Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

unique_drop

Frisch registriert
Hallo Forum,

ich hatte gestern zu meinem erschrecken eine Vorladung wegen
Computerbetrug in der Post.
Da dieses Thema offensichlich noch bei keinem zur Vorladung geführt hat
möchte ich meinen Fall kurz erleutern.

Zu meiner Person:
- Bisher nie mit dem Gesetz irgendwie in Konflikt gekommen, noch nicht
mal einen Autounfall oder so was. Dementsprechend bestürzt bin ich über
diese Vorladung.

Zum Vorladungsschreiben:
Das Schreiben enthält in der Bemerkungszeile die Aufforderung vor dem
Termin in Kontakt mit dem Unterzeichner aufzunehmen, so dass ich
entsprechende Unterlagen zum Termin mitbringe. Habe dann sofort den
Kommissar auch angerufen, der mir dann erst einmal den mir bis dahin
unerklärlichen Grund für die Vorladung mitgeteilt hat.

Grund für die Vorladung:
Ich habe im vergangen Jahr ein Sim-Lock Handy erworben, dass ein
ziemlich nerviges Branding hatte und unter anderem durch drücken einer
Taste sich mit dem Internet verbunden hat.
Aus diesem Grund bin ich bei eBay fündig geworden und habe bei einem
eBay-Seller die Dienstleistung erworben die originale Software
aufzuspielen sowie damit den Sim-Lock zu entfernen.
Es ging mir aber eigentlich um die originale Software auf meinem Handy
und weniger um die damit verbundene Sim-Lock Áufhebung.
Ich habe auch nur ein Handy eingeschickt und das ganze hat mich 14
Euro gekostet.
Hinzu kommt, dass das Handy mittlerweile schon gar nicht mehr existiert.
Ich habe also weder das neu installierte Handy weiter verkauft noch war
ich mir im Klaren, dass ich damit etwas Illegales tue.
Der Verkäufer hat sich als Profi dargestellt und zudem war ich davon fest
überzeugt, wenn diese Dienstleistung bei eBay angeboten werden darf ist
das auch rechtlich ok.

So viel zu Hintergrund.

Meine Frage:

1. Ich habe leider keine Mail mehr von der Auktion und auch nichts
Weiteres von dem Handy. Das einzige was ich noch finden konnte war der
Überweisung träger mit der Zahlung der eBay-Auktion.
Dort findet sich der Name des Zahlungsempfängers sowie die eBay-
Artikelnummer.
Reicht das aus als Nachweis, dass ich im Guten Glauben einen Service
gekauft habe von dem ich gar nicht wusste, dass es offensichtlich illegal
ist.

2.
Finden sich bei eBay bis heute diverse Angebote, die genau diesen
Branding und Sim-Lock Service anbieten. Kann ich diese Auktion bei der
Vorladung als Beispiel anbringen?
Warum werden die nicht von ebay, da offensichtlich illegal entfernt.

3.
Wie läuft diese Vorladung überhaupt ab und wie sollte ich mich am besten
verhalten, da ich ja lediglich ein einziges Handy neu installieren hab
lassen.
Brauche ich einen Anwalt für so etwas, oder wollen die nur neue Infos von
mir um den Verkäufer weiter belasten zu können?

4.
Mit was für Konsequenzen muss ich rechnen bei einem Vergehen, was ich
aus meiner damaligen Einschätzung gar nicht als illegal bewerten konnte?

5.
Warum werde ich als Beschuldigter vorgeladen und nicht als Zeuge bzw.
sogar geschädigter, da ich im festen glauben war von einem Profi eine voll
legale Dienstleistung ersteigert zu haben?

6.
Trifft ebay ggf. eine Mitschuld, da ich davon ausgegangen bin, dass ebay
dafür sorge trägt, dass nur legale Dienstleistungen dort angeboten werden
können?

7.
Welche Strafe könnte ich erhalten bzw. wo und wie lange wird diese
Vorladung und ggf. spätere Strafe gespeichert.

Besten Dank für schnelle Hilfe, da die Vorladung bereits nächste Woche

ansteht.
 
AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

Hi und nochmal hallo,

die wichtigste Frage ist natürlich, was sollte ich erzählen und was nicht.

Sollte ich auf die Aussage besser verzichten, um mich nicht rein zu reiten oder sollte ich besser zugegeben den Service des Verkäufers gebucht zu haben.

Das wissen die ja sicherlich eh schon, sonst wären die nicht auf mich gekommen.

