Vollständige Speicherung der gewählten Rufnummern?

@qoppa,@frank,@jurist:

zu 11.):
Ich gehe einfach mal davon aus, dass die Verbindungsdaten schon noch "irgendwo" gespeichert sind, da ich mir nicht vorstellen kann, dass die Telekom bewußt Gefahr läuft, auf ihren Kosten sitzten zu bleiben, da sie sie nicht beweisen kann. Siehe dazu auch das posting von Jurist. Außerdem habe ich an anderer Stelle auch schon davon gelesen, ohne jetzt einen Beleg oder Link dafür geben zu können.

D.h. ich gehe nicht davon aus, dass die Telekom bewußt Daten widerrechtlich sammelt, um sie widerrechtlich gegen ihre Kunden einzusetzen, sondern, dass sie die Daten sammelt, da sie sie für die Abrechnung braucht.

Und vielleicht bedeutet es Mühe die Daten wiederzubeschaffen, einzusehen, wie auch immer. Und es bedeutet Mühe und Ärger sich dann mit dem Mehrwertanbieter (der ja der wesentlich bessere Kunde der DTAG ist, als Heinzchen Müller) zu streiten. Und es bedeutet auch einen finanziellen Verlust für die DTAG, diesen strittigen Posten zu stornieren, selbst wenn sie das Storno an den Mehrwertdienstanbieter weiterleiten kann. Ihr Anteil am Kuchen ist allemahl weg.
Und ich kann mir lebhaft z.B. einen CallCenterAgenten bei der Telekom vorstellen, der sich 5 mal für dem Kunden ims Zeug gelegt hat, um die Sachen zu rekonstruieren, damit eine lange Callzeit eingegangen ist, zudem dem eigenen Unternehmen finanziell "nicht genutzt" hat und dann Druck bekommen hat und sich jetzt überlegt einfach zu sagen "aufgrund ihrer 'selbst gewählten' Voreinstellungen nicht mehr rekonstruierbar.

Anders dürfte es dann schon aussehen, wenn es um das vermeintlich "eigene" Geld (das Geld der Telekom) geht. Hier werden dann sicher alle Hebel in Bewegung gesetzt, um den Beweis dann doch noch zu erbringen.

Das ist in meinen Augen aber auch Datenmißbrauch und mit Sicherheit zum Schaden des Kunden.

@Qoppa: Ich sehe die Beweislast in diesem Falle auch nicht umgekehrt, aber der Versuch wird unternommen und zwar heftig. Wehret den "Anfängen".

Zur "juristischen Beratungspflicht":
Ich gehe nicht davon aus, dass mit jedem Telekomvertrag ein BGB mit Auslegung mitgeliefert werden muß, aber der Wissensvorsprung darf nicht genutzt werden, um den Kunden bewußt über den Tisch zu ziehen.
Dies weiß ich aus früheren Urteilen, die mit der Thematik nur indirekt zu tun hatten. Leider kann ich sie ebenfalls nicht belegen. Und wie immer: der Einzelfall ist entscheidend.

Wenn ich 0190 habe sperren lassen, meinen ausdrücklichen Willen damit erklärt habe, keine teuren Telefonnummern nutzen können zu wollen und 1/2 Jahr später noch teurere Nummern eingeführt werden, diese standardmäßig wieder freigeschaltet sind und eine Sperrung erneut Geld kostet, so ist das mit Sicherheit ein Unterlaufen meiner Willenserklärung, wenn nicht de jure, so aber doch de facto.

Ich möchte die Inkassopflicht mal außen vor lassen.

Ich bin mir aber sicher, dass es der DTAG nicht verwehrt ist, Verbindungen zu 0190/0900-Nummern nur zuzulassen, wenn sich der Kunde bereit erklärt die Rufnummern vollständig speichern zu lassen.
Damit wäre das Problem geklärt.
Aber die DTAG kriegt halt den Hals nicht voll. Und setzt alle Voreinstellungen gleichteitig zum Nachteil des Kunden, noch dazu ohne ihn über die vermeintlichen Rechtsfolgen aufzuklären: Kein EVN, keine vollständige Rufnummernspeicherung und alle teueren Nummern zugelassen.
Darüber versucht sie aus dem "erklärten Willen" des Kunden eine Beweislastumkehr herzuleiten.
Wenn das nicht sittenwidrig ist, muß ich diese Wort wohl aus meinem Wortschatz streichen.
Das meinte ich auch mit "Aufklärungspflicht": Wenn versucht wird eines der elementarsten Rechtsgüter, nämlich die Beweislast, umzudrehen, so muß das für den Endkunden zumindest erkennbar sein, was es aber auch nach neueren Urteilen nicht ist.

Wie gesagt es geht mir nicht um jeden einzelnen Punkt an und für sich, sondern um das Zusammenspiel aller Punkte. (Das ganze ist mehr als die Summe seiner Teile)

Ich weiß, dass wir die Diskussion schon ein paar mal hatten, Frank und dass wir beide da unterschiedlicher Ansicht sind.
Aber durch die neu aufgeflammte Diskussion sind glaube ich noch neue Punkte und Sichtweisen dazugekommen, oder ich habe Teile der alten Diskussion einfach vergessen (Alzheimer läßt grüßen :wink: )

:P Rahmat :P

P.S.:
Huch da kamen ja noch einige postings zwischenrein.
Zu TF und Counsellor und zur Aufklärung:
Vielleicht hat sich ja ein bißchen was geändert, aber de facto wissen 99% aller Menschen in unserem Land nicht, was der Haken/Nichthaken bedeutet und dem müßte mehr Rechnung getragen werden, was ja auch einige Gerichte so sehen.

