Vielleicht darf ich in diesem Zusammenhang mal eine OT-Frage stellen, die ich mir schon mehrmals hinsichtlich der "illegalen Rechtsberatung" gestellt habe:
Was ist, wenn der Rechtsberater im Forum ein Jurist ist?
Anlass dieser Frage: Ein bekannter Münchener Anwalt hat mal in einem anderen Forum sinngemäß getönt, *ER* dürfe sehr wohl Tipps geben, wenn er nur wolle. Schließlich sei er kein juristischer Laie, der Unsinn zu verbreiten drohe, sondern Anwalt (genaue Quelle ist mir leider entfallen).
Wenn ich es richtig verstanden habe, richtete sich das Gesetz einst gegen Beratung durch nicht zulassene Anwälte.
Sofern ich es weiter richtig verstanden habe, wollten die Nazis damit z.B. jüdische Juristen komplett aus dem Rennen werfen, nachdem sie ihnen die Zulassung entzogen hatten.
Lange Frage, kurzer Sinn: Dürfte zumindest ein Anwalt in Foren vielleicht doch rechtlich im Einzelfall beraten - entgegen der zuletzt vorherrschenden Meinung?
Oder bin ich nur GvGs Rhetorik auf den Leim gegangen?