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Anonymous
Aus dem Newsletter von Free City 10/2003:
Immer wieder verursachen 0190/0900-Rufnummern bei den Verbrauchern Probleme und es kommt häufig zum Leistungsverweigerungsrecht in Bezug auf die Rechnungszahlung, da der Kunde oftmals gar nicht mehr weiß, ob er diese Rufnummer überhaupt angewählt hat. In einem aktuellen Verfahren hat nun das Landgericht Wiesbaden eine Entscheidung getroffen, die besagt, dass auch die unvollständige Speicherung (Rufnummer ohne die letzten drei Ziffern) durch den Netzbetreiber voll und ganz ausreicht, um Zahlungsansprüche beim Kunden geltend zu machen.
Lesen Sie das gesamte Urteil und die Folgen, die daraus resultieren http://domains.freecity.de/recht/basics/023.phtml
Immer wieder verursachen 0190/0900-Rufnummern bei den Verbrauchern Probleme und es kommt häufig zum Leistungsverweigerungsrecht in Bezug auf die Rechnungszahlung, da der Kunde oftmals gar nicht mehr weiß, ob er diese Rufnummer überhaupt angewählt hat. In einem aktuellen Verfahren hat nun das Landgericht Wiesbaden eine Entscheidung getroffen, die besagt, dass auch die unvollständige Speicherung (Rufnummer ohne die letzten drei Ziffern) durch den Netzbetreiber voll und ganz ausreicht, um Zahlungsansprüche beim Kunden geltend zu machen.
Lesen Sie das gesamte Urteil und die Folgen, die daraus resultieren http://domains.freecity.de/recht/basics/023.phtml