090090000263 oder auch Matlock - ermitteln Sie (Teil 1)

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Hallo Mitleidende,
ich habe den heutigen Abend damit verbracht, eine Begründung der Zahlungsverweigerung an die Telekom zu formulieren. Bin ein Opfer über fünf Einwahlen in nur zwei Minuten geworden. Macht also 150 Euro (guter Stundenlohn oder :oops: ). Ich möchte mich für eure Hilfe in diesem Forum bedanken :bussi: und stelle dass Schreiben für euch zur weiteren Verwendung zur Verfügung. Vieleicht könnt ihr ja den ein oder anderen Tip übernehmen. Ich hatte von der Telekom-Mitarbeiterin den Rat bekommen einfach zu zahlen, um meine Ruhe zu haben. Die Beweise sind aber eigentlich erdrückend. Ich habe keine Lust mein ehrlich verdienstes Geld den Betrügern in den Rachen zu werfen. Mal sehen wie's weitergeht...

AN Deutsche Telekom AG

Widerspruch gegen den Rechnungsposten PRS (Offline), Art. bzw. Leistungs-Nr. 75651
Schreiben Nr. 02: Weitere Ergänzungen zum Fax vom 26.02.04


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich halte hiermit meinen Widerspruch gegen den nachfolgend aufgeführten Rechnungsposten aufgrund weiterer Hinweise und Beweise auf Betrug aufrecht:
„Verbindungen des PRS (Offline)“ über 129,10 Euro netto bzw. 149,76 Euro brutto

Ich begründe dies mit den nachfolgend aufgeführten Beweisen. Zum einen ist die Einwahl nachweislich mit einem nicht registrierten Dialer erfolgt. Damit ist schonmal kein Rechts-geschäft zustande gekommen, ebenso ist dieses wegen §138 BGB (Wucher) nichtig. Darüber hinaus gibt es bundesweit bereits etliche Opfer dieser Firma, wie es den einschlägig und auch der RegTP bekannten Foren zu entnehmen ist. Außerdem wird von den Gerichten immer mehr dieser Betrug anerkannt und zugunsten der Kunden entschieden.

Lassen Sie sich bitte nicht zu einem Inkassounternehmen für eine offensichtlich betrügerische Firma machen, bei der die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Flensburg bereits eingeleitet worden sind. Ich hoffe mit den hiermit vorgelegten weiteren Beweisen einen langen Rechts-streit zu verhindern. Die Beweise für einen Betrug sich hier so offensichtlich, dass ich es nicht einsehe den Betrag zu zahlen, nur damit ich meine Ruhe habe. Hier sind Betrüger am Werk, die unser hart verdientes Geld abschöpfen wollen. Falls Sie die Belege noch im Orginal benötigen, weil sie z.B. per Fax nicht komplett lesbar sind, sagen Sie mir bitte Bescheid.

Beweis 1:
Eine Untersuchung des „Verlaufs“ (gespeicherte Seiten) des Internet Explorers von vor zwei Wochen ergab, dass der Dialer genau fünfmal im Verlauf auftaucht. Dies entspricht also genau der Anzahl der durchgeführten Einwahlen zu der Nummer „0900/90000263“. Dabei stellte sich heraus, dass z.B. die Eingabefelder, in denen man zweimal „JA“ eingeben muss, bereits beim Aufruf der Webseite ausgefüllt waren. Dies kann den Screenshots der „Anlage 1“ und „Anlage 2“ entnommen werden. Da ich die ISDN-Karte aus Vorsicht beim nachträglichen Test abgeklemmt hatte und die Einwahl über DSL erfolgte, konnte ich das weitere Verhalten des Dialers nicht verifizieren, um nicht noch weitere Kosten entstehen zu lassen. Die Seite hat sich aber ohne den Anschluss der ISDN-Karte bereits anders verhalten. So war z.B. das zuvor sichtbare Titelbild ohne ISDN-Anschluss nicht mehr sichtbar.

