Dialerbetrug Easybilling Matlock
@Yoda from Dagobah
Auf jeden Fall bei der DTAG widerspruch einlegen, auch wenn die übliche Frist zum Widerspruch schon abgelaufen ist.
Wenn - was wir uns alle wünschen - der Widerspruch von Easybilling gegen die Zurücknahme der Dialer-Registrierungen abgewiesen wird, dann hätte die DTAG ja Geld kassiert für ein rechtsunwirksames (wahrscheinlich sogar rechtswidriges) Geschäft.
Die DTAG müßte dann eigentlich sogar von sich aus und freiwillig allen Geschädigten den rechtswidrig abkassierten Betrag zurückbezahlen, aber das glaubt nicht mal der naive
Petrus
@Yoda from Dagobah
Auf jeden Fall bei der DTAG widerspruch einlegen, auch wenn die übliche Frist zum Widerspruch schon abgelaufen ist.
Wenn - was wir uns alle wünschen - der Widerspruch von Easybilling gegen die Zurücknahme der Dialer-Registrierungen abgewiesen wird, dann hätte die DTAG ja Geld kassiert für ein rechtsunwirksames (wahrscheinlich sogar rechtswidriges) Geschäft.
Die DTAG müßte dann eigentlich sogar von sich aus und freiwillig allen Geschädigten den rechtswidrig abkassierten Betrag zurückbezahlen, aber das glaubt nicht mal der naive
Petrus