Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

Diesen Betrag trägt erst einmal der Provider.
Der es schlicht auf andere Verbraucher, die nicht so "clever" sind, abwälzt, insofern bin
ich kein Freund des "entbrandens" egal ob strafbar oder nicht.
Das die Strafe nicht hoch ausfallen wird, bzw. eine Einstellung ist eine ganz andere Geschichte.
Es gibt bisher keinen einzigen nachweisbaren Fall einer Verurteilung. Es wird zwar viel geheimnist
und behauptet, konkretes ist, zumindest über Google , nicht zu finden
Wer gegenteiliges behauptet, muß dafür Quellen/Belege anführen.
 
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Hallo Reducal,

danke für deine Einschätzung. Ist also aus deiner Sicht sinnvoller gar keine Angaben zur Sache zu machen.

Sie werden ja sicherlich bei der polizei mind. auch den Zahlungseingang von mir haben und ggf. noch den Paketschein.

Ist es da nicht sinnvoller zu erzählen wie es war oder besser gar nichts zu Sache zu sagen.

Grüße und danke an alle
 
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Dein Anwalt rät dir erstmal keine Angaben zur Sache zu machen, also befolge das auch. Andererseits sehe ich persönlich (blowfish sieht das offensichtlich anders) in deiner Sache einen gewissen Rechtfertigungsgrund, der den Sachverhalt zu deinen Gunsten erscheinen lässt. Nicht jeder weiß, wozu das Branding gut ist und woher soll da bittschön der Vorsatz für eine Straftat abgeleitet werden?
Der angebliche Profi über eBay hat dem unique_drop ein Angebot gemacht, was dessen Erwartung erfüllt und er hat sich (womöglich gutgläubig) auf den Deal eingelassen. Außerdem sehe ich keinerlei Bereicherungsabsicht bei unique_drop und somit gehen allmählich alle erforderlichen Tatbestandsmerkmale aus.
 
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also ich habe gerade mit einer auf Strafrecht spezialisierten Anwaltskanslei gesporchen.
Der Anwalt meinte ich sollte zur Vorladung gehen und nur angaben zur Person machen. ... Ist das sinnvoll oder ist es besser eine Aussage zu machen.
Warum zweifelst Du an dem was Dein Anwalt sagt? Mal ganz allgemein in Strafverfahren:
Was soll eine frühzeitige Einlassung gegenüber den Ermittlungsbehörden bringen? Alles was ich heute sagen kann, kann ich nach Akteneinsichtnahme durch den Anwalt auch noch später vorbringen. Andererseits plappern sich Beschuldigte regelmässig in Vernehmungen um Kopf und Kragen. Wenn es schon die Möglichkeit gibt den Behörden durch Akteneinsicht in die Karten zu sehen, gibt es m.E. keinen Nutzen einer vorzeitigen Einlassung.
 
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hallo,

also einen anwalt direkt habe ich nicht. es war ein kostenloser tip eines anwaltes den ich mal angerufen habe und ihm den vorfall erleutert habe.

ich möchte eigentlich gar nicht, dass ich einen anwalt bemühen muss sonder möchte es eigentlich so schnell wie möglich hinter mich bringen.

auf eine vorladung durch die statsanwaltschaft habe ich eigentlich auch keine große lust, da ich mir eigentlich nichts vorwerfen kann.

die fragen ist halt, wenn ich nichts sage wird dann definitiv eine vorladung durch die statsanwaltschaft folgen.

ich will die kosten so gering wie möglich halten und ein anwalt schlägt halt direkt teuer zu buche.
 
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die fragen ist halt, wenn ich nichts sage wird dann definitiv eine vorladung durch die statsanwaltschaft folgen.
Nein, aller Wahrscheinlichkeit nach nicht. Es ist das Recht des Beschuldigten, sich in einem Strafverfahren nicht äußern zu müssen (außer den Personalien). Wer bei der Polizei nix sagt, wird von dem StA i. d. R. zum selben Sachverhalt nicht nochmal befragt, da er dort auch nichts aussagen muss. Außerdem kann es sein, dass der Fall bei der StA noch gar nicht anhängig ist sondern erst mit beendeter polizeil. Ermittlung vorgelegt wird. In den vom Insider angedeuteten Fällen ist das jedenfalls so, da der Hauptvorwurf sich gegen den Manipulanten richtet und dessen Kunden nur der Form halber mit verwurschtelt werden. Ich glaube aber, dass in nahezu allen Fällen die Kunden ohnehin straffrei ausgehen und die Verfahren formell eingestellt werden, schon allein weil es am öffentlichen Interesse fehlt.
 