Die Frage ist halt wie ich mich am besten verhalten sollten.

Besten Dank und Grüße
 
Akteneinsicht

Hallo!

Der eleganteste Weg ist es einen Anwalt mit der Akteneinsicht zu beauftragen. Das kostet so ca. 80 Euro schätze ich. Der Anwalt wendet sich an die Polizei und teilt mit, daß Du erst Akteneinsicht möchtest und danach Deine Aussage machst. Der Termin Deiner Vernehmung verschiebt sich dann natürlich nach hinten.

Nebelwolf
 
AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

Das mit dem Anwalt sehe ich auch so aber in diesem Fall braucht es eigentlich keinen. Da der Inanspruchnehmer der Dienstleistung aller Wahrscheinlichkeit nach "gutgläubig" ist und auf einen, zur besonderen Sorgfalt verpflichteten, Gewerbetreibenden herein gefallen war, könnte ich mir vorstellen, dass man den Sachverhalt unter besonderer Verpflichtung nach § 55 StPO auch in Form einer Zeugenvernehmung aufnehmen kann. So wie der unique_drop schreibt, hört sich die Sache doch recht plausibel an und aus seiner Warte vermag ich zumindest keine strafbare Handlung erkennen zu können.
Wenn der ladende Polizeibeamte einsichtig ist, dann ändert er den Status und statt als Beschuldigter gewertet worden zu sein, ist unique_drop lediglich Zeuge in dem Verfahren gegen den eigentlichen Haupttäter. Das Problem hier ist kein Einzelfall! Derzeit werden bundesweit etwa 2000 Kunden in so einer Sache vernommen, weil man dem Anbieter der Dienstleistung drauf gekommen war.
 
AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

Wenn der ladende Polizeibeamte einsichtig ist, .
"Wenn" hab da nicht unbedingt das größte Zutrauen. Es gibt sicher in Telekommunikation
erfahrene Polizeibeamte, die aber eher zu einer Minderheit zählen. Würde mir das passieren
würde ich mir auch Unterstützung holen.
 
AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

Hallo und danke für die Infos,

also ich habe gerade mit einer auf Strafrecht spezialisierten Anwaltskanslei gesporchen.

Der Anwalt meinte ich sollte zur Vorladung gehen und nur angaben zur Person machen.

Sollte das Verfahren, dann nicht eingestellt werden sollte ich rechtlichen Bestand aufsuchen.

Ist das sinnvoll oder ist es besser eine Aussage zu machen.

Was kann denn eigentlich im schlimmsten Fall auf mich zukommen, da ich wirklich nicht hunderte von Handys entsperen habe lassen sondern genau eines mit neuer Software bespielen hab lassen.

Ich weiß jetzt gar nicht mehr was ich tuen soll.

Was für Verfahren sind das denn die da im Moment in Deutschland laufen.

Ich würde auch gerne als Zeuge bereit stehen aber ich habe Angst einen Eintrag im Führungszeugnis oder sogar eine Strafe zu erhalten.

Computerbetrug ist ja nicht gerade ein Lapalie.

Besten Dank und Grüße
 
AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

also ich habe gerade mit einer auf Strafrecht spezialisierten Anwaltskanslei gesporchen.
Ist juristisch ok, aber von der Sache her der völlig falsche Anwalt.
Ich würde auch gerne als Zeuge bereit stehen aber ich habe Angst einen Eintrag im Führungszeugnis oder sogar eine Strafe zu erhalten.
Nu mach mal halblang. Dem müßte eine Verurteilung vor Gericht vorangehen liegen und davon ist kilometerweit nichts zu sehen.
 
AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

welcher anwalt wäre denn aus eurer sicht korrekt.

Der Anwalt selber mit dem ich gesprochen habe meinte aber, dass es unnötig ist jetzt schon einen Anwalt zu beauftragen.

Erst mal anhören was man einem vorwirft.

Die Frage ist halt soll ich die Geschicht wirklich so detailiert darstellen oder eben nix sagen.

Was wäre sinnvoll bzw. was kann mir passieren, wenn ich alles erzähle und zugeben würde bei der polizei, dass ich diese Dienstleistung in Anspruch genommen habe.

Besten Dank
 
AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

Hallo,

worin soll denn die Straftat für Dich lauten? Ich vermute mal eher, dass die Dich eh nur als Zeugen für irgendwas in Verbindung mit dem Händler haben wollen.

