hi nochmal.
also ich habe nun folgendes gemacht. habe erstmal ein fax an die telekom geschickt in der ich die ganze sache erkläre und die entsperrung fordere. und morgen schicke ich nochmal einen neuen einspruch gegen die rechnung, in dem ich auch das schreiben vom BSI und alles andere erwähne. das fax von heute habe ich mal hier für euch gepostet.
nachdem ich das fax verschickt habe war ich auch beim rechtsanwalt und der sagt klip und klar, dass der vorwand der telekom, dass ich mich nicht gemeldet habe und somit die ablehnung akzeptiert habe, schlichtweg falsch ist und nicht stimmt!
ganz davon abgesehen haben sie mich natürlich in der mahnung vor einer telefonsperrung gewarnt..das war am 15.08. jedoch hätten sie wenn überhaupt frühestens 14 tage nach dieser mahnung sperren dürfen (nach TKV §19) und das wäre der 29.08. die haben also schon vorher gesperrt und das wird mächtig ärger geben. der rechtsanwalt hat gesagt ich habe erstmal alles richtig gemacht und ich soll nun auf eine reaktion warten. und ich soll auzf jeden fall schadensersatzansprüche geltend machen. okay hier das schreiben von mir
mfg
jenzke
Ungerechtfertigte Sperrung unseres Anschlusses
Kundennummer: xxxxxxxxx
Buchungskonto: xxxxxxxxxx
xxxxxxxx, 26.08.03
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit heute morgen ist unser Telefonanschluß gesperrt. Ein Anruf bei ihrer Servicestelle (13:45 Uhr Telefonat mit Frau xxxxxxe xxx, BackOffice xxxxx Team 4) ergab, dass diese Sperrung aufgrund offener 0190-Verbindungsentgelte von unseren letzten beiden Rechnungen RechnNr. xxxxxxxx vom 08.07.03 und RechnNr. xxxxxxxx vom 05.08.03 getätigt wurde. Gegen erste Rechnung wurde bereits Einspruch von uns erhoben und zwar mit unseren Schreiben vom 16.07.03. Dieser Einspruch wurde von Ihnen mit ihren Schreiben vom 01.08.03 (haben wir am 05.08.03 erhalten) abgelehnt. Gegen die letzte Rechnung vom 05.08.03, in der auch die strittigen 0190-Verbindungen enthalten sind, wurde von uns noch kein Einspruch eingereicht, was aber noch diese Woche passieren wird, wozu wir gesetzlich 4 Wochen Zeit haben! Wir hatten ihnen die Einzugsermächtigung entzogen und beide o.g. Rechnungen selbst überwiesen, und zwar über die gesamte Höhe abzüglich der 0190-Verbindungen. Denn wir sind ganz klar gewillt, unsere verbrauchten Einheiten zu bezahlen. Die 0190-Verbindungen wurden bewusst nicht überwiesen, da diese immer noch Streitthema sind.
Am 14.08. ging bei uns eine Mahnung ein, in der sie sowohl die offenen Beträge der ersten Rechnung, als auch schon der zweiten Rechnung gemahnt haben. Dabei ist anzuführen, dass wir 14 Tage Zeit haben die zweite Rechnung vom 05.08. zu bezahlen. Somit haben sie den Betrag dieser zweiten Rechnung schon nach 9 Tagen nach Erhalt der Rechnung gemahnt, das ist eine Frechheit. Wir hätten also noch bis zum 19.08.03 Zeit gehabt diese Rechnung zu begleichen. Es ist eine riesige Sauerei diesen Betrag dann schon am 14.08. zu mahnen.
Ganz davon abgesehen wurde die zweite Rechnung auch wieder in voller Höhe abzüglich der 0190-Verbindungen, gegen die wir noch Einspruch erheben werden, von und rechtzeitig innerhalb der 14 tägigen Zahlungsfrist überwiesen. Die Mahngebühren wurden von uns bewusst nicht beglichen, da wir diese auch nicht bezahlen werden!
Zum aktuellen Zeitpunkt haben wir also alle Forderungen der Telekom beglichen, nur die 0190-Verbindungen und die dazu angefallenen Mahn –und Zusatzkosten, welche noch Streitfrage sind, wurden nicht bezahlt.
Nach einem Gespräch mit ihren Chef, so die Aussage von Frau xxxxxx xxxxxx, hat sich ergeben, dass die seit heute bestehende Anschlußsperre gerechtfertigt sei. Laut Auffassung von Frau xxxx ist der Sachverhalt, dass wir uns seit dem 05.08.03 nicht mehr gemeldet hätten gleichzusetzen damit, dass wir die Ablehnung unseres Einspruches vom 01.08. akzeptieren.
