Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

genial finde ich auch, dass solch ein Service immer noch zu hauf bei ebay angeboten wird.
Wie kann das sein. Ich hab gerade mal nachgeschaut.
Gebt nur mal simlock entsperren bei der suche ein.
Ich habe direkt einen haufen treffer.
Wie kann sowas sein.

Für Dich ist das doch gut. Dokumentier diese Angebote für alle Fälle. Neben dem Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt auch: "Was nicht verboten ist, ist erlaubt."
Und grundsätzlich ist der Erwerb bei E-bay doch wohl nicht verboten.
 
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Also einstellug des verfahrens gegen eine geldstrafe lehnt die staatsanwältin ab.Naheres wenn ich mit dem anwalt gesprochen habe.
 
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Also einstellug des verfahrens gegen eine geldstrafe lehnt die staatsanwältin ab.Naheres wenn ich mit dem anwalt gesprochen habe.
Hat dein Anwalt direkt mit der guten Dame gesprochen? Was stellt sich die gute Dame den für ein Strafmaß vor?
Insbesondere würde ich gerne mal wissen, ob Ihr bewusst ist, dass über ebay die ganze Sache bis heute angeboten wird.
Gab es da nicht irgendwas von Gleichbehandlung, dann müsste ja jeder ebayer verknackt werden, der in der Bewertung steht.
Oder sind wir einfach dafür da ein Exempel zu setzen, so kommt es mir nämlich langsam vor.
Na ja wenn das wirklich von dem Richter beführtwortet wird werde ich wohl doch einen Anwalt brauchen.
Ich verstehe Deutschland wirklich nicht mehr.
Also einstellug des verfahrens gegen eine geldstrafe lehnt die staatsanwältin ab.Naheres wenn ich mit dem anwalt gesprochen habe.
Hast du eigentlich bzw. dein Anwalt eine Stellungnahme abgeben oder bis heute nicht dazu ausgesagt.
Vielleicht spielt das auch ein Rolle bei der Festsetzung der Strafe bzw. Einstellung wegen Geringfügigkeit.
Gibt es eigentlich eine zeitliche Frist bis so etwas zugestellt werden muss in Form eines Strafbefehl?
 
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Bei mir ist es übrigens am 11.07 ein Jahr her seid meiner Vorladung.
Das kann doch eigentlich nicht sein, dass ich seid dem nix mehr gehört habe.
Gibt es da denn keine Fristen die die einhalten müssen.
Das würde mich echt mal interessieren.
Irgendwann muss man doch mal gewissheit bekommen und auf das öffentlice interesse kann man sich da wohl auch nicht mehr berufen.
Zumindest nicht in den vielen einzelfällen.
Bei dem der diesen Service angeboten hat sieht das bestimmt anders aus.
Na ja aber rechtsempfinden und recht haben sind leider zwei paar schuhe.:cry:
 
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ich hab gerade nochmal das schreiben zur vorladung rausgesucht.
Ich spiele mit dem Gedanken bei dem Polizeibeamten einfach mal nachzufragen, da er eigentlich recht nett und Hilfreich aus meiner Sicht war.
Würde ich damit schlafende Hunde wecken oder was kann da passieren.
Ich kann langsam nicht mehr seid einem Jahr hab ich keine Ahnung was jetzt Sache ist.
Oder sollte ich das besser nicht tuen.
Ich wollte einfach mal anrufen, da ich seine Durchwahl habe.
Grüße,

Hallo leute,

sucht mal be ebay nach : branding entfernen oder debranding.
So wie ich es damals tat ich kann es nicht fassen.
Immer noch die gleichen Angebote.
Warum muss ich hier überhaupt bangen, dass kann es doch alles nicht sein.
 
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So ich hab gerade bei dem Polizisten angerufen bei dem ich die Vorladung hatte.

Er hat im Comupter nachgesehen und nach seiner Auffassung ist das Verfahren gegen mich eingestellt worden.

Es kann passieren, dass man bei Einstellung eines Verfahrens nämlich auch keine Post bekommt, wegen Überlastung des Amtes.

Also ich hatte halt wie gesagt ausgesagt, weiß natürlich nicht wie es bei den Leuten aussieht, die nicht ausgesagt haben.

