TV Winner vs. Bonus.net

wenigstens einer der das richtig erkannt hat...und außerdem was haben die benutzer denn schon falsch gemacht außer an inem Gewinnspiel teilgenommen? Ist die Teilnahme an nem Gewinnspiel eigentlich von opferseite heute schon Strafbar?
 
Das mit der IP-Adresse hatte ich schon verstanden, aber wie Reducal schon gepostet hat, bringt die nicht wirklich was. Damit hat man zwar den Rechner der auf der Seite war, aber wer den bedient hat weiss man nicht.

Normalerweise loggt jeder Webserver die IPs von denen auf ihn zugegriffen wird.

dirknagel schrieb:
vonwegen ip wird nicht mitgeloggt
Das habe ich nicht behauptet.
 
Smigel schrieb:
Das mit der IP-Adresse hatte ich schon verstanden, aber wie Reducal schon
gepostet hat, bringt die nicht wirklich was. Damit hat man zwar den Rechner der
auf der Seite war, aber wer den bedient hat weiss man nicht.
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#3
Datenerfassung
Im Wesentlichen werden folgende Daten in der Datenbank gespeichert: IP-Adresse des
Rechners der einen Artikel erstellt hat
IPs werden ständig gespeichert, es geht um die Zuordnung der IP zu den Benutzerdaten
diese kann bei den mehrheitlich dynamisch vergebenen IPs nur vom ISP ermittelt werden
und nur bei begründetem Verdacht einer Straftat von Strafverfolgungsbehörden
(in der Regel auf richterlichen Beschluß) auf Herausgabe gefordert werden.
Eine Weitergabe der gesammelten Daten erfolgt nur, falls für den Betreiber
eine dahingehende gesetzliche Verpflichtung besteht.
Ein Privatunternehmen kann mit einer dynamischen vergebenen IP überhaupt nichts anfangen.

tf
 
Smigel schrieb:
Damit hat man zwar den Rechner der auf der Seite war, aber wer den bedient hat weiss man nicht.
Oft nicht mal das: aus meinem Netz haben die dank NAT oder Network Adress Translation lediglich die Adresse meines Routers. Prinzipiell koennten dahinter mehrere Haushalte klemmen, de facto sind es 3 Rechner. Ferner ist die Zuordnung IP/Anschluss bei dynamisch vergebene IPs plus Zwangstrennung alle 24h (gängige Praxis bei DSL Providern) lediglich durch Mithilfe des Providers zu machen. Von Proxies mal ganz abgesehen... Eine IP ist IMHO erst bei Straftaten nach richterlicher Anordnung zur Herausgabe der zugehörigen Stammdaten zu irgendetwas zu gebrauchen. Wenn dies nicht so ist, lasse mich gerne eines Besseren belehren...

TSCN
 
dirknagel schrieb:
vonwegen ip wird nicht mitgeloggt, hab da schoin anderweitige infos erhalte..
Daß die IP mitgeloggt wird, ist selbstverständlich.
technofreak schrieb:
Ein Privatunternehmen kann mit einer dynamischen vergebenen IP überhaupt nichts anfangen.
ME ist der Streit, ob dynamische IP Adressen persönliche Daten sind oder nicht, rein akademischer Natur. Die Speicherung ist nämlich sowohl zu Abrechnungszwecken, wie auch aus Gründen der Gewährleistung der Datensicherheit gerechtfertigt (vgl. Regierungspräsidium Darmstadt, II 21.4-3v-04/03-043/02)
dirknagel schrieb:
Und was das Vertragsrecht anbelangt, so fallen auch alle im Internet abgeschlossene Verträge darunter, ob der betroffene selbst eine ausfertigung in den händen hat oder nicht
Welch eine atemberaubende Erkenntnis. Ein reiner Logfile-Beweis ist aber wohl nicht ausreichend. TVWinner oder wer auch immer wird schon darlegen und beweisen müssen, wie das Aufzeichnungsverfahren funktioniert (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.2.2003, Az. 18 U 192/02). Und ob die dann den Anschlußinhaber aufgrund Stellvertretung in Haftung nehmen können, ist fraglich. Es stellt sich nämlich die Frage nach der Vertretungsmacht.
 
