Alphaload

AW: Alphaload

Guten Morgen,
mich hat es bezüglich des Vertrages auch erwischt. Allem Anschein nach [...] ohne Probleme. Wobei ich aber auch klarstellen wollte warum keine Limitierung des Datenvolumens automatisch erfolgt. Die Antwort war, dass dies technisch nicht vorgesehen sei, weil ja keine Unterbrechung des Downloads erfolgen sollte. Und da liegt der Fuchs im Pfeffer denn laut AGB Zitat: Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung unserer Leistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben - Zitat Ende.
Tja, ist das nicht der Fall wenn man über die 2GB hinwegschießt? Wie ist es denn mit der ausdrücklichen Zustimmung? Und warum erhält der Kunde keinen Hinweis auf das aufgebrauchte Limit. Das Widerrufsrecht widerspricht sich schon an sich selbst. Ich habe meine Stellung gegenüber alphaload klargestellt und sitz die Angelegenheit jetzt aus. Kommt jetzt was in Richtung Inkasso werde ich Anzeige erstatten und [...]. Die Staatsanwaltschaft muss aufmerksam gemacht werden und das geht nur so meiner Meinung nach.

[Spekulationen entfernt. (bh)]
 
AW: Alphaload

Hallo Leute,
ich hab' mich mit Interesse durch diesen Thread gelesen und bei mir sieht das Problem mit Alphaload wie folgt aus:
Hab' gestern per E-Mail eine Rechnung über 95,40 Euro erhalten. Rechnungsanschrift und Kontonummer scheinen fiktiv zu sein, zumindest sind sie mir nicht bekannt. Lediglich bei dem Namen, der sich auch in der benutzten E-Mail-Adresse widerspiegelt, handelt es sich um meinen "Ebay-Namen".
Mittlerweile habe ich erfahren, dass die Anmeldung mit diesen fiktiven Daten, durch eine minderjährige Person aus meinem Haushalt am 29.01.07 stattgefunden hat. Das Testvolumen soll laut Rechnung überschritten worden sein (2,3 GB).
Da es sich nicht um meine Kontonummer handelt, werde ich keine Geld verlieren, möchte aber auch nicht, dass jemand anderes zu Schaden kommt.
Ist der Vertrag gültig ? Wie soll ich mich hier verhalten?
 
AW: Alphaload

Hallo zusammen, ich hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen, ich bin völlig am Ende - ich weiß gar nicht mehr was ich machen soll . . .

Ich hatte mich vor 14 Tagen bei w*w.alphaload.de registriert und habe die Software heruntergeladen um die 14 Tage Testphase auszuprobieren.

Ich hatte ein Lied gesucht aber nicht gefunden, weil mir die Software zu kompliziert war.

Also hatte ich am selben Tag noch gekündigt.

Worauf man mir nicht geantwortet hat. Zusätzlich habe ich erneut per email gekündigt , es kam wieder keine Reaktion.

Nach 14 Tagen kam dann per e-Mail eine Rechnung über 95,- Euro
von einer Firma in der SCHWEIZ welche die Kosten für den alphaload-service in Rechnung stellt.

Auf jeden FAll habe ich im Kleingedruckten der AGB's nun entdeckt, dass man eine etwaige Kündigung an eine dritte Firma in Berlin einreichen muß.

Alphaload ist der Anbieter Scriptpower in Zweibruecken
Kündigung geht nur über Mainpean GmbH in Berlin
und die Rechnung kommt von Payment International aus der Schweiz.

Das ist doch völlig irreführend - das kann doch nicht rechtmäßig sein.

Kann mir hier jemand bitte helfen ? Muß ich bezahlen ?
Hallo Raik
ich bin leide genauso verfahren mit Alphaload wie Du auch, d.h. ich wollte testen ohne irgendetwas downzuladen habe ich dann das Programm wieder gelöscht un dann eine Mahnung erst über ca. 25,-- dann über 108,-- erhalten was kann ich tun? Vielleicht eine Gemeinschaftsklage?
Falls Du mir helfen kannst bedanke ich mich schon mal im voraus.
 
AW: Alphaload

Aha es werden angeblich massenhaft Mahnbescheide verschickt. Solange ich keinen sehe glaube ich das nicht, insbesondere wenn der User Ullifaker heißt und es sein erstes und einziges Posting ist. Auch die Behauptung mit den 108,- die zu 300,- Euro geworden sind halte ich für Unsinn. So teuer ist ein Mahn und Vollstreckungsbescheidsverfahren nicht wobei allerdings manche Inkassobüros recht kreativ beim Erfinden neuer Gebühren sind.

