Tiscali: Riesen Problem!

Tiscali

Ich als ehemaliger Addcom-Kunde
kann mich mit dem Login und PW nicht mehr einloggen,
um die OKtober 2001 Rechnung einzusehen.
Habe eine Rechnung dafür nie erhalten,
hätte mich brennend interessiert,
wieso statt der üblichen monatlichen 15-20 D-Mark
auf einmal ca. 370 EURO angefallen sind.

Habe im Aug 2001 auf AOL gewechselt,
da nach der Übernahme durch Tiscali im Mai 2001
oftmals die Verbindung abbrach oder gar nicht zu stande kam.

Die erste Rechnung von Tiscali kam im Juli2001
Vertrag mit Tiscali nie geschlossen,
die haben nur per Mail mitgeteilt, das sie
das Verhältniss zu ungeänderten Konditionen fortsetzen wollen.

Gruß FClmns
 
@FClmns, und wie tritt man Dir zu nahe? Gibt es Rechnungen, Mahnungen oder geht es schon gen Gericht?
Alles in allem wären meine Sorgen in Deinem Fall nicht sonderlich groß - wenn Dir die Gegenpartei die Anteilnahme an der ordnugsgemäßen Rechnungsstellung versagt, könnte es daran liegen, dass dort die erforderlichen Daten nicht mehr vorliegen. Im Umkehrschluss würde ein Gericht auf dieses Versagen bestimmt nicht mit Wohlwollen reagieren. Hattest Du die Daten schon einmal schriftlich beantragt?
 
@ anna

Nein, ich habe nur die übliche Zahhlungsaufforderung wie
alle anderen bekommen.
Ich sehe auch keinen Anlaß darauf in irgendeiner Weise vorerst zu reagieren, wenn Tiscali was von mir will,
möchten Sie das schon schlüssig darlegen.

Für den Fall der Fälle habe ich immer noch den gespeicherten
Verbindungsnachweis aus meiner EUMEX-ISDN Anlage,
kann also jede Verbindung auch aus 2001 noch mit Teilnehmer,Uhrzeit und Dauer nachvollziehen.

Ansonsten warte ich gelassen ab, siehe auch mein Posting auf Seite 2.

Gruß FCLMNS
 
Gab es zu dem Zeitpunkt einen Vertrag mit Tiscali, gibt es das Konto noch? Online-Rechnung damals erhalten, wurde abgebucht? Ist die Rechnung noch auf dem eMail-Konto?

Ja, es bestand im Oktober 2001 ein Vertrag mit Tiscali. Die Bankverbindung hat sich allerdings zwischenzeitlich geändert. Ich habe aber nie eine Information über eine Rücklastschrift erhalten und gehe davon aus, dass alle Rechungen ordnugsgemäß abgebucht wurden. Leider habe ich aus dem Jahr 2001 keine Kontoauszüge mehr.

Trotzdem schreibt mir Tiscali kurz vor Weihnachten: "Wir konnten die Onlinegebühren für Rechnungen von Oktober 2001 bis April 2002 nicht wie gewohnt einziehen."

Ich kann nicht nachvollziehen, ob die Forderung (etwa 350 Euro) von Tiscali berechtigt ist, da in ihrem Schreiben weitere Erläuterungen respektive Einzelheiten zu den Rechnungen fehlen. Im Kundenbereich sind die alten Rechnungen für mich aus unerklärlichen Gründen nicht mehr zugänglich.

Ich werde Tiscali im neuen Jahr antworten. Die Ansprüche für das Jahr 2001 sind nach § 8 TKV bereits verjährt. Für den noch nicht verjährten Teil der Forderung werde ich einen aufgeschlüsselten Nachweis der Entgeldforderungen verlangen.

Grüße,
Andre
 
Wie auch FCImns bin ich noch 2001 auf einen anderen Anbieter umgestiegen. Den Zugang zu meiner damaligen Mail-Adresse hatte ich zufällig auch verloren, somit konnte ich folgende Rechnungen nicht nachvollziehen. Ich habe Tiscali damals via Telefon gekündigt. Bzw. auch erklärt das ich mich wender mit meinen Kundendaten auf der Webseite anmelden könne, noch damalige Mails bekommen könnte. Tja, aber man lernt erst so richtig solche Sachen nicht nur auf dem Rechner zu speichern. ;)
Paar Wochen ohne Netz und dann auf Telekom DSL umgestiegen.