Der Polizist meint ich könnte nach so einer langen Zeit (wie gesagt bei mir ist es nun fast ein Jahr her) davon ausgehen, dass es eingestellt ist, da er sonst etwas anderes im Rechner sehen würde.

Und ich sonst auch schon längst hätte Post bekommen müssen nach seiner Erfahrung.

Also erst mal aufatmen und es ist wohl bei mir komplett wegen Gerinfügigkeit ohne Strafe und mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt.
 
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Schlechte Nachrichten :unzufrieden:

Heute hatte ich nun vom Amtsgericht den STRAFBEFEHL erhalten !!!
Zitiere: "Vergehen der Beihilfe zur Datenveränderung, strafbar gemäß §§ 303a Abs.1,303c,27 Abs.1 StGB.
Indem ich das NUR eine Ebay-Angebot ersteigert habe, habe ich vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat (Datenveränderung) Hilfe geleistet".
... " Die Staatsanwaltschaft hält wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten"...

Festgesetzt wurde gegen mich eine Geldstrafe in Höhe von 15Tagessätzen,also 1/2 Monatseinkommen und ich trage die Kosten des Verfahrens von 60€

So wie es aussieht hätte ich mir den Anwalt auch sparen können.
"
 
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Das muss man sich einmal vorstellen!

Wegen dieser Lappalie stellt eine Staatsanwaltschaft ein "besonderes öffentliches Interesse" fest. Und bei Abzockern, gegen die Zehntausende von Strafanzeigen vorliegen, wird das Verfahren mangels öffentlichem Interesse eingestellt.

Was haben wir doch hier für eine verkehrte Welt! :unzufrieden:
 
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Heute hatte ich nun vom Amtsgericht den STRAFBEFEHL erhalten !!!
...
So wie es aussieht hätte ich mir den Anwalt auch sparen können.
"
Ein Strafbefehl ist kein Urteil und StA sind nicht der Nabel der Welt.
In einer solchen Situation würde ich schon einen Einspruch erwägen,
der zu einer gerichtlichen Klärung führt.
Einspruch & Strafbefehl - Der Ratgeber
Strafbefehl ? Wikipedia
Nicht alle Richter sind so kleinkariert und engstirnig wie StA. Der RA, der dabei vertritt,
sollte allerdings mit der Materie vetraut sein. Ein Feld Wald und Wiesenanwalt hilft
da nicht weiter.
http://www.computerbetrug.de/service/rechtsanwaelte/
 
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Achso,ich kenn mich da nicht aus und für mich machte der Brief den Eindruck,daß die Sache schon gelaufen wäre.Von meinem Anwalt habe ich noch nichts gehört,da er sicher auch erst am Samstag eine Kopie des Strafbefehls erhalten habe.Ich fand nur merkwürdig,daß bei mir unter Tätigkeit "unbekannt" steht und mein Monatseinkommen zur Berechnung des Tagessatzes nur geschätzt wurde. Außerdem wurde meine Stellungnahme überm Anwalt überhaupt nicht berücksichtigt. Montag geh ich dann nochmal zum Anwalt und berichte danach wieder.
 
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Achso,ich kenn mich da nicht aus und für mich machte der Brief den Eindruck,daß die Sache schon gelaufen wäre..
Nur dann, wenn gegen den Strafbefehl nicht innerhalb 14 Tagen kein Einspruch erhoben wird.
Gegen einen erlassenen Strafbefehl kann der Angeklagte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 410 StPO) und dadurch erreichen, dass eine mündliche Hauptverhandlung stattfindet.
 
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finden die Verhandlung dann im selben Amtsgericht statt,von wo der Strafbefehl kommt? Das wären dann für mich über 1000Km Fahrt für Hin- und Zurück :-?
 
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Laß dich von einem kompetenten Anwalt beraten.
Bedenke dabei, dass ein akzeptierter Strafbefehl einer Verurteilung entspricht
und damit als Vorstrafe gilt.
 
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ich hab ja schon ´nen Anwalt.
Als "Vorbestraft" gilt man ab einer Strafe von über 90 Tagessätze
 
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Hi leute,

bei mir wurde das verfahren eingestellt. Wie gesagt habe ich aber aussage bei der Polizei getätigt und somit zur Aufklärung beigetragen.

Liegt mir übrigens jetzt auch schriftlich vor von der Statsanwaltschaft Stuttgart.
 
