Vorsicht bei habibi.de

Ich habe mich vor einem Jahr bei der vorherigen Firma B2B Chemnitz GmbH angemeldet und auch brav die 240€ für das erste Jahr bezahlt. Kurze Zeit später wurde mir klar, dass das eine Fakefirma ist. Ich habe mich allerdings als Gewerbetreibender angemeldet und dachte ich komme deswegen nicht aus dem Vertrag. Jetzt müsste die 2te Zahlung für das 2te Jahr anstehen. Muss ich diese bezahlen? Ist diese Firma überhaupt noch berechtigt, weil der Name bereits abgeändert wurde / bzw. angeklagt wurde?
 
Siehe www.handelsregister.de
Amtsgericht Chemnitz Aktenzeichen: HRB 22402 Bekannt gemacht am: 07.01.2015 18:31 Uhr
Veränderungen

07.01.2015


HRB 22402:B2B Technologies Chemnitz GmbH, Chemnitz, Neefestraße 88, 09116 Chemnitz.Die Gesellschaft ist aufgelöst.
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/abofallenbetreiber-muss-unrechtsgewinne-herausgeben
Die B2B Technologies Chemnitz GmbH und ihr alleiniger Geschäftsführer David Jähn müssen unrechtmäßig erzielte Gewinne, die durch bestimmte unlautere Geschäftspraktiken entstanden sind, an die Staatskasse herausgeben. Das hat das Landgericht Leipzig unter anderem mit einem Urteil am 16. Juli 2015 entschieden (Aktenzeichen: 05 O 3496/14).
 
Schön wäre es, doch dazu schickt sich niemand ernsthaft an.

... oh doch, werter Reducal, wie Du sehen kannst, ist das Unterlassungsurteil, das die Verbraucherzentrale veranlasst hatte Klick, rechtskräftig. Denke mal, hier ist extreme Kreativität gefordert, um dieses Unterlassungsurteil zu umgehen. Harren wir mal der Dinge, die da in Chemienitz im Solaris-Tower zusammengebraut werden, um die User mit einem neuen Geschäftsmodell "erfreuen" zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
... verstehe, nachdem das Unterlassungsurteil nur in Deutschland rechtswirksam ist, weicht unser "Geliebter" ins deutschsprachige Ausland aus. Man merkt halt die jahrelange polyglotte und globale Geschäftserfahrung unseres Chemienitzers, sehr sensibel auf Veränderungen im internationalen Geschäftsumfeld reagieren zu können. Ich sage mal so, da ringt der letzte Dinosaurier eines toten Geschäftsmodells ums Überleben in einem immer lebensfeindlicheren Umfeld. Das ist schon fast den Abzockpreis "blechernes Fossil mit Zahnstochern und Strasssteinchen" wert.
 
Unendliche Dreistigkeit, völlige Ignoranz unseres Rechtssystems oder schlicht Knastsehnsucht? Ich weiß es nicht....

... lächelt mich doch soeben die Mahnung unseres "Lieblings" in einem Postfach an...


EILT! Offene Forderung

Rechtsabteilung <[email protected]>
An
[email protected]


Dez 1 um 2:19 PM
Aktentzeichen Forderung:

Sehr geehrte/r Frau/Herr xxxxxx xxxxxx,

auf unsere bisherigen Mahnungen haben Sie nicht reagiert und keine Zahlungen geleistet.

Sie zwingen uns damit zu weiteren Maßnahmen, die nicht in Ihrem aber auch nicht in unserem Interesse liegen. Sie werden verstehen, dass wir nicht auf die Geltendmachung und Durchsetzung der überfälligen Forderung verzichten können und werden.

Wir geben Ihnen daher hiermit nochmals außergerichtlich die Gelegenheit, die Forderung in Höhe von 99 EUR, innerhalb von 5 Tagen auf unser Geschäftsgirokonto unter Angabe Ihrer Kundennummer zzzzzzz zu überweisen.

Hier noch einmal zusammengefasst alle für die Bezahlung relevanten Daten:

Kontoinhaber: Habibi Media GmbH
IBAN: DE.. .... .... .... .... ..
BIC:
Bitte stets angeben: zzzzzz
Offener Rechnungsbetrag: 99 EUR

Mit freundlichen Grüßen

Mahn- und Rechtsabteilung
Habibi Media GmbH

Neefestraße 88
09116 Chemnitz
 
Hallo,
ich habe heute (3.12.15) eine Rechnung ("Zahlungsaufforderung") von Habibi.de aus Chemnitz erhalten.
Für mich (kein gewerbetreibender) war nicht abzusehen, dass ich etwas kostenpflichtiges bestellen würde.
Was soll ich tun?
Danke für Eure Tipps!