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Hi an alle,

gut dann werde ich wohl nur Angaben zur Person machen. Leider habe ich am Telefon beim Kommissar, wie ich nachgefragt habe, warum ich diese Vorladung bekomme bereits zugegeben einen Sim-Lock und Branding Entfern-Dienstleistung in Anspruch genommen habe.

Ich war einfach so fertig und er hat mich auch direkt auf den Kopf zugefragt.


Somit habe ich es also eigentlich schon zugeben.

Die Frage ist halt jetzt ob er dies auch so aufnehmen darf, oder musste ich zuerst über meine Rechte aufgeklärt sein, da ich gar nicht wusste nichts sagen zu müssen.

Ich danke euch allen.
 
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Da du sicher nicht am Telefon über deine Rechte zuvor belehrt wurdest, darf diese Aussage gar nicht verwendet werden. Ich persönlich würde die Angelegenheit dennoch einfach aus meiner Warte erzählen und dann mal abwarten wie sich das entwickelt.
 
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Hallo, ich habe den gleichen Mist am Hals!!! Im Glauben nichts falsches gemacht zu haben, liegt mir jetzt auch eine Vorladung vor!!! Wie ist es denn bei dir verlaufen?!?! Würde mich brennend interessieren, da ich am Montag Mittag meinen Termin habe!!!
 
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Hi,

also der Kommisar war eigentlich recht entspannt und meinte, dass diese Aktion mit der Vorladung Beschuldigter sehr grenzwertig ist.

Er hat mir beispielsweise erzählt, dass von einigen jahren jemand ein handy eingeschickt hat zu entsperren und es nicht wieder bekommen hat.

Die Statsanwaltschaft hier hat den Händler dann dazu verdonnert das handy zu entsperren und heraus zu geben.

Also Grauzone hoch drei.

Er meinte zudem, dass es gegen die Nutzer der Dienstleistung sofern diesen noch nicht mit dem Gesetz aneinander geraten sind maximal bei einer Geldstrafe bleiben wird es aber sehr wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Wenn du einen Anwalt hast kannst du dir sogar überlegen, ob du nicht gegen die Statsanwaltschaft klagst, da diese Vorladung als Beschuldigter sehr grenzwertig ist und du dich damit in deinem Freiheitsempfinden eingeschränkt fühlst.

Mal sehen was da kommt, den Nutzern wird aber wahrscheinlich nichts passieren.
 
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hallo Leute,
ich habe exakt das selbe Problem. Habe Anfang Juli die selbe Vorladung erhalten ,als Beschuldigter wegen Computerbetrugs.Auch bei mir geht es darum,daß ich vor etwa 1 Jahr ein Handy über ein ebay-Angebot mit der original-SW überspielen ließ.Habe auch 14€ bezahlt, es handelt sich nur um ein Handy (~30€-Wert).Mir ging auch die Internet-Taste auf die Nerven,weil man die Konfiguration nicht ändern konnte und fast ständig unbemerkt online ging.Das Handy habe ich immer noch und betreibe es mit der mitgelieferten Sim.
Wenn ich das hier so lese ,denke ich,daß es sich um den selben ebayer handelt.Habe mir dabei auch nichts gedacht,da solche Auktionen schon seit Jahre bei ebay laufen,auch mit dem Hinweis,daß die Sache gegen kein Recht verstößt.
Ich bin auch aus allen Wolken gefallen,als ich die Vorladung erhielt.Vernehmung als Beschuldigter wegen Computerbetrugs über einen Zeitraum von mehreren Jahren! Erst dachte ich vielleicht hat es was mit meinem Internet-Anschluß zu tun,aber der läuft nicht auf meinem Namen.Habe dann dort angerufen und man sagte mir um was es geht.