Selbst wenn ein Mahnbescheid kommen sollte (kostet den Antragsteller erstmal nur 23,- Euro Gerichtskosten) bedeutet das noch lange nicht das nach Widerspruch geklagt wird.
 
Post von Rechtsanwalt - geht Alphaload jetzt vor Gericht?

Hallo an Alle!
Ich hatte am 9.1.2007 eine Rechnung von AL bekommen, weil ich angeblich während der fristgerecht vor Ablauf gekündigten Probephase das Testvolumen von 2GB überschritten haben soll. Ich habe sofort Widerspruch eingelegt, meine Kündigung wiederholt und die Einzugsermächtigung widerrufen. Reaktion: Nur die üblichen Standardfloskeln.
Jetzt, nach mehr als drei Wochen, hat Alphaload trotz Widerruf der Einzugsermächtigung plötzlich 95,40 Euro abgebucht.

Daraufhin holte ich das Geld zurück und schrieb den Herrschaften:

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„Da ich am 8. Januar 2007 meinen Probezugang zu dem unter dem Namen "Alphaload" angebotenen Usenet-Zugang der Walea AG fristgerecht gekündigt habe und eine Überschreitung des zulässigen Datentransfervolumens nicht stattgefunden hat, besteht nach eindeutiger Rechtslage seit dem 8.1.2007 kein Vertragsverhältnis zwischen mir und der Walea GmbH. Jegliche Zahlungsforderungen Ihrerseits sind damit hinfällig.

Es bleibt in diesem Zusammenhang zudem festzuhalten, dass eine Überschreitung des innerhalb der Testphase zulässigen Datentransfervolumens von 2 GB nicht stattgefunden hat. Anderweitige Aussagen Ihrerseits sehe ich als unbewiesene Tatsachenbehauptungen an, aus denen sich keine Neubegründung des durch mich fristgerecht gekündigten Vertragsverhältnisses ergibt. Für die Tatsachenbehauptung, ich hätte das zulässige Datentransfervolumen überschritten, konnte die Walea GmbH im Übrigen auch auf mehrfache Nachfrage hin keinen wie immer gearteten Beleg vorbringen, der diese Behauptung untermauert hätte.

Ich gehe daher davon aus, dass die Walea GmbH von weiteren Zahlungsforderungen absehen und insbesondere weitere illegale Abbuchungen von meinem Konto unterlassen wird. Sollte die Walea GmbH bzw. die von ihr beauftragte Payment International Networks AG dennoch an ihrer Zahlungsforderung festhalten, so weise ich schon jetzt darauf hin, dass die Beauftragung eines Inkassounternehmens durch die Walea GmbH im vorliegenden Falle nicht statthaft ist. Ich habe mehrfach schriftlich meine vollständige Zahlungsunwilligkeit bekundet, da sämtliche Forderungen unbegründet sind. Es besteht also auch durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens keinerlei Aussicht, die Zahlung der unberechtigt erhobenen Forderungen zu erwirken. Im Rahmen der allgemein anzuwendenden Schadensminderungspflicht ist die Verursachung weiterer Kosten durch die Walea GmbH damit alleiniges Risiko der Walea GmbH, ich werde weder die geforderte Rechnungssumme noch sonstige Kosten tragen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die folgenden einschlägigen Urteile zur Schadensminderungspflicht im Zusammenhang mit Inkasso-Unternehmen: OLG Dresden 8. Zivilsenat, Urteil vom 05.12.2001, Aktenzeichen 8 U 1616/01; OLG Köln, 19. Zivilsenat, Urteil vom 12.01.2001, Aktenzeichen 19 U 85/00; AG Geldern, Urteil vom 03.12.1999, Aktenzeichen 3 C 337/96.

Für den Eingang Ihrer schriftlichen Stellungnahme habe ich mir den 13. Februar 2007 vorgemerkt. Nach Ablauf dieser Frist werde ich mir, ungeachtet weiterer zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche gegenüber der Walea AG, die Einleitung strafrechtlicher Schritte wegen des Verdachst des gewerbsmäßigen Betrugs vorbehalten. (Aufgrund der deutschen Staatsbürgerschaft und des deutschen Wohnsitzes der Gesellschafter der Walea AG und weiterer unter dem Dach der Mainpean GmbH mit ihr verbundenen Unternehmen ist ungeachtet des schweizerischen Firmensitzes der Walea AG dennoch eine örtliche Zuständigkeit deutscher Strafverfolgungsbehörden gegeben).

