Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

Über die moralische Seite ... kann man trefflich streiten
Bei der Gelegenheit fällt mir die aktuelle Werbung von 1&1 auf, in der ein Samsung Galaxy S4 vorkommt, das man mit dem All-Net Basic Vertrag (ab) 19,90 € im Monat haben könne. Blöd nur, dass "Basic" gar kein Gerät beinhaltet und der Vertrag mit dem S4 stolze 49,90 € in den ersten 24 Monaten kostet. das sind 30 € Differenz zwischen der Augenwischerei und dem tatsächlichen Produkt - das ist 1&1!
 
Redu, das ist aber kein allein Merkmal von 1&1, andere Mobilefirmen lönnen das genauso gut.

Oder geh mal in das nächste Kaufhaus zum Grabbeltisch... z.B. Hosen ab19,95 steht auf dem Schild. Nur sind die für 19,95 bereits nicht mehr zu finden und alles was da noch liegt kostet dann 39,95 und mehr...
aber das ganz kleine "ab" vor dem Preis lockt eben alle Kunden legal an um denen dann die teureren Hosen anzudrehen. Glaube mir, viele nehmen dann auch die teureren Hosen, wenn die denen eben gefallen.
Ich bin da auch schon des öfteren drauf reingefallen...
 
. Du kommst flott mit Begriffen daher, die aus dem Bereich des Strafrechts stammen (Betrug, Geld erpressen)
Also zum "Geld erpressen": Wenn ich aus dem Nichts heraus eine E-Mail erhalte in dem steht, dass ich eine offene Rechnung zu zahlen habe, NICHTMAL 24 Stunden später
die Meldung, dass noch kein Geld eingegangen ist und bei nicht umgehender Bezahlung das Inkasso-Büro eingeschaltet wird, dann IST das Erpressung, sogar ein Anwalt aus
meinem Umfeld sagt das so wie alle Verbrauscherschutzzentralen. Selbst wenn ich ein Vertrag hätte, der bloße Transfair von Bank zu Bank kann schon mal 2 Tage dauern,
und die drohen mit Inkasso nach nur wenigen Stunden!!! Wenn euch eine andere Bezeichnung einfällt, lasst es mich wissen!

Zum "Betrug": Erst immer wieder eine Werbeeinblendung nach dem Einlogen und ein "Weiter zum Postfach" Feld, dann irgendwann an gleicher stellt das "Kaufen", oder "Geschenk" Feld,
nachdem man sich gewöhnt hat, dass dort bisher das "Weiter zum Postfach" Feld war. Weiter zum Postfach ist nun unten rechts ganz klein als Link. Das habe ich dann geklickt.
Kann jedoch sein, dass ich beim ersten mal, als das Feld gewechselt wurde, ich doch auf kaufen geklickt habe, jedoch habe ich definitiv keine weitere "Sicherheitsmaßnahme" erhalten, wie das
Weiterleiten auf eine Vertragsseite oder das Eingeben der Kontodaten, damit die sich sicher sein können, das man den Vertrag will und auch bezahlt.

Web.de hat sich wider erwarten doch noch bei mir per Mail gemeldet. Die meinten, ich habe mich in Web.de eingeloggt und dadurch die Clubmitgliedschaft bestätigt. So hatte ich also keine
Chance da raus zu kommen, denn ich muss mich IMMER einloggen, wenn ich meine Mails lesen will. Auch hier, ich kenne keinen der das NICHT als Betrug bezeichnen würde. Wenn ich mich hier einlogge, mit "kostenlos"
geworben wird, und ich mich mit dem bloßen einloggen verpflichtet habe, eine Waschmaschine zu kaufen, dann lasst es mich wissen, wenn euch eine andere Bezeichnung als "Betrug" einfällt!

Warum gibt es in diesem Thread mit so vielen Beiträgen von Usern, die ähnliches berichten??? Warum treibt Web.de nicht in letzter Konsequenz das Geld ein, wenn die sich sichere sind, dass
alles mit rechten Dingen zu geht???

Sei es drum, ich wollte andere warnen bzw. bestätigen, dass sie nicht die einzigen sind und man ruhigen Gewissens diese "Mahnungen" ignorieren kann, wenn der "Vertrag" ungültig zu standen gekommen ist.