Ach ja und noch etwas:
Die Argumentation läuft halt in der Richtung:
Der Kunde hat Kosten verursacht und deshalb muß er dafür gerade stehen.
Dem halte ich einfach entgegen, dass der Kunde nichts mit dem Vertragsverhältnis Telekom-Mehrwertanbieter zu tun hat.
Dies wird auch nirgendwo explizit behauptet, aber dem Kunden mit obiger Argumentation irgendwie reingedrückt.
Deshalb war es mir wichtig, diesen Punkt klarzustellen.

Und zum Inkasso: Auch diesen Punkt hatten wir schon ein paar mal.
Jetzt ist die Argumentation ja aber eine andere:
Die DTAG hat vorfinanziert, kann aufgrund fehlender Daten diese Beträge nicht mehr zurückrufen und muß sich deshalb am Kunden "schadlos" halten. Jetzt kann sie dem Kunden aber aufgrund fehlender Daten ("selber verschuldet") auch nicht mehr sagen, für welche Leistungen er sein Geld bezahlen muß.
Und daher mein Anliegen, diese beiden Vertragsverhältnisse strickt zu trennen.

Oder andersherum:
Wenn die DTAG etwas vorfinanziert, dass ich gar nicht haben will, und sie mir auch nicht sagen kann, was sie da vorfonanziert hat, wer trägt dann die Beweislast, dass es zu der Leistung überhaupt gekommen ist und dass ich diese Leistung auch in Anspruch nehmen wollte.
Übertrage die Situation auf andere Gebiete: Grotesk:
Ich schicke Dir das "gewünschte" Filzstiftset zum günstigen Preis von 8000,- Euro und Du mußt mir das Gegenteil beweisen. Als Argument führe ich jetzt meine entstandenen Kosten an.

Dass, wie Du schreibst, die DTAG an diesem Mißstand nichts ändern will ist natürlich auch klar.
 
Hui, hier hat sich ja heute viel getan ...

Zum Verhalten der Dt. Telekom nur noch mal ein aktuelles Fallbeispiel:

Da ruft – endlich – doch noch ein Mitarbeiter bei mir an, jemand, der mit Reklamationen/0190-Sperre zu tun hat. Eigentlich ein freundlicher Mann, und ich glaube ihm sogar, daß er in den meisten Punkten nicht bewußt die Unwahrheit gesagt hat.

Ich dachte, daß man die Sache nun endlich doch noch gütlich klären könnte (wie gesagt, es ist schon beim Anwalt). Er teilte mir aber nur mit, daß die Kosten der (mir zweimal !!! in Rechnung gestellten) 0190-Sperre storniert werden, da ich´s ja tatsächlich nicht beauftragt hatte. Immerhin, man ist ja über jedes Lebenszeichen dankbar. „Da ist wohl etwas bei der Abrechnung falsch gelaufen.“ Tatsächlich? Was, wenn ich es nicht auf der Rechnung entdeckt hätte? Und wenn ich nicht ausdrücklich und rechtzeitig und mit Begründung widersprochen hätte? Ich kann jedenfalls nicht glauben, daß das ein Versehen war.

Wir unterhielten uns dann noch etwas ausführlicher über die Sache. Ich hatte in meinem Brief etwas von Prüfprotokoll geschrieben. Er bot mir darum an, eine technische Vollprüfung durchzuführen. Kostenpunkt: 400-500 €. Natürlich auf meine Rechnung! (Zur Erinnerung: der Streitwert liegt bei 250 €). Aber von TKV § 16 wollte er noch nie etwas gehört haben. Auch die bereits mehrfach hier widerlegte Mär von der nur verkürzten Speicherung brachte er an.

Nur um die Gesetzeskenntnis der eventuell mitlesenden Telekommitarbeiter ein wenig zu erhöhen, sei es noch mal zitiert:

TKV § 16 schrieb:
(1) Erhebt der Kunde bei Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit, die auf den für die Sprachkommunikation für die Öffentlichkeit vorgesehenen Telekommunikationsnetzen erbracht werden, Einwendungen gegen die Höhe der ihm in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte, so ist das Verbindungsaufkommen unter Wahrung des Schutzes der Mitbenutzer auch ohne Auftrag zur Erteilung eines Einzelentgeltnachweises nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, deren Dokumentation dem Kunden auf Verlangen vorzulegen ist.

(3) Dem Anbieter obliegt der Nachweis, die Leistung bis zu der Schnittstelle, an der der allgemeine Netzzugang dem Kunden bereitgestellt wird, technisch einwandfrei erbracht und richtig berechnet zu haben.

Ja, sie kann schon sehr witzig sein, die Dt. Telekom, - nur braucht man eben sehr umfangreiche Kenntnisse, um den Witz auch zu erkennen, - sonst fühlt man sich ziemlich in der Schei***
 
@ Qoppa


Sie wollen Dir den Betrag erstatten, für eine nicht-eigerichtete 0190 Sperre.

Sehr schön aufs Datum achten, wann der Betrag einbehalten wurde, dann kannst Du auch Deinen Auftrag zur Einrichtung nachweisen.

Kassiert haben sie nur nicht eingerichtet - oder was.
 
