wikipedia zu handypayment, "Big Money" manipuliert

Der Jurist schrieb:
Diese Argumentation ist an Scheinheiligkeit nicht zu übertreffen. Würde man ihr folgen, darf keine Mitarbeiter, der Gefahr läuft sich strafbar zu machen, gewarnt werden. Da das Ermittlungsverfahren noch läuft und nicht eingestellt ist, ist die Warnung sehr wohl berechtigt.

Dazu hatte ich dich hier befragt. Du wolltest nicht darauf eingehen. Ach ja auf
fandest
Du den Tipp OK
 
Auf die Problematik war ich inhaltlich bereits eingegangen.

Der Jurist schrieb:
... Also wenn die strafrechtliche Problematik völlig ungeklärt ist, wo es mir ein Rätsel ist, wie der Verfasser zur dieser Erkenntnis kommt, da die Litertur etwas anders aussieht, dann muss ein Betreiber eines neuen Verfahrens ein vitales Interesse an einer Diskussion haben.
Na ja, er verzichtet darauf in einer abstrakten Rechtsdiskussion mögliche Erkenntnisse für sich zu gewinnen.
Schließlich kann er nie sicher sein, ob "seine" Juristen das Problem überhaupt gesehen haben.
Wie schnell selbst ein Strafverteidiger das Problem übersehen konnte, kann man unter http://dejure.org/gesetze/StGB/261.html nachlesen.
Unten auf der Seite finde sich die Rubrik "Aus der Rechtsprechung". Dort wird ein BGH-Urteil genannt. Übrigens der Einwand, der Strafverteidiger hätte über die Herkunft des Geldes Bescheid gewusst, verfängt nicht gegen meine Argumentation. Denn, wenn er diese Information hatte, dann zeigt sich gerade daran, wie schnell selbst ein eigentlich Sachkundiger, den Straftatbestand erfüllt.
§ 261 Abs. 5 StGB sagt einiges zum Wissenmüssen, das auch juristische Laien gut verstehen können.
§ 261 Abs. 7 StGB deute an, welche Auswirkungen eine solche Tat auf ein Unternehmen haben kann, auch wenn § 43a StGB vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt wurde.
§ 261 Abs. 9 StGB baut einem täter in bestimmten Fällen eine "goldene Brücke". Jeder ehrbare Kaufmann wird diesen Ausweg nehmen wollen und wird deshalb versuchen Vorsorge zu treffen, es sei denn er ist zu arrrogant und zu überheblich, sich dem möglichen Problem zu stellen.
Erkenntnisgewinn ist ein schwieriger Prozess, lange galt die Erde ja auch als Scheibe. ....

Zum OK:
Die Ironie-Taggs sind jetzt eingefügt,damit auch alle alles richtig verstehen.
 
Der Jurist schrieb:
Meine Schlussfolgerung: Die Gefahr wird von den Betroffenen real viel höher eingeschätzt.
Ich denke auch, daß die Geschäftsleitung des Anbieters die Problematik durchaus sieht. Ich fürchte aber, daß der Grund für die Löschungen bei der Wikipedia viel profaner ist: Man will nicht, daß die Gefahr des Betrugs am Endkunden durch skrupellose Webmaster publik wird. Und genau da setzt ja auch der Job des Pressesprechers ein. Und daß ein Mitläufer die Passagen noch gelöscht hat, als A.I. die Entscheidung schon offiziell bekanntgeben hatte, daß der Artikel von ihm bzw seinem Auftraggeber nicht mehr geändert wird, ist eigentlich nur für den Mitläufer peinlich.
 

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