Komischerweise Rechnet mir Tiscali das auch bis Dezember 2001 an, wo ich eigentlich gar nicht mehr online gewesen sein kann - 100 prozentig.
Ich hoff nicht, dass sich jemand anderes ein Spaß draus gemacht hat (/macht[?]) und auf meine kosten im Netz war.
 
Re: Tiscali

FClmns schrieb:
Ich als ehemaliger Addcom-Kunde
kann mich mit dem Login und PW nicht mehr einloggen,
um die OKtober 2001 Rechnung einzusehen.
Gruß FClmns
Wie ich schon schrieb, Zugang ist auch für alte Addcom-Kunden möglich. Ich habe vergessen zu kündigen, und erst durch die Diskussion hier wurde meine Neugier geweckt. Der Zugang war etwas umständlich, ich musste erst meine RI...-Kundennummer rauskramen, aber ich kam hin und fand die alten Rechnungen aus 2001. Ohne diese Rechnungen dürfte die Forderung doch wirklich zweifelhaft sein.
Bist du an den Bereich, in dem die Rechnungen aus 2001 gespeichert sind, herangekommen (wie wär's mit PN's nach anmelden)?

stefan a schrieb:
Wie auch FCImns bin ich noch 2001 auf einen anderen Anbieter umgestiegen. Den Zugang zu meiner damaligen Mail-Adresse hatte ich zufällig auch verloren, somit konnte ich folgende Rechnungen nicht nachvollziehen. Ich habe Tiscali damals via Telefon gekündigt.
Schon mal versucht, mit der alten Kennung ranzukommen?

Andre schrieb:
Im Kundenbereich sind die alten Rechnungen für mich aus unerklärlichen Gründen nicht mehr zugänglich.
Aber die RI-Nummer ist bekannt?
 
Nur mal nebenbei:

Im Kundenbereich auf tiscali.de sind im Bereich der "alten" Rechnungen bei mir keine Rechnungen (!) abrufbar und bei den Einzelverbindungsnachweisen keine Datensätze vorhanden! Ich kann also nicht überprüfen, ob der kumulierte Betrag aus 2001 stimmt, den mir Tiscali jetzt in Rechnung stellt.

Grüße,
Andre
 
@Andre
Damit hast Du einen Anspruch darauf, dass Dir Tiscali die detailierte Rechnung und den EVN entsprechend manuell erstellt und vorlegt.
 
Tiscali

bei denen habe ich auch schon längst gekündigt. Habe mich damals Onlinel bei denen angemeldet und da man nirgends auf dem Formular eintragen kann ab wann man den Internetanschluß wünscht, hatte ich auch jede Menge Telefonate zu führen. Meine Mails kamen immer zurück mit der gleichen Antwort von denen.
Jetzt bin ich schon ein halbes Jahr keine Kunde mehr und die schicken mir immer noch Informationen zu meinem Anschluß (Änderungen usw.)
Die sind zwar etwas billiger als die anderen Anbieter aber die Leistung läßt sehr !! zu wünschen übrig.(gesperrte Ports, zu langsam etc.)

Wünsche allen hier einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
 
Jetzt ist es mir auch gelungen, mich in den Kundenbereich
bei Tiscali einzuloggen(die hatten Zugang und PW geändert)
Es sind dort keine alten Rechnungen und EVN aus 2001 einsehbar,
nur die letzten 6 Monate.

Also alles wie gehabt, ich laß es auf mich zukommen.
 
Wie gesagt, nichts mehr da, weder aus 2001 noch 2002,
nur die letzten 6 Monate werden angezeigt,
da war aber dann nix mehr.
 
Andre schrieb:
Trotzdem schreibt mir Tiscali kurz vor Weihnachten: "Wir konnten die Onlinegebühren für Rechnungen von Oktober 2001 bis April 2002 nicht wie gewohnt einziehen.

Tiscali sollte beim Lastschrifteinzug das Datum des Einzugsversuchs nennen. Sonst dürfte es schwer mit gerichtlichen Durchsetzung der Forderung werden, da ohne konkrete Angaben nicht nachprüfbar ist, ob das Konto gedeckt war.