@ Jurist

Eingerichtet ja, - automatisch ab € 250 (weil sie dazu verpflichtet sind).
Deswegen kein Auftrag von mir. Das haben sie einerseits anerkannt, - andererseits aber auch wieder nicht, da ich mich angeblich schon im Verzug befunden habe, und darum ihre AGBs greifen, die (wiederum angeblich) besagen, daß, wenn man nicht ..., dann schlußendlich doch bitte dafür zu bezahlen habe!

Also einerseits ein Versehen, andererseits nach ihrem Automatismus doch wieder nicht. Nur ist offenbar auch dieser Ablauf ein wenig irr gelaufen, da ich vor Verzugseintritt eben doch einen Brief geschrieben hatte. Eine weitere Mitarbeiterin soll mir sogar darauf geantwortet haben, nur den Brief habe ich nie bekommen. Etc. - dies ist nur eine Kurzdarstellung der Geschehnisse.

Sie wollten zweimal kassieren, aber ich hatte es beidemal von der Rechnung abgesetzt. Und jetzt wird es zurückerstattet, obwohl ich ja garnicht gezahlt hatte. Höflicherweise habe ich sogar darauf aufmerksam gemacht. Und wiederum: einerseits meinen sie im Recht zu sein mit dieser Forderung, andererseits wird es zurückerstattet. Für den Irrlauf eines Betrags von € 7,67 hat ein Mitarbeiter zusammengerechnet über eine Stunde mit mir telefoniert!

Bisher hielt ich diese Bezeichnung "Telekomiker" nur für eine satirische Überziehung der Realität .... die Realität ist aber besser :lol: :lol: :lol:
 
Automatische Sperre

@ Qoppa,

Was für ein Zufall :wink: ,mir haben sie diese „automatische“ Sperre auch „versehentlich“ berechnet. Und das schon bei € 85.-
Aber die Sperre ist wie so vieles bei der Telekom stümperhaft durchgeführt. :lol:
Soll heißen die Komiker haben mir nur die MSN über die die Mehrwerteinwahl erfolgte gesperrt, die anderen zwei MSN sind frei. :cry:

Veruschka
 
Rahmat schrieb:
Die Daten werden mit 100% Sicherheit gespeichert.
Sind jederzeit abrufbar und dies wird mit Sicherheit auch gemacht, wenn dies zum Schaden des Kunden und zum Vorteil der DTAG geschieht.
Devilfrank schrieb:
Ist das so? Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, wo die DTAG irgendwelche Daten hervorgezaubert hat, über die sie rechtlich und nach ihren eigenen AGB´s nicht verfügen dürfte. Hier lasse ich mich aber gern überzeugen. Jedoch nicht durch simple Behauptung.


Nochmals

Ich bin XXL Kunde bei der Telekom.
Die Telekom hat am 24.12.02 irrtümlicherweise Verbindungen mit dem XXL- Tarif abgerechnet. Verbindungen die mit XXL abgerechnet werden, sind kostenlos und dürfen nach der Telekommunikations-Datenschutzverordnung nicht gespeichert werden.
Das heist Telekom darf für ihre XXL Kunden keine Verbindungsdaten vom 24.12.02 haben.

Mitte März 03 wurden mir Verbindungen vom 24.12.02 ohne einen Einzelverbindungsnachweis nach berechnet.
Nach einem kurzen Schriftwechsel (2 bzw. 3 Briefe) und einem Telefonat, hat mir die Telekom Anfang April den gewünschten Einzelverbindungsnachweis zugesandt.

Veruschka
 
Danke Veruschka,

und ich denke es ist meistens von Vorteil, wenn alle Daten widerrechtlich oder nicht vorhanden sind, einfach zur besseren Klärung der Situation.

Aber wenn die DTAG hier einerseits widerrechtlich speichert, andereseits sich aber hinter dem Datenschutz versteckt, "ihre Daten" also wie eine beliebige Manövriermasse einsetzt und je nach Gutdünken einsetzt oder einbehält, verspielt sie sich damit auch bei Richtern zu recht jede Sympathie und muß sich den Vorwurf des Mißbrauchs des Datenschutzes zu eigenen Zwecken gefallen lassen.

Und wie gesagt: Niemand zwingt die DTAG teure Verbindungen defaultmäßig zuzulassen, wenn (auch defaultmäßig) kein EVN oder ungekürzte Rufnummernspeicherung beantragt ist.

:P Rahmat :P
 
Re: Zwang

Veruschka schrieb:
Rahmat schrieb:
Und wie gesagt: Niemand zwingt die DTAG teure Verbindungen defaultmäßig zuzulassen....

Wird die Telekom oder irgend ein anderer Teilnehmernetzbetreiber gezwungen Mehrwertverbindungen herzustellen? :wink:

Veruschka

Das nicht, aber die DTAG sieht sich halt gerne in der Opferrolle: "Jetzt muß ich arme Telekom für die Verbindungskosten aufkommen, die der böse Mann verursacht hat ....." :rofl: :rofl: :rofl:
 
Tja, wenn die DTAG, trotz des Wissensvorsprung über einen möglichen Mehrwertbetruges, den Kunden, damit meine ich nicht nur den Telefonkunden, weiterhin Verbindungen zu den Mehrwertdiensten anbietet, dann sollte sie auch das Storno übernehmen.

Ich glaube, so was nennt man dann Geschäftsrisiko.

