Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

Habe jetzt auch einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen - ich werde jetzt Widerspruch einlegen und hoffen, dass nichts mehr kommt ...
 
In den acht Jahren, seitdem dieser Thread existiert, ist weder hier noch sonst
im WWW etwas von weiteren rechtlichen Schritten z.B Klage bekannt
 
Guten Tag :)

folgendes Ich hab vor ein paar tagen folgenden Musterbrief and die 1&1 gesendet : http://forum.computerbetrug.de/thre...ei-web-de-gmx-de-wie-werde-ich-das-los.33167/

darauf kam heute eine Antwort des Unternehmens zurück :
Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank für Ihre Nachricht, welche uns von der Pressestelle zur Bearbeitung weitergeleitet wurde.

Gerne erklären wir Ihnen die Hintergründe.

Der Vertrag wurde online am 10.03.2012 über Ihr FreeMail-Postfach *********** abgeschlossen.

Zum Abschluss des WEB.DE Club-Testvertrages kommt es nur durch die Eingabe des Nutzernamens und des Passwortes. Zudem ist es erforderlich, die Nutzungsbedingungen zu bestätigen.

Hierdurch ist sichergestellt, dass nur der Postfachinhaber die Leistung beantragen kann und die Bestellung bewusst erfolgt.

Weitere Vertragsinformationen zu Ihrem Dienst finden Sie unter der Seite http://agb.web.de/Club/AGB.

Die erste Vertragslaufzeit für den WEB.DE Club beträgt 2 Monate. Danach verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate wenn Sie nicht innerhalb der ersten 2 Monate schriftlich oder telefonisch kündigen.

Der Club-Beitrag für den 12-Monatsvertrag beträgt 60,- EUR inklusive MwSt. (bei einer vierteljährlichen Zahlungsweise von 15,- EUR).

Die Gebühr wird nutzungsunabhängig erhoben. Bitte kommen Sie daher Ihrer Zahlungspflicht nach.

Die in der Presse erwähnten Urteile sind rechtskräftig. Diese beziehen sich auf stark veraltete Angebote, die nicht mehr vertrieben werden und somit nicht mehr bestellbar sind. Rechtsansprüche können auch nach Rechtskraft der Urteile nicht geltend gemacht werden, da sich die Urteile lediglich auf die Werbung selbst bezogen und damit keinen Einfluss auf die seinerzeit abgeschlossenen Verträge haben.

Des Weiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass sich das von Ihnen angesprochene Urteil nicht auf Ihren abgeschlossenen Vertrag bezieht.


Jetz meine Frage an euch : Soll ich denen darauf was antworten was auch nützt ? Oder darf ich jetz wirklich 1 Jahr auf deren Briefe warten und dem kommenden Mahnbescheid reagieren (wäre ja sogar Arbeit :0 :p ) ?
 
Du kannst nicht antworten, dass es was nützt - dort gibt es eine vorgefertigte Meinung und jeder Betroffene muss es nun ertragen können, dass er mit dieser konfrontiert wird. Du hast eine Antwort bekommen und mit deinem vorangegangenen schreiben erklärt, dass du nicht zahlungswillig bist. Jetzt müssen die webdeler tun, was sie eben tun müssen.
 
Hallo,
ich möchte mal direkt zur Sache kommen.
Mir ist folgendes passiert, also ich habe eine Club Mitgliedschaft bei Web.de gemacht weil es für einen Monat kostenlos war. Dies hab ich ohne dem wissen gemacht das es einfach automatisch weitergebucht wird und automatisch ein Abonament in Kraft tritt!
Ich könnte schwören das es nicht dort gestanden hat... Jedenfalls war dies im August des letzten Jahres.
Dann nach 5 Monaten kam eine Rechnung von 25 Euro ich habe mich etwas aufgeregt darüber aber dann doch die Rechnung gezahlt und direkt bei Web.de angerufen und den Vertrag gekündigt!

Ich muss dazu noch sagen das ich auf diesen E-Mail account seit der Kündigung nicht mehr zugreifen kann!