Das einzige, was einem als Nutzer eines entlockten Handys passieren könnte, wäre zivilrechtlicher Natur, eine Sache zwischen Dir als Käufer und dem Verkäufer (Mobilfunkbetreiber), so es explizit in den AGBs steht.

Wie die Vorgänger gesagt haben, notfalls eher weniger als mehr sagen. Und nicht vergessen, hier Bescheid zu geben, wenns gelaufen ist.
[edit] Eben gefunden: http://www.jurpc.de/rechtspr/20020261.htm
Das bestätigt meine These. Vertrieb von entsperrten Handys ist ein zivilrechtliches Delikt.
LG
wahlhesse
 
AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

Hallo wahlhesse,

danke für deine infos.

Ok, vertrieben habe ich ja gar kein Handy. Ich habe lediglich ein Sim-Lock Handy zur Entsperrung und für den eigenen Gebrauch zu diesem Händler geschickt.

Das Handy hab ich auch nie verkauft, da es dannach recht schnell kaputt gegangen ist und ich somit auch gar nicht mehr habe.

Meine Idee war ja eigentlich, das einzige was ich überhaupt noch davon habe mitzunehmen zur vorladung nämlich den überweisungsträger auf dem sich die ebayauktionsnummer findet und der name des verkäufers.

Als Beispiel wollte ich dann noch aktuelle 6 Auktionen von ebay, die ich ausgedruckt habe mitnehmen um zu zeigen, dass ich gar nicht wissen konnte, dass das illegal ist ein handy mit neuer software bespielen zu lassen, was ja auch noch mein eigentum war.

Ich darf ja auf meinem Laptop auch linux installieren, obwohl Windows dabei war.

So ging mir das auch mit der Branding Software des Handy und als good so zu sagen war dem sim-lock dann auch weg.

Hatte halt 14 euro gekostet und ich habe mir gedacht damit kann man ja nichts falsch machen, wenn man dafür die originale software bekommt.

Tja falsch gedacht.

Eins weiß ich, eigentum ist wohl doch nicht gleich eigentum.

Wäre super noch andere Meinung zu hören.
 
AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

Hallo,

da das eben gefundene Urteil nicht einmal rechtskräftig ist, sehe ich für Dich recht wenig Gefahr, irgendetwas aufgebrummt zu kommen. Kannst ja mal gucken, ob der Händler nebenbei auch entsperrte Handys verkauft, so er noch gelistet ist.

Falls sein Account gesperrt wurde, kann man fast davon ausgehen, dass er Ärger bekommen hat und nun die Kunden überprüft werden. :-?

LG
wahlhesse
 
AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

Hallo,

leider ist das alles schon ein jahr her und die auktionsnummer funktioniert nicht mehr.

ebay meldet sich übrigens auch nicht auf anfrag zur unterstützung in diesem fall, wollte ich nur mal so anmerken.

leider hab ich auch den ebay nickname nicht mehr nur den richtigen namen des verkäufers.

auch die kaufbestätigungsmail ist weg.

ich kann mich aber erinnern dass er auch sim-lock freie handies im angebot hatte.

könnte gut sein, dass sie ihn deshalb hoch genommen haben.

bin da mir aber leider nicht 100% sicher.
 
AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

Da muss ich den @Wahlhessen leider widersprechen. Wenn man ein Handy mit einem Kartenvertrag gekauft hat, ist es in den ersten 2 Jahren normaler Weise nicht möglich den SIM.Lok zu entfernen. Man kann bei dem entsprechenden Provider anfragen, ob der SIM-Lok entfernt werden kann, das kostet dann aber 200,-€. Man bekommt das Handy halt nur so billig, weil man für die etwas höheren Verbindungskosten telefoniert.
Vorzeitiges entfernen der SIM-Lok ist dann halt Betrug.
 
AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

Moin blowfish,

da möchte ich dann aber auch mal ein Urteil sehen. Nach allem, was ich bisher ergoogelt habe, ist es höchstens ein Vertragsbruch, und das ist reines Zivilrecht. Betrug ist doch etwas völlig anderes.

