net mobile AG

Guten abend community,
Ich wurde vor 3 min von einer sms geweckt, welche den bekannten textinhalt beinhaltet.
hier stellt sich mir eine frage : ich bin 17 jahre alt und somit Nach paragraph 106 bgb nur beschränkt geschäftsfähig. Heisst im klartext, dass ich geschäfte abschliessen kann, diese allerdings von meinem gesetzlichen vertreter(eltern) ohne folgen zur7ckgezogen werden können, weil kein kaufvertrag/abovertrag abgeschlossen wurde.Theoretisch reicht 1 anruf bei base, mit verwendung der fachbegriffe und ich kriege mein geld zurück oder? Ivh werde es morgen testen und über den Erfolg berichten.
 
alte_voegel.jpg
 
Hallo,

auch ich wurde über den Abrechnungsdienst go-Pay der Firma net mobile AG betrogen. Angeblich habe ich ein Abo mit der Firma Globway B.V. geschlossen und hätte eine Bestätigungs-sms bekommen. Leider nutze ich meine Karte nur als UMTS Verbindung in meinem Laptop (ich kann dort keine SMS Empfangen und Lesen) und bin mir zu 100 % sicher kein Abo dieser Firma abgeschlossen zu haben. Der Mobilfunkanbieter ist bei der Problematik auch nicht hilfreich mit der Aussage: "Sie müssen das ABO Kündigen und die bis jetzt angefallenen Gebühren auf jeden Fall zahlen". Warum muss man etwas Kündigen, was man nie bestellt hat. das ganze ist für mich sehr frustrierend und Zeitaufwändig. Wann man die beiden Firmen net mobile AG (go-Pay) und Globway B.V.mal googelt findet man unzählige Betrugsopfer. Hab vor zwei Wochen an die Globway B.V. geschrieben aber noch keien Antwort erhalten. Bin mkal gespannt was die mir Schreiben...
 
Angeblich habe ich ein Abo mit der Firma Globway B.V. geschlossen und hätte eine Bestätigungs-sms bekommen.
Das ist die übliche Unwahrheit, die regelmäßig von dem Düsseldorfer Buchungsunternehmen verbreitet wird. wenn du dich beschwerst bekommst du dann womöglich auch noch die s. g. Widerrufslüge vorgehalten.


Lass dir mal unter Benennung deiner Mobilfunknummer den Dienst erklären, den du angeblich bestellt haben sollst. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird man dir die Nutzung von "Erwachsenenunterhaltung" von einem Briefkasten in den Niederlanden unterstellen und vorgeben, dass man lediglich der technische Dienstleister für den seriösen aber ansonsten anonymen Anbieter sei.

Was den PIN betrifft, so brauchte go-Pay gar keinen, da sich die mobile Internetsession über die UMTS-Verbindung gleich selbst über das s. g. MSISDN-Protokoll automatisiert mit deinem Mobilfunkprovider kurz geschlossen und so die Buchung ausgelöst hat. Übrigens, die s. g. Button-Lösung unseres Gesetzgebers gilt auch bei UMTS-Verbindungen an Smartphones, Notebooks und Tabletts.

Wenn du dich betrogen fühlen solltest, dann kann man nur die Erstattung einer Strafanzeige bei der StA Düsseldorf empfehlen, denn die ist bei solchen Angelegenheiten sachlich und örtlich zuständig! Dein Geld bringt dir dieser Schritt aber nicht wieder zurück!
 
Guten Abend.

Uns ist ähnliches passiert.

Meine Freundin hat für ihren Laptop einen UMTS-Stick für die Sommermonate, in denen wir in unserer Gartenlaube sind. So sind wir auch außerhalb unserer W-Lan-Reichweite online.

Der Netzanbieter ist Vodafone. Nun hat meine Freundin Ende letzter Woche eine Rechnung von Vodafone erhalten, in der unter anderem mehrere Posten eine Gesamtsumme in Höhe von 52,43 € aufweisen. Da wir auch zunächst nichts mit den sonstigen aufgeführten Posten anfangen konnten (meine Freundin hat bei VF Handy, Telefon und Internetvertrag - alles Flarate -und lässt diese Sachen per Lastschrift abbuchen), rief miene Freundin bei VF an.

