Verkehrsbekanntheit = Suchmaschinentreffer + Linkpopularität

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tf
 
Na bei 38 Usern sollte die Freude nicht all zu riesig sein.

Da gabs schon deutlich bessere Zeiten. Aber man freut sich ja auch an Kleinigkeiten.

:holy:
 
Anonymous schrieb:
Na bei 38 Usern sollte die Freude nicht all zu riesig sein.

Da gabs schon deutlich bessere Zeiten. Aber man freut sich ja auch an Kleinigkeiten.

:holy:

38 User - die fortan sensibilisiert für drohende Gefahren und Kostenfallen im Web surfen können. Da freut man sich wirklich 8)
 
Na ja, lange wird es nicht mehr dauern, da die AV-Hersteller dieses Progrämmchen offenbar schon ins Herz bzw. die SignaturFiles geschlossen haben.
http://www.eset.com/support/info.php


Uppsala...Das kollidiert aber offenbar mit den AGB der Net Pay GmbH.

8. Copyright, Einschränkungen des Nutzungsrechts

(1) Das Programm ist urheberrechtlich geschützt. Der Net Pay GmbH steht das ausschließliche Nutzungs-, Verwertungs- und Verbreitungsrecht zu. Alleine die Net Pay GmbH ist berechtigt, Lizenzen an dem Programm zu erteilen.

(2) In der Vergangenheit kam es wiederholt durch Anti-Viren-Programme und durch sog. "Experten" zur fehlerhaften Einstufung des Programms als Trojaner und/oder als SpyWare, was von interessierten Kreisen der Presse für eine effektheischende Berichterstattung ausgeschlachtet worden war. Diese Einstufungen durch Anti-Viren-Programme und einzelne diesbezügliche Äußerungen von Presseorganen sind derzeit Gegenstand verschiedener Rechtsstreite. Aus diesem Grunde gilt:

Firmen und Personen, die das Programm zum Zwecke der Analyse seiner Struktur, seiner Funktionen und/oder seiner Wirkungsweisen installieren und/oder nutzen wollen, namentlich Personen und Firmen, die für oder im Auftrag von Herstellern von Anti-Viren- und/oder Anti-SpyWare-Software tätig sind oder mit solchen in einer geschäftlichen und/oder privaten Beziehung stehen und/oder Personen und Firmen, die selbst solche Software entwickeln oder entwickeln lassen, ist die Installation und/oder Nutzung sowie jede Analyse des Programms strikt untersagt. Mit solchen Personen und/oder Firmen kommt auch dann kein wirksamer Lizenzvertrag zustande, wenn ihnen der Download und/oder die Installation und/oder die Inbetriebnahme des Programms gelingt. Die Installation und/oder Nutzung des Programms erfolgt in diesem Fall widerrechtlich und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt, vgl. §§ 97, 106 ff. UrhG. Für den Fall widerrechtlicher Nutzung des Programms behält sich Net Pay GmbH ausdrücklich Schadensersatzansprüche vor.

Auf Wunsch erhalten Firmen, die Anti-Viren- und/oder Anti-SpyWare-Software entwickeln und/oder entwickeln lassen, auf Nachfrage von der Net Pay GmbH ausführliche Informationen über das Programm und seine Wirkungsweise.


Na dann: Popcorn steht bereit. Man darf gespannt sein...
 
Wembley schrieb:
Wobei in diesem Fall die Domain gleich wieder geschnappt wurde und sich der "Auftritt" weiterhin nicht in einem wünschenswerten Zustand befindet. Domaininhaber kommt aus den USA. Die Firma des Domaininhabers kennt Deutschland nicht nur vom Hörensagen.
Das zeigt mal wieder, daß sich die meisten Vereine und auch Unternehmen keine guten Anwälte gönnen. Und mit "gut" ist nicht automatisch "teuer" gemeint. Für Internet- und Namensrecht sollte man sich mit einem Internet- und Namensrechtsexperten verbünden. Schließlich geht man mit einem Herzleiden auch nicht zum Urologen, oder?
Wer sich die neueste Rechtsprechung zur Haftung des Admin-c genauer ansieht, sollte recht schnell herausfinden können, wo hier anzusetzen ist. Ich glaube nicht, daß Frau [...] aus Leipzig sich auf einen hochdotierten Namensrechtsstreit einzulassen wagt.