Counselor schrieb:
ME ist der Streit, ob dynamische IP Adressen persönliche Daten
sind oder nicht, rein akademischer Natur. Die Speicherung ist nämlich sowohl zu
Abrechnungszwecken,...gerechtfertigt
Wo liegt jetzt das Problem bzw Hinderungsgrund , das Ö-Modell Billiteasy sofort hier einzusetzen?
Ich sehe nicht, dass ein Unternehmen wie TV Winner IP <> Userdaten zuordnen könnte.
Speichern können die, bis deren Platten platzen...

cp
 
Captain Picard schrieb:
Wo liegt jetzt das Problem bzw Hinderungsgrund , das Ö-Modell Billiteasy sofort hier einzusetzen?
Da müßtest du wohl die fragen, die das System hier einführen wollen.
Captain Picard schrieb:
Ich sehe nicht, dass ein Unternehmen wie TV Winner IP <> Userdaten zuordnen könnte.
Wieso nicht? Du mußt dich bei diesem Dienst unter Angabe folgender personenbezogener Daten anmelden:
tvwinner.jpg

Dabei wird die IP mitprotokolliert. Und damit ist die IP ein personenbezogenes Datum.
 
Counselor schrieb:
Dabei wird die IP mitprotokolliert. Und damit ist die IP ein personenbezogenes Datum.
und? was hat das für Konseqenzen, geht dann TV-Winner damit zur T-Com
(oder einem anderen ISP) und präsentiert das und die rücken dann sofort die Verbindungsdaten raus?

cp
 
Captain Picard schrieb:
Counselor schrieb:
Dabei wird die IP mitprotokolliert. Und damit ist die IP ein personenbezogenes Datum.
und? was hat das für Konseqenzen, geht dann TV-Winner damit zur T-Com
(oder einem anderen ISP) und präsentiert das und die rücken dann sofort die Verbindungsdaten raus?cp
Wieso sollten sie dort hingehen, wenn sie die persönlichen Daten über das Webformular erfasst und gespeichert haben? Und wenn der Besteller falsche Daten angegeben hat, dann wird halt Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann schon, wer zu fraglichen Zeit mit der IP im Internet unterwegs war.
 
Counselor schrieb:
Captain Picard schrieb:
Counselor schrieb:
Dabei wird die IP mitprotokolliert. Und damit ist die IP ein personenbezogenes Datum.
und? was hat das für Konseqenzen, geht dann TV-Winner damit zur T-Com
(oder einem anderen ISP) und präsentiert das und die rücken dann sofort die Verbindungsdaten raus?cp
Wieso sollten sie dort hingehen, wenn sie die persönlichen Daten über das Webformular erfasst und gespeichert haben?

... das ist hier bei vielen Nutzern, die eine Rechnung bekommen, ohne dass sie am Dienst teilgenommen hatten, das Problem. TV-Winner geht davon aus, dass die eingetragenen Daten richtig sind und knallt dem widersprechenden Datensatzinhaber irgendeine IP vor. Dabei wird von TV-Winner aus behauptet, dass es die IP dieses Datensatzinhabers ist, also des Rechungsempfängers. Besser erklärt ist das an so einem Beispiel, wo der Rechungsempfänger überhaupt keinen Computer, geschweige denn einen Internetzugang hat.
 
Counselor schrieb:
Und wenn der Besteller falsche Daten angegeben hat, dann wird halt Strafanzeige erstattet.

Das Engagement der Staatsanwaltschaften ist derzeit noch nicht so recht absehbar, da mir scheint, dass die für TV-Winner zuständige StA in Cottbus irgendwie an einseitigen Informationen hängen geblieben ist.
Fakt ist allerdings, dass TV-Winner den widersprechenden "Kunden" aufgibt, Anzeigen zu erstatten und gibt denen dafür die IP-Adresse mit. Warum machen die das? Sollen sie doch selbst die Behörden bemühen, wo sie doch die einzigen Geschädigten sind. Und dass die Firma rechtlich ordentlich beraten ist, wage ich bei der Gelegenheit (wenn es um Missbrauch ihres Systems geht) dann auch gleich anzuzweifeln.
 
IP

Diskusion hin diskusion her über das protokollierne der IP, letztendlich um es mal auf den punkt zu bringen geht es der "windigen" firma nur um das beste - nämlich unser allerwertestes geld
 
Reducal schrieb:
Dabei wird von TV-Winner aus behauptet, dass es die IP dieses Datensatzinhabers ist, also des Rechungsempfängers. Besser erklärt ist das an so einem Beispiel, wo der Rechungsempfänger überhaupt keinen Computer, geschweige denn einen Internetzugang hat.
Wobei es sogar gestattet ist, den vermeintlichen Vertragspartner in einem Zivilprozess mit Vermutungen zu konfrontieren, für die es tatsächliche Anhaltspunkte gibt (BGH, Urt. v. 8. 5.2002, Az. I ZR 28/00). Ob sie die Behauptung beweisen können, steht auf einem anderen Blatt.
Reducal schrieb:
Das Engagement der Staatsanwaltschaften ist derzeit noch nicht so recht absehbar, da mir scheint, dass die für TV-Winner zuständige StA in Cottbus irgendwie an einseitigen Informationen hängen geblieben ist.
Ich habe ein paar Jahre in Cottbus gewohnt. Ich hatte den Eindruck, daß diese StA relativ klein und irgendwie ihren normalen Aufgaben nicht gewachsen ist.
 