Am selben Tag habe ich die Sache meinem Anwalt übergeben.Der hat erst mal Akteneinsicht beantragt und mir geraten Nicht zur Vorladung zu gehen. Eine polizeiliche Vorladung muß keiner folgen. Da ich ja nicht weiss,was die überhaupt in den Händen haben und worum es genau geht,kann man sich dort leicht um Kopf und Kragen reden.
Da ich des Betruges beschuldigt werde,hat auch meine Rechtschutzversicherung die Kostenübernahme verweigert,egal wie die Sache ausgeht.Das ist wohl so üblich. Klasse!
Ich habe natürlich auch nicht mehr die Artikelbeschreibung,da die Auktion schon längst gelöscht ist,aber sonst alle Emails.Habe auch den Original-Vertrag meines Simlock-Handys mitgenommen und dort wird nirgendwo erwähnt,daß nur der Provider zum Entsperren und Entbranden berechtigt ist.
Habe noch 6 aktuell laufende ebay-Auktion ausgedruckt,die von Händler angeboten werden und angeblich legal. Ich bin immer noch der Meinung,daß ebay sowas längst gelöscht hätte,wenn es nicht rechtmässig ist.
Mein Anwalt warten nun schon 6 Wochen auf die Akten.Er rechnet auch fest mit einer Einstellung des Verfahrens.Trotzdem wird mich die Sache enige hundert € kosten.
Ich könnte kotzen,wenn ich seh mit was sich unsere Justiz beschäftigen muß. Da wird gerade die ermorderte 8-Jährige Michelle aus dem Teich gefischt,derren Mörder sicher eine schwere Kindheit hatte ober blau war und wegen einem Scheiss-Simlock-Handy muß irgendwo ein SA tausende von Akten bearbeiten
 
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Hi,

genau aus diesem Grund hatte ich mich entschlossen eine Aussage bei der Polizei zu machen.

Sicherlich werden die Verfahren eingestellt wegen geringfügigkeit, wenn du nicht schon einmal auffällig wurdest.

Den Anwalt habe ich mir deshalb gesparrt, muss aber jeder selber wissen.

Selbst wenn wir verurteilt werden wird es wohl bei einer kleinen Geldstrafe bleiben, was ich mir aber nicht vorstellen kann.

Aber ich gebe dir völlig recht, es ist echt der helle Wahnsinn womit sich der deutsche Rechtsstaat so auseinander setzt.

Sag mal bescheid, wenn du Akteneinsicht bekommen hast, da ich ja keinen Anwalt hatte.

Grüße,
 
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Zudem müsste auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Wenn du eh schon einen Anwalt hast, kannst du dir überlegen klagen gegen die Vorladung einzulegen, da Sie laut Aussage des Polizeibeamten sehr grenzwertig für die einzeln ist und man ggf. gegen das eigentliche Vorgehen der Statanwaltschaft z.b. wegen Rufschädigung, wenn du dich für eine Stelle im öffentlichen Sektor bewerben willst einlegen.

Aber an deiner Stelle hätte ich mit dem Anwalt erst mal gewartet bis Post von der Statsanwaltschaft gekommen ist.

Die werden uns eh die Einstellung schicken. Sorry aber das riecht vielleicht auch etwas nach ausnutzung der situation durch deinen Anwalt.

Habe auch zuerst paras geschoben, aber ich würde tippen, dass da gar nix passiert.
 
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Mein Anwalt hat mir schon direkt am Anfang gesagt,daß er zwar einen Kostenübernahme-Antrag stellen wird,aber mit hoher Sicherheit dieser abgelehnt wird.Über die möglichen Kosten hat er mich schon aufgeklärt.
Und bevor ich nicht weiss ,was die da überhaupt gegen mich in der Hand haben,werde ich den Teufel tut und dort antanzen und etwas zugeben.
Der Polizeibeamte am Telefon klang schon alles andere als vertrauenswürdig.Ich hatte schon ein Paar Mal als neutraler Zeuge (bei Unfällen)ausgesagt und immer wurde versucht mich in meiner Aussage zu verunsichern.Darauf kann ich gerne verzichten,vorallem erst recht wenn ich als Beschuldigter aussage..
Ich weiss auch nicht ob es so klug ist bei einer Beschuldigung wegen Betruges direkt alles zuzugeben, oder auf eine Vorladung durch den Staatsanwalt zu warten.
Naja,warten wir mal ab.
 