Dort erklärte uns der VF-Mitarbeiter, dass die 52,43 € die Summe von mehreren Wochenabos in Höhe von je 7,99 € ist. Dieses Abo hätten wir angeblich über die SV1 abgeschlossen. Da uns beiden nicht bekannt war, ein Abo abgeschlossen zu haben, haben wir zunächst eine Drittanbietersperre einrichten lassen, zudem nannte uns der VF-Mitarbeiter eine Telefonnummer von SV1.

Wir riefen diese Nummer an und hörten nur: "Kein Anschluss unter dieser Nummer." Danach direkt gegoogelt und die Verbidung zur net mobile AG gefunden. Die auf deren Homepage angegebene Telefonummer war zwar gültig, aber es ging keiner ans Telefon. Also schrieben wir eine E-Mail an die dort angegebene E-Mail-Adresse (Inclusive einer vorsorglichen Kündigung für einen fälschlicherweise abgeschlossenen Vertrag). Relativ schnell kam eine ANtwort, " Die net mobile AG ist ausschliesslich im Geschäftskundenbereich tätig. Das bedeutet, daß wir unsere technischen Anbindungen und Abrechnungssysteme unseren Geschäftskunden zur Verfügung stellen und diese dann die von Ihnen genutzten Dienste anbieten. Der Diensteanbieter allein ist für den Inhalt als auch die Bewerbung des Dienstes verantwortlich."
Zudem kam eine weitere E-Mail, dass man die Mobilfunknummer (in diesem Falle von der UMTS-Stick-Karte) benötigt, um genau zu klären, um welche Abrechnungsdaten es genau ginge. Nachdem wir also die entsprechende Nummer angegeben hatten, bekamen wir eine Nachricht, dass über diese Nummer seit dem 21.08.12 ein Abo besteht, das am 5.11.12 nun gekündigt wurde. Desweiteren stand drin:

Der Dienst wird über die Bezahlmethode „go-PAY“ abgerechnet.
Der Abo-Dienst wurde über das mobile Internet (WAP) des Mobilfunkgerätes bestellt und muss explizit bestätigt werden um aktiv zu sein. Die Einrichtung des Abo-Dienstes wurde Ihnen nach erfolgreicher Durchführung der Bestellprozedur zusätzlich auch nochmal per SMS bestätigt.

Hierzu folgende Anmerkung: Zum einen konnte eine SMS, die an diese Nummer gesendet wurde, nicht von uns gelesen bzw empfangen werden, da diese Nummer nur für den UMTS-Stick gültig ist. Zudem wurde von uns weder ein Abo bestellt, noch bestätigt und schon gar nicht gewollt.

Jedenfalls teilte und net Mobile in dieser E-Mail ebenfalls mit, dass wir uns für weitere Rückfragen an

Globway B.V.
Spoorhaven 42-48
NL-2651 AV Berkel En Rodenrijs
Netherlands

E-Mail: [email protected]

wenden sollen.

Also haben wir eine E-Mail an die niederländische Firma geschickt, mit dem Hinweis, dass uns die net m. ag verwesen hat. Außerdem mit erneut mit dem Hinweis, dass wir keinerlei Abo abgeschlossen haben.

Heute erreichte uns dann eine E-Mail diese Globway B.V.

Wir hätten auf der Seite uporn ein Abo bestellt, die bestätigt und es wäre daher rechtsgültig. Dem ist nicht so.

Wie ih bereits im Internet zu diesem Thema erfahren konnt, reicht es wohl aus, wenn man einen Werbebanner wegklickt, anklickt oder ein Popup auf gleiche Weise "anrührt" um sich ein Abo diese Firma einzufangen.

In jedem Fall wird Globway nun eine Antwort bekommen, dass wir kein Geld bezahlen werden, und wir Anzeige erstatten, sollten nicht unverzüglich alle Forderungen zurückgenommen werden.

Danke, dass ich das hier mal loswerden darf :)

Peter
 
Zur info.

Folgende E-Mail habe ich geschickt, warte nun geduldig auf Antwort

Guten Abend.

1.