Counselor schrieb:
...in Cottbus... Ich hatte den Eindruck, daß diese StA relativ klein und irgendwie ihren normalen Aufgaben nicht gewachsen ist.
Aber immerhin sind sie dort sehr freundlich und geben sich (anders als oft anderenorts mit größeren Dimensionen) Mühe bei der Bewältigung der Aufgaben - aber ob das letztlich ausreichend ist?


Berichtigung:

wie ich gerade sehe, ist die Diskussion hier im Thread etwas durcheinander geraten, deshalb hier die Richtigstellung:

TV-Winner ist in Hamburg - Profiwin ist in Motzen bei Cottbus, siehe > HIER <!
:oops:
 
Hm...ob da mal nicht alles ein einziger verschlungener firmensumpf is. Meine persönliche Meinung ist das das alles ein und die selbe firma ist nur mit unterschiedlichen GF die sich die firmen hin und her schieben wie sie gerade gebraucht werden; die Betonung liegt hier auf persönliche meinung
 
dirknagel schrieb:
Hm...ob da mal nicht alles ein einziger verschlungener firmensumpf is. Meine persönliche Meinung ist das das alles ein und die selbe firma ist nur mit unterschiedlichen GF die sich die firmen hin und her schieben...
Zumindest vorläufig würde ich das verneinen. Es gibt ettliche Firmen, die im Internet auf diese Art und Weise ihr Geschäft machen - blos einige fallen eben etwas mehr auf als andere.
 
Counselor schrieb:
Reducal schrieb:
Dabei wird von TV-Winner aus behauptet, dass es die IP dieses Datensatzinhabers ist, also des Rechungsempfängers. Besser erklärt ist das an so einem Beispiel, wo der Rechungsempfänger überhaupt keinen Computer, geschweige denn einen Internetzugang hat.
Wobei es sogar gestattet ist, den vermeintlichen Vertragspartner in einem Zivilprozess mit Vermutungen zu konfrontieren, für die es tatsächliche Anhaltspunkte gibt (BGH, Urt. v. 8. 5.2002, Az. I ZR 28/00). Ob sie die Behauptung beweisen können, steht auf einem anderen Blatt.
Reducal schrieb:
Das Engagement der Staatsanwaltschaften ist derzeit noch nicht so recht absehbar, da mir scheint, dass die für TV-Winner zuständige StA in Cottbus irgendwie an einseitigen Informationen hängen geblieben ist.
Ich habe ein paar Jahre in Cottbus gewohnt. Ich hatte den Eindruck, daß diese StA relativ klein und irgendwie ihren normalen Aufgaben nicht gewachsen ist.

Das hier angegebene urteil hab ich mir mal angeschaut, paßt hier in dem fall nicht rein es ist ein urteil bei dem auf der einen seite die betreiberin oder der Betreiber einer ausländischen Eisenbahngesellschaft ist ich glaub daher daß das urteil etwas fehl am platz ist
 
dirknagel schrieb:
Das hier angegebene urteil hab ich mir mal angeschaut, paßt hier in dem fall nicht rein es ist ein urteil bei dem auf der einen seite die betreiberin oder der Betreiber einer ausländischen Eisenbahngesellschaft ist ich glaub daher daß das urteil etwas fehl am platz ist
Wer die Parteien waren, ist völlig gleich. Entscheidend ist ist folgender Satz:
Code:
Die Beklagte zu 1 hat nämlich im Anschluß an ihr fragliches Beweisvorbringen weiteren, von der Revision ebenfalls als übergangen gerügten Vortrag gehalten, gemäß dem auch objektive Anhaltspunkte dafür sprachen, daß sich die Klägerin bei Abschluß des Generalvertretervertrags zur Tragung der Kosten für die Unterhaltung eines Standortbüros verpflichtet hatte.
Damit hat der BGH entschieden, daß die Parteien sich in einem Prozess grundsätzlich mit Vermutungen konfrontieren können, für die sie Anhaltspunkte haben. Also dürfen die TVWinner es auch (aufgrund der gespeicherten Daten vermuten, wer der Kunde war).
 
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