wikipedia zu handypayment, "Big Money" manipuliert

ghostwalker schrieb:
Ich sehe übrigens immer wieder, dass der Wikipedia-Beitrag von immer den gleichen Leuten immer wieder mit diesen (meine Meinung) absolut überflüssigen Passagen gefüttert werden. Könnt ihr damit nicht aufhören?

Viele Grüße
ghostwalker

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Handypayment&action=history
Du könntest jetzt die Meinung von "Der Ersteller" löschen. Er hält übrigens die Passage wohl nicht für überflüssig. Als jetzt die Bitte an Dich: Kannst Du und Deine Freunde nicht mit dem Löschen aufhören?
 
Der Jurist schrieb:
Kannst Du und Deine Freunde nicht mit dem Löschen aufhören?
Das sollte insbesondere ein auch hier angemeldeter Troll beherzigen. Auch wenn er nicht wirklich versteht, daß es eine ureigene Entscheidung des jeweiligen Artikellesers ist, ob er die betreffenden Passagen lesen will oder nicht.
 
Der Jurist schrieb:
Ein echter Dialog kommt nicht in Gang. Er scheint nicht gewünscht.
Wobei natürlich auch keine Antwort eine solche ist.

Ich hatte so einfache Dinge gefragt, welche Kriterien z.B. für Contentanbieter zu erfüllen sind. Benötigen diese ladungsfähige Anschriften im Inland oder reicht ein ausländisches Postfach?

Daraus könnte man einiges ablesen und die Antwort bestände auch einem kurzen ja oder nein zum ersten und zweiten Teil der Frage.

Das ist sehr vielsagend, wenn das ausgesessen wird. Die Parallelen zum Modemdialer vor 4 bis 6 Jahren sind verblüffend.

Dietmar Vill
 
Zur Bedeutung der Frage nach einer ladungsfähigen Anschrift im Inland oder einer Postfachanschrift im Ausland kann ein einfaches Beispiel dienen.

Im August 2002 wurden die Gesetze zur SPAM-Bekämpfung verbessert und der Vertriebsleiter eines Dialeranbieters äußerte sich über einen entfernten Wettbewerber.

Dummerweise konnte wenige Tage später nachgewiesen werden, dass beide Unternehmen geschäftlich aktiv verbunden waren und der "Wettbewerber" als Dienstleistung die gleiche Einwahltechnik nutzte wie der Dialeranbieter.

Das besondere Geschäftsmodell des ausländischen Postfachs florierte noch fast zwei Jahren, bis die Behörden dem Treiben in Raten ein Ende setzen konnten: Heise-Meldung 1, Heise-Meldung 2 und BSI zum ersten und BSI zum zweiten.

Die konkrete Frage lautet also: Können fragwürdige Angebote von Anbietern hinter ausländischen Postfachadressen abgerechnet werden, indem MF-Unternehmen die Inkassoverfahren selbst betreiben?

Dietmar Vill
 
Was? Das war damals wirklich so, dass Mainpean öffentlich erklärt hat, nichts mit der IBS zu tun zu haben? Skandalös,...
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=105789#105789
Und mcn-tele hat bis zum es-geht-nicht-mehr mitgemacht? Die hauseigene Telefongesellschaft der Düsseldorfer Thomaten-Truppe? Mannomannomann... Was ein Sumpf im und ums Neanderthal... Da war wohl das venture capital der Stuttgarter Autolebauer gut investiert...
 
Aka-Aka schrieb:
Was? Das war damals wirklich so, dass Mainpean öffentlich erklärt hat, nichts mit der IBS zu tun zu haben?
Laut Mainpean war die IBS ein Wettbewerber und man hätte nur die Dialertechnik verkauft. Allerdings hatte, ich glaube DocSnyder rausgefunden, dass auch die ganze Infrastruktur auf Mainpean-Servern lief. Das gab allerdings schon lautes Gelächter.
Aka-Aka schrieb:
Wow es gibt noch jemanden der das Neanderthal in seiner alten Schreibweise kennt. ;)
 
Also wenn mainpean nichts mit IBS zu tun hat, hat mainpean doch wohl auch nichts mit der "Clearpulse AG" zu tun, da das das Gleiche ist.
Aber Seopolo, das von Clearpulse AG f.k.a. IBS kommt, gehört zum "Mainpean Network"???