Damit dachte ich mir sei es dann alles gegessen, doch plötzlich kam dann eine neue Zahlungsforderung vor 1 1/2 Wochen! Diese hab ich dann ignoriert weil ich habe den Vertrag gekündigt und ich sehe es nicht ein dann noch weiter zu zahlen.
Besonders da ich den Account nicht mehr benutzen kann, da ich nicht reinkomme er wurde anscheinend gelöscht.
Jedenfalls habe ich nun Post von dem Bayerischen Inkasso irgendwas bekommen.
Sie verlangen nun 80,01€ wo 45€ Gebühren dazu kommen.
was soll ich denn nun tun? Ignorieren? Kann ich überhaupt etwas machen?

Ich hoffe der Fall ist einigermaßen nachvollziehbar und nicht zu lang, ich entschuldige mögliche Rechtschreibfehler ;)

Gruß
Richard
 
Damit das unter geht:
Newsfeed schrieb:
GMX-Hack
....wie das Unternehmen gegenüber heise Security erklärte, konnten sich die Spam-Versender in die Accounts von über 300.000 Kunden einloggen. GMX geht inzwischen davon aus, dass die Angreifer im Besitz einer umfangreichen Liste mit Mailadressen und den dazugehörigen Passwörtern sind.
http://www.heise.de/security/meldung/Ueber-300-000-GMX-Accounts-kompromittiert-1637510.html
http://www.heise.de/security/meldung/GMX-Hack-Angeblich-wesentlich-weniger-Betroffene-1637898.html
 
War auch davon betroffen. Letzten Samstagabend zur gleichen Zeit erhielten Bekannte Mail von meiner GMX-Adresse, welche lediglich einen Link beinhalteten. Zufälligerweise war ich grad bei einem der Adressaten. Abgegriffen wurde mein Adressbuch bei GMX (enthielt nur 3 Adressen - ich wußte nicht mal mehr, dass ich dort ein Adressbuch unterhielt) - alle 3 erhielten dieselbe Mail.

Gestern änderte ich mein Passwort. Heute morgen wurden mir 3 vergebliche Einlog-Versuche gemeldet.

GMX stellt sich - wie so oft - dumm und behauptet, jemand aus meinem Bekanntenkreis hätte womöglich mein Passwort abgegriffen.
Und dies, obwohl ich ihnen den Link zur Heise-Meldung schickte!

Außerdem könne ich wohl nicht erwarten, dass man bei einem Freemail-Account kostenfreien Support anbietet. Mir wurden einige 0900-er Nummern mitgeteilt, an die ich mich wenden könne.
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?32911-Presseschau-2012&p=337663&viewfull=1#post337663
 
Hey,

hier wieder ein update meiner derzeitigen Situation. Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, hab ihn auch fristgerecht mit angekreuztem Widerspruch zurück gesendet.
Jetzt habe ich wieder ein Anwaltsschreiben bekommen - das Ganze sieht jetzt so aus:

anwalt.jpg


https://dl.dropbox.com/u/15206556/anwalt.jpg

So .. ignorier ich das jetzt einfach? Bzw soll ich antworten und NOCHMAL erklären, dass ich niemals einen Vertrag abgeschlossen habe?
So wie ich das seh wollen die mir jetzt angst vor weiteren Kosten machen. Ist es bei jemandem schon so weit gekommen wie bei mir?
Bis jetzt hab ich immer nur gelesen, dass nach dem Widerspruch des gerichtlichen Mahnbescheids nichts mehr kommt.
 
Ok - dann werde ich das wohl ignorieren. Ich frag mich ob nach der Frist wieder was kommt oder einfach nichts mehr ..
 
...die Antwort auf diese Frage wirst du schon aushalten müssen. Es liegt nämlich an der 1&1 Mail & Media GmbH (und/oder diesen Anwälten) den Beweis für den Vertrag mit dir und somit die Rechtmäßigkeit der Forderung zu beweisen. Um Recht zu bekommen, müssten die nun ein Gericht bemühen. Wenn nun von dort was kommen sollte, reicht es immer noch, sich selbst um einen Anwalt zu kümmern.
 
Wer nach dem Widerspruch weiter mit Mahnungen und Bettelbriefe rumkaspert ist nicht wirklich an einer gerichtlichen Klärung interessiert. Das Risiko wegen den paar Kröten zu verlieren ist wohl zu hoch
 
Es wird nicht besser ...
... grade mal aktuelle Screenshots gemacht (12"-Display)

Obere Hälfte:
GMX1.JPG


und die echte Preisangabe kommt dann erst beim runterscrollen
Man beachte auch die augenschonende Einstellung der Farben von Hintergrund und Schrift ...

