Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

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Wir warten übrigens immer noch auf einen gerichtlichen Mahnbescheid.
Und selbst wenn ( was gelegentlich schon mal vorgekommen sein soll ) reicht ein Kreuzchen an der richtigen Stelle um das Thema zum Abschluss zu bringen:
http://forum.computerbetrug.de/threads/der-mahnbescheid.1741/
( der Thread stammt von 2003 und seitdem hat sich an der rechtlichen Situation nichts geändert! )


Zum Thema ungewollte Abos web.de/gmx > http://forum.computerbetrug.de/thre...ei-web-de-gmx-de-wie-werde-ich-das-los.33167/
 
Und nach dem Widerspruch is Schluss. Die haben Muffe wegen den Paar Kröten zu verlieren. Oder sie klagen und fangen sich ein Versäumnisurteil ein,weil man nicht zur Verhandlung erscheint
 
Hallo,

ich habe mich ebenfalls bei web.de verklickt, hatte also KEINE absicht eine Clubmitgliedschaft einzurichten. Mein Problem:
Ich habe das bei meinem "Fake" WEB.de - Account gemacht, bei dem Name und Adresse frei erfunden sind. Nun habe ich eine Mahnung per Mail bekommen, aber logischerweise nichts schrifliches.
Werden Die mich über meine IP suchen und finden? Könnt Ihr mir sagen, wie ich mich nun verhalten sollte?

lg hrabby13

... Es gab ja schon Vorredner, die sich mit falschen Daten bei WEB.de angemeldet haben und ungewollt Clubmitglieder wurden. Kurze Rückmeldung hier würde mir wirklich sehr helfen, ob WEB.de in diesem Fall über die IP Adresse den echten Nutzer aufsucht.
 
Hallo,

sorry dass ich noch einmal das Thema Web.de aufgreife, aber einen Punkt habe ich noch nicht in diesem Thread gefunden und möchte ihn deswegen aufgreifen.

Wie allen anderen Opfern ist es uns (meiner Frau) heute auch geschehen und wir haben die 1. Mahnung für ein Web.de Clubpaket bekommen in Höhe von 15 Euro.
Natürlich hat sie das nicht beabsichtigt abgeschlossen, da uns die Unsinnigkeit eines solchen Clubs durchaus bewusst ist.

Wir haben dann unwissend bei angegebener Telefonnummer angerufen und nachgefragt und das alte Spiel: angeblich hätten wir das bestellt.

Nun die Frage: Seit (glaube 1. August) ist ein Anbieter verpflichtet deutlich durch einen KAUFEN-Button drauf hinzuweisen, dass man nun was einkauft.
Dieser Button existiert auch definitiv bei web.de
Ändert das nun etwas daran, dass wir trotzdem in eine "Abofalle" gelaufen sind, oder nicht?

Meine Frau und auch ich sind uns 100 % sicher, dass wir nicht gekauft haben.

Sollen wir nun so verfahren wie schon ausführlich beschrieben und alles ignorieren bis zum gerichtlichen Mahnbescheid oder besteht nun Handlungsbedarf, weil das "Einkaufen" ja deutlich als solches gekennzeichnet ist und man ja nun selbst als Blinder erkennt, dass man etwas kostenpflichtiges abschliesst.

Danke schon mal für eure Antworten.
 
Was mir an der Buttonlösung nicht schmeckt: Man legt sich nur auf einen Button fest. Selbst bei der Widerrufsbelehrung bietet der Gesetzgeber zwischenzeitlich ein Muster an. Man müsste das komplette Procedere für den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages festlegen und sich nicht nur auf einen einzelnen Button beschränken.

