0190 893384 0190 899867

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Anna schrieb:
Nette Idee aber somit kann der Betrug nicht entstehen, da Du Dich ja freiwillig betrügen lassen würdest - aber die Ermittlungen in ähnlicher Art und Weise finden bereits statt. Zum Einsatz kommt hier z. B. eine ScreamCam, die 1:1 die Bildschirmoberfläche aufnimmt, in eine *exe packt und später eine gerichtsverwertbare Aufnahme zu den gesicherten Dateien bietet

Ich hoffe nur, dass diese Ermittlungen auch bald zu Erfolgen führen.


Hier bestehen meiner Meinung nach doch noch grundlegende Probleme:

Erstens:
Wenn ich als neuer Internetnutzer surfe, egal auf welchen Seiten, kann doch kein Mensch von mir verlangen, dass ich vorher in den komplizierten Einstellungen des Internet-Explorers bewusst Änderungen vornehme.
Wie ich mittlerweile festgestellt habe, sind die Standardeinstellungen nicht gerade restriktiv (ActiveX, Java, Cookies sind aktiviert). Auch kann keiner von mir erwarten, dass ich mich als Neuling vorher mit Schutzprogrammen (0190-Warner, Firewall etc.) ausrüste.

Zum Vergleich: Beim Kauf eines Autos müsste man die Sicherheitsgurte als "Extra" nachkaufen und selbst einbauen. Airbag und Seitenaufprallschutz nur auf Anfrage.

Die Explorer-Funktionalitäten sind zwar von der Sache her möglicherweise positiv angedacht, aber wenn sie von dubiosen Anbietern ohne mein Wissen und Wollen zur "Abzocke" ausgenutzt werden können... :evil:


Zweitens:
Auffallend ist meiner Meinung nach das massiv zunehmende Erscheinen der Premium-Dienste nach der (sehr teuren) Vergabe der UMTS-Lizenzen.
Sollte nicht vielleicht jemand im betreffenden Bundesministerium im Gegenzug gegenüber den dafür zahlenden Telefongesellschaften, die 0190-Nummern weitervergeben, ein Auge zugedrückt haben? :stumm:

mfg
 
Uwe1 schrieb:
Erstens:
Wenn ich als neuer Internetnutzer surfe, egal auf welchen Seiten, kann doch kein Mensch von mir verlangen, dass ich vorher in den komplizierten Einstellungen des Internet-Explorers bewusst Änderungen vornehme.
Wie ich mittlerweile festgestellt habe, sind die Standardeinstellungen nicht gerade restriktiv (ActiveX, Java, Cookies sind aktiviert). Auch kann keiner von mir erwarten, dass ich mich als Neuling vorher mit Schutzprogrammen (0190-Warner, Firewall etc.) ausrüste.

Zum Vergleich: Beim Kauf eines Autos müsste man die Sicherheitsgurte als "Extra" nachkaufen und selbst einbauen. Airbag und Seitenaufprallschutz nur auf Anfrage.

100% Zustimmung , es wird zwar sogar von "Experten" verneint, daß die Einstellungen
des IE aktiv sind, aber das ist schlichter Blödsinn. Sonst könnten ja die bunten Gimmicks
nicht so schön über den Bildschirm flimmern. Daß dabei die Sicherheit auf der Strecke bleibt,
wird tunlichst verschwiegen. Daher kann man den Richtern und Gesetzgebern , die vom normalen User
quasi einen Sicherheitslehrgang zum Internetexperten verlangen, nur absolute Realitätsferne bescheinigen.
cp
 
Uwe1 schrieb:
Zweitens: Auffallend ist meiner Meinung nach das massiv zunehmende Erscheinen der Premium-Dienste nach der (sehr teuren) Vergabe der UMTS-Lizenzen.