Es kann sein, dass ich im Internet auf der von Ihnen angegeben Seite gesurft bin, für wahrscheinlicher halte ich es allerdings, dass beim surfen auf eine beliebigen Seite ein Werbebanner/Pop-Up-Fenster angezeigt wurde, welches von mir weggelickt, respektive versehentlich angeklickt wurde, wodurch automatisch ein Abo gebucht wurde (rein durch das an oder wegklicken des Banners/Fensters). Oder eben durch einfaches surfen auf der von Ihnen genannten Seite.

Es wurde allerdings zu keinem Zeitpunkt ein Abo bestellt und schon gar nicht bestätigt. Dies ist hier ein klarer Fall von Betrug in übelster Form, das ist nach deutschem, nach niederländischem und nach EU-Recht strafbar.

2.

Ich fordere Sie auf, unverzüglich alle Forderungen Ihrerseits zurückzunehmen.

3.

Ich stelle in jedem Fall Strafanzeige gegen Sie wegen des versuches einer arglistigen Täuschung, Betruges und alles, was in diesem Fall auf Ihre Machenschaften zutrifft, sollten Sie die Forderungen nicht zurücknehmen. Ebenso bahlte ich mir zivilrechtliche Schritte vor.

4.

Zudem wurde mein Anbieter Vodafone darüber informiert, dass ein angeblicher Vertrag, nur durch arglistige Täuschung zustande gekommen sein kann, und daher ungültig ist, sollte einer bestehen.
 
Und schon bist du wegen Punkt 1 bei denen in berechtigter Forderung, wenn du schon sagst, es könnte sein dass ich...
Wer so schreibt, schreibt sich um Kopf und Kragen....
Mit deiner Formulierung hats du dich denen gegenüber als Rechtliche NULL gebrandmarkt und wirst nun sicher todgespammt.
 
Und schon bist du wegen Punkt 1 bei denen in berechtigter Forderung, wenn du schon sagst, es könnte sein dass ich...
Wer so schreibt, schreibt sich um Kopf und Kragen....
Mit deiner Formulierung hats du dich denen gegenüber als Rechtliche NULL gebrandmarkt und wirst nun sicher todgespammt.

Aber das rein surfen auf einer Seite ist noch keine Bestellung von meiner Seite und schon gar keine Bestätigung einer Bestellung, was ich auch noch mal explizit unter 1. darlege. Genau lesen bitte.
 
Es kann sein, dass ich im Internet auf der von Ihnen angegeben Seite gesurft bin, für wahrscheinlicher halte ich es allerdings, dass beim surfen auf eine beliebigen Seite ein Werbebanner/Pop-Up-Fenster angezeigt wurde, welches von mir weggelickt, respektive versehentlich angeklickt wurde,
Aber DAS kann Dir so ausgelegt werden ...

Und bevor solche Sprüche losläßt
Genau lesen bitte.
solltest Du vielleicht gucken wen Du damit abkanzelst ...
BenTigger Registriert seit:4 Mai 2002 Beiträge: 3.544
Wir machen das hier nämlich schon etwas länger und wissen wovon wir reden
Es bleibt Dir natürlich unbenommen Deinen Kopf in die Schlinge zu stecken ...
... aber sag´ dann bitte nicht man hätte Dich nicht gewarnt ...
 
Zum Verständnis:

Mit surfen ist (von meiner Seite) gemeint, dass die Seite besucht wurde (durch Link-Klick oder eingeben der Adresse in den BRowser). Außerdem ist es keine Auslegungssache, wenn ich im gleichen AUtemzug schreibe, dass in sWeise (also weder beim surfen noch beim Pop-Up klicken) etwas bestellt und eine Bestelllung bestätigt wurde. Mit "richt lesen" meinte ich, dass man icht einzelne Sätze aus dem Zusammenhang nimmt, sondern den kompletten Punkt eins im Kontext liest, und grundsätzlich die ganz Mail ebenso als Kontext sieht.

In vereinfachter Form hätte ich schreiben können:

Ich habe ihre Seite besucht. Ich habe keine Bestellung abgegeben. Ich habe auch keine Bestellung bestätigt.
 