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Das Einzige, was man gegenüber der Polizei sagen muß, sind: Name, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit.

law blog Archiv ERSTE VORLADUNGEN ?
Jeder Beschuldigte hat ein umfassendes Schweigerecht. Er muss gar nichts sagen, und das kann ihm auch später nicht angelastet werden. Er hat das Recht, vor einer möglichen Aussage einen Verteidiger zu befragen und über diesen ggf. Akteneinsicht zu nehmen. Da sollte man sich auch nicht durch Sprüche wie “Legen Sie die Karten doch auf den Tisch, später wird es nur schlimmer” oder “Wir wollen doch nur Ihr Bestes” aus der Ruhe bringen lassen. Ich empfehle meinen Mandanten für solche Fälle, entschlossen die Arme zu verschränken und Flachsinn frech zu kontern:
...
Auch Zeugen, zum Beispiel Eltern, Geschwister oder Nachbarn, sind nicht verpflichtet, Polizeibeamten gegenüber irgendeine Auskunft zu geben
 
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also diese erfahrung kann ich leider nicht teilen. der polizeibeamte war sehr höflich und hat überhaupt nicht versucht mir irgendetwas in den mund zu legen.

na ja die sache wird wahrscheinlich heißer gekocht als es am ende sein wird.

sag mal bescheid was dein anwalt so raus bekommen hat.

ich würde mich nicht bekloppt machen.
 
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Hi,
auch ich habe das an der backe.
Mein rechtsanwalt hat akteneinsicht und wird mir am wochenende telefonisch weitere schritte erklären.
Melde mich dann wieder.
 
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Dann melde dich doch bitte wieder hier, wenn du näheres weißt.

Wer ein Handy über eBay kauft, bei dem SIM-Lock zuvor vom Verkäufer (oder wem auch immer) entfernt wurde, macht sich i. d. R. nicht strafbar. Käufer sind zumeist nur Zeugen. Wenn sie als Beschuldigte vorgeladen werden, liegt schon mal ein Statusfehler vor und man sollte unbedingt darauf drängen, das dieser Status geändert/gelöscht wird - und zwar nicht erst dann, wenn das Verfahren eingestellt wird.
Man hat eigentlich erst dann ein Problem, wenn die Software später abstürzt und man die Original-Software des Mobilfunkanbieters eingespielt bekommt. Dann ist SIM-Lock nämlich womöglich wieder drin und man kann das Gerät nicht mit einem anderen Provider nutzen.
 
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wow,

dachte die kiste wäre längst durch. offensichtlich nicht, habe bis heute nämlich nie wieder was von polizei oder staatsanwalt gehört.

hatte im aug. 2008 meine aussage bei den grünen jungs gemacht.

bis heute nix, dachte die hätten sich nicht die mühe gemacht sich zu melden, dass der vorwurf wegen geringfügigkeit fallen gelassen wurde.

wäre klasse, wenn mal einer berichtet wie die aktuelle lage ist, da ich keinen anwalt hatte und damit auch keine akteneinsicht.

bitte so detailiert wie möglich, damit wir ggf. zusammen mal als geschädigte und nicht als betrüger auftreten können.
 
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wow,

dachte die kiste wäre längst durch. offensichtlich nicht, habe bis heute nämlich nie wieder was von polizei oder staatsanwalt gehört.

hatte im aug. 2008 meine aussage bei den grünen jungs gemacht.

bis heute nix, dachte die hätten sich nicht die mühe gemacht sich zu melden, dass der vorwurf wegen geringfügigkeit fallen gelassen wurde.

wäre klasse, wenn mal einer berichtet wie die aktuelle lage ist, da ich keinen anwalt hatte und damit auch keine akteneinsicht.

bitte so detailiert wie möglich, damit wir ggf. zusammen mal als geschädigte und nicht als betrüger auftreten können.

Das dachte ich auch. Heute habe ich dann Post von meinem Anwalt bekommen,daß er endlich (nach 10 Monaten !!!) die Ermittlungsakte erhalten hat.Also wurde die Sache keinesfalls eingestellt.Ich werde mal weiter berichten wenn ich genaueres erfahre.

hier noch ein interessanter Beitrag im ARD Magazin Plusminus über simlock-entfernen:
simlock-entfernen

Ich bin mir selber immer noch keiner Schuld bewußt.In den AGB´s,die dem Prepaid-Paket beilagen,wird auch nirgendwo erwähnt,daß das Freischalten nur direkt beim Provider erlaubt ist.Ähnliche Angebote gibt es immer noch massig bei ebay mit dem Hinweis,daß alles legal ist.Ebay kassiert und der Käufer hat dann den Staatsanwalt am Hals.Suuuper :wall:

@peter 1: was gibts bei dir neues?
 
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