Und wenn sie trotz Kenntnis eines (möglichen) Betruges an der Forderung festhält? :wink:

Veruschka
 
@Veruschka und Rahmat

Doch, die Telekom darf die Mehrwertnummern nicht einfach sperren, da sie sonst von den Anbietern verklagt würde. Auch die RegTP muß auf einen freien "Wettbewerb" achten.

Was die Telekom machen könnte, ist, die Sperrung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dann würden ihr natürlich x-millionen mal € 7,67 flöten gehen (plus ihr eigenes Mitverdienst an der "Vermittlungsleistung"). Andererseits könnte sie deutlich an Kosten für Reklamationen etc. sparen. Ein etwas kundenfreundlicheres "Image" ist ebenfalls bares Geld wert, langfristig.
 
Wo bitte steht geschrieben das die Telekom den Zugang zu den Mehrwertnummern anbieten muss?
So wie mir bekannt ist muss ein Telekommunikationsunternehmen nur die so genannte Universaldienstleistung anbieten. Gehört der Mehrwert ( Mehr als der Standard :wink: ) über eine Dialeranwahl etwa zu der Grundversorgung?

Veruschka
 
Die Kehrseite der Datensammlung

Teltarif schrieb:
Auf besonders scharfen Widerspruch treffen dabei die Wünsche des Staates hinsichtlich der Änderung des Telekommunikationsgesetz. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist es etwa vorgesehen, dass Telefonfirmen verpflichtet werden, massenhaft Daten über Telefongespräche ihrer Kunden zu speichern. Der Bundesrat wünscht sogar die Speicherung aller Daten über die Internetnutzung auf Vorrat.
http://www.teltarif.de/arch/2004/kw04/s12609.html
 
Veruschka schrieb:
Wo bitte steht geschrieben das die Telekom den Zugang zu den Mehrwertnummern anbieten muss?
So wie mir bekannt ist muss ein Telekommunikationsunternehmen nur die so genannte Universaldienstleistung anbieten. Gehört der Mehrwert ( Mehr als der Standard :wink: ) über eine Dialeranwahl etwa zu der Grundversorgung?

Veruschka

[ironie]
Veruschka, eindeutig JA: für MP, A.R., M.D.,.....
[/ironie]
:unbekannt:
 
Ich kann mir sogar vorstellen, dass der Zugang zu Mehrwertdienst möglich gemacht werden muß, aus wettbewerbsrechtlichen Gründen.
(Ich weiß es nicht)

Aber sicher nicht

a) defaultmäßig, denn andere Anbieter machen das ja auch nicht.
oder
b) wenn die Grundlage für die Abrechnung, d.h. ungekürzte Speicherung der Rufnummern (u.U. auch ungekürzter EVN) fehlt.

Wird dies trotzdem gemacht noch dazu dem Endkunden mehr oder weniger "reingedrückt", mit mangelhafter Aufklärung, so fällt das meiner Meinung nach unter den Punkt "Geschäftsrisiko".
Der Verweis auf die AGB erscheint mir dann doch als recht fadenscheinig (sittenwidrig !!!).

Die DTAG liegt damit im übrigen auf der gleichen Schiene, wie die Dialeranbieter selber: Nämlich dem Kunden formaljuristisch irgendwelche Dinge unterschieben, die er gar nicht mag. Also nicht nur beim Abkassieren, sondern auch bei den AGB's sehr große Verwandschaft.

Und: die DTAG ist die zentrale Abrechnungsstelle für diesen dubiosen Systeme.

Und da kommen wir halt wieder zu unserem alten Streitpunkt, Frank:
Ich sehe die DTAG als den zentralen Ansatzpunkt, das Problem in den Griff zu kriegen. Und will die nicht, so wäre es halt schön, wenn der Gesetzgeber die DTAG zwingen würde, z.B. durch andere Defaulteinstellungen und bessere Aufklärung, auch nachträglich.
(siehe Deine Diskussion mit TF).
Und dass man so was regeln kann, ist nur eine Frage des Willens, nicht des nicht könnens. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Wo kein Weg ist, war im Umkehrschluß scheinbar auch kein Wille da.

:P Rahmat :P
 
Ich fasse es nicht:

die Telekom lenkt ein ! ? !

Heute erreicht mich ein Anruf des für mich zuständigen Telekommitarbeiters (Backoffice): sie wollen Seiler zurückpfeifen und mir den gesamten Betrag (€ 300) gutschreiben ... (Zur Erinnerung: es ging bei mir nicht um einen Dialer, sondern um dialerähnliche Einwahlen, die plötzlich auftauchten, obwohl sie mit Sicherheit nicht von meinem Anschluß stammen können, da ich an einem der beiden fraglichen Tage - nachweislich - verreist war, - Computer war vom Netz genommen, es hatte niemand sonst Zugang zur Wohnung, - alles vollständig mysteriös.)

Um diese Hauptsache ging es in der "Diskussion" mit der Telekom eigentlich garnicht mehr (die war schon ausgebucht und beim Anwalt), sondern nur um ein paar Folgeprobleme. Hier mein Brief, vor einer Woche losgeschickt, der offenbar Wirkung gezeigt hat:

Betr.: Meine Schreiben vom 15. 12. 2003 und 22. 1. 2004; Ihre Nichtreaktion darauf; Ihre Mahnungen vom 22. 1. und 19. 2. 2004

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch wenn Sie sich in der durch den Betreff angezeigten Angelegenheit nahezu scheintot gestellt haben, bahnt sich nun doch eine gewisse Intensivierung unserer „Geschäftsbeziehungen“ an. Ich erlaube mir, den Stand der Dinge kurz darzustellen, und lege Ihnen nahe, trotz automatisiertem Mahnverfahren auch den zerebralen Einsatz nicht völlig zu vernachlässigen.