Die Daten:
"Ihre Zahlungsaufforderung für Habibi.de
Vielen Dank, dass Sie sich für einen Premium-Zugang bei Habibi.de entschieden haben.
Testzugang für 14 Tage (Abgeschlossen qm 22.10.2015) 1,00 Euro
Jahresgebühr (Zeitraum 10.2015 - 10.2016): 98,00 Euro
Aufnahmegebühr, einmalig: 59.00 Euro
Gesamtbetrag: 158,00 Euro
Der Gesamtbetrag ist sofort fällig, spätestens jedoch bis zum 7.12.2015."
 
Lies die Threads zu Melango hier im Forum durch - das was dort steht kannst Du genauso für habibi anwenden. Der Jähn hat sich nichts neues einfallen lassen.
 
Ich konnte nicht in der 14 Tage-Frist per Mail widerrufen, da mit das Zustandekommen eines Vertrags nicht klar war. Also muss ich jetzt auf die Rechnung oben reagieren. Ich habe vor wie folgt vorzugehen: - Einschreiben mit Rückschein, dass nachweisbar ist, dass es auch angekommen ist, sowie einen Zeugen, der später im Streitfall, bezeugen kann, das der Widerruf auch im Umschlag war und ich den Umschlag auch bei der Post versendet habe. Dazu dann die Kopie des Schreibens aufbewahren.
- Hinweis, dass ich kein Gewerbetreibender bin und dass daher vor dem Anklicken eines Buttons ALLE Informationen hätten gegeben werden müssen. Da das nicht geschehen ist, ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen und ich widerspreche der Zahlungsaufforderung.
- Auf Schreiben werde ich nicht mehr reagieren.

Könnt Ihr mir bitte noch mal Rückmeldung geben, ob das ok ist oder würdet Ihr anders vorgehen oder irgendwas ändern?
Herzlichen Dank vorab für Eure Hilfe!
 
Einen konkreten individuellen Rechtsrat dürfen wir aus gesetzlichen Gründen nicht geben.

Es ist auch nicht klar, was der Fordernde weiter betreiben wird. Wir haben seit vielen Jahren Einschüchterungsfallen mit untergeschobenen Verträgen erlebt, wobei die Betroffenen objektiv nicht mehr machen mussten, als den Mahnmüll zum Altpapier zu tragen. Die juristisch sicherere Variante mit Widerspruch per Einschreiben macht viel mehr Arbeit, wirkt aber beruhigend.

Wer persönlich ganz sicher gehen will, kann die Verbraucherzentralen oder spezialisierte Anwälte befragen, z.B.

http://www.radziwill.info/Eine-neue...mbH-aus-Chemnitz-David-Jaehn-ist-wieder-dabei

Jeder muss selbst entscheiden, ob es angesichts der Fragwürdigkeit des Angebotes, das Verbraucher erkennbar irreführen soll, wirtschaftlich sein kann, eine solche Forderung vor Gericht durchsetzen zu wollen.
 
Das Anmeldeprocedere ist so ausgestaltet, dass dort beliebige Daten eingegeben werden können. Eine Überprüfung, auch der E-Mail-Adresse über einen Aktivierungslink, findet nicht statt. Damit könnte ich meinen unliebsamen Nachbarn genauso anmelden, wie jeden anderen auch. Und wenn ich seine E-Mail-Adresse kenne, kriegt er auch ganz sicher Rechnungen von dem Laden. Hat er dann einen Vertrag mit denen?

Das ist so ein ganz typisches Merkmal von Abofallen.

Dazu dann die Kopie des Schreibens aufbewahren.
- Hinweis, dass ich kein Gewerbetreibender bin und dass daher vor dem Anklicken eines Buttons ALLE Informationen hätten gegeben werden müssen. Da das nicht geschehen ist, ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen und ich widerspreche der Zahlungsaufforderung.

Damit nimmst Du eine Hürde für den Fallensteller: Du räumst ein, Dich selbst angemeldet zu haben.
 
Can somebody tell me in english what can i do?Please! i thinked the konto is free, i entered just one time and now after 3weeks i get a letter where is written that i must pay 158e!!!
I don't need any service from them, what can i do?
thanks for your help!
 
Hallo,

Ich habe heute auch eine rechnung von habibi bekommen. Ich wohne in die Niederlanden.

Habibi.de war Und Ist Mir nicht bekannt.
Ich war normals auf diese website, gebrauchte e-mailadresse stimmt nicht.
Nur name Und adresse war korrekt, weiter fűr mich unbekannt.
Also es Ist möglich das jemand dich anmeldet wann nur adresse Und name bekannt sind, Mann bekommt dann auch einfach Der rechnung.


Lősung in diesem fall:

- e-mail geschickt das selber keine vertrag bei habibi.de gemacht wűrde.

- rechnung + kopie zurruckschicken mit post .

- kontaktmőglichkeit hinzufügen zb handy nummer.

Daher ich nicht selber meine daten eingegeben habe Kann dem vertrag nicht rechtsgültig sein. Auch nicht nach 14 tagen.

In diesem fall, wann jemand anders das auch passiert, noch Nie gehört von habibi.de, alles zuruck schicken.


Mfg

K
Die niederlanden
 
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