wikipedia zu handypayment, "Big Money" manipuliert

A*I*, nebenberuflich wikipedia-Redakteur & Poet, ist also neuerdings cb-Mitglied? (steht so in den wikipedia-Diskussionen)
Also doch der wandelnde Geist von gestern? Vielleicht hat er sich in den Minuten vor seiner Äußerung, dass er hier Mitglied ist, angemeldet? Na, egal...
aber wenn er schon da ist... wo erfahre ich denn eigentlich, wer den allerersten Beitrag "handypayment" geschrieben hat?

den Beitrag handypay:
12:54, 24. Jun 2005 A*I*

beim Beitrag "handypayment" steht unten dran:
(hier)

# Aktuell) (Letzte) 11:51, 23. Jun 2005 A*I* K
# (Aktuell) (Letzte) 11:12, 23. Jun 2005 Ph* (werbung raus)
# (Aktuell) (Letzte) 11:07, 23. Jun 2005 62.143.**.***

ist das ganz unten also der erste Beitrag zu dem Thema?

bei A*I*'s eigenem Beitrag (der über sich selbst mein ich) steht:
Aktuell) (Letzte) 12:02, 23. Jun 2005 A* I*

Schrieb A*I* also erst den Beitrag unter der IP 62.143.**.*** und meldete sich dann als A*I* an? Oder wer schrieb den ersten Beitrag - und wie sah der aus?
 
Andere merkens auch:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/61057

Was war. Was wird.

*** ........
*** Andere Vereine, andere Sorgen: Nach den Meldungen über das Handy-Payment und seine Umbesserungen sowie den entdeckten skurrilen Anlaufungen und Rückzieher erlebt die Wikipedia einen Edit-War von hoher Güteklasse, der die Informationen zum sagenhaften Bezahlsystem aus der freien Enzyklopädie bombte. Wie gut trifft es sich doch, wenn der oberste Wikipedianer zu diesem Thema die Pressearbeit bei einem Payment-Dienstleister macht. Das sind Synergieeffekte von echtem Schrot. Index, Index, sag ich nur noch.

*** (Hal Faber) / (jk/c't)
 
@Aka-Aka:
Ich war schon früher bei euch im Forum registriert, weiß aber meinen damaligen Benutzernamen nicht mehr (ist schon lange her). Aber wenn du schon irgendwelchen Spekulationen fröhnst, möchte ich dir doch gerne mit den Tatsachen behilflich sein.

Den ersten Beitrag habe ich nicht erstellt - wohl aber dann später die wesentlichen Korrekturen und Änderungen. Der Eintrag "Handypayment" ist im Inhalt mittlerweile wirklich sehr neutral und sollte es auch bleiben. Nachdem ich gestern dann noch einige Gespräche führte, ändere ich auch nichts mehr an den Inhalten und überlasse es komplett der Netzcommunity.

Warum eigentlich entsteht bei einigen hier der Eindruck, dass ich auf einer speziellen Seite stehe und nichts von Kritik wissen möchte? Dem ist sicherlich nicht so. Aber die Gedanken und Spekulationen stammen wie schon in der gesamten Menschheitsgeschichte von Leuten, die es einfach nicht besser wissen ;)

Glaube mir - ich stehe mehr auf eurer Seite, als ihr denkt ;)

Viele Grüße
ghostwalker
 
Das klingt plausibel... Insofern bitte ich um Entschuldigung für die etwas spöttischen Kommentare! Danke für die Info, dass der erste Handypayment-Beitrag nicht von Dir war... Dann kann ich mir ja ausdenken, wer den geschrieben hat ;)

Von wann ist eigentlich die cache-Seite auf redfive siehe hier? Was waren das für Partnerschaften mit den Firmen, die da rechts vorbei laufen?
(und ist der single-Plattform-User "NeuerMann" ein Mitarbeiter von Netpayment oder nur zufällig Seiteninhaber der redfive?)
(Falls Fragen beantwortet werden können, gerne auch als PN - sofern es hier off topic ist, wie z.B. die letzte Frage)