GMX2.JPG
 
Wieder kurzes Update:

Letzte Woche hat die Anwaltskanzlei versucht bei mir anzurufen - da war ich nicht daheim und sie bitten um einen Rückruf..
Ich nehme an, die wollen mir nochmal nahelegen den gewünschten, verminderten Betrag zu zahlen WEIL SONST!!! TEUER UND GERICHTSKOSTEN ETC ETC ..
Sollte ich da mal anrufen und mir anhören was die wollen oder gar nicht reagieren?
 
Wenn ich schon einem Mahnbescheid komplett widersprochen habe, dann unterhalte ich mich nicht mehr mit denen sondern warte auf einen Gerichtstermin. Nur warum kommt der nicht?

Und das gilt auch nach dem Versuch einer telefonischen Kontaktaufnahme:

Man sollte in dieser Situation tunlichst keine Erklärungen mehr abgeben. Was zu schreiben war, hast du schon gemacht - mehr ist meist weniger!
 
Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken des "Einverstanden"-Feldes bei WEB.DE :evil:​
Am 20.09.2004 habe ich von dem WEB.DE Club für die Halbjahres-Mitgliedschaft eine Rechnung über 30 Euro erhalten, die ich nie angefordert habe.​
Als langjähriger und bis dahin zufriedener Kunde des FreeMail Postfaches von WEB.DE war ich sehr verwundert das ich einen Dienst nutze der Geld kostete.​
Sofort nach Erhalt der Rechnung am 20.09.2004 habe ich die WEB.DE Club Mitgliedschaft per E-Mail, FAX, Brief widersprochen und gekündigt.​
Ich bekam von WEB.DE eine E-Mail mit folgendem Inhalt:​
Mit der Testmitgliedschaft haben Sie die AGB für den WEB.DE Club akzeptiert.​
Wir haben im Vorfeld für unsere neuen WEB.DE Clubmitglieder eine verlängerte Kündigungsfrist bis zum fünfundzwanzigsten Tag der Testmitgliedschaft ermöglicht. Wenn bis zum fünfundzwanzigsten Tag keine Kündigung eingeht, verlängert sich der WEB.DE Club, laut AGB, automatisch in die normale Clubmitgliedschaft.​
Hier beträgt die Mindestvertragslaufzeit dann 6 Monate.​
Leider liegt die Kündigung Ihres WEB.DE Club Testmonats außerhalb der Kündigungsfrist.​
Ich schickte WEB.DE eine E-Mail mit folgendem Inhalt:​
Ich habe die Testmitgliedschaft und die AGB für den WEB.DE Club nie akzeptiert oder bestätigt.​
Ich habe auch von Ihnen nie eine Meldung oder ein Hinweis erhalten das ich die WEB.DE Club Mitgliedschaft teste.​
Ich finde das mit der angeblichen verlängerten Kündigungsfrist bis zum fünfundzwanzigsten Tag der WEB.DE Club Mitgliedschaft für ein unmöglichen Vorgang da ich gar nicht Festellen konnte das ich ihren WEB.DE Club teste.​
Ich bekam von WEB.DE eine E-Mail mit folgendem Inhalt zurück:​
Der Vertrag wurde online am 18.08.04 über Ihr FreeMail Postfach [email protected] abgeschlossen.​
Da nur Sie über Ihr Passwort zu Ihrem Postfach zugriffsberechtigt und zugriffsbefaehigt sind, kann die Bestellung nur von Ihnen getätigt worden sein.​
Zur Inanspruchnahme des kostenlosen Testangebotes konnte es nur durch die Nennung des Benutzernamens und Angabe des Passwortes sowie der Bestätigung der AGB kommen.​
Hierdurch ist sichergestellt, dass nur Sie als Postfachinhaber die Leistung beantragen können und dass die Bestellung nur bewusst erfolgen kann.​
Der Kauf verpflichtet WEB.DE zur Bereitstellung des von Ihnen bestellten Dienstes und verpflichtet Sie zur Bezahlung der Leistung. Dies ist unabhängig von einer Nutzung des Dienstes.​
Erst nach der Korrespondenz mit WEB.DE wurde mir klar dass ich mir die WEB.DE Club AGB durchlesen muss um zu Erfahren wieso WEB.DE behauptet ich hätte eine WEB.DE Club Mitgliedschaft beantragt.​
Auszug aus den WEB.DE Club Allgemeine Nutzungsbedingungen:​
1.2 ….. Durch Anklicken des "Einverstanden"-Feldes im Rahmen des Anmeldeprozesses und Bestätigungsmail seitens der WEB.DE Club Service GmbH, spätestens jedoch Einzug des Club-Beitrags, kommt der Vertrag zustande.​
B. Club-Angebot für "Club-Test-Mitgliedschaften"​
Leistungsumfang​
2. Die Laufzeit für den Vertrag einer Club-Test-Mitgliedschaft zwischen der WEB.DE Club Service GmbH und dem Club-Mitglied beträgt einen Monat. Danach verlängert sich der Vertrag um weitere 6 Monate, wenn das Club-Mitglied oder die WEB.DE Club Service GmbH den Vertrag nicht innerhalb des Testmonats kündigt. Die Kündigung kann per Telefon

