Es ist immer eine Frage, wie man mit der Telekom spricht! In deinem Fall würde ich die Telekom ganz nett auf das betreffende Gerichtsurteil hinweisen, das aussagt, das ohne Nennung der vollen Rufnummer keine Zahlungsverpflichtung besteht. Dann den Hinweis an die Telekom, das die Kosten durch einen Betrügerischen Webdialer entstanden sind, und du diese Forderung als nicht zu Recht bestehend anerkennst. Dann die Drohung, Strafanzeige gegen die Telekom wegen Geldwäsche zu erstatten, wenn die Telekom nicht binnen 10 Tagen schriftlich erklärt, auf alle Versuche, diese Forderung selber einzutreiben, zu verzichten!
Du wirst sehen, wie schnell der Telekom die 0190er Nummer einfällt und wie schnell die Telekom die Angelegenheit an den Nummernbetreiber weiterleitet!