Das die automatische Einwahl dieses Anbieters (Matlock) durchgeführt wird, kann dem folgenden Internetlink entnommen werden. Bereits andere Benutzer haben diese Erfahrung gemacht. Bitte lesen Sie dazu z.B. den Beitrag vom Benutzer Tonguru vom 18.01.04 :
http://forum.computerbetrug.de/view...ys=0&postorder=asc&highlight=matlock&start=30

Das eine solche automatisierte Einwahl bereits mit wenigen Programmzeilen realisiert werden kann, kann auch für Nichttechniker auf folgernder Internetseite getestet werden:
http://eax.i-networx.de/demo/index2.php

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Kenntnisse über Dialer und deren Technik und die vorstehenden Manipulationsmöglichkeiten bereits festgestellt.

Amtliche Auskunft des
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI),
Godesberger Allee 185 - 189,
53175 Bonn

Beweis 2:
Wie Sie den Hinweisen der RegTP entnehmen können, dürfen Dialer nur dann eingesetzt werden, wenn sie bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post registriert worden sind. Dabei ist zu beachten, dass über eine Rufnummer mehrere Dialer betrieben werden können. Die Versionsnummer und der Hashwert ist quasi der „Fingerabdruck“ des verwendeten Dialers. Wie Sie ebenfalls den Screenshots hoffentlich entnehmen können, wurde für die Einwahl zur Rufnummer 0900/0000263 mit einem Dialer der „Version 1.2.3“ und dem Hashwert „b3ce89adb6e451c82935178a6e348760“ durchgeführt. Eine Vergrösserung des entsprechenden Hinweisfenster zum Hashwert habe ich hier eingefügt.

Dieser Dialer ist bei der RegTP nicht registriert.

Bei der RegTP wurden lediglich andere Dialer registriert. Die registrierten Dialer haben sowohl eine andere Versions- als auch Hashnummer. Da nur Dialer eingesetzt werden dürfen, die registriert wurden, leitet sich daraus ab, dass die Fa. EasyBilling AG keinen Anspruch auf Zahlungsverpflichtung meinerseits hat. Der Dialer erfüllt nicht die forderten Mindest-voraussetzungen der RegTP.

Beweis 3:
Wie Sie dem bereits zuvor genannten Internetforum http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3665&postdays=0&postorder=asc&start=30
entnehmen können, sind die betrügerischen Geschäftspraktiken der Fa. „Matlock Business Corp.“ als Inhalteanbieter (EasyBilling AG ist der Registrierungverpflichtete) bereits hinlänglich bekannt und hat bereits eine Reihe von Opfern gefordert.

Wenn Sie hier reinschauen, können Sie sehen, dass die RegTP bereits ein Ordnungs-widrigkeitsverfahren eigeleitet hat. Etliche Anträge zur Zulassung für den verwendeten Dialer „web.exe“ wurden bereits abgelehnt und die bestehenden Registrierung werden ebenfalls überprüft. Hintergrund ist das der Dialer automatisiert eine Rufnummer anwählen kann und sich dann anschließend komplett selbst löscht. Somit werden alle Beweise vernichtet. Dies ist nicht zulässig.

Nach verschiedenen Anzeigen von Geschädigten hat die Staatsanwaltschaft Flensburg bereits ein Strafverfahren eingeleitet.

Beweis 4:

Beschreibung der Version des Matlock-Dialers:
Kunde kommt auf Webseite und muss die AGBs sowie die Preisauszeichnung bestaetigen, danach wird je nach Kundenrechner entweder per Script oder Applet eine web.exe herunter geladen, diese unterbricht die bestehende Verbindung und baut zu der kostenpflichtigen Rufnummer eine Verbindung auf. Wenn diese beendet wird, oder der Browser geschlossen wird, wird diese wieder getrennt und die web.exe wird vom Kundenrechner geloescht. Der Kunde kann dann ganz normal mit seiner normalen Internetverbindung weiter surfen.

