Verkehrsbekanntheit = Suchmaschinentreffer + Linkpopularität

dvill

Aktiv
Dieses widerwärtige Geschäftsmodell, durch ein Botnetz ständig und massiv persönliche Daten von Domaineignern auf den Denic-Servern abzufragen und Domains, die durch Providerfehler für 5 Sekunden frei werden, an sich zu reißen, sollte möglichst schnell in die Unwirtschaftlichkeit abgedrängt werden.

Die Traffic-Last auf den Denic-Servern geht zu Lasten aller, die die Kosten tragen, und die massiven Abfragen sind geeignet, die "Server in die Knie zu zwingen" (Zitat LG Hamburg). Die persönlichen Daten der Domain-Eigner dürfen gemäß Nutzungsbedingungen nur für den Fall eines konkreten Interesses abgefragt werden.

Wie schützt die Denic die ihr anvertrauten persönlichen Daten Dritter?

Die so erlangten Domains werden auf fragwürdige Ziele gelenkt. Ehemalige Kindergartenseiten münden dann auf Hardcore-Angeboten usw.. Ein wahrlich parasitäres Geschäftsmodell.

Ausgebeutet wird meiner Meinung nach genau das, was diese Domains eigentlich schützen müsste, in fremde Hände zu gelangen.

Der Wert der erbeuteten Domains besteht in dem Traffic, der durch die Verkehrsbekanntheit der alten Inhalte des Vorbesitzers erarbeitet wurde. Im Internet drückt sich die Verkehrsbekanntheit durch die Zahl der Suchmaschinentreffer plus der Zahl der Verlinkungen von anderen Seiten aus.

Das wirtschaftliche Ziel mit den erbeuteten Domains ist es, die Menschen, die auf den Wert eines Angebotes setzen, welches im Internet derart verkehrsbekannt ist, überraschend mit völlig fremden Zusammenhängen zu konfrontieren, um hieraus Kapital zu schlagen.

Dieser neue überraschende Zusammenhang ist in der Regel rufschädigend für den ursprünglichen Domaineigner.

Ist es wirklich so schwierig, dieser üblen Machenschaft ein Ende zu bereiten?

Dietmar Vill
 
Re: Verkehrsbekanntheit = Suchmaschinentreffer + Linkpopular

dvill schrieb:
Ist es wirklich so schwierig, dieser üblen Machenschaft ein Ende zu bereiten?
Scheint so. Ist denn die Denic nicht aus eigenem Recht an der Eindämmung solcher Untriebe interessiert?
 
Re: Verkehrsbekanntheit = Suchmaschinentreffer + Linkpopular

Reducal schrieb:
Ist denn die Denic nicht aus eigenem Recht an der Eindämmung solcher Untriebe interessiert?
Die Denic scheint keine Traffic-Kosten zu haben und beschafft scheinbar lieber größere Server, anstatt sich im Interesse derer, die ihr persönliche Daten anvertrauen, um Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu bemühen.

Eine Frage wäre, ob nicht die Personen, die dort Daten gespeichert haben, einen Anspruch gegen die Denic hätten, dem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben.

Ich frage mich auch, warum die Provider, die ständig mit der Gefahr leben, die Rechtsfolgen für Fehler ihrer Mitarbeiter tragen zu müssen, nicht tätig werden. Als Wettbewerber des Domainhändlers könnten sie gut gegen unlautere Methoden vorgehen.

Das wäre die vermutlich schnellste und beste Lösung.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Ist es wirklich so schwierig, dieser üblen Machenschaft ein Ende zu bereiten?
Eßlinger Zeitung
Ein Prozess ist zu teuer
Man wolle nun rechtliche Schritte prüfen, sei sich aber darüber im Klaren, dass da keine großen Aussichten auf Erfolg bestehen. Schließlich hat sich der neue Inhaber ganz legal registriert. Auf eine Mail mit der Bitte, ihre Homepage wieder zurückzugeben, hat er nicht reagiert.[....]
Bis vor Gericht wollen die Berkheimer Karnevalisten jedoch nicht gehen. Das gibt die Vereinskasse nicht her. Außerdem fürchten sie, dass ihr Gegner mit solchen Prozessen Erfahrung hat.

Gruß A. John
 
Na, da kann ja jemand richtig stolz auf sich sein. Einem kleinen Karnevalsverein richtig dicken Schaden zugefügt. Respekt für diese Leistung :kotz:
 
Hmmm ... :gruebel:

Mir scheint die ganze Sache nicht koscher. Es sind ja doch einige, die ein Interesse an rechtlicher Prüfung haben könnten, z.B.
  • Direkte Wettbewerber (Sedo etc., also Domainverkäufer)
  • Die Hoster der Domains (1&1, Strato etc.), deren Kunden ja die Probleme bekommen
  • Rechtsinhaber, die neben dem Verlierer der Domain eigene Namensrechte haben und jetzt anmelden könnten (quasi eine "kalte Übernahme durch neues first-comes-first"-Prinzip)
  • Wettbewerbszentralen aus eigenem Recht
  • und natürlich diejenigen, deren Domain weg ist.
Und wie sich hieraus ergibt, sind da auch welche zwischen, die sich einen Prozess glatt leisten könnten ...
 