I.)
Wie ich Ihnen bereits in meinem Brief vom 15. 12. 2003 erläutert habe, hatte ich Ihnen für die Rechnung vom 2. 10. 2003 (Re.Nr. xxx) € 41,99 zuviel gezahlt, vor allem da ich vergessen hatte, bei dem strittigen Betrag für die fraglichen 0190-Einwahlen die Umsatzsteuer zu berücksichtigen. Ich hatte Sie daher in dem erwähnten Brief zugleich aufgefordert, diesen Betrag bis zum 8. 1. 2004 auf mein Konto zu überweisen.
Da ich weder einen Zahlungseingang noch überhaupt eine Stellungnahme Ihrerseits vermerken konnte, hatte ich – wie im selben Brief bereits angekündigt – die nächste reguläre Rechnung vom Januar 2004 um ebendiesen Betrag gekürzt und dies auch, soweit der Platz es zuließ, auf dem Überweisungsträger vermerkt. Auf diesen Umstand hatte ich auch im Schreiben vom 22. 1. noch einmal verwiesen. Ich hatte also den Verwendungszweck nach § 15 TKV nach meinen Möglichkeiten eindeutig angegeben. Dennoch erreichte mich diesbezüglich eine Mahnung v. 22. 1. 2004 (nochmals gleichen Inhalts v. 19. 2. 2004), aus der – wie mein unmittelbar nach Erhalt erfolgender Anruf am 24. 1. bei Ihrem Kundenservice ergab – hervorging, daß Sie den eingehenden Betrag anteilig auf alle Anbieter aufgeteilt hatten. Da sich meine Aufrechnung allein auf die frühere, bestrittene – und zu dem Zeitpunkt bereits Ihrem Rechtsanwalt übergebene – Forderung der Telekom vom Oktober bezog, legte ich Ihrer Mitarbeiterin vom Kundenservice (nach eingehender Darstellung der Sachlage) nahe, die Beträge der anderen Anbieter auszuzahlen und den aufgerechneten Betrag der strittigen Summe zuzuschlagen.
Ihre Mitarbeiterin versprach, sich darum zu kümmern, - doch offenbar vergebens! Im Laufe des Februar erhielt ich dann die Mahnungen der anderen Anbieter (Telefonica und Freenet). Ich habe daraufhin nochmals, und zwar dreimal, am 11., 12. und 16. 2., Ihren telefonischen Kundenservice bemüht, um diesen Irrlauf der Forderungen noch in die rechte Bahn zu bringen. Alle drei Male wurde mir versichert, daß sich der für meine Rechnungen zuständige Mitarbeiter (im Backoffice x-Stadt) bei mir telefonisch melden würde. Mit einem feinen Gespür für die Dramatik der Lage wollte der (mir namentlich nicht bekannte) Mitarbeiter, mit dem ich am 16. 2. sprach, sogar einen Vermerk anbringen „Kunde sehr verärgert, sofort zurückrufen“.
Da ich aber bislang in der Sache noch nichts von Ihnen gehört habe, fordere ich Sie nochmals auf, den anderen Anbietern das ihnen zustehende Entgelt auszuzahlen. Sollten mir durch Ihre eigenmächtige Aktion weitere Kosten entstehen, werde ich dies ansonsten Ihnen in Rechnung stellen müssen.

II.)
In meinem Schreiben vom 22. 1. 2004 hatte ich Sie zur Erfüllung Ihrer Auskunftspflichten aufgefordert. Zur Erinnerung lege ich eine Kopie dieses Briefes noch einmal bei, auf den ich mich vollumfänglich beziehe. Ich habe dem nichts weiter hinzuzufügen, außer daß ich Ihnen nun eine Frist bis zum 27. 3. 2004 setze. Sollten Sie bis dahin nicht die angeführten Belege und Auskünfte erbracht haben, werde ich weitere rechtliche Schritte einleiten.

Mit vorzüglichen Grüßen

Die Fristsetzung bezog sich auf die verschiedenen Auskünfte (unverkürzter EVN, Prüfprotokoll, Auskunft nach Datenschutzgesetz), die ich im Januar von ihnen - ergebnislos - verlangt hatte.

In Überschneidung mit diesem letzten Brief kam es vor einer Woche noch zu einem Telefonat mit besagtem Mitarbeiter, das sich eigentlich nur um Punkt 1 - Aufrechnung der irrtümlich gezahlten Umsatzsteuer - drehte. Hier blieb er stur ("das geht im System nicht", "das dürfen Sie nicht" etc.), - bis ich dann versicherte, ich würde das an die anderen Anbieter zu zahlende Geld wiederum mit der nächsten Telekomrechnung aufrechnen, und das so lange bis ich mein Geld, inklusive Auslagen, wieder zurück hätte. Daraufhin er: dann würde es zu einem Dutzend Prozessen kommen. Ich: jawohl, und das sogar mit Vergnügen! - Das war der psychologische Punkt, an dem er sagte, er würde sich um eine Lösung kümmern.