Dies entspricht ganz und gar nicht den Mindestvoraussetzungen, die gem. § 43b Abs. 5 TKG zu erfüllen sind. Dies betrifft vor allem die mögliche automatische Ausführung über Skriptsteuerung. Die Nichteinhaltung der Mindestvorraussetzungen wurden bereits von der Aussenstelle Meschede der RegTP bestätigt. Diesem Dialer wird die Registrierung demnächst wohl nach weitergehenden Prüfungen rückwirkend wieder entzogen werden. Die Fa. EasyBilling wurde zu einer Stellungnahme gegenüber der RegTP aufgefordert, allerdings ist die Resonanz recht gering. Deshalb wurden weitere Maßnahmen gem. § 43c Abs. 1 TKG der RegTP gegen die Fa. Easy Billing getroffen (Owi-Verfahren), da die Eggebecker gegen den § 43a Abs. 1 TKG verstoßen haben (Auskunftsanspruch).


Beweis 5:

Bereits mehrere Gericht haben entschieden, dass eine tatsächlich hergestellte Verbindung noch kein Anscheinsbeweis dafür ist, dass die Verbindung und damit der Geschäftvertrag durch eine willentliche Handlung zustande gekommen ist. Erst recht bei nicht registrierten Dialern, welche automatisch eine Einwahl vornehmen können. Es gilt hier die Beweis-lastumkehr. Dadurch, dass der Dialer nicht registriert ist, ist kein Geschäftvertrag nach dem BGB-Recht entstanden.

Urteil des AG Warendorf vom 22.01.2004 - Az.: 5 C 637/03

1. Der Netzbetreiber ist in vollem Umfang beweispflichtig für das Umstandekommen des Vertrages.

2. Die Tatsachen, dass eine Verbindung technisch hergestellt wurde, ist kein Anscheinsbeweis dafür, dass diese Verbindung durch eine willentliche Handlung zu Stande zustande gekommen ist.

3. Gemäß § 241 a Abs. 3 BGB kann ein Anspruch durch Erbringung unbestellter Leistungen nicht begründet werden. Dies gilt auch für Mehrwertdienstleistungen aufgrund einer Internetverbindung, die mittels eines ohne ausdrücklichen Willen des Computerbetreibers installierten Dialers hergestellt worden ist.


Urteil des AG Hamburg St. Georg vom 29.10.2003 - Az.: 915 C 263/03

1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.

2. Eine Beweislastumkehr wie sie von der Rechtsprechung für die Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten im Telefonverkehr bei Vorlage entsprechender Einzelverbindungsübersichten entwickelt wurde, ist hier insoweit nicht angezeigt. Denn anders als im Telefonverkehr ist es bei Nutzung eines Internetzuganges nämlich durchaus denkbar, dass sich - beispielsweise durch die ungewollte Installation eines sog. Dialers - ohne Kenntnis des Nutzers Verbindungen zu Mehrwertdiensten aufbauen

3. Ein Vertragsschluss lässt sich auch nicht nach den Grundsätzen über die Zurechnung einer ohne Erklärungsbewusstsein abgegebenen Willenserklärung begründen, da der Telefon-Kunde nicht fahrlässig gehandelt hat. Es besteht seitens des Telefon-Kunden keine Verpflichtung, Schutzvorkehrungen gegen die ungewollte Installation sog. Dialer auf seinem Rechner zu treffen oder den ordnungemäßen Aufbau von Internetverbindungen regelmäßig zu überprüfen. Derartige Schutz- und Kontrollpflichten überfordern bereits einen durchschnittlich befähigten Internernutzer.

Beweis 6:
Wenn Sie (DTAG) sich auf den Standpunkt stellen, dass jede Nummer, die in der Dialer-datenbank eingetragen ist, auch rechtmäßig zum Vertrag- und Verbindungsschluss geführt hat, dann ist das jedoch grundlegend falsch! Wenn Sie sich intensiv mit der Materie auseinandersetzen, so wie ich es jetzt gezwungenermaßen tun muß, dann erkennen sie, dass mit der Registrierung lediglich sichergestellt wird, dass dem Kunden Ansprechpartner der Anbieter zur Verfügung gestellt werden

Die RegTP schreibt dazu:
Die Registrierung von Dialern bei der RegTP stellt kein Gütesiegel dar. Mit der Registrierung erhalten Sie als Verbraucher jedoch Informationen über die registrierten Dialer und wer sich dahinter verbirgt. Es findet keine technische Prüfung des Dialers durch die RegTP statt. Außerdem kann die Registrierung auch nachträglich noch entzogen werden.
Darüber hinaus muss der verwendete Dialer genau ermittelt werden (Versionnummer und Hashwert).

