Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

...Unsinn! Erstens taucht sowas nicht in einem (polizeilichen) Führungszeugnis auf [das gar nicht von der Polizei kommt] und zweitens - wer strafrechtlich relevant in Erscheinung tritt, darf sich nicht über die Konsequenzen wundern; einen StA deshalb "anklagen" zu wollen, ist weder sinnvoll noch erfolgversprechend. Im Gegenteil! Wenn sich der Anwalt des Beschuldigten nochmals einschaltet, dann wird genau dieser StA erneut zu entscheiden haben und da sind. Ungerechtfertigte Angriffe schärfen dann womöglich die Entscheidungsfindung.

Im Endeffekt fällt aber der Richter und nicht der StA das Urteil.Ich habe auf jeden Fall Einspruch eingelegt,da meine Stellungnahme in keinster Weise berücksichtigt wurde.Außerdem erscheint uns die Strafe eindeutig zu hoch für den entstandenen Schaden (100€, und das falls der Provider bekannt wäre.Ist er aber nicht).Ich soll dafür härter bestraft werden,als wenn ich zB.mit Tempo 120 in einer 30erZone erwischt worden wäre :wall:
Übrigens laufen bei ebay solche Simlock-Freischalt-Angebote munter weiter und das obwohl ich ebay schon vor 1Jahr auf die Sache hier aufmerksam gemacht habe.Es scheint Ihnen sch...egal zu sein,wieviele Ahnungslose ebayer da noch in die Falle laufen.

---------- Artikel hinzugefügt um 15:38:08 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 15:28:11 ----------

BfJ Bundeszentralregister

wenn man nicht schon mal vorher strafrechtlich verurteilt wurde,werden Verurteilungen unter 90TS NICHT ins Führungszeugnis eingetragen.Sobald eine weitere Verurteilung im Register vermerkt ist, ist jede Verurteilung auch von nicht mehr als 90 Tagessätzen für die Dauer von 3 Jahren (zu rechnen ab Urteilstag) in das Führungszeugnis aufzunehmen (§ 34 Abs. 1 Nr. 1a BZRG).
In 3 Jahren würde also die Sache hier verjähren
 
Hallo "Stathis"

Ich habe erst eben von Deinen "Kümmernissen" erfahren (manchmal kann doch eine nächtliche Systemwartung bilden).

Wenn ich es richtig verstanden habe:

1. Du hast dem Strafbefehl widersprochen
2. Dein RA war nicht sonderlich hilfreich
3. Die Aktion dauert bereits unverhältmäßig lange
4. Du hast bei den "Förstern" nichts ausgesagt!

Dann ergeben sich folgende Probleme:

* Wieso hat die Sta erst jetzt das öffentliche Interesse festgestellt?
* Oft ist ein Strafbefehl eine verzweifelte Tat der Sta, wenn sie glaubt vor Gericht nicht bestehen zu können; der Beschuldigte könnte hoffentlich einknicken.
* Der Geschädigte muß einen Schaden vorweisen können, ein möglicherweise entgangener Umsatz bei "Prepaid" sollte schwerlich zu beziffern sein. Alle "Prepaid"-Anbieter strotzen vor Karteileichen.
* Der "Prepaid"-Anbieter sollte ggf. durch Weiterverwendung der IME nachweisen, daß das "Händie" außerhalb des Vertrages weiterverwendet wurde.
* Die vorgeworfene "Beihilfe zum Computerbetrug" [Du kannst Frauen betrügen, bei Computern tut man sowas nicht :-p ] steht auf arg wackligen Beinen (Erklärung unten).

