Telekom unberechtigte Sperrung des Telefons und Kosten

Jenzke schrieb:
Sie berufen sich darauf, dass ich mich seit dem 05.08. nicht schriftlich mehr bei ihnen gemeldet habe und somit mit der ablehnung meines einwandes einverstanden war.

Das ist ein leichtes "Missverständnis" - Man könnte vom Sprachgebrauch der Telekomiker her vielleicht sagen, dass sie Einwände ablehnen, aber darauf sollten sie keineswegs irgendwelche Handlungen begründen. Wann eine Einrede begründet oder zulässig ist oder auch nicht, darf sicher niemand bei der Telekom entscheiden...
 
anrufen, den Vorgesetzten verlangen wegen ungerechtfertigter Sperre! Fax schicken!! Nix per Mail und nix per Telefon!

Wenn Du Dich mit der normalen Hotline abgibst, dann wird das nie was. Im Zweifelsfall bestreiten die Deine Aussagen.
 
Telekom...anrufen...

@Marie: Glaub mir, den Telekom-Mitarbeiter... egal ob Call-Center oder Vorgesetzte.... gehen Deine Anrufe "am Arsch" vorbei.

Ich hab es jetzt schon zwei mal durchgemacht.... je 9 Monate!!!

Nach jeder Rechnung angerufen, gemailt, und gefaxt.....

Nach einiger Zeit musste ich den Mitarbeiter der Telekom aufklären, was geht und was nicht.

Vorgesetzte leiten es dann weiter an andere..... haben plötzlich nichts mehr damit zu tun. Andere sind zuständig. Oder die sind nicht mehr auffindbar..anworten einfach nicht mehr... etc. etc...

Im Grund macht man sich nur die Nerven kaputt..

Das EINZIGE was hilft... Anbieter wechseln....
 
@Threaderöffner: Alles telefonische nochmals schriftlich bestätigen!!!!!

Die Telekom schaut nachher nur, was geschrieben wurde... alles was am Telefon stattgefunden hat.... ist wech....

Sperrung des Telefonanschlussen 10 Tage nach Mahnung: JA... kenne ich.

Steht in der Mahnung drin! Ob es rechtens ist????

Immer die Namen merken und mit ins die Bestätigungsschreiben rein!!!

BeschwerdeManagment der Telekom in Berlin anschreiben!!!

Immer direkt so hoch wie möglich beschweren.... "ganz unten" kannst Du alles vergessen...
 
Re: Telekom...anrufen...

Gast schrieb:
Das EINZIGE was hilft... Anbieter wechseln....

Na ja , so doll ist der Unterschied mittlerweile auch nicht mehr, wenn´s darum geht
den Neuvertrag zu unterschreiben, sind sie eifrig, ist der Kunde aber erst mal "im Sack",
unterscheiden sich die Hotlines und das Geschäftsgebaren nicht so grundsätzlich....

cp
 
Gast schrieb:
Die Telekom schaut nachher nur, was geschrieben wurde... alles was am Telefon stattgefunden hat.... ist wech.....

Ich habe Ende letzten Jahres drei zusätzliche Rufnummern für meinen ISDN-Anschluss haben wollen. Weil der kleinste Dienstweg der schnellste ist, habe ich die Hotline angerufen und das auch zugesagt bekommen. Erst im dritten Anlauf hat´s geklappt...
...und ab März blieben die Telefonrechnungen aus. Als ich wieder die Hotline anrief, erklärte man mir, dass ich jetzt Rechnung online habe. Wie das geht wusste keiner so genau. Ich hatte nicht mal ein Passwort um meine Online-Rechnung einzusehen und wie das wiederum gegangen ist, darauf gab´s dann nur noch die typischen Floskeln: "Müsste aber..." und "Kann nicht sein...", die ich mit "Das ist aber so." und "Da könnte ja jeder kommen" konterte. Die Hotline-Dame meinte, ich könnte das ganze wieder schriftlich rückgängig machen. Da bin ich dann geplatzt: "Ihr habt hier schriftlich nix vorwärts gemacht, was soll ich also rückgängig machen?" - Drei Monate lang hat sich das Telefonat um die Rechnung wiederholt...