Die "künstlerische Freiheit" beim Verbergen von vertragsrelevanten Informationen besteht ja nach wie vor. Zwar kann man sagen, dass es sich um einen kostenpflichtigen Vertrag handelt - Aber welchen Inhalt der nun hat, das darf man sich dann aus widersprüchlichen Informationen durch hin- und her- und hoch- und runterscrollen auf den Seiten zusammensuchen. Um wichtige Teile dann hellgrau auf weiß irgendwo kleinstgedruckt zu finden.

WEB.DE ist nicht in der Lage, den Vertragspartner sicher zu authentifizieren und auch klar zu kommunizieren, welche Bestandteile wirksam in den Vertrag einbezogen werden sollen. Wer zufriedene Kundschaft möchte, schafft das normalerweise auch - Aber bei 1&1 verfolgt man eben eine Strategie, die offensichtlich mehr Geld einbringt.

Insofern bleibt der Abofallencharakter ganz klar erhalten.

Selbst die Rechnungen über 15€ sprechen da eine klare Sprache: Opfer, denen die angebliche Vertragslaufzeit nicht bewusst ist, zahlen und buchen den Betrag in der Hoffnung, dass es sich um eine einmalige Forderung handelt als Lehrgeld aus um das Postfach behalten zu können.
 
Also wenn ich Dich richtig verstehe hast Du Dir die Antwort selbst gegeben ...

Und wenn Du das hast ...

Ja und deswegen sind wir uns eigentlich sicher, dass wir das nicht fabriziert haben, denn wir sind nicht blind und würden uns hüten muttwillig einen solchen Button zu drücken.

Also entweder hatte dann jemand anders Zugriff auf das Mailkonto - was sich sehr schwer nachvollziehen lässt und nicht wirklich Sinn macht, weil wer logt sich in unseren Mailaccount und kauft ein Abo? -
oder unser Junior hat in einem unbeobachteten Augenblick zugeschlagen - was sich ebenso schwer nachvollziehen lässt....

Also ich sehe da dann mal keinen Ausweg und werde wohl das berühmte Lehrgeld zahlen müssen für etwas das ich nicht wirklich nachvollziehbar eigenmächtig abgeschlossen habe.
 
Wie sieht es denn mit der Widerrufsbelehrung aus? Wurde eine erteilt und welchen Wortlaut hatte die?

Angeblich wurde uns eine Bestätigung des "Einkaufs" als auch eine erste Rechnung zugesandt.
Jedoch ist keine dieser Mails auffindbar, was nicht heisst, dass sie nicht verschickt wurden.
Wahrscheinlich hat meine Frau sie einfach gelöscht, weil sie sie für den alltäglichen web.de Werbungsspam gehalten hat.

Somit wissen wir auch nichts von einer Widerrufsbelehrung und wenn es eine gegeben hat, dann ist die Frist schon lange abgelaufen, da der Vertrag angeblich seit Anfang Oktober existiert.
 
Hallo,

ich habe auch leichtsinnigerweise, diesen fiesen Buton angeklickt, mir gedacht "ach nach 3 monaten kündigstes halt".. jetz hat man den Salat...

Habe mich durch Internet bzgl dem WEB-Club informiert.
Ich schildere mal meine Lage:

Bin iwann schätzungsweise im April/Mai 2012 dem Club beigetreten, denn im August kam ne die (letzte?) Mahnung, 20@ waren das... Als die letzte Mahnung im August 2012 kam, habe ich bezahlt, mir gedacht "selbst schuld, hätteste nicht anklicken sollen bzw. eher kündigen sollen". Habe dann bei WEB angerufen, dass die mir den "seriösen Vertrag(???)" frühstmöglich kündigen sollen. Mir wurd mitgeteilt, dass dieser im April 2012 endet. Habe weite Monate danach wieder bezahlt... War alles letzes Jahr.