Was ist denn das eigentlich genau? Denn die "Mainpean International Network AG" heisst ja mittlerweile "Payment International Networks SA" und ist personell sehr ähnlich besetzt wie die f.k.a. IBS AG (Clearpulse AG)

Ich kapier das noch nicht ganz... "Mainpean Network" - was ist denn das eigentlich? Oder ist das so wie mit dem Prokuristen der Berliner?
Folgender Prokurist ist wegen offenbarer Unrichtigkeit von Amts wegen gelöscht: 2. Ri*, And*
Was ist denn offenbare Unrichtigkeit? Oder muss man da noch Buchstaben kaufen?
ein a?
ein u?
ein f?

ich wiederhole diesen link noch einmal
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=105789#105789
weil ich das eher so zum JUx da hingepostet habe
 
Reducal schrieb:
Aka-Aka schrieb:
Sehe ich auch so, hier zum Beispiel! Und wieder ist ein Jahr vergangen...
Probieren wir den alten Trick noch einmal, mein werter Freund?
Gute Nacht, Berlin!

Reducal schrieb:
Aka-Aka schrieb:
Ich kapier das noch nicht ganz...
Stell Dich nicht so an ... :roll:
Was erlaubt diese Reducal!

Mainpean schrieb:
Im Einzelnen setzt sich mainpean-network zusammen aus:
mainpean gmbh
(...)entwickelt, produziert und vertreibt Zahlungssysteme für das Internet (...)
starweb-service gmbh
(...) ist für die paid-content Produktion zuständig.(...)
starpay gmbh
(...)steht im Dienst der Zahlungsabwicklung. Sämtliche Zahlungssysteme, die die mainpean gmbh anbietet, werden von der starpay gmbh abgerechnet
(...)
intexus gmbh
(...) Der Nummernbroker intexus (...)

Also gehören die ehemalige "Mainpean International Network AG" und die heutige "Clearpulse AG" nicht zum "Mainpean Network", das gar nicht real (als Firmenbegriff oder tatsächlicher Firmenverbund) existiert, sondern nur als "Konstrukt" da steht, weil's klasse klingt?

zur Erläuterung:
whois/Seiten
www.seop*.de
[sorry, edit: whois!] seop*.ch
www.clearpul*.de
www.clearpul*.ch

sehr spannend:
whois mainp*.ch (man beachte das Änderungsdatum!)

oder whois.webhosting.info/mainp*.com
--> sexwin***.net ("IBS AG" - im Impressum steht als Firma die IBS AG, die heute aber Clearpulse AG heisst... zum Vergleich: www.sexw*.de und dann die links ankucken. Aber was nützt es im Jahr 2005, so was wie clearp*.de vs. clearp*.ch zu betrieben? Wer erkennt den UNterschied AG/Gmbh???)

nett auch "Tippmax" *rofl*
 
Das "Problem" seinerzeit lag wohl in diesem Zitat begründet:
Als Provider sind wir leider nicht in der Lage, Einfluss auf Aktivitäten desjenigen Personenkreises zu nehmen, der den von uns produzierten Dialer benutzt.
Das ist genau der Unterschied. Die MF-Unternehmen gehen - soweit ich das verstehe - davon aus, dass die jetzt den Handydialer nutzenden Personenkreise vertraglich auf gewisse Standards verpflichtet sind.

Ganz so ungebunden wie beim Modemdialer werden die Mobilfunker diesen Personenkreis nicht laufen lassen wollen. Insofern wäre sehr interessant zu wissen, welche vertraglichen Regelungen ein Contentanbieter auf der untersten Ebene einhalten muss.

