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Und? Die Gefühle der Bank spielen wohl kaum eine Rolle, wenn ungenehmigte AbbuchungenEs kann aber sein das die Bank nicht besonders erfreut ist, da es einigen aufwand erfordert.
Ja, in Ö gilt dasselbe.Vermute mal, dass du in Österreich wohnst. Ob dort dieselben rechtlichen Bedingungen
gelten wie in D weiß ich nicht. So sieht es in D aus:
http://forum.computerbetrug.de/info...rruf-von-lastschriften-die-6-wochen-maer.html
Glückskomet, Goodluck AG, Eurowin, Munido Marketing GmbH, Globallotto, Lottoverbund, ProfiwinGmbH oder Premium Chance 100 – sie werben für Lotto-Tipp-Gemeinschaften und Eintragungsservices für Gewinnspiele. Ein Ärgernis, das vielen KonsumentInnen bekannt ist: Das Telefon klingelt. Sie heben ab und es meldet sich eine Lottotippgemeinschaft, um Ihnen eine unsinnige Mitgliedschaft aufzuschwatzen und luchst Ihnen bereits am Telefon Ihre Kontonummer zwecks regelmäßiger Abbuchung ab.
Um es auf den Punkt zu bringen: Kann ich rechtlich gesehen nur die 4. Teilnahmegebühr (die nach Ablaufen der Vertragsdauer abgezogen wurde) von der Bank zurücküberweisen lassen oder auch die davor? Begehe ich dann einen Vertragsbruch oder ist das irrelevant, weil der Lottoverbund zuvor den Vertragsbruch begangen hat indem er mir nicht die ersten 3 Teilnahmegebühren rücküberwiesen hat?
Wie und bei wem? In welcher Form ist das zur Kenntnis gekommen?doch jetzt haben sie mich angezeigt
Lass Dich mal von der österreichischen Arbeiterkammer beraten.
Es ist vielleicht nicht ganz unmöglich, dass man damit durchkommt, wenn man einfach alles wieder zurückbucht. Besonders angesichts der intransparenten, illustren Gesellschafterverhältnisse dieser Gewinnbimmelbuden ist es ohnehin fraglich, ob da jemand ernsthaft klagen würde. Aber bitte beraten lassen.