Nur so am Rande zum Kundenservice bei der Telekom. Ich würde ja sagen, die lesen einem die Wünsche von den Augen ab...
 
Gast schrieb:
Jungs, was haltet ihr davon, wenn ihr der Telekom mal eine Sicherheit anbietet (§ 19 TKV)?
Warum? Die Forderung ist doch mit einer Einrede behaftet und die sollte man sich auch nicht von der Telekom ausreden lassen. Verzug besteht damit momentan keiner...

Sperren dürfen frühestens zwei Wochen nach schriftlicher Androhung und unter Hinweis auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, durchgeführt werden.
Hat die Mahnung eigentlich eine entsprechende Belehrung enthalten?
 
haudraufundschluss schrieb:
Gast schrieb:
Jungs, was haltet ihr davon, wenn ihr der Telekom mal eine Sicherheit anbietet (§ 19 TKV)?
Warum? Die Forderung ist doch mit einer Einrede behaftet und die sollte man sich auch nicht von der Telekom ausreden lassen. Verzug besteht damit momentan keiner...
Die Einrede wird durch eine Sicherheitsleistung nicht hinfällig. Die würde ich mir auch nicht ausreden lassen.

Fakt ist aber, dass die meisten vermeintlichen Gläubiger etwas ruhiger werden, wenn sie eine Sicherheit haben. Die Unruhe mit der Sperrung entsteht doch nur, weil die fürchten, nicht an ihr vermeintliches Geld zu kommen.
 
Anonymous schrieb:
Die Unruhe mit der Sperrung entsteht doch nur, weil die fürchten, nicht an ihr vermeintliches Geld zu kommen.
Ich glaube eher, dass die Androhung der Sperrung ein Mittel sein soll, die Zahlung anzuschieben.
In manchen Fällen ist das zwar hart an der Grenze zur Nötigung (weil schlicht rechtswidrig), wird aber gerne genutzt.
Das ist so, wenn eine Forderung bestritten wird, und das Inkassounternehmen droht mit Schufa, Eintreibung über Gerichtsvollzieher, zusätzlichen Kosten etc. obwohl das Verfahren noch weit vor dieser Stufe ist.
 
hi nochmal.

also ich habe nun folgendes gemacht. habe erstmal ein fax an die telekom geschickt in der ich die ganze sache erkläre und die entsperrung fordere. und morgen schicke ich nochmal einen neuen einspruch gegen die rechnung, in dem ich auch das schreiben vom BSI und alles andere erwähne. das fax von heute habe ich mal hier für euch gepostet.
nachdem ich das fax verschickt habe war ich auch beim rechtsanwalt und der sagt klip und klar, dass der vorwand der telekom, dass ich mich nicht gemeldet habe und somit die ablehnung akzeptiert habe, schlichtweg falsch ist und nicht stimmt!
ganz davon abgesehen haben sie mich natürlich in der mahnung vor einer telefonsperrung gewarnt..das war am 15.08. jedoch hätten sie wenn überhaupt frühestens 14 tage nach dieser mahnung sperren dürfen (nach TKV §19) und das wäre der 29.08. die haben also schon vorher gesperrt und das wird mächtig ärger geben. der rechtsanwalt hat gesagt ich habe erstmal alles richtig gemacht und ich soll nun auf eine reaktion warten. und ich soll auzf jeden fall schadensersatzansprüche geltend machen. okay hier das schreiben von mir