Grüße & Willkommen
aka
(P.S.: Ich schreibe übrigens selbst Gedichte, habe aber noch nichts veröffentlicht)
 
@Aka-Aka:

Entschuldigung angenommen :)

Warum wir die Partnerschaften rausgenommen haben? Das hat ganz einfache Gründe. In dem Moment, in dem wir mit all unseren Kunden auf unserer Homepage werben würden (das waren damals schon nicht alle), rufen wir die Konkurenz auf den Plan, die sofort Angebote an diese Firmen rausschicken (schon geschehen). Auch wenn wir technisch momentan meiner Ansicht nach am weitesten sind, könnte es durch die Auszahlungsmodalitäten evtl. doch zu "Abwanderungen" kommen. Ich denke also ein ganz plausibles Vorgehen ;)

Viele Grüße
ghostwalker

PS: Edit eines nicht gelungenen Satzes ;)
PS: Erneuter Edit. Frage bzgl. Single-Plattform-User per PN geklärt.
 
Danke für die PN. Ich werde mich aus dem Thema erst einmal raushalten, weil ich weiß, dass die Interessen des Verbraucherschutzes hier juristischerseits bestens vertreten werden ;)

Das wird jedenfalls alles weiter sehr genau beobachtet werden - Bezahlung per Handy gab es ja schon länger, ich erinnere mal an T*S* und seinen IQ-Test... Ich finde gerade den link nicht... Hat das nicht die Minick gemacht aus Zumikon?
(mobilepay.e-dev*.com/min*/ war das doch)
 

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Das wird jedenfalls alles weiter sehr genau beobachtet werden

Das finde ich auch sehr gut so. Ich werde mich hier zukünftig noch mehr informieren um up2date zu bleiben. Direkte Kontakte bei Fragen habe ich hier ja bereits gefunden :)

Viele Grüße und schönen Sonntag
ghostwalker
 
Ich sehe übrigens immer wieder, dass der Wikipedia-Beitrag von immer den gleichen Leuten immer wieder mit diesen (meine Meinung) absolut überflüssigen Passagen gefüttert werden. Könnt ihr damit nicht aufhören?

Viele Grüße
ghostwalker
 
ghostwalker schrieb:
Könnt ihr damit nicht aufhören?
Wer ist bitte "ihr"?

Ich sehe im übrigen keinen Grund, warum Sachinformationen in Wikipedia nicht veröffentlicht werden dürften. Jedenfalls ist Zensur dort im allgemeinen unüblich.

Soweit ich das bisher verstanden haben, ist bei dem neuen Zahlungsmittel der Letztverantwortliche für Verbraucher mehr oder weniger unsichtbar. In den AGBs ist er nicht benannt, ob man ihn auf den Webseiten findet, hängt von diesen ab und ist schnell veränderbar.

Konkrete Frage: Gibt es das neue Zahlungsmittel auch für ausländische Postfach-Anschriften?

Dietmar Vill
 
ghostwalker schrieb:
Ich sehe übrigens immer wieder, dass der Wikipedia-Beitrag von immer den gleichen Leuten immer wieder mit diesen (meine Meinung) absolut überflüssigen Passagen gefüttert werden. Könnt ihr damit nicht aufhören?
Viele Grüße
ghostwalker
Ich lege Wert auf folgende Feststellungen:
  • Ich habe in Wikipedia immer meinen Nick genutzt.
    Ich habe diesen Hinweis für Mitarbeiter von Anbietern dieser Zahlungsart wichtig gehalten und halte ihn auch weiter für wichtig.
    Ich finde es bemerkenswert, wie einer sachlichen Argumentation ausgewichen wird.
Darüber hinaus bin ich sehr gespannt, wie Problemfälle abgewickelt werden, wenn der Content-Anbieter etwa im Ausland sitzt oder einfach nur unauffindbar ist.
Handypay-Unternehmen:"Ich bin nur der Abrechner".
Datenbank- und Zugangsverwalter: "Ich schalte nur den Zugang frei." Content-Anbieter: " ... " reagiert nicht.
Irgendwie kommt mir eine solche Argumentation wirklich sehr geläufig vor. Übrigens mit dem strafrechtlichen Hinweis auf, das was Du nicht für passend hältst, hörte dieses Verwirrspiel schlagartig auf.