Dietmar Vill
 
Also ich für meinen Teil wollte an die alten Kamellen u.a. auch erinnern, um Herrn A*I* noch einmal zu ermutigen, sich seine Kunden genau anzusehen...

Ausserdem finde ich es im Nachhinein interessant, sich alte Geschichten neu anzusehen... Au weia, wenn man da "Goodlines" liest und sich klar macht, wie A*R* ja auch dort... Jejeje...

Was an den Firmenwirrnissen vielleicht für A*I* interessant ist, ist aber das aktuelle Thema...
Nicht dass eine beteiligte Firma vielleicht plötzlich im karibischen Postfach haust ;)
Damit wieder zu dieser Frage zurück
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=108943#108943
 
Prima Idee zurück Fragen, etwa zu der Frage, die bereits hier gestellt war.
Der Jurist schrieb:
...
Darüber hinaus bin ich sehr gespannt, wie Problemfälle abgewickelt werden, wenn der Content-Anbieter etwa im Ausland sitzt oder einfach nur unauffindbar ist. ...
Ich stelle fest, die Kommunikation versagte plötzlich, oder ist es beredtes Schweigen.
Einen Vorteil hat die publizistische Zurückhaltung. Bestimmte Textpassagen in
Wikipedia im vorletzten und letzten Absatz werden jetzt auch nicht mehr angetastet. :holy:

Nachedit: Der letzte Satz war ein Irrtum. IP 62.143.2.38 hat am Text gefummelt.
 
Aka-Aka schrieb:
Also ich für meinen Teil wollte an die alten Kamellen u.a. auch erinnern, um Herrn A*I* noch einmal zu ermutigen, sich seine Kunden genau anzusehen...
(...)
Was an den Firmenwirrnissen vielleicht für A*I* interessant ist, ist aber das aktuelle Thema...

A.I. ist gemeinhin die Abkürzung für Artificial Intelligence (Künstliche Intelligenz) ...

Passt so gar nicht ... :wink:
 
DNA2 schrieb:
A.I. ist gemeinhin die Abkürzung für Artificial Intelligence (Künstliche Intelligenz) ...

Passt so gar nicht ... :wink:
Mal sehen was Wikipedia dazu meint :wink:
http://de.wikipedia.org/wiki/Künstliche_Intelligenz
Im Verständnis des Begriffs Künstliche Intelligenz spiegelt sich oft die aus der Aufklärung stammende Vorstellung vom Menschen als Maschine wieder, dessen Nachahmung sich die sog. starke KI zum Ziel setzt: eine Intelligenz zu erschaffen, die wie der Mensch nachdenken und Probleme lösen kann und die sich durch eine Form von Bewusstsein beziehungsweise Selbstbewusstsein sowie Emotionen auszeichnet.

Im Gegensatz zur starken KI geht es der schwachen KI darum, konkrete Anwendungsprobleme zu meistern. Insbesondere sind dabei solche Anwendungen von Interesse, zu deren Lösung nach allgemeinem Verständnis eine Form von "Intelligenz" notwendig zu sein scheint. Letztlich geht es der schwachen KI somit um die Simulation intelligenten Verhaltens mit Mitteln der Mathematik und der Informatik; es geht ihr nicht um Schaffung von Bewusstsein oder um ein tieferes Verständnis von Intelligenz.

Während die starke KI an ihrer philosophischen Fragestellung bis heute scheiterte, sind auf der Seite der schwachen KI in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte erzielt worden.
also eher schwache KI....

cp
 
DNA2 schrieb:
Aka-Aka schrieb:
Also ich für meinen Teil wollte an die alten Kamellen u.a. auch erinnern, um Herrn A*I* noch einmal zu ermutigen, sich seine Kunden genau anzusehen...
(...)
Was an den Firmenwirrnissen vielleicht für A*I* interessant ist, ist aber das aktuelle Thema...