Seien Sie im Übrigen versichert, [.......]
Ich verbleibe in Erwartung Ihrer Stellungnahme.
N.N.“
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Man höre und staune, schon einen Tag später (!) kam Post von einem Rechtsanwalt A. P. („Rechtsabteilung mainpean GmbH“), in der wiederholt wird, ich hätte das Transfervolumen überschritten. Als Beleg (immerhin!) wird eine Auflistung meines „Datenvolumenverbrauchs“ beigefügt, nach der ich noch am frühen Morgen unmittelbar vor meiner Kündigung über 600 MB heruntergeladen und so über die 2 GB gekommen sein soll.

Ich habe daraufhin dem werten Herrn P. folgendes geantwortet:

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„Sehr geehrter Herr P. ,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 1. Februar 2007 unter dem Zeichen ALxxxxx. Ich stelle dazu fest, dass ich auch weiterhin davon ausgehe, dass meine vertragliche Vereinbarung mit der Walea GmbH unter Wahrung der diesbezüglich in den AGB vorgesehenen Bestimmungen fristgerecht mit Wirkung zum 8. Januar 2007 beendet worden ist und mithin keinerlei Zahlungsverpflichtung meinerseits besteht.

[......] Unabhängig von der strafrechtlich relevanten Frage, ob der Walea GmbH bzw. der von ihr beauftragten Mainpean GmbH ein solches vorsätzliches Handeln im Sinne des § 263 StGB nachzuweisen ist, muss ich ferner darauf verweisen, dass einem zivilrechtlichen Vorgehen Ihrerseits zur Beibringung der von Ihnen geforderten Summe schon deswegen der Erfolg versagt bleiben wird, als dass durch das vorsätzlich oder fahrlässig schuldhafte Unterlassen einer Information über das Erreichen des zulässigen Datentransfervolumens die entsprechende Regelung in Abs. 3.2. der AGB gemäß §§ 305c und 307 BGB als nichtig zu betrachten ist und sich somit aus dieser Bestimmung keine Verlängerung des Vertrages über den 8. Januar 2007 hinaus ergeben kann.

Im Übrigen bleibt weiterhin festzuhalten, dass ungeachtet dieser Tatsache die von Ihnen behauptete Überschreitung des zulässigen Datentransfervolumens nicht stattgefunden hat. Der von Ihnen vorgelegte "Report zu Kunde KD-xxxxx" hat in diesem Zusammenhang keinerlei gerichtsfeste Beweiskraft.

Ich gehe daher davon aus, dass Sie von Ihrer Zahlungsforderung Abstand nehmen werden. Sollten Sie dennoch weiterhin Ihre Forderung aufrechterhalten, so werden Sie diese gerichtlich durchsetzen müssen. Da einem solchen Versuch kein Erfolg beschieden sein wird sehe ich einer solchen Auseinadersetzung zuversichtlich entgegen.

Mit freundlichen Grüßen,
N.N.“
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Mal sehen, ob sich die Damen und Herren von Walea bzw. Mainpean trauen, vor Gericht zu ziehen. Ich werde jedenfalls auf KEINEN FALL zahlen, und das würde ich auch jedem anderen raten, der wie ich rechtzeitig gekündigt und die 2 GB nicht überschritten hat.

Herzlichen Gruß an alle, die sich mit Alphaload [......]
von
Antagon
 
AW: Alphaload

Verehrter Moderator Brest!
Ich bin etwas irritiert, da ich die rechtlichen Bedenken nicht ganz nachvollziehen kann, die zur Editierung meines Beitrag geführt haben.

Dass ich den Rechtswanwalt von Mainpean beim Namen nenne sehe ich als unproblematisch an, der besagte Herr [...] wird schließlich auch im Impressum der Mainpean Website namentlich aufgeführt: ht*p://impressum.mainpean.de

Dann haben Sie den folgenden Satz entfernt, den ich gegeüber der Mainpean geäußert habe: "[...]"
Diese Aussage wäre [...]

Ist der Hintergrund der Editierung etwa die Sorge, von der Mainpean abgemahnt zu werden? Geht es schon soweit, dass es nicht möglich ist, die Praktiken einer solchen Firma sachbezogen und nüchtern zu dokumentieren und zu diskutieren, ohne beständig Selbstzensur zu üben?