Ich habe jetzt letze Woche dien "letzte Mahnung" für die letzen Monate bekommen, die ich nicht bezahlt habe. Habe mich auch jetz erst mal richtig erkundigt und gemerkt, dass mit google (was auch nich unbedingt die seriösester Quelle ist) kein Fall auffindbar ist, in der von einer erfolgreichen Klage seitens Web di Rede ist. Deswegen denke ich, ist die wahrscheinlichkeit gering, dass wenn ich jetz nicht mehr zahle, ich wirklich gerichtlich in vorm einer Klage belangt werde.

Trotzdem habe ich ein ungutes Gefühl,

Erstens: da ich 2 mal gezahlt habe, und ich im Internet gelesen habe, dass wenn man einmal gezahlt hat seine Schuld quasi anerkennt und den "Vertrag" damit wirklich eingeht.

Zweitens: da die Fälle die man per google findet, teilweise schon Jahre her sind und sich Web.de vll schon was besseres einfallen lassen hat mit dem die den Mist wirklich durchbringen können? Hab keine Ahnung mehr, wie der Button genau bei mir aussah, aber den Bestimmungen entsprach er wahrscheinlich nicht...
Seit 1. August 2012 müssen Button im Internet ja eine ganz speziellen Vorschriften erfüllen.

War heute bei der Verbraucherzentrale um eine Rechtsberatung für 9€ einzuholen. Habe der Mitarbeiterin den Fall geschildert, woraufhin diese auf einmal recht störrisch wurde und meinte, da ich ihr etwas von einem Vertrag erzähle, dass Verträge nunmal auch per Internet abgeschlossen werden und ich daher auch belangt werden kann. Ich wollte ihr dann erklären, dass es sich bei diesem Web "Vertrag" aber eventuell um einen nciht ganz rechtmäßigen Vertrag handelt und daher fraglich ist, ob ich wirklich zahlen muss... Die Frau stoppte das Gespräch und meinte einfach wieder "Sie reden von einem Vertrag, dafür könne Sie belangt werden und ich sollte mich nicht im Internet informieren", nach dem Motto "da steht eh nur Müll". Ist nicht 100% der Wortlaut aber ungefähr so meinte sie es... Die Rechtsberatung habe ich am Donnerstag, war also noch keine richtige Beratung, weshalb ichs komisch finde dass die gute Frau sich so äußert. Naja Worst. Vll sag ich den Termin auch ab...

Bin auf Antworten gespannt. Geht mir halt darum, dass ich denke, dass Web DE vll ne neue Strategie hat und die Leute die im letzen Jahr drauf reingefallen sind vll durch Anpassung seitens Web doch eher belangt werden könne und ich 2x gezahlt habe. Was meint ihr dazu?

Ich könnte die 20€ auch einfach bezahlen, in 3 Monaten käme dann die letzte Forderung von 15€ und dann wäre ich eh raus... Bin mir unsicher, da ich cniht weiß ob da was dran ist, mit dem "wenn man einmal gezahlt han erkennt man den Vertrag an". Nciht, dass ich deswegen echt noch gerichtskosten tragen muss :D was ich mir kaum vorstellen kann, weil man nichts davon liest... Wenn die Wahrscheinlichkeit, dass es wirklich zur erfolgreichen Klage kommt, obwohl ich schon 2x gezahlt habe, seeeeehr gering ist, dann werd ich jetzt einfach auch die Inkassobriege und und und über mich ergehen lassen, abheften udn gut ist... bin da unsicher

Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen. Denke, ich könnte den Musterbrief der Verbraucherzentrale abschicken und noch dazu schreiben, dass ich aus Angst zweimal bezaht habe.


Gruß,
Jan
 
Was meint ihr dazu?
Du hast Pech gehabt und was aus deinem Fall wird, steht nicht in unserer Glaskugel! Wenn du schon Geld für Beratung verschwendest, dann kannste auch gleich die 20etz bezahlen und damit zumindest dein Gewissen beruhigen. Jegliche Rechtfertigungsversuche kannst du dir sparen, da du dich längst selbst reingeritten hattest.
Habe dann bei WEB angerufen....
Der Support schreibt mit und/oder nimmt auf und alles was du nun noch beiträgst, könnte dich in Widersprüche verwickeln.
 
