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Das habe ich nicht behauptet.dirknagel schrieb:vonwegen ip wird nicht mitgeloggt
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#3Smigel schrieb:Das mit der IP-Adresse hatte ich schon verstanden, aber wie Reducal schon
gepostet hat, bringt die nicht wirklich was. Damit hat man zwar den Rechner der
auf der Seite war, aber wer den bedient hat weiss man nicht.
IPs werden ständig gespeichert, es geht um die Zuordnung der IP zu den BenutzerdatenDatenerfassung
Im Wesentlichen werden folgende Daten in der Datenbank gespeichert: IP-Adresse des
Rechners der einen Artikel erstellt hat
Ein Privatunternehmen kann mit einer dynamischen vergebenen IP überhaupt nichts anfangen.Eine Weitergabe der gesammelten Daten erfolgt nur, falls für den Betreiber
eine dahingehende gesetzliche Verpflichtung besteht.
Oft nicht mal das: aus meinem Netz haben die dank NAT oder Network Adress Translation lediglich die Adresse meines Routers. Prinzipiell koennten dahinter mehrere Haushalte klemmen, de facto sind es 3 Rechner. Ferner ist die Zuordnung IP/Anschluss bei dynamisch vergebene IPs plus Zwangstrennung alle 24h (gängige Praxis bei DSL Providern) lediglich durch Mithilfe des Providers zu machen. Von Proxies mal ganz abgesehen... Eine IP ist IMHO erst bei Straftaten nach richterlicher Anordnung zur Herausgabe der zugehörigen Stammdaten zu irgendetwas zu gebrauchen. Wenn dies nicht so ist, lasse mich gerne eines Besseren belehren...Smigel schrieb:Damit hat man zwar den Rechner der auf der Seite war, aber wer den bedient hat weiss man nicht.
Daß die IP mitgeloggt wird, ist selbstverständlich.dirknagel schrieb:vonwegen ip wird nicht mitgeloggt, hab da schoin anderweitige infos erhalte..
ME ist der Streit, ob dynamische IP Adressen persönliche Daten sind oder nicht, rein akademischer Natur. Die Speicherung ist nämlich sowohl zu Abrechnungszwecken, wie auch aus Gründen der Gewährleistung der Datensicherheit gerechtfertigt (vgl. Regierungspräsidium Darmstadt, II 21.4-3v-04/03-043/02)technofreak schrieb:Ein Privatunternehmen kann mit einer dynamischen vergebenen IP überhaupt nichts anfangen.
Welch eine atemberaubende Erkenntnis. Ein reiner Logfile-Beweis ist aber wohl nicht ausreichend. TVWinner oder wer auch immer wird schon darlegen und beweisen müssen, wie das Aufzeichnungsverfahren funktioniert (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.2.2003, Az. 18 U 192/02). Und ob die dann den Anschlußinhaber aufgrund Stellvertretung in Haftung nehmen können, ist fraglich. Es stellt sich nämlich die Frage nach der Vertretungsmacht.dirknagel schrieb:Und was das Vertragsrecht anbelangt, so fallen auch alle im Internet abgeschlossene Verträge darunter, ob der betroffene selbst eine ausfertigung in den händen hat oder nicht
Wo liegt jetzt das Problem bzw Hinderungsgrund , das Ö-Modell Billiteasy sofort hier einzusetzen?Counselor schrieb:ME ist der Streit, ob dynamische IP Adressen persönliche Daten
sind oder nicht, rein akademischer Natur. Die Speicherung ist nämlich sowohl zu
Abrechnungszwecken,...gerechtfertigt
Da müßtest du wohl die fragen, die das System hier einführen wollen.Captain Picard schrieb:Wo liegt jetzt das Problem bzw Hinderungsgrund , das Ö-Modell Billiteasy sofort hier einzusetzen?
Wieso nicht? Du mußt dich bei diesem Dienst unter Angabe folgender personenbezogener Daten anmelden:Captain Picard schrieb:Ich sehe nicht, dass ein Unternehmen wie TV Winner IP <> Userdaten zuordnen könnte.
und? was hat das für Konseqenzen, geht dann TV-Winner damit zur T-ComCounselor schrieb:Dabei wird die IP mitprotokolliert. Und damit ist die IP ein personenbezogenes Datum.
Wieso sollten sie dort hingehen, wenn sie die persönlichen Daten über das Webformular erfasst und gespeichert haben? Und wenn der Besteller falsche Daten angegeben hat, dann wird halt Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann schon, wer zu fraglichen Zeit mit der IP im Internet unterwegs war.Captain Picard schrieb:und? was hat das für Konseqenzen, geht dann TV-Winner damit zur T-ComCounselor schrieb:Dabei wird die IP mitprotokolliert. Und damit ist die IP ein personenbezogenes Datum.