Etwas ratlos grüßt,
Antagon.

[Einige Textstellen entfernt. Bitte dringend die NUBs und gesetzlichen Grundlagen beachten.
Verdächtigungen jeder Art sowie unbewiesene Tatsachenbehauptungen sind unzulässig. (bh)]

http://forum.computerbetrug.de/rules.php
Die Wiedergabe persönlicher Daten ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der betreffenden Person erlaubt. Bei Angabe persönlicher Daten fremder Personen werden die Moderatoren diese löschen wenn nicht von einem Vorliegen der Erlaubnis auszugehen ist.
 
AW: Alphaload

@ Antagon

Das Forum hat sich entschieden, bei der Berichterstattung so zu verfahren, wie in den NUB steht.
Die NUB sind bewußt restriktiv angelegt. Die Modes sind angehalten diese konsequent durchzusetzen.

Warum?

Ganz einfach, bei dem Forum handelt es sich um ein durch und durch nicht-kommerzielles Projekt, ohne etwa ein Verlagshaus im Hintergrund.
Das Forum kann sich nicht leisten auch nur in einer Instanz einen Prozess zu verlieren. Aus diesem Grund ist eine Diskussion über Zulässiges, Noch-Zulässiges und Schon-Rechtswidriges müßig.

Dennoch.

Die grundlegenden Information, um sich zu wehren sind bislang immer noch rübergekommen. Das Forum erreicht also sein Ziel.
Weshalb sollten sich da Die Mods und die Freundes des Forums eine Kopf über eine andere Linie zu machen.

Wer eine risikoreicheren Weg gehen will, muss entweder eine eigene Plattform schaffen oder eine andere Plattform suchen.

Das ist die Lage hier. Da Du die rechtliche Seite wohl einzuschätzen weißt, vom Tendenzschutz des Publikationsmediums auch gedeckt.
 
AW: Alphaload

Hallo Leute.

Ich habe auch ein ähnliches Problem wie viele hier.

Mein kleiner Bruder der gerade mal 13 ist hat sich mit meinen Daten und meiner E-mail adresse zugang zum Usenet über Alphaload besorgt.

Er hat zwar früh genug gekündigt hat aber das Volumen um 13Mb überschritten.

Meine Frage an euch:

Ist der Vertrag rechtmäßig?

Wenn nein wie kann ich beweisen oder besser gesagt muss ich beweisen ds es mein Bruder war.

Danke im vorraus

PS: Ich bin schon Ü 18
 
AW: Alphaload

ich wollte mal wissen ob die Proinkasso schonmal jemanden vor Gericht geschleppt hat. Mein eindruck von dieser Firma ist große Töne nix dahinter!
 
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Allgemein ist hier kein Fall bekannt, wo sowas schon mal passiert sein sollte.
... Soweit es sich um unseriösen Anbietern handelt, die mit arglistiger Täuschung versuchen, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Was Alphaload betrifft, habe ich jetzt nicht den thread durchgelesen (d.h. keine Ahnung)
 
AW: Alphaload

Das ist sicherlich im Zusammenhang mit Alphaload (u.a.) interessant
--> s. ganzen Text lt . Link


5. Verbraucherschutz geht gegen Vertragsfallen vor
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Ob SMS-Versand, Warenproben, Lebenserwartung oder Ahnenforschung: Immer mehr Themen werden von dubiosen Anbietern dazu missbraucht, Verbraucher im Internet in teure Vertraege zu locken. Die Masche: Die Anbieter verstecken die Preise im Kleingedruckten oder in den AGB - und fordern das Geld von ihren Opfern dann mit harschen Drohungen ein. Doch jetzt schlaegt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zurueck. Anette Marienberg vom vzbv berichtet im Interview mit Dialerschutz.de, gegen wen die Verbraucherschuetzer gerichtlich vorgehen, und warum dubiose Anbieter bald auch im Ausland nicht mehr sicher vor rechtlichen Schritten sind.
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=410

gruß dm
 
AW: Alphaload

Dialerschutz.de: Gibt es für Sie auch Rückendeckung seitens des Gesetzgeber?

Marienberg: Bis zum Ende des Jahres muss das Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz umgesetzt sein. In dem Gesetz geht es etwa um die grenzüberschreitende Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Wir erhoffen uns daraus Verbesserungen im Hinblick auf die oben genannten Probleme bei der Rechtsverfolgung und Rechtsdurchsetzung.

das lässt ja hoffen... daß endlich mal was passiert!
 
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