LG
wahlhesse
 
AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

....eben nicht! Wir haben es hier mit Eingehungsbetrug und womöglich mit Provisionsbetrug zu tun und dahin gehend gab/gibt es zahlreiche Verfahren, da sich nicht wenige findige Geschäftsleute auf diesem Gebiet versuchen breit zu machen.
Den unique_drop bringt die Laienjuristerei allerdings nicht weiter. Der sollte sich auf seine Einlassung konzentrieren
Ich habe im vergangen Jahr ein Sim-Lock Handy erworben, dass ein
ziemlich nerviges Branding hatte und unter anderem durch drücken einer
Taste sich mit dem Internet verbunden hat.
Aus diesem Grund bin ich bei eBay fündig geworden und habe bei einem
eBay-Seller die Dienstleistung erworben die originale Software
aufzuspielen sowie damit den Sim-Lock zu entfernen.
Es ging mir aber eigentlich um die originale Software auf meinem Handy
und weniger um die damit verbundene Sim-Lock Áufhebung.
Ich habe auch nur ein Handy eingeschickt und das ganze hat mich 14
Euro gekostet.
MMn unterliegt der allenfalls fahrlässig dem Verdacht einer Straftat und durch seine Aussage kann er die Tatvorwürfe eigentlich ganz gut entkräften. Ich nenne das einen triftigen Rechtfertigungsgrund. Außerdem:
Hinzu kommt, dass das Handy mittlerweile schon gar nicht mehr existiert.
wo ist denn das Beweismittel? Wie man ohne das Handy einen erfolgversprechend den Tathergang rekonstruieren will, erschließt sich mir nicht. In so fern braucht der unique_drop nun wirklich nicht zur Sache auszusagen und kann (falls es einen gibt) dem Strafbefehl letztlich erfolgreich widersprechen. Eleganter ist allerdings seine Aussage und genau auf die wird sich der Ausgang des Verfahrens gegen ihn stützen (wahrscheinlich die Einstellung), da man derzeit wohl nur nach der Aktenlage im Vorgang des Hauptbeschuldigten (dem Dienstleister bei eBay) ausgeht.
 
AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

OK, dann revidiere ich meine Aussage insoweit, dass das Entfernen eines Simlocks strafbar sein kann. Allerdings habe ich bisher keinerlei abschliessende Urteile zum Thema gefunden, nur einen etwas älteren Aufsatz. Wobei die Chance, das jemand, welcher sein Handy nicht selbst entsperrt hat, verurteilt wird, eher mikroskopisch ist.

Klar, wenn es keine Urteile gibt, blühen natürlich die Spekulationen.
Und weiterhin gibts auf jedem Flohmarkt billig entsperrte Handys zu verkaufen... und nebenan einen Stapel "kostenloser" Prepaid-Karten.

LG
wahlhesse
 
AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

Verstehe ich nicht.... wenn ich das subventionierte Handy mit einen Hammer zerkloppe, kräht auch kein Hahn danach. Es ist doch mein Handy!
 
AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

Es geht um nicht bestimmungsgemäße/nicht vertragsgemäße Nutzung
Wenn jemand sein Handy zerstört, freut es den Mobilfunkbetreiber/hersteller..
Entsperren illegal? - Telefon-Treff

Wie legal ist Simlock Entfernen?
Leider gibt es in diesem Bereich kaum eine gesicherte Rechtsprechung.

teltarif.de Ratgeber: SIM-Lock: Die ungeliebte Sperre im Handy
Alternatives Entfernen des SIM-Locks ist strafrechtliche Grauzone
 
AW: Vorladung Computerbetrugs als Nutzer einer ebay Sim-lock Dienstleistung

Es ist doch mein Handy!

Das ist schon richtig. Aber man halte sich vor Augen, ein neues Handy zum Preis von 1,-€ und dann noch 25,-€ Gesprächsguthaben. Könnte ja jetzt einer sagen, das Guthaben telefonire ich ab und dann lasse ich es entsperren.
Wer bleibt denn dann auf den Kosten sitzen? Dann noch der Handyshop, der Provision bekommen hat, dass der Vertrag abgeschlossen wurde, da kommen schon mal paar 100,-Teuros zu stande.
Diesen Betrag trägt erst einmal der Provider. In Ländern wo Handys nicht subventioniert werden, ist auch kein SIM Lock notwendig. Das würde ich ja auch in D begrüßen. Dann könnten die Gesprächskosten merklich sinken. Für ein neues Handy muss man dann halt mehr ausgeben.
Ach so noch zu @Reducals Meinung, es handelt sich um einen fahrlässige Betrug, kann ich eigentlich nicht zustimmen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Das die Strafe nicht hoch ausfallen wird, bzw. eine Einstellung ist eine ganz andere Geschichte.
 
Zurück
Oben