Beweis 7:
Vor allem die innerhalb von nur zwei Minuten durchgeführten fünf Anwahlen stellen nach §138 BGB ein sittenwidriges Rechtgeschäft bzw. Wucher dar. Ein sittenwidriges Rechtsgeschäft ist nichtig. Der Dialer hat sich am 11.02.04 innerhalb von knapp zwei Minuten fünfmal (!) zu Kosten von jeweils 29,95 Euro brutto eingewählt. Und zwar um 16:42:22 Uhr, 16:43:06 Uhr, 16:43:42 Uhr, 16:44:00 Uhr und um 16:44:09 Uhr.

Urteil des AG Oldenburg:
11. Dezember 2003 E1 C 1096/03 (XX)

Ein an die Klägerin abgetretener Anspruch des Telekommunikationsunternehmens und
Netzbetreibers T (…) GmbH & Co. KG gegen den Beklagten in Höhe von 534,77 Euro besteht nicht. Die Klägerin hat nicht substantiiert dargelegt, dass vom Festnetzanschluss (...) und dem nur für ein Fax zur Verfügung stehenden Anschluss des Beklagten (…) aus am 11.3.2002 in der Zeit von 15:17:27 Uhr bis kurz nach 16 Uhr elf Einwahlen im Internet zu einer 0190-Nummer erfolgten, die dem Beklagten auch tatsächlich zurechenbar sind.
Von einer Zurechenbarkeit und damit auch einer vertraglichen Willenserklärung zur Vermittlung einer Verbindung zu einem Mehrwertdienstanbieter durch eine elfmalige einige Sekunden dauernde Inanspruchnahme für je 43.0603 Euro kann anders als bei
Sprachkommunikationsdienstleistungen nicht schon im Wege des Anscheinsbeweises
ausgegangen werden.

Der Beklagte hat dargelegt, er habe eine Einwahl nicht vorgenommen, bei der Überprüfung
seines PC jedoch einen Dialer (msb-dialer) entdeckt. Anders als bei Sprachdiensten und Diensten, die lediglich den Zugang zum Internet zur Verfügung stellen, kann nach allgemeiner Lebenserfahrung bei der Verbindungsherstellung zur 0190-Nummern nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass der Kunde zurechenbar einen Verbindungs-aufbau bzw. die Vermittlungsleistung des Netzanbieters veranlasst hat. Es existiert im Internet eine Vielzahl von „dialer"-Programmen, die zum Teil ohne Wissen des Kunden auf dem PC installiert werden und sich möglicherweise sogar wieder deinstallieren.
Insofern ist es also möglich, dass die 0190-Verbindung völlig unbemerkt im Hintergrund
angewählt wird. In einem solchen Fall liegt eine Willenserklärung oder eine zurechenbare
Inanspruchnahme einer Vermittlungsdienstleistung - nämlich der Vermittlung der Verbindung
zum Mehrwertdienstanbieter auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zu den
verschiedenen Vertragsverhältnissen gerade nicht vor. Das Gericht folgt nicht der häufig in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, der Kunde sei für die Freiheit seines PC von derartigen Dialern selbst verantwortlich und möge sich schützen.

Virenprogramme und Firewalls sind für den Schutz vor Dialern zum einen nicht geeignet zum
anderen kann es auch nicht Aufgabe des Kunden sein, seinen PC streng zu über wachen und jeden Verbindungsaufbau zu protokollieren, obwohl den Netzanbietern durchaus bekannt ist, dass Mehrwertdienstanbieter häufig Dialer verwenden und diese teilweise auch unbemerkt Verbindungen herstellen. Es ist insofern jedenfalls zumutbar, dass die die Gebühren für den Mehrwertdienstanbieter mit einziehenden Netzanbieter das im konkreten Fall verwendete Einwahlprogramm darlegen und demonstrieren, um nachzuweisen, dass der Kunde diese Einwahl auch zurechenbar vorgenommen hat (vgl. auch LG Nürnberg-Fürth vom 27.3.03, 11 S 8162/02). Dies hat die darlegungspflichtige Klägerin nicht getan. Sie wird auch dadurch nicht befreit, dass sie behauptet, sie könne den Anbieter nicht mehr identifizieren, eventuell habe es sich um die Firma MSB gehandelt, sofern es sich um die vom Beklagten angegeben Dialer-Nummer handelte.