Und jetzt sogar vollständiger Rückzug. Aber wie so oft: man bemüht sich monatelang ohne jegliche Reaktion, und wenn es dann zum offenen Schlagabtausch kommen soll, bricht der Gegner kläglich zusammen. Eigentlich bin ich etwas enttäuscht. Ich war fest entschlossen, nach Ablauf der Frist Auskunftsklage zu erheben, - also schon bevor Seiler mit der Forderungssache kommt einen weiteren Gerichtsgang zu erzwingen. Da habe ich mich nun wochenlang (dank diesem Forum!- aber das versteht sich von selbst :wink:) in die juristische Materie eingelesen, um eine wasserdichte Argumentation vorzulegen, --- und jetzt bringen die mich um meinen Prozeß! - Gut, ich gebe zu, ich habe es auch aus einem gewissen "theoretischen" Interesse heraus getan, und mein Kompliment geht an die hier mitwirkenden Juristen, daß sie ein so lebendiges Verständnis der Rechtsfragen vermitteln können!

Meine Fallgeschichte lässt sich sicher nicht verallgemeinern. Das Einlenken lag letztlich allein daran, daß dieser eine Mitarbeiter ein Einsehen hatte, offenbar weil er von meiner Entschlossenheit beeindruckt war und Schaden von seinem Unternehmen abwenden wollte (angeblich "damit wir Sie nicht als Kunden verlieren", - richtig erfasst, obwohl ich das nicht ins Spiel gebracht hatte). Die rechtliche Seite konnte er sicherlich nicht beurteilen, insofern war es tatsächlich "Kulanz". Vielleicht haben auch meine vielen Hinweise auf die Verwicklung der Telekom in das Mehrwertgeschäft (ich habe kein Blatt vor den Mund genommen :wink: ) dazu geführt, daß er mal zeigen wollte, daß das große T auch auf anständig machen kann... Allerdings konnte er es nicht unterlassen, mir auch einen Vorschlag für Sicherheitsmaßnahmen zu machen, - was ich dankend zurückwies, da ich nicht auch noch "Schutzgeld" (Gruß @cj :wink: ) zu zahlen bereit wäre ...

Immerhin zeigt sich, daß sich Hartnäckigkeit lohnt. Und wenn man seine Sache vorprozessual lösen möchte, sollte man wohl versuchen, dem unmittelbar zuständigen Mitarbeiter im Backoffice zuzusetzen.

Tja, jetzt kann ich leider, leider der Telekom nicht einmal meine Auslagen in Rechnung stellen. Um einen schönen Prozeß zu führen, muß ich mir wohl doch noch einen wirklichen Dialer einfangen :lol: :lol: :lol:
 
Das hört sich ja schon mal ganz gut an. Ich drück dir die Daumen, dass das auch noch schriftlich kommt, denn ein "ein gesprochenes Wort" zählt bei denen anscheinend nicht so viel.

Schau mal, ob unsere Vorgehensweise vor Gericht ähnlich wäre. Unsere Fälle ähneln sich sehr (bei mir: kein Internet, mehrere Fremdanbieter, kein aufgeschlüsselter EVN, kein Prüfbericht, keine ladungsfähigen Adressen)

1.
Ich habe vor, mich vor allem auf die Urteile zu stützen, in denen die Vorlage des Prüfprotokolls als zwingend erforderlich angesehen wird, insbesondere OLG Hamm http://www.dialerundrecht.de/urteile3.htm#hamm

2.
Bei mir steht im EVN "Einzelverbindungsübersicht". Einige AG´s haben entschieden, dass dieses als Beweis nicht geeignet ist, unter anderem das AG Brilon http://www.dialerundrecht.de/urteile3.htm#brilon.

3.
Zusätzlich habe ich vor, die Gültigkeit der Abtretungsvereinbarung anzuzweifeln. Auch hier haben bereits einige Gerichte zugunsten des Beklagten entschieden, unter anderem das AG Brilon, ebenfalls im Urteil http://www.dialerundrecht.de/urteile3.htm#brilon.

Im Urteil des AG Brilon geht es zwar um einen Dialer, aber ich denke, dass das bei mir trotzdem ganz gut passt. Das Urteil des OLG Hamm passt ebenfalls. Außerdem wohne ich im Zuständigkeitsbereich des AG Brilon (und dieses wiederum gehört in den Bereich des OLG Hamm) :D .

Frage an alle Fachleute: Ist das so in Ordnung oder habe ich was vergessen?

Gruß wibu
 
Hallo Wibu,

ja, das klingt recht ähnlich.

Ich hatte geplant, mehrere Verteidungslinien einzuziehen:

1. natürlich: wer ist Forderungsinhaber, rechtmäßige Abtretung usw.

2. Nebenpflichten: korrekte Belege (EVN, Prüfprotokoll). Bei mir übrigens heißt der Ausdruck "Kommunikationsfälle", - all das ist nicht gerichtstauglich. Es gibt noch sehr viel mehr Urteile, die man zitieren kann (alle bei dialerundrecht.de über den Leitsatz einfach auffindbar). Viele Klagen der Netzbetreiber sind schon an diesen beiden Punkten gescheitert. Aber im Zivilprozeß ist es entscheidend, daß man ausdrücklich darauf besteht. Die meisten verlorenen Prozesse gehen darauf zurück (soweit man das aus dem Urteil entnehmen kann), daß die Argumentation nicht gut ausgearbeitet war. Und auf die Anwälte kann man sich hier wohl nicht immer verlassen, wenn sie sich nicht schon gut in dieser Materie auskennen.