Wurscht wer, aber man muß denen keine Steilvorlage liefern.
Wenn er schon partout was tippseln will soll er schreiben daß er nix abgeschlossen hat, hilfsweise die Kündigung erklärt
 
.....Wenn er schon partout was tippseln will soll er schreiben daß er nix abgeschlossen hat...
....zumindest nicht wissentlich, denn (bei Nutzung eines Smartphone):
goPAY schrieb:
Der Kunde .... akzeptiert im WAP die Rufnummernübermittlung (CLI) und gelangt ohne Umwege zum Download. Eine Buchung kann dabei von € 0,19 bis € 9,99* kosten.
Für mich liest sich das so, als wenn allein schon die Tatsache ausreicht, dass irgendwo am Handybrowser nur ein Backlink o. ä. aktiv sein muss, der auch ohne Zutun des "Kunden" (oder unter einem Vorwand) sich nach Hause meldet und so die Buchung automatisch auslöst.
 
Reducals Zitat erinnert mich an die Revolverdialer der Marke Crosskirk. Und wie damals schauen alle zu. Wenn's dann knallt, klatschen die Politiker wahrscheinlich noch, während der Verbraucherschutz tödlich getroffen zu Boden sinkt.
 
Hallo Guten abend,
ich kann fast das selbe schreiben, wie es oben Peter Forst ergangen ist. Habe auch jetzt erst auf der Rechnung ein angebliches ABO über wöchentlich 7,49€ auch über sv1 und nach Anruf bei vodafone wurde mir auch die Adresse von Globway B.V. in Holland angegeben...bla bla bla.
Genau das selbe Schema:mad:
Vodafone hält sich total raus, die Net mobile ag will auch nichts wissen, na ja habe heute mal dort angerufen, die war total freundlich und hat mir sofort die Kontaktadresse zu eben dieser firma in Holland gemailt und nun:(
ich habe zwar ein dolles und feines Anschreiben vorbereitet, aber wem soll ich es schicken? An alle beide?
Ach übrigens habe ich in der Mail von net Mobile gelesen: wurde am 15.11. für drittanbieter gesperrt und (dick) somit gekündigt, kann ich dem Glauben?

Liebe grüße kerstin
 
Meines Erachtesns sitzt die Problematik ganz woanders: Der Gesetzgeber sollte bestimmen, dass die Mobilfunk- und Internetverträge zu Vertragsbeginn Drittanbieter sperren, so dass das mobile Bezahlen erst vom Vertragsinhaber aktiviert werden muss.
 
Liebe Gemeinde ebenfalls Abofallen-Geschädigter,
habe mich gerade für das Forum registrieren lassen, da ich auf der Suche nach Hilfe bzw. Orientierung auf eure Diskussion gestoßen bin, die mir insofern etwas unverständlich erscheint, als doch seit 1. August 2012 die sogen. "Button-Lösung" Gesetz ist. Soweit ersichtlich haben die behandelten "Fälle" nach diesem Datum stattgefunden. Hätten die dubiosen Dienste-Anbieter die geltenden Regeln für einen rechtsgültigen Vertragsabschluss befolgt, so wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Mensch auf die angesprochenen "Geschäftsmodelle" hereingefallen. Aus meiner derzeitigen Sicht stellen diese offenbar nicht umgesetzten "Button-Lösungen" zum Einen einen abmahnfähigen Rechtsverstoß dar. Zum Anderen gelten Verträge, die ohne entsprechenden Button geschlossen werden, als nicht wirksam abgeschlossen. Vereinfacht gesagt, der Unternehmer hat keinen Anspruch auf Bezahlung (Quelle: e-recht24.de).

Liege ich da so ganz falsch und wenn ja warum??
 
Völlig richtig aber das interessiert die Mobilfunkanbieter nicht. Das ganze Geschäftsmodel -weg vom konkreten Anbieter- funktioniert so: Die Provider fordern trotzdem die Kohle und verweisen wegen der Einwendungen an den Anbieter. Das ganze Geschäftprinzip beruht darauf die Inkassomacht der Provider auszunutzen. Die Provider lassen sich vom eigenen Vertragstaschendieb versichern alles sei mit rechten Dingen zugegangen und kaufen dann die Forderungen für 75% auf. Da die Beute vorfinanziert wurde wollen die auch den Einsatz zurück.
Auch nach "altem" Recht waren regelmäßig keine Verträge zustande gekommen oder ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt worden.
 
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