Ok, danke für die schnelle Antwort. Darum frage ich ja nach, die Beratung werde ich mir wohl eher sparen, wenn es schätzungsweise wirklich so ist, dass ich mich eh schon tiefer reingeritten habe und es besser ist zu zahlen....

Dann werden wohl noch 35€ für den Leichtsinn draufgehen... :/
Lust auf größeren Ärger wegen der schon bezahlten Beträge hab ich nun wirklich nicht... und zusichern kann mir denk ich niemand, dass auch Leuten die schon bezahlt haben, nichts, außer X Schreiben vom Inkassobüro BID drohen...

Wobei ich mir trotzdem nicht vorstellen kann, dass selbst wenn man zahlt, die vor dem Gericht Recht zugesprochen bekämen, ist nur Spekulation meinerseits...
Keine leichte Entscheidung, denn auch 35€ sind für nen Studenten zumindeste nicht wenig...
 
Erstens: da ich 2 mal gezahlt habe, und ich im Internet gelesen habe, dass wenn man einmal gezahlt hat seine Schuld quasi anerkennt und den "Vertrag" damit wirklich eingeht.
Grundsätzlich ist das so nicht richtig. In ähnlich gearteten Streitfällen wird natürlich gerne so argumentiert - Allerdings entsteht aus dem Bezahlen einer unberechtigten Forderung kein wirksamer Vertrag. Durch Mahnungen und Drohungen soll ja psychischer Druck beim Opfer aufgebaut werden und das ist ja Bestandteil der "Kundenbindung".
 
Hallo Zusammen!

Bin auch auf das "Treuegeschenk" reingefallen.

Hatte vor kurzem eine Zahlungsaufforderung erhalten. Daraufhin habe ich mit einem hier genannten Schema geantwortet:
http://forum.computerbetrug.de/thre...ei-web-de-gmx-de-wie-werde-ich-das-los.33167/

Später bekam ich eine Antwort, die ich ignorieren würde, aber sie macht mich stutzig. Das Muster der Antwort würde ich hier gerne mal posten.
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vielen Dank für Ihre Nachricht, welche uns von der Pressestelle zur Bearbeitung weitergeleitet wurde.

Der Vertrag wurde online am 11.07.2012 abgeschlossen.

Die Aktivierung des Vertrages war nur nach vorheriger Eingabe des Benutzernamens und Passwortes möglich. Das Passwort ist ausschließlich in verschlüsselter Form in unserer Datenbank hinterlegt und uns somit nicht bekannt. Ohne Kenntnis dieser Daten kann ein solcher Vertrag rein technisch nicht abgeschlossen werden.

Darüber hinaus werden die für den Vertrag entsprechenden AGB angezeigt. Diese können in einem sogenannten "Pop-Up-Fenster" ausgedruckt und gespeichert werden. Der Kaufvorgang lässt sich dann nur fortsetzen, wenn diese AGB explizit mittels eines vom Kunden zu setzenden Häkchen bestätigt werden. Erst danach kann der Kunde den Vertragsabschluss durch die Betätigung der Schaltfläche "Jetzt kaufen" abschließen. Des Weiteren führen wir intern eine AGB-Versionskontrolle durch. Diese versetzt uns in die Lage, die zu einem bestimmten Datum jeweils gültigen AGB zu ermitteln.

Ebenfalls wurde vor Abschluss des Vertrages in drucktechnisch hervorgehobener Form (Fettdruck), die folgende Widerrufsbelehrung erteilt:
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Daraufhin steht einiges zum Widerrufsrecht und deren Folgen.

Im Text wurde etwas von "Jetzt kaufen" erwähnt, was ich aber niemals angekklickt habe und anklicken würde. Ist jetzt wieder die einfache Antwort: Ignorieren?
 
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