mfg
jenzke


Ungerechtfertigte Sperrung unseres Anschlusses

Kundennummer: xxxxxxxxx
Buchungskonto: xxxxxxxxxx

xxxxxxxx, 26.08.03

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit heute morgen ist unser Telefonanschluß gesperrt. Ein Anruf bei ihrer Servicestelle (13:45 Uhr Telefonat mit Frau xxxxxxe xxx, BackOffice xxxxx Team 4) ergab, dass diese Sperrung aufgrund offener 0190-Verbindungsentgelte von unseren letzten beiden Rechnungen RechnNr. xxxxxxxx vom 08.07.03 und RechnNr. xxxxxxxx vom 05.08.03 getätigt wurde. Gegen erste Rechnung wurde bereits Einspruch von uns erhoben und zwar mit unseren Schreiben vom 16.07.03. Dieser Einspruch wurde von Ihnen mit ihren Schreiben vom 01.08.03 (haben wir am 05.08.03 erhalten) abgelehnt. Gegen die letzte Rechnung vom 05.08.03, in der auch die strittigen 0190-Verbindungen enthalten sind, wurde von uns noch kein Einspruch eingereicht, was aber noch diese Woche passieren wird, wozu wir gesetzlich 4 Wochen Zeit haben! Wir hatten ihnen die Einzugsermächtigung entzogen und beide o.g. Rechnungen selbst überwiesen, und zwar über die gesamte Höhe abzüglich der 0190-Verbindungen. Denn wir sind ganz klar gewillt, unsere verbrauchten Einheiten zu bezahlen. Die 0190-Verbindungen wurden bewusst nicht überwiesen, da diese immer noch Streitthema sind.
Am 14.08. ging bei uns eine Mahnung ein, in der sie sowohl die offenen Beträge der ersten Rechnung, als auch schon der zweiten Rechnung gemahnt haben. Dabei ist anzuführen, dass wir 14 Tage Zeit haben die zweite Rechnung vom 05.08. zu bezahlen. Somit haben sie den Betrag dieser zweiten Rechnung schon nach 9 Tagen nach Erhalt der Rechnung gemahnt, das ist eine Frechheit. Wir hätten also noch bis zum 19.08.03 Zeit gehabt diese Rechnung zu begleichen. Es ist eine riesige Sauerei diesen Betrag dann schon am 14.08. zu mahnen.
Ganz davon abgesehen wurde die zweite Rechnung auch wieder in voller Höhe abzüglich der 0190-Verbindungen, gegen die wir noch Einspruch erheben werden, von und rechtzeitig innerhalb der 14 tägigen Zahlungsfrist überwiesen. Die Mahngebühren wurden von uns bewusst nicht beglichen, da wir diese auch nicht bezahlen werden!
Zum aktuellen Zeitpunkt haben wir also alle Forderungen der Telekom beglichen, nur die 0190-Verbindungen und die dazu angefallenen Mahn –und Zusatzkosten, welche noch Streitfrage sind, wurden nicht bezahlt.

