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Zensur
Wer die Schere schon im Kopf hat, braucht auch nicht mehr nachzudenken.
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Forenregeln
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Soviel dazu zur Meinungsfreiheit.
- Meinungsfreiheit
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Forenregeln
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- keine Namen von Personen,
- keine Adressen von Personen,
- keine Telefonnummern von Personen,
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@Tigger
Danke, dass du dich für diese Diskussion eingesetzt hast. Ich antworte dir weiter unten.
@Tigger
Was ich tun würde, wenn mein Name im Zusammenhang eines Betruges in einem Forum auftaucht? Ich würde mir erst einmal klarmachen, dass ein "Jens Müller" genauso wie ein "Ellmar Pastorius" nicht einzigartig sind in Deutschland, insofern ich mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht gemeint sein kann und somit auch meine Rechte nicht verletzt werden. Dies dürfte auch bei den bei euch veröffentlichten Namen, die ihr rigoros editiert, die Regel sein, aber zumindest auf die Namen zutreffen, die im Zusammenhang mit betrügerischen Bankkontoeröffnungen stehen, von denen Jutta sprach.
Das wäre bedauerlich, wenn es (insgesamt) so wäre.andere, die der der Ordnung der Paarhufer angehören, ziehen den Finger am Lösch- oder Schließ-Button einer sachlichen Auseinandersetzung vor. Das ist bedauerlich.
so ist's rechtund werde mich, wie es aka-aka vorschlägt, wieder anderen Dingen zuwenden.
Selbstverständlich glaube ich dir, dass ihr monatlich in nicht unerheblichen Mengen Löschaufforderungen bekommt. Alles andere wäre nicht glaubhaft gewesen. Davon kann man 80% gleich in die Tonne werfen und 15% sind nach Prüfung unberechtigt. ........
...... Ich bin sehr wohl vertraut mit den rechtlichen Fallstricken in diesem Sektor, wer aber bereits im Vorfeld Zensur betreibt, der muss sich den Vorwurf gefallen lassen, die Meinungsfreiheit aktiv zu beschneiden. Das ist meiner Ansicht nach für ein Verbraucherschutzforum höchst fragwürdig.
Ich glaube auch nicht, dass du den Gedanken zu Ende geführt hast. Der Betreiber muss erst in Kenntnis gesetzt werden, damit die Haftungsfrage relevant wird. Natürlich ist auch eine sofortige einstweilige Verfügung beim allseits beliebten LG Hamburg möglich, dann muss aber der Antragssteller nach §93 ZPO damit rechnen, die gesamten kosten des Verfahrens tragen zu müssen (obwohl er obsiegt), wenn der Antragsgegner den Anspruch sofort anerkennt.Ich glaube nicht, dass Du mit den rechtlichen Fallstricken wirklich vertraut bist.
Denn in presserechtlichen Auseinandersetzungen gibt es die einstweilige Verfügung, die oft ohne mündliche Verhandlung erlassen wird. Zwei Gerichte sind für ihre Rechtsprechung gerade in diesen Verfahren gefürchtet: Landgericht Hamburg und Landgericht Berlin.
Ganz gleich, ob Du am Ende im mündlichen Verfahren oder in der höheren Instanz gewinnst, Du musst für den nächsten Schritt in Vorkasse treten. Das Risiko, dass am Ende beim unterlegenen Gegner nichts mehr zu holen ist, droht immer.
Du unterstellst mir also ohne nähere Kenntnis, ich würde über die entsprechende Erfahrung nicht verfügen. Wenn ich mich zu Themen öffentlich äußere, dann ist es für mich oberste Prämisse, entsprechende Sachkenntnis mitzubringen. Die genannten 80% sind keine Schätzungen ins Blaue hinein, sondern Erfahrungswerte.Das Abwehren von unberechtigen Ansprüchen kostet also nicht nur Geld sondern auch viel Arbeit.
Aus diesem Grund ist die Idee, dass Du als presserechtlich Verantwortlicher selbst publizierst, gar nicht so schlecht. Wenn Du dann die von uns schon gemachten Erfahrungen auch gesammelt hast, können wir gerne wieder darüber diskutieren, ob wie hier zu vorsichtig sind oder nicht.
Die Nennung von Klarnamen ist problemlos zulässig bei "Personen der Zeitgeschichte", also V.I.P.s, Politikern, Schauspielern etc.Reiner1955 schrieb:Klarnamen, nun ja das ist so ein heikles Thema. Was ist aber, wenn es eine Person der Öffentlichkeit ist, oder eine Person selbst den Weg in die Öffentlichkei gesucht hat? Dann sind Klarnamen, meiner Meinung nach erlaubt- oder?
Aus welchem Forum/Blog?Die genannten 80% sind keine Schätzungen ins Blaue hinein, sondern Erfahrungswerte.
...Entweder handelt es sich dabei um gefakte Namen oder sie sind als "Petra Baumann" oder "Ralf Pisalski" eh keiner Person eindeutig zuzuordnen, die sich in ihren Rechten verletzt fühlen könnte.