Auch wenn Web.de mir zurück geschrieben hat, in meinem Widerspruch habe ich geschrieben, dass ich aus Web.de fristlos austrete, wenn die Ihren Fehler nicht gut machen. Durch die Antwort haben
die den Erhalt meines Widerspruchs bestätigt. Da die weiter Geld wollen, nutzte ich Web.de von nun an gar nicht mehr. So weiß ich nicht, was für skurrile Mails die mir noch schicken.

Mehr werde ich dazu auch nicht schreiben, sollen andere User selber entscheiden, was die von dieser Web.de Masche halten.
 
Wie ich schon schrieb: über den moralischen Aspekt dieser -- hm -- "kreativen Seitengestaltung" kann man trefflich streiten, aber solange es kein Urteil eines Gerichts gibt, in dem festgestellt wurde, dass es sich um Betrug handelt, werden wir das hier bei allem Verständnis für die Empörung des Einzelnen nicht dulden. Btw. wenn Dein Rechtsanwalt so sehr überzeugt ist, dass es sich um Erpressung nach § 253 StGB handelt, hat er als Organ der Rechtspflege die Pflicht zu handeln... Ich bin gespannt, was die Staatsanwaltschaft dazu sagen wird.
 
Hallo erst mal !

Ich hab' die letzten 30-40 Seiten durchgelesen aber möchte hier dennoch mal nachfragen um irgendwie auf der sicheren Seite zu sein.
Hoffe das ist okay.


Hier meine Situation:

Mir wurde an meinem Geburtstag im Januar ebenfalls die Club Mitgliedschaft angeboten und diese habe ich wohl ausversehen angenommen.
Dies war mir jedoch nicht bewusst, und ist mir erst aufgefallen als ich letzten Monat meine erste Mahn-email bekommen habe.
kurz darauf folgte die zweite Mahn-Mail und heute kam der erste Mahn-Brief in mein Haus geflattert.
Außerdem ist seit heute mein WEB.DE Zugang gesperrt.
gefordert werden 15 € + 5€ Mahngebühren.
Wie so viele andere wusste ich bis dato nicht einmal das ich Mitglied eines kostenpflichtigen Clubs bin.
Ich habe nach erhalten der ersten Mahn-Mail eine email an 1&1 Mail & Media GmbH geschickt in der ich der Mahnung wiederspreche und um sofortige Kündigung gebeten habe.
Hier die email im Detail :
*********************************************************************************************************************************
Anfechtung Ihrer Mahnung vom 16.04.2013
E-Mail-Konto: [email protected]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail und bestreite die dortige Zahlungsforderung vollumfänglich.

Ihre Forderung begründet sich auf meiner Anmeldung zu einem Testzugang für das
Web.de-Club-Leistungspaket.
Hiermit erkläre ich die Anfechtung des diesbezüglichen Vertrags wegen Irrtums gem. § 119 BGB.
Aufgrund der irreführenden Angebotsgestaltung auf der angebotsbildenden Internetseite war ich mir nicht darüber im Klaren, dass sich der Testzugang anschließend automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement verlängern sollte.
Gemäß einschlägiger Rechtsprechung gehört eine eventuelle Kostenpflicht zu den Hauptleistungspflichten eines Vertrags. Auf diese Hauptleistungspflichten hat der Dienstleister nicht nur in den AGB, sondern auch auf der angebotsbildenden Internetseite in sofort erkennbarer Form hinzuweisen
(§312c BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB sowie § 1 Abs. 6 PAngV).
Ansonsten wird eine entsprechende Klausel in den AGB, nach der sich der Testzugang automatisch in ein kostenpflichtiges Dauerschuldverhältnis verlängert, nicht wirksamer Vertragsbestandteil (§ 305c BGB, überraschende Klausel).
Siehe dazu u.a. AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - Az. 41 C 1538/07.