Ich hätte mir mit Dir eine fachliche Diskussion gewünscht. Möglicherweise hätten Deine Vertragsjuristen plötzlich ein Problem gesehen, das Vertragsjuristen als Zivilrechtler, nicht gleich sehen. Nach einer Rücksprache mit einem Experten im Wirtschaftsstrafrecht hätte man noch einmal mit dem Vertragspartner sprechen können, um selber auf der sicheren Seite zu sein.
Die Vorstellung man agiere ja nur wie eine einziehende Bank oder wie ein Kreditkartenunternehmen dürfte fehlgehen. Denn schließlich ist das Handypayment-Unternehmen ganz eng mit dem Freischaltunternehmen und dem Content-Anbieter verbandelt, das hat was mit der Sphäre zu tun.
Handypay-Unternehmen handelt im Auftrag des Anbieters.
Anders wäre es möglicherweise, wenn es nur im Auftrag des Endnutzers tätig würde.


PS.: Wenn Du schöne Ausreden finden willst, empfehle ich hier in der Suche "tonnos-berlin"einzugeben. Viel Spaß beim Lesen.
 
Der Bundesgerichtshof hatte erstmals zu entscheiden, ob sich ein Strafverteidiger, der zur Erfüllung einer Honorarforderung Finanzmittel, die aus einer rechtswidrigen Tat nach § 261 Abs. 1 S. 2 StGB herrühren, in Kenntnis ihrer Herkunft entgegennimmt, wegen Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar machen kann.
 
@ bzw. über ghostwalker:
Der Sprecherin von Midr** ist es bisher durchaus gelungen, mich von den seriösen Zielen dieser Firma zu überzeugen. Die anfängliche Intransparenz des Projekts wurde dort - jedenfalls gegenüber der Presse - sehr kritisch gesehen.
Über Aspekte, die den Vertriebspartner betreffen, wundere ich mich trotzdem.
- Das kongeniale Zusammenspiel mit einem Wikipedia-Anonymous bei zwei Einträgen fällt schon auf. Aus welchem Umfeld der Anonymous stammt, zeigen bestimmte Formulierungen. Ich nehme an, man kennt sich - auch wenn der im Vergleich zu I. simplere Sprachstil des Anonymous ahnen lässt, dass es sich nicht um dieselbe Person handelt.
- In der Wiki-Diskussion bestreitet I., auf einer bestimmten Seite zu stehen. Aber – hey! – genau dafür wird der Pressesprecher eines beteiligten Unternehmens bezahlt.
- Im MP-Branchenforum hat der ghostwalker nicht dem Eindruck widersprochen, er sei Journalist. Später steht in einem eigentlich guten Beitrag über Journalisten, die Mitglieder des besagten Forums müssten sich bei ihm keine Sorgen machen, der Poster gehöre „zu den Guten“. Nur: Als Pressesprecher ist man kein Journalist.
- In jenem Forum entschuldigte sich der ghostwalker dafür, nicht gewusst zu haben, dass das Handypay-Abo erst seit wenigen Tagen läuft ("Anfängerfehler"). Aber wie kann das sein? Schließlich ist die vom Poster öffentlich vertretene Firma der Projektpartner.
 
A*I* schrieb:
Doch genauso einfach, wie sich die Anmeldung zu solchen Abomodellen vollzieht, genauso simpel sollte sich ein Nutzer davon abmelden können. Das bedeutet nicht, dass man ihm täglich vor die Nase halten muß, wie er das genau bewerkstelligt, doch sollten diese Inhalte nicht allzu schwer zu finden sein.