@Uwe1
... das ist aber ganz schön weit hergeholt?! In einem anderen Thread hatte das jemand (glaube tf) in einem anderen Zusammenhang gut beschrieben. Demnach gab es vor zwei Jahren UMTS-Lizenzen und gleichzeitig kamen findige Geister auf diese "neuen" Geschäftsideen mit den Dialern unter Verwendung der Premium-Rate-Nummern, die dann wie Pilze (auch giftige) aus dem Boden schossen.
 
so jetzt hab ich mich vom gast zum mitglied "erhoben".
habe ja wie schon auf seite 1 geschrieben auch nen dialer eingefangen und 215 euro liegen lassen. einspruch und rücklastschrift etc. .

jetzt hat die telekom einen rechtsanwalt aus heidelberg eingeschaltet. der will jetzt die kohle und verweist auf ein bgh urteil vom 22.11.2001 (III ZR 5/01) und behauptet ich muss die kohle zahlen.

ich möchte mich eigentlich nicht mit der dtelekom streiten. wieso setzen sich die so für den dialerbetreiber ein ? wieso gibt die telekom dem dialer fuzzi nicht die mahnsache selber in die hand. die stehen doch auch noch hinter der sache.

werd jetzt mal das urteil suchen und weiter im board nach geeignetem schriftwechsel suchen.
 
so jetzt hab ich mich vom gast zum mitglied "erhoben".
habe ja wie schon auf seite 1 geschrieben auch nen dialer eingefangen und 215 euro liegen lassen. einspruch und rücklastschrift etc. .

jetzt hat die telekom einen rechtsanwalt aus heidelberg eingeschaltet. der will jetzt die kohle und verweist auf ein bgh urteil vom 22.11.2001 (III ZR 5/01) und behauptet ich muss die kohle zahlen.

ich möchte mich eigentlich nicht mit der dtelekom streiten. wieso setzen sich die so für den dialerbetreiber ein ? wieso gibt die telekom dem dialer fuzzi nicht die mahnsache selber in die hand. die stehen doch auch noch hinter der sache.

werd jetzt mal das urteil suchen und weiter im board nach geeignetem schriftwechsel suchen


sorry, hatte mich nicht "eingeloggt". was bin ich heute wieder müde...
 
@heiko : sorry

so und das urteil hab ich gefunden. ging schnell. was will der advokat mit dem teil ?
da gehts um nen typen der bewußt die 0190 nummern angerufen hat. ich hab mir nen dialer gefangen...ohne mein wissen. und die gehen auch ohne einmal "ja" klicken ab wie schmid´s katze...
 
haoli schrieb:
@heiko : sorry

so und das urteil hab ich gefunden. ging schnell. was will der advokat mit dem teil ?
da gehts um nen typen der bewußt die 0190 nummern angerufen hat. ich hab mir nen dialer gefangen...ohne mein wissen. und die gehen auch ohne einmal "ja" klicken ab wie schmid´s katze...


Argumentation zur automatischen Einwahl: http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=1461578&sr=1&a=1&d=90&t=1447817

Der Text ist in drei Beiträge aufgeteilt.
 
Hallo Uwe,

Uwe1 schrieb:
[...]

Erstens:
Wenn ich als neuer Internetnutzer surfe, egal auf welchen Seiten, kann doch kein Mensch von mir verlangen, dass ich vorher in den komplizierten Einstellungen des Internet-Explorers bewusst Änderungen vornehme.
Wie ich mittlerweile festgestellt habe, sind die Standardeinstellungen nicht gerade restriktiv (ActiveX, Java, Cookies sind aktiviert). Auch kann keiner von mir erwarten, dass ich mich als Neuling vorher mit Schutzprogrammen (0190-Warner, Firewall etc.) ausrüste.

Zum Vergleich: Beim Kauf eines Autos müsste man die Sicherheitsgurte als "Extra" nachkaufen und selbst einbauen. Airbag und Seitenaufprallschutz nur auf Anfrage.
[...]

Das entspricht auch meinen Beobachtungen beim Einrichten von neuen Rechnern von Bekannten, die sie bei z.B. Läden bekommen haben, wo man auch so ganz nebenbei noch Lebensmittel bekommt :) . Es steckt da so wundervolle neue und leistungsfähige Technik :-? drin, dass es "absolut ein Kinderspiel" ist, ins Netz zu kommen (...und damit dann in die Falle zu trapsen :bigcry: ).
Beim Autofahren besteht zumindest noch eine Hürde, bevor Du zum "Ausprobieren" ;) der Airbags oder der Sicherheitsgurte kommst - den Führerschein. Beim Computer kannst Du sofort loslegen....