Die Netzanbieterin hat in Kenntnis der großen Missbrauchsmöglichkeit und häufigen Dialer-
Verwendung der Mehrwertdienstanbieter die Vertragsverhältnisse entsprechend zu gestalten, dass Nachweise möglich sind. Unklarheiten können nicht zu Lasten von Internet-Nutzern gehen, die einen Telefonanschluss betreiben, über den ohne ihr Wissen und ihre Mitwirkung Verbindungen aufgebaut werden bzw. vermittelt werden. Dies ist für die Kunden eine unbestellte Ware, deren Empfang zum Teil noch nicht einmal bemerkt wird. Angesichts dieser Sachlage trägt der Vermittler der Verbindungen die Darlegungslast für die Bestellung der Vermittlung. Ein Vertragsschluss zur Vermittlung von kostenpflichtigen 0190-Verbindungen ist von der Klägerin demzufolge nicht hinreichend dargelegt.
Die Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 91, 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.

Schlussbemerkung:
Als ein Kunde, der noch nie mit 0190/0900-Nummern zu tun hatte, blieb mir nach dieser Erfahrung nur die komplette Sperrung dieses Nummerblocks. So werden leider auch die seriösen Anbieter von Mehrwertdiensten bestraft. Gleichzeitig mit diesem Brief geht auch ein Schreiben an die EasyBilling AG :evil: , in der die Bezahlung dieses Postens nochmals mit den neuen Beweisen widersprochen wird.
 
@ Devilfrank

danke für den Link- habe meinen IE bereits nach den Vorgaben eingestellt.
Ich denke auch, das ich nicht sonderlich gefährdet bin mir einen Dialer einzuhandeln ( surfe ausschliesslich mit DSL, habe ausserdem eine 0900/0190er- Sperre) aber man kann ja nicht vorsichtig genug sein.
Nun mag ich ja dumm, blind oder beides sein, ich habe in dem Link nicht gefunden ob die Sicherung des IE Pop up´s irgendwie verhindert bzw. ob -entsprechend meiner Frage von eben- Pop-up Blocker verhindern das die Dialer sich über Pop-up´s installieren. Da dieses ja auch Ausgangsthema in diesem Thread war würden sich vielleicht einige Forum-User dafür interessieren.

Viele Grüsse, Luna.
 
Wenn Activ-X und Active-Scripting deaktiviert sind, ist es schon ziemlich schwer, den IE dazu zu verleiten, ohne Genehmigung Dateien oder Code auszuführen PopUp-Installationen, verstecktes Ausführen von Dateien etc.). Wenn es trotzdem geschafft wird, hilft auch kein PopUp-Blocker mehr, würde ich mal denken.
 
Nachdem ich gestern abend alle Beweise nochmal zusammengetragen habe und ich mir absolut sicher bin, dass ich durch einen nicht registrierten Dialer hereingelegt worden bin, habe ich ebenfalls bei der RegTP Beschwerde eingelegt.

Ich hoffe allerdings, dass die Telekom kapiert, dass sich unter einer Rufnummer verschiedene Dialer einwählen können. Entscheidet ist hier die Version und die Hashnummer ("Fingerabdruck").

Da sich der Dialer aber selbst löscht, konnte ich dies aber zum Glück noch über den "Verlauf" des IE nachweisen von wo die Dialer aufgerufen worden sind und welche Dialerversion eingesetzt wurde. :roll:
 
Devilfrank schrieb:
Wenn Activ-X und Active-Scripting deaktiviert sind, ist es schon ziemlich schwer, den IE dazu zu verleiten, ohne Genehmigung Dateien oder Code auszuführen PopUp-Installationen, verstecktes Ausführen von Dateien etc.).
Ich gehe davon aus, dass alle Sicherheitsupdates von Microsoft installiert sein müssen, um Auto-Dialer zu verhindern.
Von einem Pop-Up-Killer erwarte ich keinen Schutz.
 