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Hi leute,

bei mir wurde das verfahren eingestellt. Wie gesagt habe ich aber aussage bei der Polizei getätigt und somit zur Aufklärung beigetragen.

Liegt mir übrigens jetzt auch schriftlich vor von der Statsanwaltschaft Stuttgart.

Wozu macht sich dann der Staatsanwalt die ganze Mühe, wenn ein Beschuldigter sein Vergehen zugibt und das Verfahren dann vom SA selber eingestellt wird?
Ich habe ja auch überm Anwalt ausgesagt,daß ich das Angebot wahrgenommen habe,allerdings der Provider mir unbekannt war,da das Handy gebraucht gekauft wurde.Da sie selber nicht den Provider kennen , läßt sich auch kein Geschädigter (Provider) ermitteln.Ich bin auch nicht vorbestraft und für exakt das selbe Vergehen,wird ja hier mit zweierlei Maß gemessen.
 
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Hi stathis,
deinen sachverhalt kenne ich nicht und ich find es auch nicht ok. Bei mir ging es halt eigentlich darum die Originale Software aufzuspielen wegen des Internet Knopf.
Ich bin kein Jurist und möchte mich hier auch keine weiteren Details mitteilen. Da ich keine Lust habe, dass es nochmal aufgerollt wird oder was auch immer.

Ich habe auf jeden Fall den Bescheid bekommen, dass das Verfahren eingestellt wurde. MEhr kann ich dazu auch nicht sagen, dennoch würde ich mal deinen Lieben Anwalt darauf ansetzen wiederspruch einzulegen. Wie gesagt hast du dafür nur 14 tage zeit, sonst hast du es anerkannt.

---------- Artikel hinzugefügt um 15:39:20 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 15:32:36 ----------

hallo Leute,
ich habe exakt das selbe Problem. Habe Anfang Juli die selbe Vorladung erhalten ,als Beschuldigter wegen Computerbetrugs.Auch bei mir geht es darum,daß ich vor etwa 1 Jahr ein Handy über ein ebay-Angebot mit der original-SW überspielen ließ.Habe auch 14€ bezahlt, es handelt sich nur um ein Handy (~30€-Wert).Mir ging auch die Internet-Taste auf die Nerven,weil man die Konfiguration nicht ändern konnte und fast ständig unbemerkt online ging.Das Handy habe ich immer noch und betreibe es mit der mitgelieferten Sim.
Wenn ich das hier so lese ,denke ich,daß es sich um den selben ebayer handelt.Habe mir dabei auch nichts gedacht,da solche Auktionen schon seit Jahre bei ebay laufen,auch mit dem Hinweis,daß die Sache gegen kein Recht verstößt.
Ich bin auch aus allen Wolken gefallen,als ich die Vorladung erhielt.Vernehmung als Beschuldigter wegen Computerbetrugs über einen Zeitraum von mehreren Jahren! Erst dachte ich vielleicht hat es was mit meinem Internet-Anschluß zu tun,aber der läuft nicht auf meinem Namen.Habe dann dort angerufen und man sagte mir um was es geht.

Am selben Tag habe ich die Sache meinem Anwalt übergeben.Der hat erst mal Akteneinsicht beantragt und mir geraten Nicht zur Vorladung zu gehen. Eine polizeiliche Vorladung muß keiner folgen. Da ich ja nicht weiss,was die überhaupt in den Händen haben und worum es genau geht,kann man sich dort leicht um Kopf und Kragen reden.
Da ich des Betruges beschuldigt werde,hat auch meine Rechtschutzversicherung die Kostenübernahme verweigert,egal wie die Sache ausgeht.Das ist wohl so üblich. Klasse!
Ich habe natürlich auch nicht mehr die Artikelbeschreibung,da die Auktion schon längst gelöscht ist,aber sonst alle Emails.Habe auch den Original-Vertrag meines Simlock-Handys mitgenommen und dort wird nirgendwo erwähnt,daß nur der Provider zum Entsperren und Entbranden berechtigt ist.
Habe noch 6 aktuell laufende ebay-Auktion ausgedruckt,die von Händler angeboten werden und angeblich legal. Ich bin immer noch der Meinung,daß ebay sowas längst gelöscht hätte,wenn es nicht rechtmässig ist.
Mein Anwalt warten nun schon 6 Wochen auf die Akten.Er rechnet auch fest mit einer Einstellung des Verfahrens.Trotzdem wird mich die Sache enige hundert € kosten.
Ich könnte kotzen,wenn ich seh mit was sich unsere Justiz beschäftigen muß. Da wird gerade die ermorderte 8-Jährige Michelle aus dem Teich gefischt,derren Mörder sicher eine schwere Kindheit hatte ober blau war und wegen einem Scheiss-Simlock-Handy muß irgendwo ein SA tausende von Akten bearbeiten