Uwe1 schrieb:
[...]

Zweitens:
Auffallend ist meiner Meinung nach das massiv zunehmende Erscheinen der Premium-Dienste nach der (sehr teuren) Vergabe der UMTS-Lizenzen.
Sollte nicht vielleicht jemand im betreffenden Bundesministerium im Gegenzug gegenüber den dafür zahlenden Telefongesellschaften, die 0190-Nummern weitervergeben, ein Auge zugedrückt haben? :stumm:

mfg


zugedrückt ist gut :rofl:

siehe hier vor nicht allzulanger Zeit schon mal angesprochen

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1565&15658


Mit sonnigen Grüßen aus Waldau!

Bahnrolli
 
@jurist : vielen dank.

p.s.: ist der anwalt der telekom eigentlich "berechtigt" die forderungen der fa.xy (mir eigentlich immer noch unbekannt - wahrscheinlich goodlines) "einzutreiben" ?
 
haoli schrieb:
@jurist : vielen dank.

p.s.: ist der anwalt der telekom eigentlich "berechtigt" die forderungen der fa.xy (mir eigentlich immer noch unbekannt - wahrscheinlich goodlines) "einzutreiben" ?


Wenn er ein Mandat dieser Firma xy hat ja. Das Mandat hat er Dir nachzuweisen oder zumindest anwaltlich zu versichern.
 
Hallo,

ich bin neu in diesem Forum und ebenfalls ein Betroffener von dem Teenxxx Dialer.
Ich habe auf der Internetseite http://www.dialerundrecht.de/urteile.htm

die folgenden Urteile gefunden:

Urteil des AG Elmshorn vom 10.01.2003, Az.: 53 C 247/02

"Wählt sich ein Dialer unbemerkt vom Nutzer ein, so kommt kein Vertrag zwischen Nutzer und Telefonnetzbetreiber zustande, Telefongebühren können nicht verlangt werden. Das Gericht trifft keine Aussage zur Beweislast, da das Vorbringen des Geschädigten vom Netzbetreiber nicht bestritten wurde."



Urteil des LG Kiel vom 09.01.2003 Az.: 11 O 433/02

"Wählt sich ein Dialer unbemerkt vom Nutzer ein, so kommt kein Vertrag zwischen Nutzer und Telefonnetzbetreiber zustande. Den Nutzer trifft keine Verpflichtung, Schutzprogramme zu installieren. Ist unstreitig, daß die Standardeinwahl ins Internet von einem Dialer herrührt, trifft die Beweislast für den Vertragsschluß den Netzbetreiber"


Damit ist die aktuelle Gesetzeslage eigentlich doch klar. Oder?
Das es sich bei dem Dialer um ein betrügerisches Programm handelt, das ganz bewußt den Wechsel der laufenden Verbindung vor dem Anwender verbirgt ist ja wohl unstrittig.

Ich habe jedenfalls meine DFÜ-Verbindungen so eingerichtet, das ich den Aufbau einer Verbindung immer manuell ausführe und die Kennwörter nicht speichere.
Eigentlich hatte ich gedacht, das dies ein wirkungsvolles Mittel gegen die 0190-Dialer wäre. Aber denkste!
Ich bin mir auch ziemlich sicher, das in der angezeigten DFÜ-Verbindung immer noch mein Provider angezeigt wurde.
Hat noch jemand diese Beobachtung gemacht?

Gruß Oliver
 
Weitere Informationen

Weitere Informationen über die Technik von Dialern gibt es hier

http://www.dialerschutz.de/home/Technik/technik.html

oder hier

http://www.dialerhilfe.de/dialer/install.php

Sehr interessant ist in diesem Zusammenhang auch das gerichtliche Sachverständigengutachte im Fall

http://www.anwaltskanzlei-boehm.de/laufende_Verfahren/Verfahren_190-Dialer/verfahren_190-dialer.html

(ganz unten auf der Seite)

Diesbezüglich ist die Beweisfrage Nr. 4 äußerst relevant und deckt sich auch mit Ihren Beobachtungen.

Die Seite www.dialerundrecht.de kennen Sie ja anscheinend schon. Sichern Sie auch unbedingt alle Beweise und versäumen Sie keine Fristen.
 
