WhiteSnow
Frisch registriert
KatzenHai schrieb:WhiteSnow schrieb:In dieser Zeit is es unzulässig ein Inkassobüro zu beauftragen, das diese nur bei Zahlungsverweigerung einegschaltet werden dürfen.
Falsch, stimmt ned.
Jeder darf jederzeit ein Inkassobüro einschalten, beauftragen oder konsultieren. Das ist nicht verboten! Es ist ausdrücklich zulässig!
Was du vielleicht meinst, ist, dass es keinen Sinn macht, weil das Inkassobüro keinen Erfolg haben wird und daher vom Beauftrager voll bezahlt werden muss. Das wäre richtig.
Darauf wollte ich hinaus ...
Ich habe das Tiscali recht sachlich geschildert und habe es immerhin erreicht, das meine Schreiben endlich einen persönlichen Ansprechpartner haben und soweit ich es aus dem heutigen Schreiben gelesen habe, wurde Creditreform auch zurückferufen. Leider schafft Tiscali es aber ned mir dir Rechnungen zuzusende, also muß ich noch nen Schreiben aufsetzen.KatzenHai schrieb:Gift beiseite:
Deinen Groll in allen Ehren, wirst du dein vermutlich berechtigtes Interesse leichter und schneller durchsetzen, wenn du dein Mütchen kühlst - Sachlichkeit ist im zivilrechtlichen Streit um Forderung ja/nein erfolgversprechender als Angriffe oder unhaltbare Vorwürfe. Lege Tiscali lässig dar, warum kein Anspruch besteht oder jedenfalls jetzt noch nicht fällig ist, und du wirst höchstvermutlich am Ende ohne Magengeschwür Recht bekommen.
Was mach ich eigentlich, wenn da steht "...und sehen dem Ausgleich der Forderung entegegen"? Bis wann soll ich da zahlen, dann wann ich will, oder wie?