Wegen irreführender Vertrags- und Preisgestaltung ist der Dienstleister Web.de bereits auf Unterlassung verklagt worden:
Siehe dazu:
http://www.vzbv.de/mediapics/web_de_lg_koblenz_1_o_30_09.pdf
LG Koblenz 1 O 30/09 vom 25.06.2009
Es sollte sich daher bei Ihrem Unternehmen eigentlich inzwischen herumgesprochen haben, dass die Angaben zur Angebotsgestaltung in transparenter, sofort erkennbarer Form vorzuliegen haben.

Hiermit erkläre ich die Kündigung des Vertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt.


Mit freundlichen Grüßen,

xxxxxx

Auf diese e-Mail wurde (eigentlich wie erwartet) nicht reagiert.
gehe ich nun richtig vor wenn ich den ersten Brief vom Rechtsanwalt abwarte und auf diesen per Einschreiben mit dem oben ausgeführten Brief antworte?
Sollte ich jetzt bereits einen Brief an die Schufa schicken oder ebenfalls auf den Brief des Anwalts warten?
Gibt es für einen solchen Schufa Brief eine Musterlösung mit der ich auf der sicheren Seite bin?
Nachdem ich der Rechnung des Anwalts widersprochen habe warte ich einfach die darauf folgenden Mahnungen ab und ignoriere diese bis sie schließlich aufhören mir welche zu schicken?


Ich weiß das das hier furchtbar lang ist aber ich mache mir wirklich sorgen deswegen, sorry:confused:

[Modedit by Hippo: Augenkrebserzeugende Formatierung in einen auch für Senioren lesbaren Zustand gebracht]
 
Hallo erst mal !

Ich hab' die letzten 30-40 Seiten durchgelesen
aber ich mache mir wirklich sorgen deswegen, sorry:confused:
web.de ist de facto nie ( außer in ganz seltenen Fällen, soweit ich mich erinnern kann weniger als ein Dutzend Mal bei hundertausenden von Betroffenen ) seit 2004 weitergegangen als bis zum gerichtlichen Mahnbescheid.
Nachdem diesen widersprochen wurde, war Ruhe im Schacht. Alles andere ist lächerliche Mahndrohkulisse
 
Danke schonmal, jupp11

Ich habe noch nicht verstanden wann und wie ich bei der schufa klarstellen muss, dass kein Eintrag über diese Geschichte gemacht werden darf..
kann mir da jemand unter die Arme greifen?
und das Gerichtsurteil auf das in dem von mir verwendeten Musterbrief hingewiesen wird ist von 2009 - Die 'Masche' von Web.de hat sich optisch seit dem ja etwas geändert.. ist es dennoch okay das da drin zu lassen?
 
Steht zwar auch schon im Thread irgendwo - aber da genügt sinngemäß

"Forderung der XXX über XX € ist strittig. Bei einer Einmeldung bitte ich um Information"
 
Hallo Comunity

Ok das gleiche lästige Thema, ich dachte eigentlich ich kann mir einen eigenen Beitrag ersparen und es reicht, eurem "Leitfaden" zu folgen. Allerdings hab ich jetzt ein Schreiben bekommen, was ich hier so noch nicht zitiert gesehen habe und möchte mich ebenfalls absichern, alles richtig gemacht zu haben.
Kurz zur Geschichte: Bei Web.de offensichtlich verklickt, ich benutze das Konto nie, dann die erste Rechnung, dann Mahnung, dann habe ich zunächst per Email den Musterwiderspruch gesendet und kurz darauf noch einmal per Brief. Daraufhin habe ich nun einen Brief von web.de bekommen, der sich auf meinen schriftlichen Widerspruch bezieht:

"Sehr geehrter Herr xxx.

Bei dem bestellten email Tarif web.de club handelt es sich um einen von Beginn an einheitlichen und kostenpflichtigen Vertrag. (...)

Der Vertrag wurde online am 13.12.2012 über ihr Postfach abgeschlossen. Vor dem endgültigen ABschluss des Premiumdienstes werden Ihnen während des Bestellvorganges die zum Vertrag dazugehörigen AFBS angezeigt. Nach erfolgreichen Vertragabschluss wird Ihnen zusätzlich eine Bestätigungs-Email zugestellt, welche nochmal auf alle erweiterten Leistungen hinweist. Auch hier haben wir Sie über die automatisierte Verlängerung und die Möglichkeiten des WIderrufs nach dem BGB informiert. Ihr Widerrufsrecht von 14 Tagen hat am 13.12.2012 begonnen.