Das ist echt ehrlicher Verbraucherschutz ;)
 
Nachtrag:
Vermutlich hat der ghostwalker im Branchenforum einfach eine Art diskretes Kunden-Monitoring versucht. Was ja auch nicht schlimm sein muss. Erwähnt habe ich es aber, weil offenbar eben doch nicht immer mit offenen Karten gespielt wird.
 
dvill schrieb:
Der Jurist schrieb:
Ich hätte mir mit Dir eine fachliche Diskussion gewünscht.
Der Herr mit der schnellen Löschtaste scheint mit der Sachdiskussion deutlich schlechter zurechtzukommen. Da bleiben viele Fragen offen.
Dietmar Vill

Ein echter Dialogkommt nicht in Gang. Er scheint nicht gewünscht.
Nur als Beispiel aus http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Handypayment
@Der Jurist: Deine Passage mit der Geldwäsche hat hier nichts verloren. Wir können gerne noch ewig diese "Paste & Delete"-Aktion weiterführen. Selbst im Computerbetrugs-Forum sind die Meinungen gegen dich also lass es doch einfach.
Fand ich nicht ganz überzeugend, also neuer Versuch:
Ich denke die Mitarbeiter der Abrechner sollte schon einen Hinweis auf die strafrechtliche Problematik des Handypayments erhalten, denn sie werden es sein, die als Person die Sache ausbaden müssen. Ich halte es im Sinne von Aufklärung notwendig auf diesen Aspekt hinzuweisen. Wegen der Mehrheitsverhältnisse mache ich mir keine Gedanken. Zumal bisher keine juristische Auseinandersetzung stattgefunden hat. Im Forum CB ist das möglich. Ich warte auf Argumente.
Jetzt kommt meines Erachtens eine sehr, sehr bemerkenswerte Replik:
Die strafrechtliche Problematik ist im Zusammenhang mit Handypayment völlig ungeklärt. Ergo: Absolute Spekulation, ob sich irgendjemand strafrechtlich in die Verantwortung bringt oder nicht. Mit Aufklärung hat dies nichts zu tun - eher mit persönlicher Meinung. Und die hat hier nichts verloren.
Also wenn die strafrechtliche Problematik völlig ungeklärt ist, wo es mir ein Rätsel ist, wie der Verfasser zur dieser Erkenntnis kommt, da die Litertur etwas anders aussieht, dann muss ein Betreiber eines neuen Verfahrens ein vitales Interesse an einer Diskussion haben.
Na ja, er verzichtet darauf in einer abstrakten Rechtsdiskussion mögliche Erkenntnisse für sich zu gewinnen.
Schließlich kann er nie sicher sein, ob "seine" Juristen das Problem überhaupt gesehen haben.
Wie schnell selbst ein Strafverteidiger das Problem übersehen konnte, kann man unter http://dejure.org/gesetze/StGB/261.html nachlesen.
Unten auf der Seite finde sich die Rubrik "Aus der Rechtsprechung". Dort wird ein BGH-Urteil genannt. Übrigens der Einwand, der Strafverteidiger hätte über die Herkunft des Geldes Bescheid gewusst, verfängt nicht gegen meine Argumentation. Denn, wenn er diese Information hatte, dann zeigt sich gerade daran, wie schnell selbst ein eigentlich Sachkundiger, den Straftatbestand erfüllt.
§ 261 Abs. 5 StGB sagt einiges zum Wissenmüssen, das auch juristische Laien gut verstehen können.
§ 261 Abs. 7 StGB deute an, welche Auswirkungen eine solche Tat auf ein Unternehmen haben kann, auch wenn § 43a StGB vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt wurde.
§ 261 Abs. 9 StGB baut einem täter in bestimmten Fällen eine "goldene Brücke". Jeder ehrbare Kaufmann wird diesen Ausweg nehmen wollen und wird deshalb versuchen Vorsorge zu treffen, es sei denn er ist zu arrrogant und zu überheblich, sich dem möglichen Problem zu stellen.
Erkenntnisgewinn ist ein schwieriger Prozess, lange galt die Erde ja auch als Scheibe.

P.S.: Übrigens lange Zeit war die Mehrheit dem Menschen auch gegen die Erkenntnis, dass die Erde keine Scheibe ist. Wenn Teleton oder KatzenHai widersprächen, nähme ich das ernst. Wenn nur die Claque einer bestimmten Interessensgruppe auftritt, was solls.
 
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