Re: dito mich hats auch erwischt !

Gast Nr. Tausend schrieb:
Also, den Dialer "Relax_B" finde ich bei mir auf dem Desktop. (Windows XP)
Ich würde mir den Dialer gerne mal im Debugger ansehen (bin auch auf diese Nummer reingefallen :-? ).
Schick mir doch bitte eine Nachricht, damit wir klären, wie wir die Datei übertragen.
CU
Thomas
 
Re: dito mich hats auch erwischt !

eb-victim schrieb:
Schick mir doch bitte eine Nachricht, damit wir klären, wie wir die Datei übertragen.
CU
Thomas
Das wäre sehr einfach (z.B per PN) , wenn er sich anmelden würde. Das Posten von E-Mail Adressen
ist (siehe Nutzungsregeln) nicht gestattet.

tf
 
Re: dito mich hats auch erwischt !

Gast Nr. Tausend schrieb:
Die Idee einer Sammelklage kann ich nur befürworten.
Die Auto-Dialer, die ich bislang gefunden habe, kommen von Servern, die auf Matlock BC in L.A. registriert sind - und in den USA gibt es wohl Sammelklagen ...
3 Wochen Urlaub und nebenbei ein kleiner Prozess? :wink:
CU
Thomas
 
Re: dito mich hats auch erwischt !

Anonymous schrieb:
Gast Nr. Tausend schrieb:
Die Idee einer Sammelklage kann ich nur befürworten.
Die Auto-Dialer, die ich bislang gefunden habe, kommen von Servern, die auf Matlock BC in L.A. registriert sind - und in den USA gibt es wohl Sammelklagen ...
3 Wochen Urlaub und nebenbei ein kleiner Prozess? :wink:
CU
Thomas

jepp, die Idee finde ich gut! juristische Kommentare dazu???

cicojore
 
Re: dito mich hats auch erwischt !

cicoj schrieb:
Anonymous schrieb:
Gast Nr. Tausend schrieb:
Die Idee einer Sammelklage kann ich nur befürworten.
Die Auto-Dialer, die ich bislang gefunden habe, kommen von Servern, die auf Matlock BC in L.A. registriert sind - und in den USA gibt es wohl Sammelklagen ...
3 Wochen Urlaub und nebenbei ein kleiner Prozess? :wink:
jepp, die Idee finde ich gut! juristische Kommentare dazu???
cicojore
He, das war ein Scherz ...
... andererseits: in den USA kann man ja Millionen an Schmerzensgeld verlangen, wg. der schockierenden Telefonrechnung zum Beispiel! :P
 
090090000263

Hallo allerseits,

ich bin noch ein Opfer von der "090090000263" Nummer und durch Google bin ich auf dieses Forum geraten. Ich komme ins Internet durch ARCOR Wahlnummer mit sting normalem Modem 56K. Als einzigen Schutz habe ich den "PopUpStopper", der ziemlich effektive mit dem Schlamm im Netz auskommt. Trotzdem auf meiner Januar-Februar Rechnung ist die obengenannten Anwahlnummer erschienen. Kommischerweise eine ganze Stunde ab 4:07 bis 5:12 am 26.01.2004. Ich habe sofort die Kundennummer von Telekom gewählt und mich dort beraten lassen. Fazit:
die Rechnung ohne die "0900-xxx" zahlen. Ich bin einer jener Dummköpfe, die sich nicht leicht geben. Ich werde die da anfälligen 29.92 Euro nicht zahlen und egal was passiert werde ich meine Rechte verteidigen. Wer sich mit mir im Kontakt setzen will ddiesbezüglich soll mich unter 0179-873 .....anrufen oder Email an: [email protected] schreiben. Werd`mich sehr freuen. Oben hat jemand geschrieben, dass bei ihm 210 Euro fällig sind. bei mir ist wesentlich weniger, nichtsdestotrotz werde ich mich gewehren. Gruss

J.
D.


E-Mail Addi und persönliche Daten gelöscht siehe Nutzungsregeln
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#9
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#10
tf/Moderator
 
Re: 090090000263

noch ein Opfer schrieb:
Wer sich mit mir im Kontakt setzen will ddiesbezüglich soll mich unter 0179-873 ** ** anrufen oder Email an: hr******@hotmail.com schreiben.
Habe Dir soeben einen Wurm auf´s Handy geschickt und Deine E-Mail-Adresse in sämtliche Erotic-Newsletter eingetragen - viel Spaß!