Wir möchten sie darauf hinweisen, dass wir Sie zu jeder Zeit ausdrücklich über die Merkmale des Produktues, die Mindestvertragslaufzeit des Vertrages und die Kosten in Kenntnis gesetzt haben. Zusätzlich war die Schaltfläche eindeutig mit "Jetzt kaufen" versehen. Hier ist ebenfalls eindeutig zu erkennen, dass es sich um einen kostenpflichtigen Vertrag handelt. Den Vorwurf der arglistigen Täuschung weisen wir somit zurück. (...)

Wir sehen daher unsere FOrderung als berechtigt an und bitten Sie, den offenen Betrag zu überweisen.

Ihr Kündigung haben wir zum 12.02.2014 eingetragen. Eine sofortige Kündigung ist auf Grund der festgelegten Vertrauftlaufzeit nicht möglich"

Also ich würde es jetzt ignorieren und erst bei einem Mahnbescheid wieder aktiv werden und diesem widersprechen. Meine einzige Sorge ist nur, dass die jetzt andere Taktikten fahren und behaupten,alles sei transparent und deswegen kommt man nicht mehr raus. Da mein Fall ja relativ frisch ist (Im April gekündigt), sorge ich mich etwas, dass es jetzt irgendwie anders läuft.

Über eine Antwort freue ich mich sehr und hoffe, niemanden mit der Thematik zu nerven.

Beste Grüße und vorab ein großes Lob ans Forum und die User mit ihren hilfreichen Ratschlägen
 
Kurz zur Geschichte: Bei Web.de offensichtlich verklickt, ich benutze das Konto nie...
Damit ist auch schon alles geschrieben - Vertrag irrtümlich ausgelöst und nun irritiert. Die werden das Geld von dir wollen - ob es ihnen zusteht, wäre erst die nächste Frage, die wir hier nicht beantworten können.
 
Ich habe nach der Dokumentation des Bestellvorgangs die ich grad selber nicht finde nicht mehr, meine Zweifel an "verklickt".
Das muß schon eine ganze Verklickorgie gewesen sein, außer web.de stellt sich komplett außerhalb der Gesetze und aktiviert das OHNE Klick auf den "jetzt kaufen"-Button
 
Ich habe nach der Dokumentation des Bestellvorgangs die ich grad selber nicht finde nicht mehr, meine Zweifel an "verklickt".
Also ich habe jetzt so viele verschiedene Varianten des Bestellvorgangs gesehen, dass ich das überhaupt nicht abwegig finde.

Man muss nur beim Einloggen über das Portal ein paar Seiten dazwischen basteln, sie mit widersprüchlichen Informationen füttern und dann spielt es auch keine Rolle mehr, ob da ein Button mit "Kaufen" oder "Bestellen" oder "Geschenk auspacken" zu finden ist.

Die vielen Zusatzleistungen fallen dem Normalnutzer ohnehin erst dann auf, wenn er zur Kasse gebeten wird.
 
Da habe ich Glück, denn ich bekomme nahezu keine Werbung.

Aber wenn ich lese:
...ich benutze das Konto nie...
dann stellt sich mir die Frage, wozu hat er/sie das dann überhaupt? Und dann kommt das auch noch dazu:
Hippo schrieb:
dann wunderst Du Dich nur noch wie manche den Schalter von ihrem PC ohne Blindenhund finden. Medienkompetenz gleich Null. Das heißt - eigentlich wundern wir uns hier über fast gar nichts mehr ...
 
Also zumindest bei GMX ist Werbung von geschäftlichen GMX-Mails zumindest für mich deutlich zu unterscheiden
 
Zu GMX kann ich da nichts sagen - Da habe ich lediglich Freemail-Postfächer. Bei Web.de lassen sich die Mails wunderbar anhand des Absenders aussortieren - und dann sind auch "geschäftliche" Mails weg. Im Schnitt bedenken die einen jeden zweiten Tag mit Werbung. Was an und für sich ja nicht schlimm ist - Das ist eben der Preis für das Postfach.
 
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