Nach einem Gespräch mit ihren Chef, so die Aussage von Frau xxxxxx xxxxxx, hat sich ergeben, dass die seit heute bestehende Anschlußsperre gerechtfertigt sei. Laut Auffassung von Frau xxxx ist der Sachverhalt, dass wir uns seit dem 05.08.03 nicht mehr gemeldet hätten gleichzusetzen damit, dass wir die Ablehnung unseres Einspruches vom 01.08. akzeptieren.
Dies ist natürlich nicht der Fall! Ein Nichtreagieren innerhalb von 20 Tagen ist keinesfalls mit einer Aufhebung unseres Einspruches verbunden! Sie sollten sich besser in der Rechtssprechung informieren, dann wüssten sie diesen Fakt. Unser Einspruch wurde zwar von Ihnen abgelehnt, jedoch haben wir in keinster Weise irgendwann Ihre Ablehnung akzeptiert!!!
Ich habe Frau xxxx mitgeteilt, dass wir seit dem 01.08. mehrmals bei der Telekom Kundenbetreuung angerufen haben und den jeweils aktuellen Stand mitgeteilt haben. Doch von diesen Gesprächen ist kurioserweise nichts protokolliert. Wirklich sehr merkwürdig!
Frau xxxx hat mir unterstellt, was wirklich eine Frechheit ist, dass wir uns bei der Telekom nicht gemeldet hätten, wenn unser Anschluß nicht gesperrt worden wäre. Dies ist nichts als eine sehr bösartige Unterstellung, wenn nicht sogar eine Verleumdung! Denn gestern am 25.08.03 haben wir bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt gemacht und die strittigen 0190-Verbindungen der letzten beiden Rechnungen mit angegeben, Tagebuchnummer xxxxxxx.
Dies habe ich heute Nacht in einem Gespräch mit der Kundenbetreuung telefonisch mitgeteilt, natürlich ist auch davon seitens der Telekom wieder kein Nachweis vorhanden. Die Anzeige erhalten sie mit diesem Schreiben im Anhang. Dies sind wohl genug Fakten, dass wir uns auch ohne Sperrung bei der Telekom gemeldet hätten und auch gemeldet haben. Die Sperrung ist daher absolut ungerechtfertigt und in keinster Weise berechtigt. Ich habe Frau xxxxx auch mitgeteilt, dass ich diese Nacht nach weiterer Suche den Dialer, welcher die 0190-Verbindungen aufgebaut hat, gefunden habe und gesichert habe. Dies habe ich der Polizei heute morgen mitgeteilt. Der besagte Dialer ist eine neue Art von Dialer, die sich komplett ohne Zustimmung oder ohne Herunterladen von Zugangssoftware einwählt und 0190er Verbindungen aufbaut. Nach Aufbau löscht sich der Dialer und hinterlässt nur eine einzige unscheinbare Zahl.tmp Datei. Diese habe ich gesichert und diese ist auch der eindeutige Nachweis über den Dialer. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI (Schreiben im Anhang) hat in einem Schreiben mitgeteilt, dass diese Art von Dialer gesetzeswidrig sind und man als Opfer gegen den entsprechenden Betrag auf der Telefonrechnung Einwand erheben soll, was ich getan habe. Weiter ist aus dem Artikel zu erfahren, dass selbst bewährte Schutzprogramme gegen diesen illegalen und gesetzeswidrigen Dialer keinen Schutz bieten. Einen entsprechenden neuen Einwand mit Beilage dieser Dokumente des BSI werde ich noch diese Woche an die Telekom schicken.
Dies alles habe ich Frau xxxx so mitgeteilt doch sie bestand nach wie vor auf ihre Meinung, welche ich nicht akzeptieren kann. Sinngemäß teilte sie mir mit, dass die Sperrung, welche Hauptproblem dieses Schreibenn ist, erst dann aufgehoben wird, wenn wir die offenen 0190-Verbindungen bezahlen. Da diese aber wie eben beschrieben gesetzeswidrig zustande gekommen sind und die Polizei in mehreren Fällen gegen den Betreiber ermittelt, werde ich den Betrag der 0190 Verbindungen definitiv nicht bezahlen.
Es ist also offensichtlich, dass die Sperrung nach §19 TKV völlig unberechtigt ist! Hinzu kommt, dass unser Anschluß geschäftlich von der Firma xxxxxx mitgenutzt wird. Durch die Sperrung hat die Firma einen erheblich Geschäftsausfall zu melden, welchen wir Ihnen in Rechnung stellen werden, sollten sie die Sperrung nicht sofort aufheben!

Daher fordere ich sie auf, die Sperrung unseres Telefonanschlusses innerhalb der nächsten 2 Stunden aufzuheben. Eventuelle Gebühren für die Sperrung/Entsperrung werden wir nicht zahlen! Sollten unser Anschluss innerhalb der nächsten 2 Stunden nicht entsperrt sein und in seinen ursprünglichen Zustand vorliegen, so werden wir von oben genannten Schadensersatzansprüchen geltend machen. Anzeige gegen die Telekom erstatten und einen Anwalt aufsuchen!

Ich bitte um telefonischen Bescheid über die Entsperrung unseres Anschlusses per Telefon xxxxxxxx!