Spaß beiseite, hier wird eh jeden Moment editiert - lies mal ein bischen quer, dann weißt Du, was zu tun ist. Wenn Du mit der Telekom im Reinen bist, heißt es abwarten, wie sich der Fall entwickelt - also hier weiter rum lesen.
 
EASY BILLING - EURE LUFT ZUM ATMEN WIRD IMMER DÜNNER

Hallo allerseits,

mich hat es auch erwischt ! Es hat zwar ein paar Tage gedauert bis ich mich hier zu Wort gemeldet habe, aber ich dachte mir mal ich studiere erst einmal das gepostete !
Hier mein Krankheitsverlauf :

- Am 31.01. aktiviert sich selbständig bei mir am Rechner ein Dialer
- Normalerweise kein Problem da ich zum einen nen 0190 Dialerschutz installiert habe, zum anderen generell POPUPS immer direkt mit „Schließen“ Button wegklicke
- Trotz alledem wird meine Verbindung getrennt und die Nummer 0900…426 angewählt…..ohne dass ich auch nur einmal gefragt wurde oder etwas bestätigen musste !!!! Das kann nicht mit rechten Dingen zugehen – Dazu muß es Seitens der Regulierungsbehörde doch ganz klare Bestimmungen geben, oder ?
- Mein Dialerschutz (normalerweise immer auf den neuesten Stand) habe ich deswegen gleich mit dem Sperreintrag 0900* ergänzt was mir wahrscheinlich seitdem auch dazu verholfen hat keine weiteren Verbindungen mehr zu diesen B----service aufzubauen
- Trotz alledem kann dieser Dialer nicht legitim sein – wie schon erwähnt selbständige Einwahl ohne Bestätigungen, ohne Anzeige von Tarifen (deswegen bin ich ja auch von 1 – 3 Euro für diesen S----- ausgegangen) und habe nicht gleich nachgehakt – außerdem wurden bis auf die Spuren im Dialerschutz alle Dateien gelöscht – bei mir ist keine web.exe zu finde 
- Als dann jetzt die Rechnung kam wäre ich fast vom Glauben abgefallen > 25,8 + MwSt….sagt mal träume ich oder lebe ich noch – wo leben wir hier….unterstütz unser Staat jetzt auch schon b------ Aktivitäten oder verdienen die sogar noch mit ?? Es kann doch nicht sein dass dieser Anbieter „Easy Billing“ immer noch Existent ist – Es gibt keinerlei Nachweise über eine entsprechende Dienstleistung die ich entgegengenommen hab bzw. was ich für diese 25,8 € geboten bekomme – wenn jeder so leicht Geld verdienen kann dann ist das eine komplette Bankrotterklärung für unsere Regierung, denn die ist für die Stubenhocker der Regulierungsbehörde verantwortlich
- Die Telekom stellt sich natürlich dumm – besitzt aber mindestens eine Teilschuld und deshalb werde ich zuerst mal folgendermaßen vorgehen
- a) Stornierung bei der Telekomrechnung der Position mit der berühmtberüchtigten 0900…426 !!!
weil ich zusätzlich auch schon die Sperreinträge bei der Telekom hab machen lassen (direkt nach Erhalt meiner Rechnung – und es ja hier in dem Forum einen Präzedenzfall dazu gibt – erhoffe ich mir auch dass die DTAG so fair ist und das bei mir dann auch durchgehen lässt – diesbezüglich wäre ich demjenigen dankbar wenn er sich direkt bei mir mal meldet damit ich einen Bezug bei der Telekom habe
b) Beschwerde an Regulierungsbehörde !
c) Information über den Sachverhalt an die Verbraucherschutzzentrale
d) Ich gehe an die Öffentlichkeit > Medien (Zeitungen, Fernsehe usw…) > Diesbezüglich bitte ich um eine kurze Info von wem auch immer der schon ähnliche Maßnahmen getroffen hat – Hier sollten wir uns alle abstimmen und massiv die gleichen Mediendienste anschreiben und mit unseren Sachverhalten aufklären – ob ich uns schon alle bei Stern TV sehe 
e) Zusätzlich werde ich auf meiner Homepage einen kleinen Infodienst einrichten und natürlich einen Hyperlink zu diesem Forum – dem Betreiber ich an dieser Stelle auch nochmal recht herzlich danken mag – du bist mit Geld nicht zu bezahlen 

