Geht es hier nicht eigentlich um mehr als den Einzelverbindungsnachweis?
Es kommen doch folgende Punkte zusammen:
1.) Alles (
jeder einzelne Punkt) was ich schreibe, bitte vor folgendem Hintergrund sehen:
Die DTAG hat mit Abstand das größte technische und juristische Fachwissen, insbesondere gegenüber dem Endkunden und ist somit auch juristisch in besonderem Maße zur Information und Aufklärung verpflichtet und darf diesen Vorsprung nicht mißbrauchen, um den Endkunden über den Tisch zu ziehen.
Außerdem hat sie im Vergleich zum Endkunden die wesentlich größeren juristische und wirtschaftliche Möglichkeiten, ihre Ziele durchzusetzen.
2.) Standardmäßig ist kein Einzelverbindungsnachweis vorgesehen.
3.) Standardmäßig ist nur die verkürzte Speicherung der Rufnummern vorgesehen.
4.) Dem Kunden wird in keinsterlei Weise dargelegt, dass dies bei der Begleichung von Rechnungen zu einer Beweislastumkehr führen könnte.
5.) Dem Kunden werden in keinsterlei Weise die Notwendigkeiten eines unverkürzten Einzelverbindungsnachweises erläutert, bzw. dessen Vorteile dargestellt.
6.) Standardmäßig sind alle 0190-/0900-Nummern nicht gesperrt.
7.) Lasse ich z.B. die 0190 sperren führt man einfach die 0192 und 0193 ein. Diese Nummern sind dann trotz bestehender 0190-Sperre wieder defaultmäßig freigeschaltet und ich muß diese wieder
kostenpflichtig sperren lassen, oft mit erheblichem bürokratischem Aufwand. (Meist reichen 10 Anläufe und ein Weiterleitung ins Backoffice, mit ein bißchen Glück werden die Kosten dann auch nur einmalig berechnet).
Ich betrachte dieses Vorgehen als bewußten Versuch, meinen hinreichend dokumentierten, erklärten Willen zu unterlaufen.
8.) Die Telekom hat einen Vertrag mit "einem" "Mehrwertdienstanbieter" (und verdient dabei ordentlich mit).
Ich habe einen Vertrag mit der Telekom. Ob ein Vertrag oder auch nur eine Übereinkunft des Mehrwertdienstanbieters mit mir besteht, bleibt im Einzelfall zu klären.
(Trotzdem sind die 0190/0900-Rufnummern defaultmäßig nicht gesperrt, sondern freigeschaltet. 6.) + 7.) )
Der Vertrag, den die Telekom mit dem Mehrwertdienstanbieter hat, und den sie dann auch einhalten muß, darf mich nicht tangieren, da ich auf den Vertragsabschluß ja keinerlei Einflußmöglichkeiten hatte.
Zu deutsch: Mit den finanziellen Verpflichtungen der DTAG habe ich nicht das geringste zu tun. Wenn die DTAG hier unvorteilhafte Verträge (z.B. Storno, Beweislast u.a. betreffend) aushandelt, Entschuldigung, dann ist das doch ihr Ding.
9.) Standardmäßig müssen Telefonnummern aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne die letzten 3 Ziffern gespeichert werden.
Richtig so!
Trotzdem darf dadurch nicht automatisch eine Beweislastumkehr eingeführt werden, noch dazu ohne dies dem Kunden vorher in aller Deutlichkeit klar zu machen.
Denn: Die DTAG könnte ja auf die Idee kommen, ihr Betriebsergebnis zu verbessern und jedem Kunden eine fiktive Rechnung zu schicken mit 10.000,- Euro zusätzlichen Kosten. Kein Mensch könnte das Gegenteil beweisen.
D.h. wer Geld will, muß seine Leistungen schon beweisen.
10.) Wer jetzt auf die Idee kommt, die arme Telekom muß jetzt einerseits ihre vertraglichen Verpflichtungen und Zahlungen erfüllen, kann aber andererseits sich die Kosten vom Kunden nicht zurückholen, der irrt:
Denn die Telekom ist ja Vertragspartner von einerseits dem Kunden und andererseits dem "Mehrwertanbieter".
Bei beiden Vertragspartner ist sie mehr als maßgeblich an der Formulierung der Verträge beteiligt:
Sie könnte z.B.
- entweder das Risiko vertraglich auf den Mehrwertanbieter abwälzen, d.h. nur Abrechnung in unstrittigen Fällen, aber kein Inkasso für strittige Fälle.
- Wenn die Telekom jetzt sagt, dies gehe aus datenschutzrechtlichen Gründen (gekürzte Telefonnummer) nicht, was ich mir nicht vorstellen kann, muß sie halt in den saueren Apfel beißen und allen Anbietern mit gekürzter Speicherung der Verbindung (ggfs vielleicht auch ohne expliziten EVN, ungekürzt) den zugang zu teuren Telefondiensten defaultmäßig sperren.
Macht sie das auch nicht, so bin ich der Meinung, muß sie auch das finanzielle Risiko selber tragen,
es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich erklärt, er wolle nur eine ungekürzte Speicherung der Telefonnummern, keinen EVN, wisse, dass sich damit die Beweislast über strittige Rechnungsbeträge umkehrt und akzeptiere dies ausdrücklich und wünsche zudem, dass Verbindungen zu teuren 0190/0900-Nummern zugelassen werden.
Wenn jemand sowas explizit unterschreiben würde, kämen sicher die Herren mit den weißen Kitteln ("They're comming to take me away hihi hahaa", Hi TF
)
So geht die DTAG und ein (hoffentlich abnehmender) Teil der Rechtsprechung scheinbar davon aus, dass dies alles so seine Ordnung hat.
Für mich sind derartig abgefaßte AGB's und Verträge einfach sittenwidrig und damit nichtig. Es wäre schön, wenn dies höchstrichterlich einmal festgestellt würde.
11.) Zum Datenschutz:
Wie schon mehrfach gepostet, soll ja der Kunde geschützt werden vor dem Mißbrauch seiner Daten durch Behörden oder z.B. die DTAG.
Aber genau dieser Mißbrauch passiert jetzt:
Die Daten werden mit 100% Sicherheit gespeichert.
Sind jederzeit abrufbar und dies wird mit Sicherheit auch gemacht, wenn dies zum Schaden des Kunden und zum Vorteil der DTAG geschieht.
Die Daten werden aber wider besseren Wissens nicht herausgegeben, wenn man dem Kunden dadurch u.U. bei der Beweisführung helfen kann, da die DTAG dann um die eigenen Anteile am dialer-Kuchen fürchtet.
Nach obigem muß man, glaube ich, nicht nur den Einzelverbindungsnachweis und den Datenschutz sehen.
Diese wären alleine gesehen o.k.
Sondern man muß alle Regelungen und die Punkte 1.) bis 11.), alles zusammen in einem Zusammenhang sehen.
Und dann kann man die ganze Geschichte nur als absurdes Theater bezeichnen.
Rahmat