KatzenHai schrieb:
Und wie sich hieraus ergibt, sind da auch welche zwischen, die sich einen Prozess glatt leisten könnten ...
Mehr als das.

Heute tragen Provider das Risiko, dass an vielen Stellen negative Berichte aufkommen, dass durch Fehler bei Firma XY eine Domain verloren ging. Das erdulden sie, bis dass sich einer erbarmt, das Thema an der Wurzel zu beenden.

Bei Mailmüll-Werbung für Dialer war auch wenig zu machen. Das Wettbewerbsrecht hat es dann beendet. Der Wettbewerber muss nicht Strafbarkeit nachweisen. Es reichen unlautere Methoden.

Ein Provider, der die Beendigung dieses Treibens mit seinem eigenen Namen verbinden kann, wird viel positive Beachtung hinzugewinnen.

Dietmar Vill
 
Die Dreistigkeit jenes M. D. ist kaum zu überbieten. Jetzt preist er seinen Bot noch als himmlische Gabe an, die zu wohltätigen Zwecken eingesetzt würde. Als Domain-Engel helfe das Progrämmchen verloren gegangene Domains zu sichern und wieder dem eigentlichen Zweck zuzuführen.

Die Sache bekommt noch etwas Unterstützung durch seinen Freund R. J. aka J.. Unter dem Titel "M. D. rettet justmac.de" lobt er dessen guten Taten in seinen News.

OskarMaria

[Namen entfernt. (bh)]
 
OskarMaria schrieb:
Die Dreistigkeit jenes M. D. ist kaum zu überbieten.

OskarMaria

[Namen entfernt. (bh)]

Die Dreistigkeit dieses Herrn ist tatsaechlich kaum zu ueberbieten! Sie ist derart krass, dass das Ganze sogar amusant waere, hatten nicht unbeteiligte Dritte darunter zu leiden. Ich habe mal ein paar Infos zusammengetragen - waere was fuer jemand, der eine Vorlage fuer eine Romanfigur sucht, evtl. fuer eine aktualisierte Neufassung von Thomas Mann's "Felix Krull" ?

h*tp://www.opensky.cc/board/viewtopic.php?t=423

Peter Schlegel
 
OskarMaria schrieb:
Unter dem Titel "M. D. rettet justmac.de" lobt er dessen guten Taten in seinen News.
Wobei allein schon die Überschrift dieser "Meldung" falsch ist, denn "gerettet" ist besagte Domain keineswegs. Sie dient nach wie vor den Zwecken des neuen Besitzers.
 
News schrieb:
Sie dient nach wie vor den Zwecken des neuen Besitzers.
Und zwar kräftig.

Man darf sich nicht durch den Blendeffekt des unpassenden Engels täuschen lassen.

Täuschen und Tarnen ist die Basis des Profits. Der Quelltext der Seiten, die für den menschlichen Betrachter mit Javascript-Browser weitgehend gleich aussehen, sind für die Suchmaschinenvermüllung völlig verschieden und fremd zum ursprünglichen Inhalt eines Angebotes.

Einfach mal den Quelltext der Seiten betrachten oder Javascript abschalten und die Seiten ansteuern. Einen Auszug des üblichem Sprachmülls zeigt das Bild unten.

Durch die Entfremdung des Inhalts entsteht für die Originalseiten bereits ein Nachteil in der Suchmaschinenbewertung.

Die Aussicht, fremderbeutete Domains nach Providerfehlern zurückzubekommen, sind vermutlich besser, als oft angenommen. Es wird wohl nur gelingen, wenn Spezialisten tätig werden. Hier fehlt es offensichtlich an öffentlicher Aufklärung.

Ansonsten sollte man zur Schadensbegrenzung den Vorgang melden, wenn die Seite bei http://dmoz.de verzeichnet ist. Kapern von Webseiten ist scheinbar modern.

Dietmar Vill
 

Anhänge

  • suchm_ll.jpg
    suchm_ll.jpg
    175,7 KB · Aufrufe: 481
Ja ja, manchmal braucht man halt Pfadfinder... Vielleicht sollten sich Münchner Ermittler auch hin und wieder an die alten Pfadfinderzeiten erinnern... "Jeden Tag eine gute Tat..."
Könnten die nicht die guten Taten für 2006 komplett der Parasitenbekämpfung widmen?
 
Allerdings kam hier noch ein begünstigender Umstand hinzu - ein Fehler beim Provider. Aka deutete jedoch wieder mal auf die strafrechtliche Begebenheit hin, die sich nach Meinung des Insiders wohl nicht erkennen lässt. Demnach bleibt die Angelegenheit ein ziviles Problem, mit dem Ermittler (welche auch immer) nichts zu tun haben.
 