Dies ist natürlich nicht der Fall! Ein Nichtreagieren innerhalb von 20 Tagen ist keinesfalls mit einer Aufhebung unseres Einspruches verbunden! Sie sollten sich besser in der Rechtssprechung informieren, dann wüssten sie diesen Fakt. Unser Einspruch wurde zwar von Ihnen abgelehnt, jedoch haben wir in keinster Weise irgendwann Ihre Ablehnung akzeptiert!!!
Ich habe Frau xxxx mitgeteilt, dass wir seit dem 01.08. mehrmals bei der Telekom Kundenbetreuung angerufen haben und den jeweils aktuellen Stand mitgeteilt haben. Doch von diesen Gesprächen ist kurioserweise nichts protokolliert. Wirklich sehr merkwürdig!
Frau xxxx hat mir unterstellt, was wirklich eine Frechheit ist, dass wir uns bei der Telekom nicht gemeldet hätten, wenn unser Anschluß nicht gesperrt worden wäre. Dies ist nichts als eine sehr bösartige Unterstellung, wenn nicht sogar eine Verleumdung! Denn gestern am 25.08.03 haben wir bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt gemacht und die strittigen 0190-Verbindungen der letzten beiden Rechnungen mit angegeben, Tagebuchnummer xxxxxxx.
Dies habe ich heute Nacht in einem Gespräch mit der Kundenbetreuung telefonisch mitgeteilt, natürlich ist auch davon seitens der Telekom wieder kein Nachweis vorhanden. Die Anzeige erhalten sie mit diesem Schreiben im Anhang. Dies sind wohl genug Fakten, dass wir uns auch ohne Sperrung bei der Telekom gemeldet hätten und auch gemeldet haben. Die Sperrung ist daher absolut ungerechtfertigt und in keinster Weise berechtigt. Ich habe Frau xxxxx auch mitgeteilt, dass ich diese Nacht nach weiterer Suche den Dialer, welcher die 0190-Verbindungen aufgebaut hat, gefunden habe und gesichert habe. Dies habe ich der Polizei heute morgen mitgeteilt. Der besagte Dialer ist eine neue Art von Dialer, die sich komplett ohne Zustimmung oder ohne Herunterladen von Zugangssoftware einwählt und 0190er Verbindungen aufbaut. Nach Aufbau löscht sich der Dialer und hinterlässt nur eine einzige unscheinbare Zahl.tmp Datei. Diese habe ich gesichert und diese ist auch der eindeutige Nachweis über den Dialer. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI (Schreiben im Anhang) hat in einem Schreiben mitgeteilt, dass diese Art von Dialer gesetzeswidrig sind und man als Opfer gegen den entsprechenden Betrag auf der Telefonrechnung Einwand erheben soll, was ich getan habe. Weiter ist aus dem Artikel zu erfahren, dass selbst bewährte Schutzprogramme gegen diesen illegalen und gesetzeswidrigen Dialer keinen Schutz bieten. Einen entsprechenden neuen Einwand mit Beilage dieser Dokumente des BSI werde ich noch diese Woche an die Telekom schicken.
Dies alles habe ich Frau xxxx so mitgeteilt doch sie bestand nach wie vor auf ihre Meinung, welche ich nicht akzeptieren kann. Sinngemäß teilte sie mir mit, dass die Sperrung, welche Hauptproblem dieses Schreibenn ist, erst dann aufgehoben wird, wenn wir die offenen 0190-Verbindungen bezahlen. Da diese aber wie eben beschrieben gesetzeswidrig zustande gekommen sind und die Polizei in mehreren Fällen gegen den Betreiber ermittelt, werde ich den Betrag der 0190 Verbindungen definitiv nicht bezahlen.
Es ist also offensichtlich, dass die Sperrung nach §19 TKV völlig unberechtigt ist! Hinzu kommt, dass unser Anschluß geschäftlich von der Firma xxxxxx mitgenutzt wird. Durch die Sperrung hat die Firma einen erheblich Geschäftsausfall zu melden, welchen wir Ihnen in Rechnung stellen werden, sollten sie die Sperrung nicht sofort aufheben!
Daher fordere ich sie auf, die Sperrung unseres Telefonanschlusses innerhalb der nächsten 2 Stunden aufzuheben. Eventuelle Gebühren für die Sperrung/Entsperrung werden wir nicht zahlen! Sollten unser Anschluss innerhalb der nächsten 2 Stunden nicht entsperrt sein und in seinen ursprünglichen Zustand vorliegen, so werden wir von oben genannten Schadensersatzansprüchen geltend machen. Anzeige gegen die Telekom erstatten und einen Anwalt aufsuchen!
Ich bitte um telefonischen Bescheid über die Entsperrung unseres Anschlusses per Telefon xxxxxxxx!
Diesen Schreiben wurde Ihnen gefaxt an xxxxxxxxxund an 0800/3301021