Hallo,

habe mir einen Dialer eingefangen: 0190 899867 (teenxxx).
Leider habe ich mein System inzwischen (wußte zu diesem Zeitpunkt nichts vom Dialer) neu aufgesetzt :( , hab aber jedoch vorher alle Daten noch gesichert. :lol:
Habe jetzt auf der Sicherung einen "sdialer" und einen "pdialer" gefunden. Wer kennt sich mit denen aus, bzw. kann mir weiterhelfen und wie ist die Vorgehensweise gegen diesen Dialer?

Delphi
 
Delphi schrieb:
Habe jetzt auf der Sicherung einen "sdialer" und einen "pdialer" gefunden...
Auch bei mir hatte sich die Datei "pdialer.ex*" installiert. Habe versuchsweise mal die Datei offline aus dem zip.-Archiv kopiert und gestartet:

1. Versuch der Einwahl auf IP **.85.44.144 über bestehende DFÜ-Verbindung
2. Automatische Erstellung von Verknüpfung auf Desktop und im Startmenü (TeenXXX)
3. Massive Änderung / Erstellung von Einträgen in der Windows-Registrierung (bei mir: Central24, MoneyTree, TeenXXX)

Das eigentliche Dial-In wurde bei mir daraufhin über eine andere ex*-Datei aufgerufen. Diese Datei erscheint offensichlich als "Chamäleon", bei verschiedenen Nutzern und anderem Datum, unter anderen Dateinamen. Wählt aber immer eine der beiden Nummern 01908... auf, siehe dazu weitere Beiträge im Forum zu diesem Thema. Bei mir hatte sich z.B. neben der setup.ex* auch zeitnah eine auto.ex* eingenistet, beide wählen die gleiche Nummer.

...Wer kennt sich mit denen aus, bzw. kann mir weiterhelfen und wie ist die Vorgehensweise gegen diesen Dialer? ...

@ Delphi, eine umfassende Antwort auf Dein Problem kann man in einem Posting nicht geben. Es hilft nichts, Du musst dich selbst zu den betreffenden Themen umfassend informieren:

http://www.computerbetrug.de
http://www.dialerschutz.de

PS:
Hatte heute reichlich zu tun, den Dialer (hoffentlich) wieder sauber aus dem System zu entfernen.
 
so jetzt werd ich mal auf das mahnschreiben der telekom juristen antworten.
da stellt sich mir als nicht-jurist die frage ob man durch den widerrechtlich installierten dialer und dem damit verbundenen aufwand (hatte damals aus angst und schreck mal format c gemacht .danach also neuinstallation und sämtliche programme neu drauf spielen. das dauerte gut und gerne 20h bis alles war wie zuvor nachdem die telekom anrief und mich über die einwahl informieret) gegen den "verbreiter" des dialers einen anspruch ableiten kann. danach also neuinstallation und sämtliche programme neu drauf spielen. das dauerte gut und gerne 20h bis alles war wie zuvor.

shit, der text ist jetzt etwas unübersichtlich geworden. sorry. aber ich hoffe ihr versteht meine frage...

gruss
dirk

p.s.: stimmt das gerücht, dass selten klagen wegen dem thema dialer zugestellt werden ?
 
@ haoli



Siehe http://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html

das im Verbindung mit § 823 Abs. 2 BGB gibt Dir dem Grunde nach einen Anspruch.

Allerdings ist es ein Beweisproblem, dazu kommt noch Deine Schadensminderungspflicht. Das heißt, es ist nicht unbedingt notwendig, den Rechner völlig neu aufzubauen. Das Putzen mit Spybot& Destroy könnte ausreichend gewesen sein.

Ich rate erher ab, diesen Wege zu beschreiten.
 
@ jurist :

hätte ich ja nur mal "hilfsweise" in meine erwiderung auf die forderung der gegenseite eingebaut.

und spybot/adaware etc. hat nichts gefunden. deshalb war ich ja sooo vorsichtig und hab format c: gemacht
 
wo ist in solchen streitfällen eigentlich der gerichtsort ?

da es aus vertrag ist (was ja bestritten wird) sollte es doch am sitz des
schuldners sein. sprich an meinem wohnort. sehe ich das richtig ?
 
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