Dieser Thread beschäftigt sich NUR mit dem Fall ungewollter Domainverluste.

Es ist sicherlich ein rechtliches Defizit, dass die Vermüllung von Gemeinschaftsressourcen im Internet oder die Nutzung fremder Angebote in missbräuchlicher Weise bei der Rechtspflege weitgehend unbekannt ist. Wegwerfen von Papier in Fußgängerzonen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, massenhafte Vermüllung von Suchmaschinen ist bei den Behörden einfach unverstanden.

Trotzdem könnte mehr unternommen werden. Viele Bürger besitzen Domains und geben ihr persönlichen Daten für administrative Zwecke bei der Denic an. Die Denic gibt diese Daten nur unter der Bedingung anderen zur Kenntnis, dass ein berechtigtes Interesse besteht.

Die massenhafte Abfrage dieser persönlichen Daten zu dem einzigen Zweck, selbst in den Besitz verkehrsbekannter Domains zu kommen und den eintreffenden Internetverkehr auf andere Ziele zu lenken, sehe ich als klar missbräuchlich an.

Jeder Eigentümer von DE-Domains sieht sich hierdurch der permanenten Gefahr ausgesetzt, Probleme mit seiner Domain zu bekommen, ohne sich davor schützen zu können.

Geschäfte beschränken Sonderangebote oft auf haushaltsübliche Mengen. Ein Anbieter eines fragwürdigen kostenlosen Tools will sich beim LG Hamburg Schutz holen vor dem Aufruf, dieses Tool mehrfach herunterzuladen, um damit die Server "in die Knie zu zwingen".

Wie ist denn dann die permanente, massive, verteilte Abfrage persönlicher Denic-Daten zu bewerten, wenn der Zweck der Abfrage offensichtlich nicht den Nutzungsbedingungen entspricht?

Ich sehe hier durchaus ein überragendes Interesse der Öffentlichkeit, diesem Treiben ein Ende zu setzen.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Trotzdem könnte mehr unternommen werden. Viele Bürger besitzen Domains und geben ihr persönlichen Daten für administrative Zwecke bei der Denic an.
Sie müssen sogar.

dvill schrieb:
Die Denic gibt diese Daten nur unter der Bedingung anderen zur Kenntnis, dass ein berechtigtes Interesse besteht.
Soweit die Theorie. WHOIS funktioniert aber automatisch und unabhängig von der tatsächlichen Intention des Nutzers.

dvill schrieb:
Die massenhafte Abfrage dieser persönlichen Daten zu dem einzigen Zweck, selbst in den Besitz verkehrsbekannter Domains zu kommen und den eintreffenden Internetverkehr auf andere Ziele zu lenken, sehe ich als klar missbräuchlich an.

Jeder Eigentümer von DE-Domains sieht sich hierdurch der permanenten Gefahr ausgesetzt, Probleme mit seiner Domain zu bekommen, ohne sich davor schützen zu können.
Korrekt. Also wäre es gut, wenn alle Eigner einer Domain - bzw. eine große Zahl - auf DENIC zugehen und dazu auffordern, die Nutzung solcher Tools gerichtlich untersagen zu lassen, weil es Mißbrauch ist und gegen die Regeln von DENIC verstößt.

dvill schrieb:
Ein Anbieter eines fragwürdigen kostenlosen Tools will sich beim LG Hamburg Schutz holen vor dem Aufruf, dieses Tool mehrfach herunterzuladen, um damit die Server "in die Knie zu zwingen".

Wie ist denn dann die permanente, massive, verteilte Abfrage persönlicher Denic-Daten zu bewerten, wenn der Zweck der Abfrage offensichtlich nicht den Nutzungsbedingungen entspricht?
Formal als Verstoß gegen die Nutzungsbedingung der WHOIS-Informationen von DENIC. DENIC hätte damit das Recht, diese Tools zu untersagen. Interessant wäre die Frage, ob ggf. auch jeder Domain-Eigner selbst ein Recht hätte den Einsatz und die Verbreitung des Tools untersagen zu lassen. Immerhin werden damit personengebundene Daten abgefragt. Von der Gefahr, das durch Fehler des ISP die Domain verlustig geht, ganz zu schweigen. Bestünde ein solches Recht allein auf Grund dieser Gefahren (Abfrage, Reservierung) , sähe sich der Urheber dieses Tools vermutlich recht schnell mit Abmahnungen oder Klagen hunderter oder gar tausender Domain Eigner konfrontiert. Das liesse sich nämlich sicher organisieren. Voraussetzung: Vorherige Klärung, ob das überhaupt geht.

dvill schrieb:
Ich sehe hier durchaus ein überragendes Interesse der Öffentlichkeit, diesem Treiben ein Ende zu setzen.
Sicher. Als Hebel können aber wohl nur die schützenswerten Interesen von DENIC und der registrierten DE-Domain-Eigner dienen.

M. Boettcher
 
Zurück
Oben