A.I. ist gemeinhin die Abkürzung für Artificial Intelligence (Künstliche Intelligenz) ...

Passt so gar nicht ... :wink:

A.I. ist in diesem Fall eine klare Aussage auf den Schreiber einiger Postings anzusehen. Dieses dein Posting würde ich als Beleidigung und diskrimierend ansehen.
 
Die letzten vier postings haben recht wenig Informationsgehalt... Es scheint Ruhe zu herrschen... Ich wollte zwischenrein einwerfen, dass ich A*I* für durchaus intelligent, angemessen freundlich und v.a. sehr höflich halte - aber auch anmerken, dass es mir nicht um eine Beurteilung seiner Person geht. Er hat eine Rolle zu erfüllen, für die er bezahlt wird. Das unterscheidet ihn von Dir, dots, und mir... und anderen - und wer zwischen den Zeilen lesen kann, dürfte die unterschwellig enthaltene Ohrfeige hören können... *klatsch*
 
@aka-aka

Ich werde es sicher nochmal erklären und meine Sicht erläutern. Die vom Jurist angewendete Strafanzeige wg. Geldwäsche gegen Abrechner von Mehrwertdiensten, befindet sich momentan in einem Ermittlungsverfahren. Urteile wg. Geldwäsche in diesem Fall gibt es noch nicht. Ob ein Herr A.I. Geld für seine Tätigkeiten erhält ist mir relativ egal. Ich vertrete nur meine Meinung. Sollte es ein Urteil wg. Geldwäsche in einem Fall gegen Telekommunikationsanbieter geben, bin ich ein strikter Befürworter des Beitrags vom Juristen bei Wikipedia.
 
.... Ich werde es sicher nochmal erklären und meine Sicht erläutern. Die vom Jurist angewendete Strafanzeige wg. Geldwäsche gegen Abrechner von Mehrwertdiensten, befindet sich momentan in einem Ermittlungsverfahren. Urteile wg. Geldwäsche in diesem Fall gibt es noch nicht. .... Sollte es ein Urteil wg. Geldwäsche in einem Fall gegen Telekommunikationsanbieter geben, bin ich ein strikter Befürworter des Beitrags vom Juristen bei Wikipedia.
Diese Argumentation ist an Scheinheiligkeit nicht zu übertreffen. Würde man ihr folgen, darf kein Mitarbeiter, der Gefahr läuft sich strafbar zu machen, gewarnt werden. Da das Ermittlungsverfahren noch läuft und nicht eingestellt ist, ist die Warnung sehr wohl berechtigt.
Also umgekehrt wird ein Schuh daraus, wenn die StA einstellen sollte bzw. das Gericht zu einem Feispruch kommen sollte, kann der Teil des Beitrags gelöscht werden, aber erst dann und nicht jetzt.
Gibt es eine Verurteilung muss er noch verschärft werden. Dann wird nicht mehr von einer möglichenstrafrechtlichen Problematik des Handypayments zu schreiben sein, sondern von einer bestehenden Gefahr, dass man sich strafbar macht.

Wenn aber ein Anbieter ganz sicher ist, dass diese Problematik auf ihn überhaupt nicht zutreffen kann, weshalb kann er dann auf den Gedanken kommen, den Text zu löschen bzw. löschen zu lassen? Dann kann diese vorsichtige juristische Aussage doch für ihn kein störendes Problem darstellen.

Meine Schlussfolgerung: Die Gefahr wird von den Betroffenen real viel höher eingeschätzt. Aber sie wollen sich später möglicherweise Strafmilderung bzw Straflosigkeit dadurch verschaffen, dass sie die Sache so darstellen, dass sie trotz genügender juristischer Beratung, dieses Problem beim besten Willen nicht erkennen konnten und sich so über einen sog. Verbotsirrtum in die Schuldlosigkeit oder zumindest in die deutliche Strafmilderung retten
 
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