3. dann (vom normalen Dialerschema abweichend): der Nachweis, daß zu dem Zeitpunkt von meiner Wohnung keine Verbindung zustande gekommen sein kann. Das wäre natürlich der Hauptpunkt gewesen. Also Erschütterung des Anscheinsbeweises des EVN dafür, daß tatsächlich Einwahlen erfolgt sind. Dazu bedarf es natürlich gewichtiger "Erschütterungstatsachen" (so sagen die Juristen tatsächlich), - mit mir hatte der Zufall es gut gemeint, da ich exakt in dem Augenblick, wo gewählt worden sein soll, meine ec-Karte 300km entfernt benutzt hatte. Was hier zieht, liegt wohl im Ermessensspielraum des Gerichts. Aber man sollte nicht vergessen: der EVN gilt allein darum als "Beweis des ersten Anscheins", weil die "typische Lebenserfahrung" dafür spricht, daß das System der Telekom das richtig aufzeichnet (so hatte ich es in einem Gerichtsurteil formuliert gefunden). Dagegen läßt sich auch mit anderen "Plausibilitäten" der allgemeinen Lebenserfahrung argumentieren, z.B. daß es nicht zu den eigenen Lebensgewohnheiten gehört, teure 0190-Nummern zu wählen (Beleg z.B.: Telefonrechnungen der letzten zwei Jahre); untypisches Einwahlmuster (2 Stunden am Stück 3 verschiedene 0190-Nummern, in kurzem Abstand, teilweise nur ein paar Sekunden; am nächsten Tag das gleiche nochmal, - so war´s bei mir). Außerdem wollte ich Berichte (es gab was im ZDF) anbringen, daß viele Telefonrechnungen offenbar falsch sind. Dann die Sache mit der Zertifizierung: es wird immer wieder behauptet, daß die Telekom ihr System nicht, wie vom Gesetz gefordert, jährlich extern überprüfen läßt, - hier habe ich aber noch nichts wirklich Haltbares gefunden.

Für den Fall, daß der Gegner diese Hürden nehmen könnte, hätte ich dann, sozusagen als Gipfelbastion, die bekannten Argumente aus den Dialerfällen aufgefahren. Das hätte je nachdem variiert werden müssen, ob Telefon- oder Interneteinwahlen (ist ja bei mir immer noch unklar, - wegen Ausdruck "Kommunikationsfälle" tippe ich eher auf Sprachtelefonie, aber es sieht vom Einwahlmuster eher wie Dialer aus). Also:

4. Vertragsabschluß wird bestritten (Beweislastumkehr). Wenn mir die mysteriösen Einwahlen trotz Abwesenheit zugerechnet werden, kann ich ja auch für den angeblichen, anonymen und nicht-existenten Nutzer die Willenserklärung zum Vertragsabschluß bestreiten.

5. Die angeblich erbrachte Leistung muß "lückenlos" substantiiert werden (so eine schöne Formulierung aus zwei Gerichtsurteilen, die man unbedingt zitieren sollte, - denn daran wird es, allerspätestens, für die Gegenseite scheitern).

6. Als letztes Tüpfelchen hätte ich dann noch § 138 Abs. 2 BGB Wucher draufgesetzt. Für welche Leistung, so sie denn tatsächlich erbracht worden ist, sollen denn € 300 für ca. 3 Stunden angemessen sein? Hängt natürlich von der konkreten Lage des Falls ab, aber man sollte kein Argument ungenutzt lassen ...


Wo ich es jetzt noch einmal sehe: fast ein Jammer, daß ich das schöne Konzept, das ich ausgearbeitet hatte, wohl garnicht einsetzen kann ... Hoffe dafür, daß es anderen etwas Orientierung gibt.
 
Da es für den einen oder anderen wichtig werden kann meine bislang gesammelten Erkenntnisse zu den gespeicherten
Daten.

Kommunikations-Datensatz oder Call Data Record (CDR)


Ein beliebtes Spiel von Telefonnetzbetreiber ist es, wegen der nicht schon ganz früh beantragten ungekürzten Speicherung der Daten für den Einzelverbindungsnachweis darauf zu beharren, dass werden der drei xxx auf den letzten Zahlen leider, leider der Diensteanbeiter und warum es überhaupt gegangen sein könnte, überhaupt nicht mehr zu ermitteln sei.

Diese Aussage ist schlicht falsch.


Wenn der Telefonnetzbetreiber mit dieser Ausrede kommt, sollte er sofort aufgefordert werden, den Kommunikations-Datensatz oder Call Data Record (CDR) zu sichern und auszuwerten und die bei der Auswertung gewonnenen Erkenntnisse zu übermitteln.
Damit kann nämlich über bei anderen Telefonnetzbetreibern vorhandenen Kommunikations-Datensatz oder Call Data Record (CDR) der Dienstanbieter schließlich ermittelt werden.

Der CDR enthält die Rufnummer des Nutzers (des Anrufenden) ungekürzt, die Uhrzeit, die Dauer und das Anrufziel (des Angerufenen).


Ein typischer CDR-Ausdruck enthält:

In der A-Zeile in der Datei wird der Verbindungsaufbauwunsch eines Kunden dargestellt,
in der B-Zeile die Bestätigung dieses Wunsches,
in der C-Zeile wird das Zustandekommen der Verbindung erfasst,
in der D-Zeile den Wunsch die Verbindung abzubauen
und in der E-Zeile den endgültigen Abbau der Verbindung.
In jeder Zeile sind immer die jeweiligen Zeiten, Quell- und Zielrufnummern, ohne führende Nullen sowie der jeweilige Dienst (0101= ISDN-Telefonie), sowie Informationen über die genutzten Verbindungsmöglichkeiten im Vermittlungssystem, enthalten.