Diesen Schreiben wurde Ihnen gefaxt an xxxxxxxxxund an 0800/3301021
 
habe eben schon wieder veressen meinen nick anzugeben..das posting war natürlich von mir, jenzke. ich werd mich auch bald hier im forum reggen dann kann das ja nichtmehr passieren

mfg
jenzke
 
Heiko schrieb:
Anonymous schrieb:
Die Unruhe mit der Sperrung entsteht doch nur, weil die fürchten, nicht an ihr vermeintliches Geld zu kommen.
Ich glaube eher, dass die Androhung der Sperrung ein Mittel sein soll, die Zahlung anzuschieben.
In manchen Fällen ist das zwar hart an der Grenze zur Nötigung (weil schlicht rechtswidrig), wird aber gerne genutzt.
Das ist so, wenn eine Forderung bestritten wird, und das Inkassounternehmen droht mit Schufa, Eintreibung über Gerichtsvollzieher, zusätzlichen Kosten etc. obwohl das Verfahren noch weit vor dieser Stufe ist.

Moment!

§ 19 TKV schreibt eine schriftliche Androhung der Sperre vor. Die DTAG darf im Regelfall nicht auf die angeblich so verwerfliche Drohung verzichten. Das Gesetz ordnet die Androhung an.

Eine Sperre nach § 19 I Nr. 1 TKV unterbleibt nur dann, wenn

a) begründete Einwendungen erhoben wurden (da gehe ich von aus)

UND

b) Durchschnittsbetrag nach § 17 bezahlt oder eine Stundungsvereinbarung getroffen wurde.

Allerdings hätte die DTAG die 14 Tage abwarten müssen und die Sperre auf die Mehrwertdienste beschränken müssen. Das Verhalten der Telekom ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkv_1998/__19.html

Damit er die Sperre los wird, muss er die Telekomanteile der sechs davorliegenden Rechnungen addieren und den Durchschnitt berechnen. Diesen Betrag muß er mindestens bezahlt haben, um die Sperre vor Gericht erfolgreich bekämpfen zu können.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkv_1998/__17.html

Schadenersatzanspruch dürfte bestehen.

Trotzdem würde ich der DTAG - um die Nerven der Sachbearbeiter zu beruhigen - Sicherheit leisten. Das dürfte die Entsperrung erheblich beschleunigen und schließlich bekommt der Geschädigte das Geld - wenn er am Ende gewinnt - mit Zins und Zinseszins wieder zurück.

Ich wünsche ihm jedenfalls viel Erfolg!
 
Gast schrieb:
Moment!

§ 19 TKV schreibt eine schriftliche Androhung der Sperre vor. Die DTAG darf im Regelfall nicht auf die angeblich so verwerfliche Drohung verzichten. Das Gesetz ordnet die Androhung an.

Eine Sperre nach § 19 I Nr. 1 TKV unterbleibt nur dann, wenn

a) begründete Einwendungen erhoben wurden (da gehe ich von aus)

UND

b) Durchschnittsbetrag nach § 17 bezahlt oder eine Stundungsvereinbarung getroffen wurde.

Allerdings hätte die DTAG die 14 Tage abwarten müssen und die Sperre auf die Mehrwertdienste beschränken müssen. Das Verhalten der Telekom ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkv_1998/__19.html

Damit er die Sperre los wird, muss er die Telekomanteile der sechs davorliegenden Rechnungen addieren und den Durchschnitt berechnen. Diesen Betrag muß er mindestens bezahlt haben, um die Sperre vor Gericht erfolgreich bekämpfen zu können.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkv_1998/__17.html

Schadenersatzanspruch dürfte bestehen.

Trotzdem würde ich der DTAG - um die Nerven der Sachbearbeiter zu beruhigen - Sicherheit leisten. Das dürfte die Entsperrung erheblich beschleunigen und schließlich bekommt der Geschädigte das Geld - wenn er am Ende gewinnt - mit Zins und Zinseszins wieder zurück.

Ich wünsche ihm jedenfalls viel Erfolg!

