[vendis] www.Grosshandel-Angebote.de [B2B Web Consulting ] www.profi-kochrezepte.de

Hi Hippo,
So I replied to their first letter (einschreiben+rucksendung) as per the suggestions in this forum (from the standard letter). Today I have a reply.. which essentially is "no we donot cancel your account and you have to pay" which is what I expected anyways from them.
What I just want to ask is, what is my next step. Do I further reply? or I have just done my part and not worry about their threatening letters. Tips will be really appreciated.
thanks a lot for this forum.
 
From this moment on you do nothing until (maybe, perhaps, when ananas grow at the southpole) you will get a "Mahnbescheid" from the courthouse.
In this paper then (but keep cool, I´ve never seen one in the scene) you say "No, its not ok" an send it back to the courthouse.
Now you will get a lot of frightening letters from them, but this is part of the game. Don´t worry!
 
Thanks for your quick reply. What is the time frame in which I expect this court letter? Is there an office where I complain already about this kind of stuff? (other than the court, of course). We all hate scammers and they should be reduced.
 
Hi,
I think i did not read your response properly. I think you said that Mahnbescheid is very rare. So I may get a court order in a very rare case. But I will keep getting regular threatening letters from JW Tradingsysteme gmbhl, which I can ignore.

I only need to respond to the court order, if it ever arrives??
 
Hallo,

ich bin auch in die b2b falle getappt. als gewerbe hatte ich eine gbr angegeben in der ich mitglied bin, die auch als gbr angemeldet ist beim finanzamt, aber kein gewerbe betreibt und auch keinen gewerbeschein hat.
ich hatte denen dann euer formschreiben per einschreiben mit rückschein geschickt.das kam nun zurück wegen nicht abgeholt.
b2b hat mir nun eine letzte aussergerichtliche mahnung geschickt, und dann gestern noch eine androhung zur überprüfung einer strafanzeige, mit 2,50 € mahngebühr.
eure empfehlung ist: weiterhin nix tun, oder?
die erwähnen in ihren schreiben auch alle möglichen gerichtsurteile.
gibt es schon gerichtsurteile, die genau diesen fall betreffen?
man musste ja anklicken, dass man sich als gerwerbetreibender anmeldet, und die kostenpflichtigkeit stand auch irgendwo an der seite.

vielen danke für die hilfe!


PS: ..das hier ist die anmeldeseite von denen: hxxp://wxw.online-businessportal.de/registrieren.php
 
Hallo Gast b2b..................

blättere mal von Anfang an durch die Beiträge, u. a. wirst Du dann auch was von mir finden. Eigentlich ist hier alles gesagt und beschrieben und würde sich am Ende nur wiederholen. Schau Dir die Tipps an
und ziehe dann Deine Schlußfolgerungen....und bedenke.............Du bist hier nicht allein....

Mistake
 
Hallo Mistake,

Danke für die schnelle Antwort!
Die vorherigen Beiträge hatte ich alle schon gelesen.
Ich war mir nur nicht sicher, ob mein Fall etwas anders gelagert ist, da ich folgendes angekreuzt habe: Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und bestätige ausdrücklich meinen gewerblichen Nutzungsstatus.

Und an der Seite der Webseite stand folgendes (habe ich beim anmelden natürlich nicht gesehen!):


Leistung/Kosten:
Folgende Leistungen erhalten
Sie in unserem Loginbereich.
Durch Drücken des Buttons
"Jetzt anmelden" entstehen
Ihnen Kosten von 298,80 Euro
inkl. Mwst pro Jahr (12 Monate
zu je 24,90 Euro) bei einer
Vertragslaufzeit von 2 Jahren.

Hinweis:
Die Nutzung des Angebots
ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden
oder selbständige Freiberufler
im Sinne §14 BGB zulässig.


Ich freue mich auf weitere Antworten, und sende viele Grüsse...
 
Die Nutzung des Angebots
ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden
oder selbständige Freiberufler

Bist du eines davon?

Nein? Na dann ist doch kein Vertrag zustande gekommen, da die Nutzung des Angebots
ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden
oder selbständige Freiberufler
ist.

Und wenn kein Vertrag zustande gekommen ist, braucht ja auch nichts bezahlt zu werden. Ohne Vertrag keine Kohle.
 
..doch, ich bin selbstständiger Freiberufler, und habe mich angemeldet im Namen einer GbR, die aus selbständigen Freiberuflern besteht, aber kein Gewerbe angemeldet hat.
 
Ok, vielen Dank für den Link!

Das b2b Portal und Ihre Angebote haben mit meiner selbständigen, freiberuflichen Tätigkeit allerdings nichts zu tun, da ich nicht einkaufe und verkaufe.
D.h. ich habe bei der Anmeldung als Privatperson gehandelt, und auch als Privatperson habe ich den angeblich geschlossen Vertrag gekündigt, widerrrufen, etc.. (das Schreiben kam aber eh ungelesen zurück..)

Wenn ich mir einen Anwalt nehme, was für Kosten kämen da auf mich zu?
Und weiss jemand einen im Raum Kassel/Hannover?
Und wie hoch ist das finanzielle Risko im Falle einer Gerichtsverhandlung?

Sorry für die vielen Fragen, und Danke für Eure Antworten!
 
Befragst Du Tante Gurgel nach "Prozeßkostenrechner"
Der Anwalt muß nicht aus Deiner Ecke sein, nicht mehr zu Zeiten von Telefon und Internet.
Mir fallen spontan zwei ein die sich mit sowas auskennen.
Würde ich Dir nennen, aber als Gast kann ich Dir keine PN schicken.
Du kannst Dir aber auch die Urteilsliste und da die neueren gewonnenen Verfahren ansehen. Da stehen ja die Anwälte mit dabei
 
http://www.kanzlei-rader.de/?p=2075
In Sachen Vendis konnten wir über 600 Zeugenfragebögen sammeln, aus denen sich ergibt, dass das Unternehmen Kenntnis vom täuschenden Charakter ihrer Internetseiten hat. Diese Fragebögen wurde der Staatsanwaltschaft übergeben und Strafanzeige erstattet. Die Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsführerin der Vendis – E. R. – werden derzeit (wieder) in Frankfurt a.M. geführt. Täglich gehen weitere Zeugenfragebögen bei uns ein.
 
Hallo! Ich habe im 3/2012 dieses leidige Thema hier eröffnet. Nach Rechnung, Widerspruch, 2 Mahnungen, Inkassoschreiben, Widerspruch hatte ich seit 9/2012 Ruhe. Bis vorgestern. Jetzt kam von Vendis (mit neuer Adresse und neuer Bankverbindung) die Rechnung für das 2. Vertragsjahr. Auf der Rechnung befindet sich der Hinweis auf ein "Urteil des Amtsgerichtes Mitte von Berlin vom 12.06.2013 -Aktenzeichen: 17 C 39/13 indem die zivilrechtliche Wirksamkeit der Verträge von Vendis gegenüber Gewerbetreibenden (was ich bin) eindeutig bestätigt wurde". Das Urteil kann man wohl auf der Seite www.vendis.de nachlesen. Kann mir jemand etwas dazu sagen? Ich habe heute den gleichen Widerspruch (Daten aktualisiert) wie nach der 1. Rechnung noch einmal per Einschreiben an die neue Adresse geschickt.
Wie ist Eure Einschätzung? Muss ich doch bezahlen? Viele Grüße! Lilli
 
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