AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung
Im Endeffekt fällt aber der Richter und nicht der StA das Urteil.Ich habe auf jeden Fall Einspruch eingelegt,da meine Stellungnahme in keinster Weise berücksichtigt wurde.Außerdem erscheint uns die Strafe eindeutig zu hoch für den entstandenen Schaden (100€, und das falls der Provider bekannt wäre.Ist er aber nicht).Ich soll dafür härter bestraft werden,als wenn ich zB.mit Tempo 120 in einer 30erZone erwischt worden wäre :wall:
Übrigens laufen bei ebay solche Simlock-Freischalt-Angebote munter weiter und das obwohl ich ebay schon vor 1Jahr auf die Sache hier aufmerksam gemacht habe.Es scheint Ihnen sch...egal zu sein,wieviele Ahnungslose ebayer da noch in die Falle laufen.
---------- Artikel hinzugefügt um 15:38:08 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 15:28:11 ----------
BfJ Bundeszentralregister
wenn man nicht schon mal vorher strafrechtlich verurteilt wurde,werden Verurteilungen unter 90TS NICHT ins Führungszeugnis eingetragen.Sobald eine weitere Verurteilung im Register vermerkt ist, ist jede Verurteilung auch von nicht mehr als 90 Tagessätzen für die Dauer von 3 Jahren (zu rechnen ab Urteilstag) in das Führungszeugnis aufzunehmen (§ 34 Abs. 1 Nr. 1a BZRG).
In 3 Jahren würde also die Sache hier verjähren
...Unsinn! Erstens taucht sowas nicht in einem (polizeilichen) Führungszeugnis auf [das gar nicht von der Polizei kommt] und zweitens - wer strafrechtlich relevant in Erscheinung tritt, darf sich nicht über die Konsequenzen wundern; einen StA deshalb "anklagen" zu wollen, ist weder sinnvoll noch erfolgversprechend. Im Gegenteil! Wenn sich der Anwalt des Beschuldigten nochmals einschaltet, dann wird genau dieser StA erneut zu entscheiden haben und da sind. Ungerechtfertigte Angriffe schärfen dann womöglich die Entscheidungsfindung.
Im Endeffekt fällt aber der Richter und nicht der StA das Urteil.Ich habe auf jeden Fall Einspruch eingelegt,da meine Stellungnahme in keinster Weise berücksichtigt wurde.Außerdem erscheint uns die Strafe eindeutig zu hoch für den entstandenen Schaden (100€, und das falls der Provider bekannt wäre.Ist er aber nicht).Ich soll dafür härter bestraft werden,als wenn ich zB.mit Tempo 120 in einer 30erZone erwischt worden wäre :wall:
Übrigens laufen bei ebay solche Simlock-Freischalt-Angebote munter weiter und das obwohl ich ebay schon vor 1Jahr auf die Sache hier aufmerksam gemacht habe.Es scheint Ihnen sch...egal zu sein,wieviele Ahnungslose ebayer da noch in die Falle laufen.
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BfJ Bundeszentralregister
wenn man nicht schon mal vorher strafrechtlich verurteilt wurde,werden Verurteilungen unter 90TS NICHT ins Führungszeugnis eingetragen.Sobald eine weitere Verurteilung im Register vermerkt ist, ist jede Verurteilung auch von nicht mehr als 90 Tagessätzen für die Dauer von 3 Jahren (zu rechnen ab Urteilstag) in das Führungszeugnis aufzunehmen (§ 34 Abs. 1 Nr. 1a BZRG).
In 3 Jahren würde also die Sache hier verjähren