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hahaAnfängliche Versäumnisse hinsichtlich von Begrifflichkeiten (Buchungsintervall anstatt Abonnement), schlecht lesbarer Schriften oder fehlender AGB-Hinweise ist das Unternehmen allerdings schnell nachgekommen. Die beanstandeten Inhalte sind mittlerweile korrigiert bzw. ergänzt.
Da das Unternehmen in der Vergangenheit vorwiegend durch die Verbreitung von Dialer-Systemen auf sich aufmerksam gemacht hat, haben viele Medien entsprechend kritisch und zeitnah reagiert.
Wenn dir der Text nicht gefällt, ändere ihn halt. Das ist das Wikipedia-Prinzip.Wikepedia ist wohl etwas "gesponsert"
Das geht aber nur dann gut, wenn der Shopbetreiber kein Versandhändler ist, denn der muß ja die Lieferadresse wissen. Somit sind nur Leistungen abrechnungsfähig, die sofort (zB per Download) erbracht werden könnten. Und das ist wieder der Dialer-Schmock.wikipedia schrieb:Da der Shopbetreiber aufgrund der Mobilfunkrufnummer in den meisten Fällen keine Möglichkeit hat, die Identität des Kunden zu bestimmen, wird dieses Bezahlsystem insbesondere bei kleineren Beträgen verwendet. Hürden die zum Abbruch einer gewünschten Transaktion führen, weil der Kunde zuviele Daten von sich preisgeben muß, werden somit größtmöglich reduziert.
wikipedia schrieb:Im Juni 2005 machte eine Berliner Firma auf sich aufmerksam, welche ein Handypayment-System in breitem Einsatz für die Nutzung durch die angeschlossenen Webmaster eingeführt hat. Die Abrechnungsform wurde in großem Stil zeitgleich mit Inkrafttreten restriktiver neuer Vorschriften zur Darstellung von Dialer-Programmen eingesetzt. Da das Unternehmen in der Vergangenheit eben durch die Verbreitung von Dialer-Systemen auf sich aufmerksam gemacht hatte, haben viele Medien entsprechend kritisch und zeitnah reagiert. Auf Drängen des Kölner Anbieters des Handypayment-Systems musste das Berliner Unternehmen anfängliche Versäumnisse hinsichtlich von Begrifflichkeiten (Buchungsintervall anstatt Abonnement), schlecht lesbarer Schriften oder fehlender AGB-Hinweise korrigieren.
Nicht geklärt ist bisher, welche rechtlichen Auswirkungen das Fünfecksverhältnis Handyinhaber - Handyprovider - Handypayment-Systemanbieter - Berliner Anbieter - Seiteninhaber auf notwendige Angaben nach Fernabsatz- und Verbraucherschutz hat.
The Crazy World Of Arthur Brown schrieb:You fought hard and you saved and earned
But all of it's going to burn
And your mind, your tiny mind
You know you've really been so blind
Now 's your time, burn your mind
You're falling far too far behind
Oh no, oh no, oh no, you're gonna burn
Fire, to destroy all you've done
Fire, to end all you've become
I'll feel you burn
wikipedia schrieb:Dazu kommt noch eine mögliche strafrechtliche Problematik, nämlich die der Geldwäsche ( [1] ). Wenn in dem Vertragsgeflecht einer der Partner etwa ein betrügerisches Angebot über das Handypayment abrechnen läßt, ist der Provider schnell mit dem Gesetz in Konflikt. Denn Geldwäsche läßt sich auch leichtfertig begehen ([2] ) . Dabei kommt es allein an, dass der Geschäftspartner eine der sog. Katalog-Vortaten erfüllt. Auf die Höhe des Betrages, der aus der Vortat erlangt wird, kommt es nicht an. Bereits das leichtfertige Nicht-Erkennen der Geldwäsche führt zur Strafbarkeit. Provider gehen beim Handypayment für ihre Mitarbeiter ein hohes Risiko ein, da die jeweiligen Bearbeiter des Bezahlvorgangs strafrechtlich verantwortlich sind.
Allerdings wirft dieses Geschäftsprinzip eine Vielzahl rechtlicher Probleme auf. Die Simkarte wird zu einer Art Kreditkarte mit zunächst unbegrenztem Limit umfunktioniert. Zudem bestehen -mangels gesetzlicher Reglungen- Missbrauchmöglichkeiten insbesondere wenn der Kunde nicht eindeutig auf Vertragsbestimmungen und Entgelte hingewiesen wird. Der Diensteanbieter kann sich dann hinsichtlich des Inkasso hinter dem Mobilfunkanbieter "verstecken". Denkbar wäre z.B. zu versuchen den Nutzern kostenpflichtige Abos für z.B. 75,-Euro stündlich zu verkaufen, die bisher bekannt gewordenen Missbrauchsfälle beschränken sich allerdings bisher auf 9,99 alle 3 Tage
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Weitere Informationen:
* Dialerschutz.de (http://www.dialerschutz.de/handypay.php)
* Computerbetrug.de
Durch die Vorgaben der Mobilfunkbetreiter ist die maximale Höhe eines Transaktionsvorgangs auf 9,99 Euro begrenzt. Der minimale Intervall für Abonnements beträgt 3 Tage. Und obwohl der Verbraucher bei einem Abonnement bei jeder erneuten Abbuchung per SMS hingewiesen wird und das Abonnement auf Wunsch jederzeit abbrechen kann, sind bei Nichtreaktion des Kunden bis zu 99,90 Euro pro Anbieter im Monat möglich. Hier unterscheidet sich das Abonnement nicht von anderen sich automatisch verlängernden Angeboten wie z.B. einem Zeitungs-Abonnement.