Nö, warum?... Sollte ich der Inkasso noch schreiben, dass ich nie einen Vertrag abgeschlossen habe? ...
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Nö, warum?... Sollte ich der Inkasso noch schreiben, dass ich nie einen Vertrag abgeschlossen habe? ...
Urteil AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 zur Erstattung von Inkassokosten (Klägerin war hier die DPM Presse- und Medienverlag GmbH)
"Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen. Inkassokosten sind dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und die Sache aus der Sicht zum Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken keine besonderen Schwierigkeiten aufwies.
Eine Erstattungspflicht für eigene Aufwendungen des Gläubigers besteht nur insofern, als ein wirtschaftlich denkender Mensch bei der Betrachtung ex ante (im Zeitpunkt der Einschaltung des Inkassobüros) diese für notwendig halten durfte.
Das Überwachen von Zahlungspflichten und die Übersendung von Mahnungen sind einfachste kaufmännische Tätigkeiten, die zum eigenen Pflichtenkreis der Klägerin gehören. Ein beachtenswertes Interesse, diese Tätigkeiten auf eine andere Rechtsperson zu verlagern und so im Ergebnis eine Erstattung der Aufwendungen zu erlangen, bestehen nicht."
"Unter Hinweis auf § 174 BGB weise ich sämtliche Erklärungen in Ihrem Schreiben vom .... mangels Vorlage einer Originalvollmacht und einer detaillierten Forderung zurück."
Doch, das ist sogar deren Beruf.Inkassofirmen und - anwälte sind nicht berechtigt, strittige Forderungen einzutreiben.
Klar mit dem Vollmachtsgedöhns kann man die etwas zanken wenn man möchte. Letzlich betrifft das aber nur die Frage, ob derzeit von genau von der Inkassotruppe gefordert werden kann. Und eine Forderungsaufstellung ist nicht erforderlich um fordern zu können. Und es geht ja nicht nur um Kostenerstattung sondern auch die vermeintliche Hauptforderung.Solange auch nur eine der unbedingt nötigen Unterlagen (Originalvollmacht und/oder detaillierte Forderungsaufstellung) fehlt, ist jede Kostenerstttung seitens der Abkassierer null und nichtig!!!
Das trifft aber nur auf unseriöse Butzen zu, denn das Eintreiben von strittigen Forderungen ist nicht die Sache von Inkassofirmen. Wenn eine Forderung bestritten wird, stellt der Schuldner klar, dass er nicht bereit ist zu zahlen. Um die Sache zu klären müsste der Gläubiger dann entweder gleich Klage erheben oder auf die Forderung verzichten.Inkassofirmen und - anwälte sind nicht berechtigt, strittige Forderungen einzutreiben.
Doch, das ist sogar deren Beruf.
Braucht man die überhaupt? Inkassobuden sind doch überflüsig wie ein Kropf.Bei einer unstrittigen Forderung benötigt man keine Inkassobude.
oder soll ich nochmal widersprechen
Ich werde diese jetzt weiterhin ignorieren
Weiter ignorieren. Ich zweifle stark, dass die vor Gericht gehen werden - das lohnt sich einfach nicht.Ich werde diese jetzt weiterhin ignorieren, oder soll ich nochmal widersprechen?