Abrede gestellt, dass überhaupt eine Internetverbindung zustande gekommen ist. Die Leistungen seien erbracht worden und die Forderungen der Telekom beständen zurecht. Immerhin bis jetzt schon ca. 82 € (inkl. Anwaltskosten etc.) Wenn ich nicht zahle, gibt’s einen Mahnbescheid.
Obwohl ich im Januar fristgerecht widersprochen habe, habe ich nur einen EVN erhalten, in dem die letzten drei Ziffern nicht gezeigt werden. Auf Nachfrage sei eine andere Darstellung nicht möglich. Da hätte ich „eben Pech gehabt“. Zum Beweis habe ich nur das Protokoll eines 0900-Warn-Programms in dem alle Verbindungen mit der vollständigen Nummer gespeichert werden. Da stehen natürlich die beiden Verbindungen drin. Reicht das in dem jetzt drohenden Gerichtsverfahren, um die Einwahl zu dokumentieren? Gibt es noch eine Möglichkeit an einen vollständigen EVN heranzukommen? Können es sich die Telekom und Herr Seiler so einfach machen und einfach alles bestreiten und auf Zahlung klagen? Wie komme ich aus der Nummer raus. Telefonisch und schriftlich habe ich wohl alle Möglichkeiten des Ein- und Widerspruchs, auch Dank dieses Forums, ausgeschöpft. Über jegliche Hilfe und Tipps wäre ich dankbar.

Gruß
Thomas
 
RA Seiler droht mit Mahnbescheid. Jetzt wird’s ernst!

@ tommy68,

wenn Du dich nicht bewußt und gewollt eingewählt hast und Dich an die Tipps hier im Forum gehalten hast, bist Du bestens gewappnet für eine evtl. notwendige gerichtliche Klärung der unterschiedlichen Rechtspositionen.

Hier nochmals aktuelle Urteile zur Dialer-Thematik:
http://www.dialerundrecht.de/urteile.htm

Sollte RA Seiler den Weg über einen gerichtlichen Mahnbescheid beschreiten wollen, dann einfach auf dem Mahnbescheid per Ankreuzen der Forderung widersprechen.
Dann müßte RA Seiler Klage erheben. Chancen und Risiken eines Prozesses, siehe obige Urteile. In jüngerer Zeit sind fast alle Verfahren zu Gunsten der Dialer-Opfer ausgegangen.

Es gibt - Dank der laufenden Medienbericherstattung - inzwischen wohl keinen Richter mehr, der nicht über das üble Dialer-Unwesen informiert ist.

mfg

Paul-Merlin
 
@ thommy

zu Deiner Beruhigung: Telekom und Seiler verdrehen - mal wieder - bewußt und gewaltsam die Sachlage. Natürlich können sie klagen, - aber mit welchem Erfolg? Wenn sie den vollständigen EVN nicht vorlegen können, ist das voraussichtlich ihr Pech, - es gibt wohl wenige Gerichte, die das akzeptieren (schau mal bei hier ;) ). Und wenn der Dialer außerdem deregistriert ist, sind die Erfolgschancen von Seiler wohl gleich null.

Also kannst Du eigentlich gelassen abwarten, ob sie sich wirklich dieses Eigentor schießen wollen.

PS: nochmal, - Seiler bestreitet, daß eine Internetverbindung zustande gekommen ist und meint, daß dennoch eine Leistung erbracht worden ist ???? Hier beginnt wohl die hohe Kunst der Juristerei ;) Will er sich endgültig zur Witzfigur machen?
 
Re: RA Seiler droht mit Mahnbescheid. Jetzt wird’s ernst!

tommy68 schrieb:
Die Telekom und auch Herr Seiler konnten meiner Argumentation nicht folgen und stören sich auch nicht an dem (noch nicht bestandkräftigen) Entzug der Registrierung der Dialer-Nummer .......423 und ......265.
Hast Du eigentlich Strafanzeige erstattet? Wenn nicht, wird es IMHO hoechste Zeit, dies zu tun! Und zwar inklusive Geldwaescheanzeige, StGB 261. Mehr dazu im Thread
Geldwaesche-Anzeige gegen Telekom, insbesondere der Anzeigentext vom erlauchten Forumsmitglied Der Jurist moege hierzu als Anschauungsbeispiel gelten, aber auch seine anderen Postings.

In einer aehnlichen Situation hab ich die T-Com ausserdem gebeten (gesetzliche Verpflichtung), mir nach Datenschutzgesetz XYZ alle Daten zu dem Vorgang herauszugeben, die sie gespeichert/an andere weitergegeben haben. Bei Interessse gibts den Text gegen PN. Warum? Die muessen ihren Abrechnungspartner gespeichert haben, mehr findet sich unter dem Topic Beweislastprobleme im Forum Recht und Gesetz.

Gr,
TSCoreNinja
 
geldwäsche anzeige

@TSCoreNinja: wie notwendig ist es, strafanzeige plus geldwäscheanzeige zu erstatten?
in meinem fall habe ich den einzelverbindungsnachweis inkl. allen nummern. der wurde von mir von anfang an beantragt 8)
die dtag hat sich bei mir allerdings nicht mehr gemeldet. die letzte info war, dass ich ich in die warteschlange gewandert sei.

geht es bei einer geldwäscheanzeige nur um eine art "wir kunden lassen uns das nicht gefallen" aktion oder ist es wirklich sinnvoll?
 
Re: geldwäsche anzeige

blumenwiese23 schrieb:
geht es bei einer geldwäscheanzeige nur um eine art "wir kunden lassen uns das nicht gefallen" aktion oder ist es wirklich sinnvoll?

Erst einmal: I am not a lawyer. Ich kann und will hier keine Rechtsberatung geben, hoffe aber, dass die Betroffenen sich zu Wehr setzen und die Bedeutung des Ganzen erkennnen. Damit geht es mir sicher auch um eine Art wir Kunden lassen uns das nicht gefallen. Andererseits geht es aber um viel mehr. Die Registrierung der Dialer droht zur absoluten Farce zu werden. Matlock/EB auto-dialert lustig herum, und die T-Com hat nichts besseres zu tun, als diesen Ab******* das Geld einzutreiben. Aehnliches wiederholt sich aktuell, siehe Life and Arts Einwahlnummer 0900-90000606/928 (wobei Colt Telekom scheinbar ihre Geldeintreiber von Arcoreus zurueckgepfiffen hat, was durchaus positiv erwaehnt werden soll).

Erst das Zusammenspiel von grossen (daher anscheinend serioesen) Unternehmen, Einschuechterungen durch deren Inkassounternehmen und der urspruenglich sehr verbraucherunfreundlichen Justiz hat das Problem zu der derzeitigen Proportion aufgeblasen. Insbesondere jetzt, wo die wirklich dreisten Betrueger vielfach in Belize oder sonstwo sitzen, ist das Inkasso durch T-Com ein essenzieller Teil des Geschaeftsmodells, und wird durch das Verhalten der T-Com unterstuetzt.

Auch hoffe ich, dass EasyBilling fuer die Geschichte tatsaechlich zur Verantwortung gezogen wird wg Betrug bzw Beihilfe zum Betrug. Und gemaess Posting des Juristen sowie den Hinweisen zum Call Data Record weiss die Telekom, wohin das Geld fliesst, und erkennt damit leichtfertig nicht, woher das Geld stammt (siehe Stgb Para 261 Absatz 5 zur Bedeutung von Leichtfertigheit in diesem Kontext).

Wenn also tasaechlich EB verurteilt werden sollte (ok, ich bin unverbesserlicher Optimist), hat die Staatsanwaltschaft erhebliche Erklaerungsprobleme, nicht gegen die T-Com vorzugehen
Gr,
TSCoreNinja


PS: @Blumenwiese, da bei Dir nicht eingefordert wird, macht es vermutlich auch wenig Sinn, an Deiner Stelle Anzeige zu erstatten. Andererseits wuerde ich bei der Telekom mal nachhorchen, wie der Stand der Sache ist.

PPS: Wie lange dauert es eigentlich, bis ueber die Bestandskraft entschieden wird?
 
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