[Name entfernt. (bh)]
 
dvill schrieb:
Eine rasche Neubewertung gesnappter Domains kann helfen, das Problem zu entschärfen.
Die Frage ist wie rasch das denn auch vonstatten geht. :roll:

Fallbsp: Jemand "verliert" seine Domain an so einen A**** wie unsern lieben Engel, is ja keine Seltenheit wie man überall lesen kann.
Der Engel macht sich nun richtich Mühe und sabbert die Domain mit unzähligen Tröpfchen aus seiner Schnute voll,
und befleckt durch einrichten von ebensovielen Subdomains den vorigen Ruf der Domain.
Nun findet sich recht schnell ein Ellenlanges Suchergebnis, was natürlich zwangsläufig auch mal auffliegt.
Dann passiert ein kleines Wunder, und Engelchen gibt die Domain zurück, die Suchergebnisse aber sind immer noch versaut.
Der eingebaute GoogleSchrubber is aber nicht in Lage das abzubürsten, was übrigbleibt ist eine verhunzte Beschreibung in den Links,
die aber wieder zur ehemaligen Website führen.

Wird der Webmaster nun bestraft und fliegt unter Umständen aus dem Index, obwohl er nix dafür kann das es solche miesen Säcke gibt,
oder muss er Tatenlos zusehn bis sich das mal auflöst irgentwann. :evil:
Ein guter Ansatz mag es ja sein, aber die Löschung der "versabberten" Links wäre effektiver,
so wäre auch der Nachfolgeschaden für die betroffene Domain geringer.

gruß
Kalle
 
Hier ist ein Beispiel mit Snapper-Müll und neuen Originalseiten.

Die beste Beseitigung des Missstandes wäre die international übliche Lösung, dass freiwerdende Domains eine Zeit offline bleiben, um die alten Besitzer in ihren Persönlichkeitsrechten zu schützen und die Links auf alte Inhalte in Suchmaschinen entfernen zu können.

Der wirtschaftliche Wert der kalten Übernahme von verlinkten, DMOZ-notierten und suchmaschinenindexierten Domains hängt davon ab, wie lange man Besucher mit ursprünglichen Content-Erwartungen anderweitig rasieren kann. Dieser würde mit schnelleren Google-Müllbeseitigungen verringert. Insofern wäre das günstig.

Zugegebenerweise hätte das aber auch mögliche Nachteile für die, die ohnehin den Hauptschaden haben.

Flickschusterei an Symptomen kann das Problem nicht wirklich lösen. Die richtige Lösung liegt bei der Denic.

Dietmar Vill
 
Das sehe ich genauso, es kann imho nicht sein das es mit Hilfe diverser "Tools" oder "Plugins", die, wie man erfährt extra zu diesem Zweck erst programmiert, dann umprogrammiert werden, dem Normalverbraucher die Chance eine Domain zu bekommen, genommen wird.
Wer schafft es schon, selbst wenn er schnell tippen kann, innerhalb 2er Minuten alles zu regeln ?

Da es aber Massen an Domains sind die da teilweise flöten gehn, und wohl auch gutes Geld bei der Denic reinspülen,
wird sich da in absehbarer Zeit kaum was ändern.
Was bleibt ist, die [edit] und [edit] blosstelln wo es geht, denen sollte irgentwann die Lust je wieder eine Tastatur anzufassen vergehn.

Ich wünsch mir den Panneman von RTL zurück, ach neee es gibt ja nen neuen Preis :lol: aber die Sendung dazu wäre ne goile Sache.

zwei Wörter editiert
modaction
 
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