Eine kleine Anmerkung noch am Rande – ich stimme einem meiner Vorredner absolut zu daß es sich hier um offensichtlichen B---- handelt wegen der handelbaren Beträge (keiner muß mehr als 500 € berappen) das ist sehr verdächtig und hier müßte die Regulierungsbehörde absolut hellhörig werden – Easy Billing will von den paar Millionen Internetnutzer nur ein paar abzocken und die mit nem Betrag belasten für die sich ein rechtstreit zum einen nicht lohnt und zum anderen es für den einen oder anderen der nicht so vertraut ist mit der Materie evtl. sogar peinlich ist daß er auf einer verbotenen Seite war. Das sollte noch mehr Grund dafür sein daß wir alle samt soviel wi möglich Personen mobil machen und uns gegen diese B---- AG währen – Meine Damen & Herren aus Eggebeck – die Luft wird für Euch wird immer dünner…..Am Ende siegt immer die Wahrheit.

Im übrigen bekommt die Telekom auch noch einen Brief von mir daß sie unseriöse Kundendienste unterstützen was definitiv nicht gerade wieder geschäftsfördernde Auswirkungen haben wird.

Stay tuned

Ralle

[Virenscanner: Einige Wörter eliminiert]
 
090090000426

Hi Leute, ich bin auch betroffen. Betrag 2x 25,8190€
Beim Ersten Dialereinwählen ist mir nun aufgefallen, dass das darüber im Ereignisprotokoll steht:
Ereignistyp: Informationen
Ereignisquelle: RemoteAccess
Ereigniskategorie: Keine
Ereigniskennung: 20158
Datum: 08.01.2004
Zeit: 20:56:08
Benutzer: Nicht zutreffend
Computer: R10
Beschreibung:
Der Benutzer "rst-ma-TjaAWr" hat eine Verbindung mit "Relax_B" hergestellt, unter Verwendung des Geräts "COM3".

Den Benutzer gibt es bei mir jedoch nicht. Mein Benutzer heißt "" und die Verbindung Relax gibt es ebenfalls nicht.

Ich hoffe einen PC-Freak hilft dies weiter.
Beim zweitem mal Ende Jan.2004 waren diese Hinweise nicht mehr im E.Protokoll zu finden!
 
Hallo Kai:

Wenn Du die vollständige Nummer hast, dann suche doch mal nach ihr in der RegTP-Datenbank. Der DFÜ-Eintrag Relax_B wird nur temporär angelegt, bevor sich der Dialer dann nach einmaliger Verwendung löscht. Exemplare dieser Gattung findest Du unter anderem hier - Schau Dir die Wirkungsweise mal an und staune. Der Umstand es damit in die Datenbank geschafft zu haben, heißt allerdings nicht, dass das in Ordnung ist...
 
Hallo Leute,

wie man sieht, wird die Armee der Betroffenen immer grösser und grösser. Wie ich schon oben geschrieben habe, werde ich die anfälligen 25.8 Euro + MwSt an Telekom nicht zahlen. Ich würde vorschlagen, dass derjeniger, der "in Schwierigkeiten" wegen dieser Sache gerät, bzw. Zahlungsaufforderungen kriegt, Gerichtsmahnungen etc, soll sich hier melden. Wir sollen uns zusammenschliessen und zusammenhalten.

Gruss
Hrachka
 
Hallo,

seit einer halben Stunde meldet sich ein weiteres Clubmitglied...
ganz seriöse internetadresse www.......de 3 mal "ok" 2-3 minuten online und schwupps 29,95€ kaputt.
Also wie war das mit der Sammelklage ?
Sollte ich den Betrag ersmal einbehalten?

MfG V40

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