Counselor
 
counselor : stimmt, tiscali gibt nur aussage über den zeitraum der angefallenen rechnung, nciht jedoch über die zeit des abbuchungversuches. ob das gerichtlich nun verwendbar ist oder nicht weiß ich nicht.

johinos :
Schon mal versucht, mit der alten Kennung ranzukommen?
wie meinste ? an das email-konto ? ja mehrmals ich habe sogar mit gmx direkt darauf angesprochen, konnten jedoch nichts für mich machen. anders als über seine daten oder über das gericht kommt man nicht an sein konto und ich damit nicht an meine daten. meine einwahldaten bei tiscali hatte ich genauso verloren wie meine zugangsdaten für die mail - somit konnte ich weder über tiscali ins netz noch an mein mail-konto.

frohes neues (hoffentlich) verjährtes jahr leute !
 
@Gast a:

Es ist relevant. Mit einer Einzugsermächtigung gibst du dem Gläubiger das Recht, bei Fälligkeit über dein Konto zu verfügen. Der BGH BGH 4. Zivilsenat Urteil vom 19. Oktober 1977 IV ZR 149/76 hat sich sinngemäß so geäußert:
BGH schrieb:
Der Schuldner hat in einem solchen Fall das seinerseits Erforderliche getan, wenn die Geldschuld bei Fälligkeit von seinem Konto abgebucht werden kann Er kann hier davon ausgehen, der Gläubiger werde von der Ermächtigung rechtzeitig Gebrauch machen. Unterläßt dies der Gläubiger, so rechtfertigt das allein nicht die Annahme, der Schuldner habe "nicht rechtzeitig gezahlt". Die gleichwohl ergehende Mahnung des Gläubigers ist dann nicht wirksam.
 
@ Gast

Das Urteil IV ZR 149/76 läßt sich allerdings nur sehr umständlich auf unser Problem übertragen. Es geht in diesem Fall um einen ganz anderen Sachverhalt.

Ich bin jedenfalls gespannt, ob Tiscali mir einen Einzelverbindungsnachweis und Belege über Rücklastschriften zur Verfügung stellen kann. Falls ja, werde ich natürlich die von mir in Anspruch genommenen Onlineminuten bezahlen. Ansonsten dürfte es für Tiscali schwer werden, die Rechtmäßigkeit der Forderung zu beweisen.

In solchen Fällen sieht § 17 (TKV) (zu finden unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkv_1998/index.html) folgendes vor:

Ist davon auszugehen, daß für Verbindungen berechnete Entgeltforderungen unrichtig sind, ohne daß ihre richtige Höhe feststellbar ist, so wird für die Abrechnung die durchschnittliche Entgeltforderung des jeweiligen Anbieters aus den unbeanstandet gebliebenen sechs zurückliegenden Abrechnungszeiträumen zugrunde gelegt. Das gilt auch, wenn nach den Umständen erhebliche Zweifel bleiben, ob der allgemeine Netzzugang des Kunden im Umfang der Entgeltforderungen in einer dem Kunden zurechenbaren Weise in Anspruch genommen wurde. Ist die Zeit der Überlassung des allgemeinen Netzzugangs durch den Anbieter kürzer als sechs Abrechnungszeiträume, so wird die Anzahl der vorhandenen Abrechnungszeiträume zugrunde gelegt. Bei der Durchschnittsberechnung sind die tatsächlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Wenn in den entsprechenden Abrechnungszeiträumen der Vorjahre bei vergleichbaren Umständen niedrigere Entgeltforderungen angefallen sind, als sich bei der Durchschnittsberechnung ergeben würden, treten diese Entgeltforderungen an die Stelle der berechneten Entgeltforderungen. Danach zuviel gezahlte Entgelte werden erstattet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, daß der Netzzugang in dem entsprechenden Abrechnungszeitraum gar nicht genutzt wurde.

Grüße,
Andre
 
Andre schrieb:
@ Gast
Das Urteil IV ZR 149/76 läßt sich allerdings nur sehr umständlich auf unser Problem übertragen. Es geht in diesem Fall um einen ganz anderen Sachverhalt.

Nach hM sind Forderungen, für die das Lastschriftverfahren vereinbart wurde, eine sogenannte Holschuld. Das hat der BGH u. a. mit o. a. Urteil bestätigt.
 
sogenannte Holschuld

Ja, sicher ist es für Tiscali eine Holschuld. Das Unternehmen behauptet ja, dass die Gebühren "nicht wie gewohnt eingezogen werden konnten". Das heißt für mich mit anderen Worten, es hat angeblich eine Rücklastschrift gegeben.

Wenn das der Wahrheit entspechen sollte, hätte ich eine zeitnahe Information durch Tiscali gewünscht und nicht ein nicht nachvollziehbares Schreiben über zwei Jahre später.
 
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