Die Einrede hat sich ja nicht gegen die komplette Telefonrechnung sondern nur gegen eine bestimmt Position gerichtet. Da schaut es dann wieder anders aus...

Außerdem würde mich immer noch interessieren, ob die Mahnung mit der Ankündigung der Sperre auch die notwendige Rechtsbelehrung enthalten hat. Wenn man es schon mit den Fristen nicht so genau hält, könnte die auch fehlen...
 
haudraufundschluss schrieb:
Die Einrede hat sich ja nicht gegen die komplette Telefonrechnung sondern nur gegen eine bestimmt Position gerichtet. Da schaut es dann wieder anders aus...

§ 19 I Ziff. 1 TKV wendet sich an den Zugangsnetzbetreiber (idR DTAG) und normiert deren Zurückbehaltungsrecht. Danach ist die Zulässigkeit der Sperre davon abhängig, dass der Kunde

a) in Verzug ist

UND

b) der Rückstand mindestens 75 EUR beträgt

Dabei ist es völlig unerheblich, aus wievielen DTAG-Posten sich die 75 EUR ergeben. Es können sogar Posten aus verschiedenen Rechnungszeiträumen sein.

Wenn der Kunde Einwendungen erhoben hat, dann greift § 17, 19 IV TKV.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkv_1998/__19.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkv_1998/__17.html

haudraufundschluss schrieb:
Außerdem würde mich immer noch interessieren, ob die Mahnung mit der Ankündigung der Sperre auch die notwendige Rechtsbelehrung enthalten hat. Wenn man es schon mit den Fristen nicht so genau hält, könnte die auch fehlen...

Ich bekenne mich zu meiner letzten DTAG-Mahnung:

Bitte beachten Sie, dass wir bei weiterem Zahlungsverzug weitere vertragliche Leistungen ohne nochmalige Ankündigung verweigern und ausserdem fristlos kündigen können. Soweit sich der Zahlungsverzug auf einen Telefon- oder Datenanschluss bezieht und eine entsprechende Sicherheitsleistung nicht vorliegt, sind wir, gemäß § 19 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) zu einer kostenpflichtigen Sperre berechtigt. Sie bleiben in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu begleichen. Gegen diese Sperre können Sie Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten suchen.

Wie du siehst, hat die DTAG ein perfektes Standardschreiben.
 
nabend.

genau das, was mein vorredner eben zitiert hat, wollte ich auch eben abtippen. in der mahnung ist also schon erwähnt, dass sie den anschluß sperren können.
nur sprechen in meinem fall 2 dinge dagegen.
einerseits hat die telekom mein nichtreagieren als akzeptieren der ablehnung aufgefasst, was laut rechtsanwalt unzulässig ist.
und zweitens hat die telekom nicht die 14 tage nach der mahnung abgewartet, bevor mein anschluß gesperrt wurde. sie habe ihn schon nach 11 tagen gesperrt, was somit laut $19 TKV auch nicht zulässig ist.
ich werde denen, wenn sie die sperre nich aufheben, wirklich alles in rechnung stellen, und auf schadensersatzansprüche für die der firma entgangenen geschäfte sind garantiert..und das wir einiges mehr als der streitwert! ich werde mich darauf berufen, dass der anschluß 3 tage zu früh gesperrt wurde. in den 3 tagen hätte ich mich längst nochmal mit der telekom schriftlich in verbindung gesetzt, da ich den dialer gefunden habe und bei der polizei strafanzeige erstellt habe.
meine rechtsanwältin hat mir auf jeden fall bestätigt, dass ich auf der richtigen seite bin und im recht bin, die sperrung also a) zu früh und b) nicht eindeutig berechtigt geschalten wurde.
die telekom will und kleinen bürgern doch mit der sperre nur drohen, damit wir schnell die offenen gebühren zahlen, damit wieder alles in butter ist. doch da sind die bei mir falsch. genauso, wie die mir druck machen, so werde ich denen mit den schadensersatzforderungen mal etwas druck machen. die haben sich da echt den falschen ausgesucht!

