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meine frage..soll ich zahlen oder nicht??
was mich noch beschäftigt..ist schon ein fall bekannt der vor gericht ging??
DAS hat die Verbraucherzentrale dir so gesagt?...
nach einem teuren gespräch mit der Verbraucherzentrale NRW.
Die Verbraucherzentrale NRW rät: (...)
Der Vertrag hat keine Gültigkeit weil:
(...)
4. Muss ein Vertrag schriftlich unterschrieben werden ...
4. Muss ein Vertrag schriftlich unterschrieben werden ...
Die Verbraucherzentrale NRW rät: Nicht zu Zahlen, alles aufzubewahren und falls post vom gericht kommt, widerspruch einlegen.
Vorab einfach eine Einschreiben mit Rückschein, an die Firmeschicken.
WISO schrieb:Zitat von Markus Saller/VZ Bayern :
Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren.
ist juristisch schlicht Unsinn, daher auch unser Erstaunen. Insofern ist es schon interessant,ob die Aussage von Mitarbeitern der VZ stammt oder von Dir dazu"gewünscht" wurde.4. Muss ein Vertrag schriftlich unterschrieben werden ...
Maddi, diese Aussage:
Zitat von :
4. Muss ein Vertrag schriftlich unterschrieben werden ...
ist juristisch schlicht Unsinn, daher auch unser Erstaunen. Insofern ist es schon interessant,ob die Aussage von Mitarbeitern der VZ stammt oder von Dir dazu"gewünscht" wurde.
Kinderdiskusionen hier ...
Stand: Das Unternehmen wurde wegen unangemessener Benachteiligung der Verbraucher durch AGB sowie fehlender Endpreisangabe abgemahnt.
Unterlassungserklärung ist angekündigt.