Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
weiß nicht - dachte die arbeiten selbstständig dran und man müsste ihnen das auch nochmal sagen.

naja dann schreib ich einfach gleich mal der schufa. danke!
 
Man braucht, wenn überhaupt, nur einmal Widerspruch einlegen. Wenn die das dann an ein Inkasso weitergeben, ist das deren Problem.
Eine nächste Aktion wäre erst bei einem Amtlichen Mahnbescheid vom Gericht notwendig. Dann nur mit einem X beim bestreiten der Forderung machen und schon ist das wieder deren Problem. (Wenn überhaupt son Mahnbescheid kommt, was bisher aber nur selten als Versuchsballon bei Schreibwütigen Usern vorgekommen ist ;-) )
 
Hallo zusammen,
bin heute aus Zufall auf diesen Thread gestossen und mich, trotzdem ich aktuell nicht von dieser Abzockermafia betroffen bin, ein wenig durch geackert.
Allerdings hatte ich selbst vor einigen Jahren auch "Geburtstag" bei Web.de, ordentlich gekündigt und bin trotzdem angemahnt worden. Nachdem mir diese Schreiben zuviel wurden, habe ich angerufen und anfangs in ruhigen, sachlichen Ton meine Verwunderung zum Ausdruck gebracht, mit unberechtigten Forderungen konfrontiert zu werden. Der Pimpf am Telefon wurde irgend wann pampig (Den Name hatte ich!), worauf ich ihm versprach, das umgehend persönlich mit ihm zu klären. Mir wäre kein Weg zu weit und ich würde in Nullkommanix über gute Verbindungen seine relevanten Daten heraus bekommen. Jeden weiteren Brief in der Sache würde ich persönlich nehmen und nur ihm anlasten. Es herrscht seitdem Sendepause! Ist sicherlich nicht jedermanns Sache, aber so bin ich eben.

Zur Sache:
Es wird immer von durch web.de eingeschalteten Inkassobüros geschrieben. Das diese zum betreiben der Forderung eine Originalvollmacht mit leserlicher Unterschift (Kopiert, mit z.b eingescannter Unterschrift langt nicht !!!) gem. §§ 174,410 BGB und die eigentliche Forderung, spezifiziert in einer detaillierten Aufstellung, vorlegen müssen, wird leider oft übersehen.

Dazu ein Urteil:

Urteil AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 zur Erstattung von Inkassokosten (Klägerin war hier die DPM Presse- und Medienverlag GmbH)

"Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen. Inkassokosten sind dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und die Sache aus der Sicht zum Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken keine besonderen Schwierigkeiten aufwies.
Eine Erstattungspflicht für eigene Aufwendungen des Gläubigers besteht nur insofern, als ein wirtschaftlich denkender Mensch bei der Betrachtung ex ante (im Zeitpunkt der Einschaltung des Inkassobüros) diese für notwendig halten durfte.
Das Überwachen von Zahlungspflichten und die Übersendung von Mahnungen sind einfachste kaufmännische Tätigkeiten, die zum eigenen Pflichtenkreis der Klägerin gehören. Ein beachtenswertes Interesse, diese Tätigkeiten auf eine andere Rechtsperson zu verlagern und so im Ergebnis eine Erstattung der Aufwendungen zu erlangen, bestehen nicht."

Ein kurzes Schreiben an die Abkassierer könnte in etwa so aussehen:

"Unter Hinweis auf § 174 BGB weise ich sämtliche Erklärungen in Ihrem Schreiben vom .... mangels Vorlage einer Originalvollmacht und einer detaillierten Forderung zurück."

Selbstredend per Einschreiben/Rückschein verschicken!

Solange auch nur eine der unbedingt nötigen Unterlagen (Originalvollmacht und/oder detaillierte Forderungsaufstellung) fehlt, ist jede Kostenerstttung seitens der Abkassierer null und nichtig!!!

Inkassofirmen und - anwälte sind nicht berechtigt, strittige Forderungen einzutreiben. Strittig ist eine Forderung dann, wenn Sie z. B. den Vertrag angefochten haben UND strittige Forderungen sind nicht Schufa-fähig!

In Google findet man bei Eingabe von "Vollmacht Inkassofirma" gut 92.000 Einträge.

Hier ein paar Links dazu

adf-inkasso.de

vorsicht-im-netz.de

Stern

juraforum.de

banktip.de

Ich hoffe, geholfen zu haben. ;)
 
Inkassofirmen und - anwälte sind nicht berechtigt, strittige Forderungen einzutreiben.
Doch, das ist sogar deren Beruf.
Solange auch nur eine der unbedingt nötigen Unterlagen (Originalvollmacht und/oder detaillierte Forderungsaufstellung) fehlt, ist jede Kostenerstttung seitens der Abkassierer null und nichtig!!!
Klar mit dem Vollmachtsgedöhns kann man die etwas zanken wenn man möchte. Letzlich betrifft das aber nur die Frage, ob derzeit von genau von der Inkassotruppe gefordert werden kann. Und eine Forderungsaufstellung ist nicht erforderlich um fordern zu können. Und es geht ja nicht nur um Kostenerstattung sondern auch die vermeintliche Hauptforderung.