mfg
jenzke
 
Anonymous schrieb:
Heiko schrieb:
Anonymous schrieb:
Die Unruhe mit der Sperrung entsteht doch nur, weil die fürchten, nicht an ihr vermeintliches Geld zu kommen.
Ich glaube eher, dass die Androhung der Sperrung ein Mittel sein soll, die Zahlung anzuschieben.
In manchen Fällen ist das zwar hart an der Grenze zur Nötigung (weil schlicht rechtswidrig), wird aber gerne genutzt.
Das ist so, wenn eine Forderung bestritten wird, und das Inkassounternehmen droht mit Schufa, Eintreibung über Gerichtsvollzieher, zusätzlichen Kosten etc. obwohl das Verfahren noch weit vor dieser Stufe ist.

§ 19 TKV schreibt eine schriftliche Androhung der Sperre vor. Die DTAG darf im Regelfall nicht auf die angeblich so verwerfliche Drohung verzichten. Das Gesetz ordnet die Androhung an.

Eine Sperre nach § 19 I Nr. 1 TKV unterbleibt nur dann, wenn

a) begründete Einwendungen erhoben wurden (da gehe ich von aus)

UND

b) Durchschnittsbetrag nach § 17 bezahlt oder eine Stundungsvereinbarung getroffen wurde.
Die Frage ist die:
wenn ich als Kunde Einwände gegen einen bestimmten Rechnungsposten habe und den Rest bezahle und anschließend meine Einwendung geltend mache, dann sollte das damit erledigt sein.
Ich spreche ja nicht vom konkreten Fall, eher vom gemeinen Durchschnitt. Da ist es eben oft so (auch bei der DTAG, aber nicht ausschließlich), dass mit irgendwelchen halbseidenen Folgen gedroht wird, die aber nicht gezwungenermaßen eintreten (Beispiel: "wenn Sie jetzt nicht zahlen, kommen exorbitante Kosten auf Sie zu"). Die Kostenfrage stellt sich erst, wenn das Gericht zu einer Entscheidung gekommen ist, und nicht schon im außergerichtlichen Mahnverfahren.
Genauso strittig ist, ob man bestrittene Forderungen überhaupt an ein Inkassobüro übertragen darf.
 
Gast schrieb:
Eine Sperre nach § 19 I Nr. 1 TKV unterbleibt nur dann, wenn

a) begründete Einwendungen erhoben wurden (da gehe ich von aus)

UND

b) Durchschnittsbetrag nach § 17 bezahlt oder eine Stundungsvereinbarung getroffen wurde.

Darum geht´s mir. Im konkreten Fall geht es um eine Mehrwertposition und nicht um den kompletten Rechnungsbetrag der Telekom. Nur diese ist mit einer Einrede behaftet und entsprechend würde geschaut, ob bereits in den vorherigen Rechnungen Mehrwertdienstleistungen berechnet und erbracht wurden und daraus das Mittel berechnet...
 
so, ich habe der telekom jetzt nochmal einen saftigen brief geschrieben, der morgen direkt an die dtag geht. ich werde euch im laufenden halten. die sperrung des telefons ist natürlich immer noch nicth aufgehoben...

mfg
jenzke
 
haudraufundschluss schrieb:
Darum geht´s mir. Im konkreten Fall geht es um eine Mehrwertposition und nicht um den kompletten Rechnungsbetrag der Telekom. Nur diese ist mit einer Einrede behaftet und entsprechend würde geschaut, ob bereits in den vorherigen Rechnungen Mehrwertdienstleistungen berechnet und erbracht wurden und daraus das Mittel berechnet...

§ 17 TKV sieht vor:

§ 17 TKV schrieb:
...durchschnittliche Entgeltforderung des jeweiligen Anbieters aus den unbeanstandet gebliebenen sechs zurückliegenden Abrechnungszeiträumen zugrunde gelegt...

Wird da nicht ehr auf das gesamte Forderungsvolumen eines Anbieters abgestellt? Oder hab ich da was falsch verstanden?
 
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