Hallo Forum,
ich hatte gestern zu meinem erschrecken eine Vorladung wegen
Computerbetrug in der Post.
Da dieses Thema offensichlich noch bei keinem zur Vorladung geführt hat
möchte ich meinen Fall kurz erleutern.
Zu meiner Person:
- Bisher nie mit dem Gesetz irgendwie in Konflikt gekommen, noch nicht
mal einen Autounfall oder so was. Dementsprechend bestürzt bin ich über
diese Vorladung.
Zum Vorladungsschreiben:
Das Schreiben enthält in der Bemerkungszeile die Aufforderung vor dem
Termin in Kontakt mit dem Unterzeichner aufzunehmen, so dass ich
entsprechende Unterlagen zum Termin mitbringe. Habe dann sofort den
Kommissar auch angerufen, der mir dann erst einmal den mir bis dahin
unerklärlichen Grund für die Vorladung mitgeteilt hat.
Grund für die Vorladung:
Ich habe im vergangen Jahr ein Sim-Lock Handy erworben, dass ein
ziemlich nerviges Branding hatte und unter anderem durch drücken einer
Taste sich mit dem Internet verbunden hat.
Aus diesem Grund bin ich bei eBay fündig geworden und habe bei einem
eBay-Seller die Dienstleistung erworben die originale Software
aufzuspielen sowie damit den Sim-Lock zu entfernen.
Es ging mir aber eigentlich um die originale Software auf meinem Handy
und weniger um die damit verbundene Sim-Lock Áufhebung.
Ich habe auch nur ein Handy eingeschickt und das ganze hat mich 14
Euro gekostet.
Hinzu kommt, dass das Handy mittlerweile schon gar nicht mehr existiert.
Ich habe also weder das neu installierte Handy weiter verkauft noch war
ich mir im Klaren, dass ich damit etwas Illegales tue.
Der Verkäufer hat sich als Profi dargestellt und zudem war ich davon fest
überzeugt, wenn diese Dienstleistung bei eBay angeboten werden darf ist
das auch rechtlich ok.
ich hatte gestern zu meinem erschrecken eine Vorladung wegen
Computerbetrug in der Post.
Da dieses Thema offensichlich noch bei keinem zur Vorladung geführt hat
möchte ich meinen Fall kurz erleutern.
Zu meiner Person:
- Bisher nie mit dem Gesetz irgendwie in Konflikt gekommen, noch nicht
mal einen Autounfall oder so was. Dementsprechend bestürzt bin ich über
diese Vorladung.
Zum Vorladungsschreiben:
Das Schreiben enthält in der Bemerkungszeile die Aufforderung vor dem
Termin in Kontakt mit dem Unterzeichner aufzunehmen, so dass ich
entsprechende Unterlagen zum Termin mitbringe. Habe dann sofort den
Kommissar auch angerufen, der mir dann erst einmal den mir bis dahin
unerklärlichen Grund für die Vorladung mitgeteilt hat.
Grund für die Vorladung:
Ich habe im vergangen Jahr ein Sim-Lock Handy erworben, dass ein
ziemlich nerviges Branding hatte und unter anderem durch drücken einer
Taste sich mit dem Internet verbunden hat.
Aus diesem Grund bin ich bei eBay fündig geworden und habe bei einem
eBay-Seller die Dienstleistung erworben die originale Software
aufzuspielen sowie damit den Sim-Lock zu entfernen.
Es ging mir aber eigentlich um die originale Software auf meinem Handy
und weniger um die damit verbundene Sim-Lock Áufhebung.
Ich habe auch nur ein Handy eingeschickt und das ganze hat mich 14
Euro gekostet.
Hinzu kommt, dass das Handy mittlerweile schon gar nicht mehr existiert.
Ich habe also weder das neu installierte Handy weiter verkauft noch war
ich mir im Klaren, dass ich damit etwas Illegales tue.
Der Verkäufer hat sich als Profi dargestellt und zudem war ich davon fest
überzeugt, wenn diese Dienstleistung bei eBay angeboten werden darf ist
das auch rechtlich ok.
So viel zu Hintergrund.
Meine Frage:
1. Ich habe leider keine Mail mehr von der Auktion und auch nichts
Weiteres von dem Handy. Das einzige was ich noch finden konnte war der
Überweisung träger mit der Zahlung der eBay-Auktion.
Dort findet sich der Name des Zahlungsempfängers sowie die eBay-
Artikelnummer.
Reicht das aus als Nachweis, dass ich im Guten Glauben einen Service
gekauft habe von dem ich gar nicht wusste, dass es offensichtlich illegal
ist.
2.
Finden sich bei eBay bis heute diverse Angebote, die genau diesen
Branding und Sim-Lock Service anbieten. Kann ich diese Auktion bei der
Vorladung als Beispiel anbringen?
Warum werden die nicht von ebay, da offensichtlich illegal entfernt.
3.
Wie läuft diese Vorladung überhaupt ab und wie sollte ich mich am besten
verhalten, da ich ja lediglich ein einziges Handy neu installieren hab
lassen.
Brauche ich einen Anwalt für so etwas, oder wollen die nur neue Infos von
mir um den Verkäufer weiter belasten zu können?
4.
Mit was für Konsequenzen muss ich rechnen bei einem Vergehen, was ich
aus meiner damaligen Einschätzung gar nicht als illegal bewerten konnte?
5.
Warum werde ich als Beschuldigter vorgeladen und nicht als Zeuge bzw.
sogar geschädigter, da ich im festen glauben war von einem Profi eine voll
legale Dienstleistung ersteigert zu haben?
6.
Trifft ebay ggf. eine Mitschuld, da ich davon ausgegangen bin, dass ebay
dafür sorge trägt, dass nur legale Dienstleistungen dort angeboten werden
können?
7.
Welche Strafe könnte ich erhalten bzw. wo und wie lange wird diese
Vorladung und ggf. spätere Strafe gespeichert.
Besten Dank für schnelle Hilfe, da die Vorladung bereits nächste Woche
ansteht.