(oder einem anderen ISP) und präsentiert das und die rücken dann sofort die Verbindungsdaten raus?cp
Counselor schrieb:Wieso sollten sie dort hingehen, wenn sie die persönlichen Daten über das Webformular erfasst und gespeichert haben?Captain Picard schrieb:und? was hat das für Konseqenzen, geht dann TV-Winner damit zur T-ComCounselor schrieb:Dabei wird die IP mitprotokolliert. Und damit ist die IP ein personenbezogenes Datum.
(oder einem anderen ISP) und präsentiert das und die rücken dann sofort die Verbindungsdaten raus?cp
Counselor schrieb:Und wenn der Besteller falsche Daten angegeben hat, dann wird halt Strafanzeige erstattet.
Wobei es sogar gestattet ist, den vermeintlichen Vertragspartner in einem Zivilprozess mit Vermutungen zu konfrontieren, für die es tatsächliche Anhaltspunkte gibt (BGH, Urt. v. 8. 5.2002, Az. I ZR 28/00). Ob sie die Behauptung beweisen können, steht auf einem anderen Blatt.Reducal schrieb:Dabei wird von TV-Winner aus behauptet, dass es die IP dieses Datensatzinhabers ist, also des Rechungsempfängers. Besser erklärt ist das an so einem Beispiel, wo der Rechungsempfänger überhaupt keinen Computer, geschweige denn einen Internetzugang hat.
Ich habe ein paar Jahre in Cottbus gewohnt. Ich hatte den Eindruck, daß diese StA relativ klein und irgendwie ihren normalen Aufgaben nicht gewachsen ist.Reducal schrieb:Das Engagement der Staatsanwaltschaften ist derzeit noch nicht so recht absehbar, da mir scheint, dass die für TV-Winner zuständige StA in Cottbus irgendwie an einseitigen Informationen hängen geblieben ist.
Aber immerhin sind sie dort sehr freundlich und geben sich (anders als oft anderenorts mit größeren Dimensionen) Mühe bei der Bewältigung der Aufgaben - aber ob das letztlich ausreichend ist?Counselor schrieb:...in Cottbus... Ich hatte den Eindruck, daß diese StA relativ klein und irgendwie ihren normalen Aufgaben nicht gewachsen ist.
Zumindest vorläufig würde ich das verneinen. Es gibt ettliche Firmen, die im Internet auf diese Art und Weise ihr Geschäft machen - blos einige fallen eben etwas mehr auf als andere.dirknagel schrieb:Hm...ob da mal nicht alles ein einziger verschlungener firmensumpf is. Meine persönliche Meinung ist das das alles ein und die selbe firma ist nur mit unterschiedlichen GF die sich die firmen hin und her schieben...
Counselor schrieb:Wobei es sogar gestattet ist, den vermeintlichen Vertragspartner in einem Zivilprozess mit Vermutungen zu konfrontieren, für die es tatsächliche Anhaltspunkte gibt (BGH, Urt. v. 8. 5.2002, Az. I ZR 28/00). Ob sie die Behauptung beweisen können, steht auf einem anderen Blatt.Reducal schrieb:Dabei wird von TV-Winner aus behauptet, dass es die IP dieses Datensatzinhabers ist, also des Rechungsempfängers. Besser erklärt ist das an so einem Beispiel, wo der Rechungsempfänger überhaupt keinen Computer, geschweige denn einen Internetzugang hat.Ich habe ein paar Jahre in Cottbus gewohnt. Ich hatte den Eindruck, daß diese StA relativ klein und irgendwie ihren normalen Aufgaben nicht gewachsen ist.Reducal schrieb:Das Engagement der Staatsanwaltschaften ist derzeit noch nicht so recht absehbar, da mir scheint, dass die für TV-Winner zuständige StA in Cottbus irgendwie an einseitigen Informationen hängen geblieben ist.
Wer die Parteien waren, ist völlig gleich. Entscheidend ist ist folgender Satz:dirknagel schrieb:Das hier angegebene urteil hab ich mir mal angeschaut, paßt hier in dem fall nicht rein es ist ein urteil bei dem auf der einen seite die betreiberin oder der Betreiber einer ausländischen Eisenbahngesellschaft ist ich glaub daher daß das urteil etwas fehl am platz ist
Die Beklagte zu 1 hat nämlich im Anschluß an ihr fragliches Beweisvorbringen weiteren, von der Revision ebenfalls als übergangen gerügten Vortrag gehalten, gemäß dem auch objektive Anhaltspunkte dafür sprachen, daß sich die Klägerin bei Abschluß des Generalvertretervertrags zur Tragung der Kosten für die Unterhaltung eines Standortbüros verpflichtet hatte.