an die Telefonnummer 01805/676699 (0,12 Euro/Min) erfolgen. Anschließend verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere 12 Monate, wenn das Club-Mitglied oder die WEB.DE Club Service GmbH nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit oder des laufenden 12-Monatszeitraums kündigt. Die Kündigung kann schriftlich per Brief oder handschriftlich unterschriebenem Fax erfolgen.​
3. Die Servicegebühr für die Club-Test-Mitgliedschaft beträgt 1 Euro inklusive MwSt. Der Club-Beitrag für den 6-Monatsvertrag beträgt 30 Euro inklusive MwSt. (5 Euro/Monat). Der Club-Beitrag für einen 12-Monatsvertrag beträgt 60 Euro inklusive MwSt. (5 Euro/Monat).​
Erst nach einigen E-Mails mit WEB.DE und dem lesen von der Allgemeinen Nutzungsbedingungen des WEB.DE Clubs bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich durch das Anklicken des "Einverstanden"-Feldes im Rahmen des Anmeldeprozesses bei WEB.DE die Allgemeinen Nutzungsbedingungen akzeptiert habe und eine ungewollte WEB.DE Club für die Halbjahres-Mitgliedschaft bekommen habe. Es wurde mir nicht bekannt gegeben, dass ich damit einen kostenpflichtigen Dienst angefordert habe.​
Ich finde es als ein unmöglicher Zustand das ein Unternehmen der Weltmarktführer im Bereich Online-Kommunikation zu werden will solche Methoden verwendet um WEB.DE Club Mitglieder zu bekommen.​
Ich werde keine Rechnung durch die angebliche WEB.DE Club-Mitgliedschaft bezahlen.​
Ich werde erst einmal abwarten was WEB.DE Club als nächstes macht.​
Ich im nternet habe ich schon gelesen das WEB.DE für Forderung wo keinen Zahlungseingang erfolgte eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro und für die MAHNUNG - trotz Erinnerung eine Mahngebühr von 5 Euro berechnet.​
Ich werde hart bleiben und die Rechnung für die angebliche WEB.DE Club-Mitgliedschaft nicht bezahlen, damit in Zukunft nicht noch weitere Nutzer ungewollt Zahlungen leisten sollen, die sie nicht beantragt haben.​
Ich würde jedem der bei WEB.DE sein FreeMail Postfach hat raten sich nicht über das Internet einzuloggen. Sondern seine E-Mails über ein Mailprogramm zu abzurufen oder zu senden.​
Beim Anmelden an dem FreeMail Postfach kann es zu einem unbeabsichtigten Anklicken des "Einverstanden"-Feldes und akzeptieren der AGB kommen.​
Der Weg von der Betätigung der WEB.DE AGB und einer ungewollten WEB.DE Club Mitgliedschaft ist dann nur noch ein Monat entfernt.​
In meinen Fall, werde ich meine E-Mails in Zukunft nicht mehr über einen Account von WEB.DE laufen lassen.​

Also ich sehe die Sache so, wenn man bei Abschluß eines Vertrages bestätigt die AGB gelesen zu haben, und es nicht tut, hat man Pech gehabt. Man hatte die Möglichkeit sie zu lesen, damit sind sie auch gültig. Wer bei einer Versicherung unterschreibt und das Kleingedruckte nicht liest akzeptiert sie auch mit der Unterschrift, egal ob er sie gelesen hat oder nicht, genauso ist das hier.


Mein Vorschlag ist zahlen, in meinen Augen ist der Vertrag rechtskräftig.
 
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