Und nun zu den Maßnahmen:

1. Schicke mir mal bitte den Strafbefehl als persönliche Nachricht zu!
2. Trete bitte mal Deinen RA auf die Vorderläufe! Außerdem kann der Depp Dich wahrscheinlich (wegen Zulassung, gelle das hat er Dir nicht erzählt) dort nicht vertreten.
3. Halte schön die Ohren steif bis zur mündlichen Verhandlung.
4. Reiche bitte Beschwerde beim zuständigen Gerichtspräsidenten ein (direkte Anschrift gibt es bei der Kanzlei des Gerichtes dem die Sta zugeordnet ist) wegen Fristenwahrung von Seiten der Sta ein.
5. Fährst Du 1000 km (ohne Anwalt) kannst Du gewinnen; oder Du bestellst einen Anwalt, der dort zugelassen ist (Du sparst dir die Fahrt), kannst Du trotzdem verlieren!
6. Wenn Dein RA Dir erzählte, daß eine Rechtskostenbeihilfe nicht funktionieren würde, mußt Du ihm nicht zwingend glauben. Du kannst diese trotzdem persönlich beantragen. Manche RA mögen diese auch nicht, weil die Gerichte ungern abenteuerliche Rechnungen bezahlen.
7. Anschließend könnten wir uns mal um die Rechnungen Deine RA kümmern, da gibt es Spielraum!!!

Mehr kann ich Dir im Moment leider nicht erzählen. Ich drücke Dir aber alle drei Daumen (oder sind es doch nur zwei?)!

DAS WAR KEINE RECHTSBERATUNG ODER -AUSKUNFT, DENN ICH BIN KEIN "VOLLJURIST" UND HABE IM GEGENSATZ ZU MANCHEN "Dipl. R... (FH)" WAS GESCHEITES GELERNT!

Ich wünsche Dir einen schönen Tag!
Ich melde mich gleich über "persönliche Nachricht"

Michael

Quellen:

1. § 263a StGB Computerbetrug Die Sta sprach vom StGB §263 wegen "Beihilfe" zum Computerbetrug, nur gibt es das nicht! Bei "Umstrickung" des StGB von "Eingriff in eine Datenverarbeitungsanlage" (die aber immer noch existiert) zu "Computerbetrug" wurde die Beihilfe dazu schlicht vergessen!
2. § 263 StGB Betrug bleibt der Sta eigentlich nur der "Betrug" übrig. Nur kann ich dort nichts zum Thema "Beihilfe" lesen.
3. § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls auf den es einen Querbezug von §263 existiert "(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht." ist für die Sta nicht hilfreich, denn nur dort würde dich was aus der "Beihilfe" was machen lassen.
4. § 27 StGB Beihilfe Und hier das Wort Vorsätzlich nicht vergessen "(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat." In diesem § wird "Behilfe" mit "Gehilfe" gleichgesetzt!
 
AW: Hallo "Stathis"

2. Trete bitte mal Deinen RA auf die Vorderläufe! Außerdem kann der Depp Dich wahrscheinlich (wegen Zulassung, gelle das hat er Dir nicht erzählt) dort nicht vertreten.

Warum sollte mich mein RA dort nicht vertretten können? Sind die Zulassungen etwa im Bundesland begrenzt,oder wie meinst du das?

Naja,der "Depp" hat es auf jeden Fall geschafft,daß das Verfahren nun ohne jegliche Auflage eingestellt wurde.
Wie angenommen,hat die Richterin den Strafbefehl unterzeichnet, ohne überhaupt unsere Stellungnahme gelesen zu haben. Weiterhin wollte mein Anwalt wissen,wo hier ein besonderes öffentlichen Interesse liegt und warum in meinem Fall eine Ungleichbehandlung erfolgt,da es in anderen identischen Fällen zu einer Einstellung des Verfahrens schon vom StA gekommen ist (mit Hinweis auch auf diesem Thread).
 
AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

Hi Statis,
beachte die Hinweise von 1-1-1 besser nicht.
Natürlich kann Dich Dein Anwalt im Strafrecht überall vertreten.
Wogegen Du Beschwerde einlegen sollst verrät 1-1-1 nicht, ist auch Unsinn.
Rechtskostenbeihilfe
gemeint ist wohl Beratungs und Prozesskostenhilfe. Gibts im Strafrecht nicht. Wenn die Tat schlimm genug ist gibts eine Pflichtverteidigung ansonsten bei Freispruch die Kosten erstattet.

Glückwunsch zur Einstellung
 
AW: Hallo "Stathis"

Warum sollte mich mein RA dort nicht vertretten können? Sind die Zulassungen etwa im Bundesland begrenzt,oder wie meinst du das?

Naja,der "Depp" hat es auf jeden Fall geschafft,daß das Verfahren nun ohne jegliche Auflage eingestellt wurde.
Wie angenommen,hat die Richterin den Strafbefehl unterzeichnet, ohne überhaupt unsere Stellungnahme gelesen zu haben. Weiterhin wollte mein Anwalt wissen,wo hier ein besonderes öffentlichen Interesse liegt und warum in meinem Fall eine Ungleichbehandlung erfolgt,da es in anderen identischen Fällen zu einer Einstellung des Verfahrens schon vom StA gekommen ist (mit Hinweis auch auf diesem Thread).
Hi Stathis,

das freut mich sehr zu hören. Ich würde mir nun überlegen, die StA nicht mal mit eine Gegenklage zu belegen, damit du deine Kosten erstattet bekommst.

Das kann es ja alles nicht sein.
 
AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

Die ganze Sache hat mich schon genug Zeit und Nerven gekostet.Da bin ich echt froh,daß das Ganze nach über 1 Jahr ein Ende hat.Den Anwalt muß ich zwar trotz RS-Vers. selber zahlen,aber er macht mir einen guten Preis,da er über 2Ecken ein Bekannter ist

---------- Artikel hinzugefügt um 10:25:03 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 10:16:38 ----------

Das ist sinnlos, da es die Aufgabe der StA ist Straftaten zu erforschen - das macht die doch nicht aus langer Weile und einen erforderlichen Vorsatz kann man da auch nicht annehmen.

Es ging hier ja auch in erster Linie um die Steuerhinterziehung des ebay-Anbieters,der die Sache über Jahre hinweg privat betrieben hat und nicht gewerblich.In über 2000 Fällen.Und Nebenbei wurde dann auch gegen die Käufer ermittelt.
In unserem Staat kann man lieber betrunken jemanden totprügeln,als Steuer hinterziehen.Ist leider so.
Übrigens schert sich ebay einen Dreck um diese Sache.Ähnliche Simlock-Angebote laufen munter weiter.Bringen ebay ka auch schließlich Kohle.
Meine Schwester ist Journalistin beim WDR.Mal sehen,vielleicht kann die einen netten Beitrag draus machen
 
AW: Hallo "Stathis"

Das ist sinnlos, da es die Aufgabe der StA ist Straftaten zu erforschen - das macht die doch nicht aus langer Weile und einen erforderlichen Vorsatz kann man da auch nicht annehmen.
Mein Eindruck ist und war das sich die gute Staatsanwältin noch zu provilieren hat. Wie kommt sonst so einen ungleiche Behandlung zu stande und ein so schnelles einknicken nach einmaliger Nachfrage eines Anwalt, wenn Sie nicht bedenken hat die Folgen tragen zu müssen.

Aber zu Klück ist es ja für dich nun auch durch. Es ist trotzdem eine bodenlose Frechheit. Der WDR Bericht wäre echt ne Klasse aktion z.B. beim ct TV bei 3SAT
 
AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

Die StÄ ist ja nicht eingeknickt.Das Verfahren wurde vom Richter eingestellt.
Im Gegenteil.Kurz nach unserem Einspruch kam noch schnell eine Mitteilung,daß die Sache wohl keinen Aussicht auf Erfolg hätte und wir bis zum ... den Einspruch zurück nehmen können . Hää :wall:
 
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