hier nochmal deine antwort. Bei mir war das handy schrott dannach und wie gesagt bin ich der Aufforderung zur Aussage bei der Polizei direkt gefolgt. Vielleicht lag es ja daran, weil du das Handy nicht abgegeben hast oder was weiß ich. Setz unbedingt deinen Anwalt drauf an und erhebe einspruch, was anderes bleibt dir eh nicht übrig. Vielleicht denkst du auch mal über eine Klage gegen den Statsanwalt nach wegen Rufschädigung, da dieser Spass sehr wohl in einem Behördlichen Führungszeugnis auftaucht, was aus meiner Sicht völlig unangemessen ist.
 
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Vielleicht denkst du auch mal über eine Klage gegen den Statsanwalt nach wegen Rufschädigung, da dieser Spass sehr wohl in einem Behördlichen Führungszeugnis auftaucht...
...Unsinn! Erstens taucht sowas nicht in einem (polizeilichen) Führungszeugnis auf [das gar nicht von der Polizei kommt] und zweitens - wer strafrechtlich relevant in Erscheinung tritt, darf sich nicht über die Konsequenzen wundern; einen StA deshalb "anklagen" zu wollen, ist weder sinnvoll noch erfolgversprechend. Im Gegenteil! Wenn sich der Anwalt des Beschuldigten nochmals einschaltet, dann wird genau dieser StA erneut zu entscheiden haben und da sind. Ungerechtfertigte Angriffe schärfen dann womöglich die Entscheidungsfindung.
 
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...Unsinn! Erstens taucht sowas nicht in einem (polizeilichen) Führungszeugnis auf [das gar nicht von der Polizei kommt] und zweitens - wer strafrechtlich relevant in Erscheinung tritt, darf sich nicht über die Konsequenzen wundern; einen StA deshalb "anklagen" zu wollen, ist weder sinnvoll noch erfolgversprechend. Im Gegenteil! Wenn sich der Anwalt des Beschuldigten nochmals einschaltet, dann wird genau dieser StA erneut zu entscheiden haben und da sind. Ungerechtfertigte Angriffe schärfen dann womöglich die Entscheidungsfindung.

Wie überall gehts es hier jetzt auch los mit dem üblichen Weg den ein Thread geht.

Für mich ist es vom Tisch zum Glück und ich drück allen die es noch nicht vom Tisch haben die Daumen.

Ich weiß nur so viel, dass bei meiner Vorladung selbst der Polizeibeamte gesagt hat, dass das ganz äußerst Gernzwertig ist und man sich über eine Gegenklage ruhig mal gedanken machen sollte.

Ich bin kein Rechtsanwalt und auch sonst nichts.

Nur zur info gibt es ein polizeiliches und ein behördliches Führungszeugnis. Wenn man also motzt dann bitte richtig.

Ich weiß nur dass solche Sachen in einem behördlichen Führungszeugnis auftauchen, wer auch immer dieses ausstellt.

1. Beispiel:
Und das ist bei der Sachlage wirklich nicht verhältnismäßig wenn man sich beispielsweise einmal beim Amt bewerben will, ist wegen Eintragung der Job ggf. nicht zuteilbar.
2. Beispiel:
Oder bei einer nötigen Sicherheitsüberprüfung für den öffentlichen Dienst fällt man sicherlich durch.

Egal wie viele Tagessätze da rum gekommen ist, man ist rechtskräftig verurteilt nur eben nicht vorbestraft.

Und das steht die nächsten 10 Jahre im behördlichen Zeugnis. SUPER IDEE ODER!!!

Jetzt schreien wahrscheinlich wieder bald welche, bist doch selber schuld oder.

Deshalb war das jetzt mein letzter Beitrag hier.

Schade das man immer wieder in Foren das gleiche erlebt.
 
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