Zum Hintergrund:


Zur Frage, wer welche Daten speichert, hilft ein kleiner Ausflug in die Allgemeinen Geschäftsbedingung

Bei T-Com steht:

dort aufzurufen unter: Service 0190 INM Allgemeine Geschäftsbedingung Service 0190 INM


8. Abrechnung und Überweisung der Anbietervergütung
.........
8.4. Die T-Com ist berechtigt, bei nachgewiesenen krimininellen, gesetzwidrigen Handlungen oder Vertragsverstößen des Kunden den Anrufen von der Zahlung der Rechnung zu befreien. Die Anbietervergütung, die dem Kunden bereits vorab ausgezahlt wurden werden in diesen Fällen pauschal spätestens fünf Monate nach der Abrechnung zurückgefordert.
vgl. http://www.telekom.de/dtag/agb/dokument/pdf/0,1384,894,00.pdf

Damit zeichnet sich die T-Com im Innenverhältnis von ihrer Zahlungspflicht gegenüber dem Anbieter frei. Also die T-Com kann es sich leisten, großzügig zu sein. Aber weshalb kann sie pauschal zurückbuchen, wenn sie doch von nichts weiß? Also sie kennt den jeweiligen Anbieter genau. Es kommt jetzt darauf an, ob der mehr gespeichter hat als die Telekom.

Bei der dtms steht beispielsweise:

XIII. Speicherung von Verbindungsdaten

1) Soweit nach der Art der Service-Rufnummer Verbindungsdaten bei dtms anfallen, werden diese grundsätzlich nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach Rechnungsversand gelöscht, wenn der Kunde nicht die sofortige Löschung nach Rechnungsversand beantragt hat.

(2) Hat der Kunde gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte Einwendungen erhoben, ist dtms berechtigt, die Verbindungsdaten bis zur endgültigen Klärung der Einwendung zu speichern.

(3) Sind die Verbindungsdaten nach Ablauf der in Ziff. XIII. Abs. 1 genannten Frist oder auf Antrag sofort gelöscht worden, ist dtms insoweit von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung befreit.

Daraus ergibt sich, dass die dtms, da sie glaubt einen Kunden zu haben, die Daten speichert.

Bei steht bei IN-telegence steht::
§ 3 Abrechnung der Anbietervergütung
.....
(5.) IN-telegence wird dem Kunden die Rückbelastung jeweils für die betroffene Servicenummer im Wege der Spitzabrechnung aufschlüsseln. Sollten sich ausnahmsweise die Rückbelastungen durch die Deutsche Telekom AG oder das Clearing-House nicht einem bestimmten Kunden zuordnen lassen, wird die Differenz ........

Wer eine Spitzabrechnung zusagt und nur ausnahmsweise von etwas Anderem ausgeht, muss die Daten vorhalten.

Fazit: Nach den Geschäftsbedingungen lassen sich die Netzbetreiber die Datenspeicherung genehmigen. Somit ist die TDSV wohl eher kein Problem, weil sich daraus schon das Recht zur Speicherung ergibt, wenn das Einverständnis vorliegt.


Also bei den berühmten dre xxx kann die T-Com sicherlich nicht sagen, wer am hinteren Ende sitzt. Den nächsten Partner in der Kette kennt sie jedoch sehr wohl. Da auch er die Verbindungsdaten hat, kann er weiter zu ordnen. Das geht dann möglicherweise eine ganze lange Kette entlang, aber es geht.



Hier noch etwas "Fach-Chinesisch als Futter, falls man es braucht.




CDR Call Data Record
Eine Aufzeichnung des Netzbetreibers, d.h. „wer telefoniert wann mit wem?“.
aus: http://www.net-m.de/info/fachbegriffe.php3?start=c


CDR - Call Detail Record (auch Call Data Record oder Charging Data Record); Datensatz mit Informationen über in Anspruch genommene (Mobilfunk-) Dienstleistung, die aufgrund des CDR berechnet werden können
aus: http://www.dafu.de/redir/redir-glossar.html


Call data record
Fehler! Textmarke nicht definiert.Fehler! Textmarke nicht definiert.After every call the ISDN system creates a call data record which can be viewed and printed out on PC when the call is ended. If the PC or printer is not switched on, the ISDN system stores the call data record. The call data evaluation software application TK-Bill can be used to evaluate the call data quickly and easily and to sort the data by extension, customer, date and location, or incoming and outgoing calls for example.
aus: http://www.agfeo.net/AGFEO_Web/HP3.nsf/0/a6b84d64fa5c6d96c1256acb0045ed10?OpenDocument&Click=




Hier auf Seite 4 steht:
Das Thema der Gebühren ist im IN nicht einfach lösbar, da aus historischen Gründen häufig noch Gebührensummenzähler (auch in SW) realisiert sind. IN kann nur richtig durchgeführt werden, wenn das System in jedem gebührenrelevanten Fall einen CDR (Call Data Record) erzeugt, der dann extern durch Gebührennachver- arbeitung in die Rechnung einfließen kann. Will man ein beliebiges Tarifmodell zulassen, dann muß mit jeder Transaktion die im IN auch ein CDR erzeugt werden. Der Realisierungsaufwand zwingt an dieser Stelle zu Kompromissen.


Ein schönes Muster findet man auf Seite 20 in http://www.t-reimann.de/Download/referat.pdf
 
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