Die bisherigen Empfehlungen hier im Thread klappen auch ganz gut ohne eine Brieffreundschaft starten zu müssen.
 
Inkassofirmen und - anwälte sind nicht berechtigt, strittige Forderungen einzutreiben.

Doch, das ist sogar deren Beruf.
Das trifft aber nur auf unseriöse Butzen zu, denn das Eintreiben von strittigen Forderungen ist nicht die Sache von Inkassofirmen. Wenn eine Forderung bestritten wird, stellt der Schuldner klar, dass er nicht bereit ist zu zahlen. Um die Sache zu klären müsste der Gläubiger dann entweder gleich Klage erheben oder auf die Forderung verzichten.
 
Bei einer unstrittigen Forderung benötigt man keine Inkassobude. Die Beauftragung ist dann m.E. ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht für die gleichen Kosten könnte man die Forderung im Mahnverfahren titulieren.
 
Leutz, ich glaube Teleton meinte strittige Forderungen allgemein und er nahm damit den Ball von tribun auf. Tribun meinte aber womöglich bestrittene Forderungen. Wortklauberei, aber der Widerspruch war angebracht.
 
Hey Ihr - hier wieder ein kurzes update.

Heute ist ein Anwaltsschreiben hineingeflattert. Mittlerweile sind es mit Zinsen etc 124,00 EUR und bei nicht bezahlen werden Sie ihrem Mandanten raten vor Gericht zu gehen.
Ich werde diese jetzt weiterhin ignorieren, oder soll ich nochmal widersprechen?

Grüße,

Phil
 
Eine Sache - auch schon hundertmal geschrieben - Mitteilung an die Schufa daß die Forderung strittig ist. Dann darf sie nicht eingetragen werden
 
Hallo liebe Forengemeinde,

ich entschuldige mich im Voraus, falls ich diesen Thread im falschen Subforum gepostet habe. Ich bin mir auch durchaus bewusst, dass es wahrscheinlich schon zig Threads wie diesen gibt, aber ich bin mir trotz aller Recherchen nicht sicher, was ich in meinem Fall tun soll.
Ich war bis vor kurzem Zeit Mitglied bei GMX, jedoch kein sonderlich aktives. Eines Tages, als ich meine e-Mails aufrufen wollte, erschien ein Fenster, laut welchem ich einen Monat kostenlosen Zugang zu GMX ProMail hatte. Ich dachte mir (leider, wie ich heute sagen muss) nichts dabei und nahm das Angebot an - ohne das verhängnisvolle Kleinstgedruckte zu lesen. 1, 2 oder vllt. auch 3 Monaten nachdem ich das Angebot angenommen hatte (und es auch schon wieder völlig vergessen hatte), bekam ich dann per Post eine Mahnung von GMX zugesendet, laut der ich 17,94 + 5 € "Mahngebühr" zu bezahlen hätte. Ich war völlig perplex, denn ich wusste bei bestem Willen nicht, woher diese 17,94 € herkommen sollten. Ich loggte mich auf GMX ein und fand in meinem e-Mail Postfach zwischen zigdutzenden von Werbungs-eMails eine weitere Mahnung, laut der ich angeblich versäumt hätte, für meine GMX ProMail Mitgliedschaft zu zahlen. Als sich dann herausstellte, dass ich tatsächlich laut den Kontoeinstellungen den ProMail Service nutzen würde, wurde mir gewahr, dass ich wohl auf eine Abo-Falle reingefallen war. Ich war davon ausgegangen, das jeder halbwegs intelligente Mensch wohl kaum auf so etwas hereinfallen könnte. So kann man sich irren.

Ich informierte mich im Internet und fand schnell heraus, das ich bei weitem nicht der einzige war, der dieses Problem hatte. Die Vorgehensweise bei diesem Verfahren beschrieb ein Großteil der User gleich: ignorieren, sie können einem sowieso nichts nachweisen. Ich las jedoch auch andere Beiträge, laut denen man den Vertrag, seriös oder nicht, kündigen müsse bzw. gegen die Zahlungsforderungen in den Mahnungen Widerspruch einlegen müsse. Mittlerweile haben mir deren Geldeintreiber, die ach so "seriöse" Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyer geschrieben, die Forderungen liegen mittlerweile bei 102,73 €. Wie soll ich nun vorgehen? Soll ich die Schreiben weiter ignorieren? Oder sollte ich einen Brief schreiben und die Forderungen bestreiten, z.B. mit diesem Formular: http://forum.computerbetrug.de/thre...ei-web-de-gmx-de-wie-werde-ich-das-los.33167/
Ich habe zugebenermaße keine Ahnung von Recht und Gesetz, bin im zarten Alter von 18 Jahren und dementsprechend eher knapp bei Kasse. Zudem weigere ich mich zutiefst, diesen Abzockern auch nur einen Cent zu zahlen.

Wäre nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

LG Valor
 
Also ich würde das Formular wegschicken und dann auf nichts mehr reagieren. Wenn ein Mahnbescheid kommt,widersprechen. Erfahrungsgemäss passiert danach nichts mehr
 
Danke nochmal für die Links jupp. Ich denke, ich werde das Formular abschicken und dann schauen, wie unsere Freunde von 1&1 darauf reagieren werden.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben