Telekom unberechtigte Sperrung des Telefons und Kosten

A

Anonymous

Hallo.

Ich hatte Mitte Juli einen Einspruch gegen eine Rechnung der Telekom gemacht, auf der 0190 Gebühren in Höhe von 250 € verbucht wurden. Vor weniger als 4 Wochen hatte ich einen Formbrief bekommen, in dem stand, das Überprüfungen ergeben haben, dass alles korrekt aufgeführt ist. Auf diesen Brief hatte ich noch nicht geantwortet. Dann kam vor einigen Tagen eine Mahnung ins Haus geflattert, dass ich den offenen Restbetrag (die 0190 Gebühren) zahlen sollte und zwar schnellstens...
Seit heute morgen geht mein Telefon nicht mehr. Mittlerweile habe ich den Dialer gefunden (zahl.tmp 16,384 bytes) und bei der Polizei Anzeige geben unbekannt erstattet. Habe auch bei der Telekom angerufen, dass sie die Sperrung zurücknehmen sollen, da sie unberechtigt wäre.Die meinten da ich nicht auf die erste post geantwortet habe, sei es berechtigt, sie versucht aber, sich um die sache zu kümmern und die sperre zurückzunehmen.
Nun meine Frage. Darf die Telekom ünerhaupt nach weniger als 4 Wochen die Leitung sperren( ich hatte wie gesagt den einwand hingeschickt und auch die unstrittigen gebühren in voller höhe überwiesen). Und Fallen nun für mich Kosten für die Sperrung und hoffentliche Entsperrung an?

Mfg
Jenzke
 
Hallo Jenzke,

könntest Du zum besseren Verständnis bitte genauer ausführen, wie genau Du der Telekom gegenüber Deine Einwendung begründet hat und was genau in dem Antwortschreiben stand?
 
hallo.

also ich hatte mit dem musterschreiben von www.dialerschutz.de den einwand gegen die telefonrechnung eingelegt, das war am 16.07.
am 05.08. bekam ich das antwortschreiben, in dem stand, das nach intensiver überprüfung unseres anschlusses kein abrechnungsfehler vorliegt. am 15.08. bekamen wir eine mahnung, in der die telekom die zahlung fordert und mit sperrung des telefonanschlusses droht.
ich muss dazu sagen, dass ich alle gebühren der telefonrechnung abzüglich der strittigen 0190-verbinbdungen rechtzeitig bezahlt habe.nun hatte ich aus verzweiflung gestern bei der polizei erstmal eine anzeige gegen unbekannt gemacht. denn ich konnte damals keinen dialer auf meinem rechner finden. habe mich dann gestern abend bis in die nacht hinein nochmal an meinen rechner gesetzt und mich im internet belesen auf dialerschutzseiten. dann bin ich auf die neuartigen selbstzerstörenden dialer gestoßen, vor denen auch das BSI warnt. und genau die genannten zahl.tmp dateien habe ich im temp ordner gefunden. es handelt sich zweifelsfrei um den dialer! habe dann in der nacht bei der telekom angerufen und denen miotgeteilt dass ich bei der polizei strafanzeige gegen unbekannt gemacht habe und heute morgen nochmal hingehen werde, und die anzeig ereitern, da ich ja nun die beweise gesichert habe und was gegen den dialeranbieter in der hand habe. und zu meinem verblüffen war heute morgen das telefon gesperrt. habe dann per handy der plozei mitgeteilt, dass ich den dialer gefunden habe und dass von ihm auch schon vom BSI gewarnt wurde. Habe dann die telekom angerufen und gefragt wieso mein telefon gesperrt sei. die meinten wie oben beschrieben dass es wegen der offenen beträge gesperrt wurde. ich meinte, dass es nach TKV §19 abs 4 nicht getsattet sei, bei einspruch gegen eine rechnung das telefon zu sperren. dann meinte die freundliche telekom dame dass wir aber am 05.08. antwort auf unserebn einspruch bekommen hatten und somit der einspruch, da wir uns seit dem nicht mehr schriftlich (wohl aber telefonisch mehrmals!!!) bei der telekom gemeldet hatten, aufgehoben war und die sperrung somit nicht unberechtigt sei.
Die telekom hat also gerade mal 20 tage nach der ersten antwort bzw 10 tage nach der mahnung unserenb anschlus gesperrt, ist das rechtens??
ich habe der frau die sache erklärt und nochmals geschildert, dass ich den dialer gestern noch sichern konnte und heute meine anzeige bei der polizei verfollständigen könne. habe ihr auch erkläört, dass es nachweislich ein dialer ist, der mit rechtlich nicht erlaubten mitteln sich einwählt (es handelt sich um den den selbstzerstörenden dialer der nur zahl.tmp ünrig lässt) und habe ihr auch erklärt, dass das bsi vor dem dialer warnt. sie meinte dann, dass sie sich um den fall kümmert und versucht die sperrung rückgängig zu machen.
so und nun nochmal meine frage...

durfte die telekom überhaupt schon sperren nach so kurzer zeit?
muss ich für die sperrung was zahlen?
wie lange kann es dauern bis endlich wieder entsperrt ist und kosten diese entsperren auch wieder was?
und was kann man nun noch machen?

ich werd eheute einen erneuten einspruch gegen die rechnugn einlegen und das schreiben vom BSI beilegen.
habe hier schon gelesen, dass einige glück hatten und die telekom dies akzeptiert hat und von einer zahlung der 0190 gebühren absieht.
was denkst ihr?
muss ich die 250 euro zahlen? und die mahngebühren und was noch dazu kommt?
was mache ich nun ma besten.

und danke für die hilfe hier ist echt spitze.

mfg
jenzke
 
aso eins noch.
in dem einspruch damals hatte ich verlangt, dass die telekom die komplette nummer der strittigen verbindungen herausrückt, damit ich gegen die betreiber vorgehen kann. aber die tun sie nicht wegen datenschutzgründen. ich habe von jeher einen einzelnachweis mit 3 xxxen am ende. habe vorhin, wo ich die entsperrung verlangt habe auch gleich 0190 nummern sperren lassen und in zukunft den kompletten nummernnachweis gefordert.
mfg
jenzke
 
Was willst du mehr, mit dem Antwortschreiben, das alles in Ordnung ist, kannst du doch belegen, das du auf das erste Schreiben reagiert hast und Einwände erhoben hattest. Ruf noch mal an und wenn die dann wieder kommen, du hättest ja nicht reagiert, frage dann, warum sie dir schreiben zusenden, wenn du ja gar nicht reagiert hast, in dem sie auf anfragen von dir eingehen ;)
 
hallo nchmal.

also ich hatte nur einmal einen einwand an die gemacht.


mein einwand gegen die rechnung: 16.07.
schreiben von telekom, einwand abgelehnt: 05.08.
mahnung von telekom: 15.08.

mehr schriftlicher kontakt hat bisher nicht stattgefunden.
ich habe da nur zwischendurch immer angerufen und wie gesagt gestern das mit der polizei und heute die sperrung.
ich werde erst heute wieder schriftlich mit der telekom in kontakt treten (erneuter einwand) und das bsi schreiben dazulegen und denen sagen, dass ich bei der polizei ne anzeige gemacht habe.

mfg
jenzke
 
mir gehts eigentlich nur darum...
ich hatte am 05.08 die ablehnung meines einspruches, dann am 15.08. die mahnung und nun heute die sperrung. ich bin in telefonischen kontakt mit denen getreten...dürfen die so schnell meinen anschluß sperren?? ich muss geschätlich bedingt ne menge anrufe machen und das jetzt alles übers handy das kostet ne menge geld, und wenn die meinen anschluß zu unrecht gesperrt haben (immerhin bin ich nicht in zahlungsverzug, denn ich habe die telekom rechnung bezahlt..nur eben nicht die 0190 gebühren), dann werde ich denen damit drohen, dass schadensersatzansprüche geltend machen werde...

habe da eben nochmal angerufen und gefragt wann die sperre weggenommen wird..aber das kann gerade keiner beantwortet weil mittag ist, echt spitze!

also: dürfen die nach 20 tagen ablehung des einsporuches und nach 10 tagen mahnung meinen anschlkuß sperren? und wenn nein, kann ich von denen die handykosten, die so für mich jetzt enstehen, fordern? und wie lange kann das noch dauern bis die sperrung aufgehoben wird. ich bin echt am vertzweifeln...zumal nun mehr oder wenbiger alles geklärt ist, nachdem ich den dialer sichergestellt habe, machen die so einen humbug. und ich bin mal gespannt was dei sich den service der sperrung und entsperrung kosten lassen.

mfg
jenzke
 
Jenzke schrieb:
dann meinte die freundliche telekom dame dass wir aber am 05.08. antwort auf unserebn einspruch bekommen hatten und somit der einspruch, da wir uns seit dem nicht mehr schriftlich (wohl aber telefonisch mehrmals!!!) bei der telekom gemeldet hatten, aufgehoben war und die sperrung somit nicht unberechtigt sei.

Wenn ich Deine Beschreibung des Sachverhalts richtig verstehe, ist diese Antwort absoluter Unsinn. Die Telekom kann keine Einreden "aufheben" oder für unzulässig erklären. Es liegt in der Natur der Sache bei strittigen Forderungen, dass man nicht einer Meinung ist. Die Telekom darf Dein Schweigen nicht als "Aufheben" oder Rücknahme der Einrede werten, aber ganz sicher darf sie das Nichtbezahlen der fraglichen Position als konkludentes Handeln zur Einrede verstehen. Von daher sollte man da vielleicht ein wenig unhöflich mit der Tür ins Haus fallen, weil Du ja nichts dafür kannst. Weder das Sperren, noch das Entsperren darf Dir in Rechnung gestellt werden - Ganz im Gegenteil ist Dir Schaden entstanden, weil Du ja momentan auf Dein Handy angewiesen bist. Und Du kannst sogar belegen, dass die Telekom die Einrede erhalten hat, wie bentigger auch meinte.

Was die fragliche Nummer betrifft, so hat die Telekom die Verbindungsdaten im einzelnen auf Verlangen aufzuschlüsseln. Das hat nichts mit einem gekürzten oder ungekürzten Einzelverbindungsnachweis zu tun. Kann sie das nicht, kann sie keine Forderung begründen.
 
@haudraufundschluss

ich habe bei der telekom wie schon beschrieben einen einzelverbindungnachweis mit 3xxxen am ende. auf meine forderung, mir die ganze nummer des anbieters zu nennen war genau das hier die antwort der telekom in der ablehnung meines einwandes:

"...da von ihnen keine einwilligung für die speicherung der vollständigen rufnummern vorliegt, ist es der DTAG, aus datenschutzgründen verboten, die vollständigen rufnummern zu speichern. es ist uns leider nicht möglich, ihnen die anschriften des betreibers und die vollständige rufnummern mitzuteilen..."

alles sehr komisch oder??

mfg
jenzke
 
Tikomm und der Dialer

@jenzke,

wenn Du das Telefon geschäftlich brauchst,wäre wohl sinnvoll, wenn Du anwaltschafliche Hilfe in Anspruch nehmen würdest. Bin kein Jurist, aber so weit ich weiß, kann das Telefon ggf. per einstweiliger Verfügung wieder frei geschaltet werden.

Sonst kann ich Dir für die Zukunft nur vorschlagen:

Keine telefonischen Diskussionen mit den Callgirls vom Callcenter. Deren Sachkompetenz ist sehr unterschiedlich, Du sprichst immer mit einer anderen und zum Schluss weiß niemand von nichts. ;)

Am besten immer schriftlich "Einschreiben" evtl. per Rückschein oder ´mit protokollierendem Fax.

Wenn Einsprüche gegen die Rechnung erfolgen, muss Tikomm die ganze Nummer nachweisen können, andere Einlassungen sind unwahr!

Gruß
Raimund
 
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkv_1998/__16.html

Ist mir auch nicht ganz klar, was das soll Andere haben weniger Probleme. Der gekürzte Einzelverbindungsnachweis entbindet die Telekom nicht von den Verpflichtungen in § 16 Nr. 1 TKV. Und die beschriebenen Ausnahmen unter Nr. 2 treffen nicht auf Dich zu, noch auf den gekürzten Einzelverbindungsnachweis zu. Von daher muss (und kann auch ganz sicher) die Telekom die Verbindungsdaten vollständig aufschlüsseln.
 
Jenzke schrieb:
ich habe bei der telekom wie schon beschrieben einen einzelverbindungnachweis mit 3xxxen am ende. auf meine forderung, mir die ganze nummer des anbieters zu nennen war genau das hier die antwort der telekom in der ablehnung meines einwandes:

"...da von ihnen keine einwilligung für die speicherung der vollständigen rufnummern vorliegt, ist es der DTAG, aus datenschutzgründen verboten, die vollständigen rufnummern zu speichern. es ist uns leider nicht möglich, ihnen die anschriften des betreibers und die vollständige rufnummern mitzuteilen..."

alles sehr komisch oder??

mfg
jenzke
Nicht komisch - traurig! Du hast Dich von der DTAG datenrechtlich schützen lassen, indem Du keinen EVN beauftragt hast. Jetzt ist es in der Tat für die DTAG nicht mehr möglich die angewählte Nummer zu ermitteln. Die Abrechnung erfolgt in Volumen - die Daten der A-Teilnhemer bleiben dabei verborgen. Die vollständige Nummer steht nur für (ich bin mir aber nicht sicher) 72 Stunden zur Verfügung. In dieser Zeit erfolgt die Volumenabrechnung zwischen den Carriern, d. h. in Vorauskasse.
Erst bei Einwendungen der Endkunden, wird die Einwahl erneut aufgerufen. Doch dabei kommt der Datenschutz auf den Plan - die Daten des A-Teilnehmers werden dem Reseller für dessen Abrechnung mitgeteilt, jedoch nicht die angerufene Nummer. Diese dürfte verschlüsselt in den Volumendaten stecken, wie auch bereits die persönlichen Daten. Der Reseller muss nun nur die Widerspruchsdaten mit diesen verschlüsselten Daten abgleichen. Das dürfte dann auch nicht schwer sein, da nur sehr selten mehrere Einwahlen sekundengeanau aufeinander treffen.
Datenschutz - auf diesem Gebiet werden wohl lediglich die User vor sich selbst geschützt und wohin das führt und wem das nützt sieht man hier ganz deutlich.
 
Rüdiger Kunz schrieb:
Nicht komisch - traurig! Du hast Dich von der DTAG datenrechtlich schützen lassen, indem Du keinen EVN beauftragt hast. Jetzt ist es in der Tat für die DTAG nicht mehr möglich die angewählte Nummer zu ermitteln.
Das ist Blödsinn. Ich habe sowas auch nicht. Denn in dem Fall muss die Telekom die Benutzer auch darauf hinweisen und das sollte sie dann auch im konkreten Fall belegen können (siehe §16 Nr. 2 TKV)...
 
hmmm...ist die aussage von der telekom nun richtig oder nicht??
aber davon mal ganz abgesehen...mir ist letztendlich nun egal, wie genau diese nummer lautet..ich habe den dialer gefunden und der ist nachweislich illegal und somit werden die niemals geld für diese 0190 verbindungen von mir sehen...damit gehe ich wenn es sein muss auch vor gericht...
und übrigens..meine telefon ist immer noch gesperrt..die essen aber lange zu mittag :)

mfg
jenzke
 
Tikomm-Sperre

@Jenzke,

ruf doch die Störungsstelle an und mach ihnen Dampf. Vergiss die Heißlinie. Zuerst sind die beim Mittagessen und dann beim Nachmittagskaffee. ;)

Gruß
Raimund
 
Gekürzter Einzelverbindungsnachweis

Die Telekom kann auch Monate später noch die komplette Mehrwertnummer bekanntgeben.
Da die Telekom mit den Carriern auf der einen Seite und den Kunden auf der anderen Seite abrechnet, kann sie durch ihre doppelte Buchführung aufschlüsseln, wer wann welche Gutschrift und welche Belastung erhalten hat. Da der gekürzte EVN die Nummer fast komplett aufführt, kann die Telekom diesen Nachweis führen. Da der Aufwand sehr hoch ist, wird dies in aller Regel durch die Telekom abgelehnt.
Bei einer Drohung mit einer Auskunftsklage spuren die Herren Ricke und Co. jedoch....
 
Ich bekomme meine Rechnung jeden Monat von der Telekom und habe weder einen gekürzten, noch einen ungekürzten Einzelverbindungsnachweis. Aber jedes Mal findet sich eine kleine Belehrung am Ende der Rechnung:

Wir sind verpflichtet, Ihre Verbindungsdaten spätestens 6 Monate nach Versand der Rechnung zu löschen, sofern Sie nicht sogar sofortige Löschung mit uns vereinbart haben
Wenn entsprechende Abreden getroffen wurden, die die Telekom von der Aufschlüsselung der Verbindungsdaten entbinden könnte, sollte Sie das belegen können.

Interessant ist auch das hier:
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agwiesb250902.pdf

@Jenzke:

Wenn Du den Anschluss auch beruflich benutzt, sollte es dem einen oder der anderen bei der Telekom ganz warm ums Herz werden. Leih Dir ein Fax und setze eine Frist...
 
Das ist wirklich wahnsinn.

Habe jetzt einen Anruf von der Telekom erhalten nachdem sie meine SPerre nicht wegnehmen.
Sie berufen sich darauf, dass ich mich seit dem 05.08. nicht schriftlich mehr bei ihnen gemeldet habe und somit mit der ablehnung meines einwandes einverstanden war. über die telefonischen gespräche mit der telekom liegen natürlich keine einträge vor. sie unetrstellen mir, dass ich mich nicht genmeldet hätte, und nur wegen der abstellung mich gemeldet habe. sie werden die sperrung nicht zurücknehmen solange ich nicht die offenen beträge zahle.
so ich werde jetzt bei der polizei gleich noch ne anzeige direkt gegen die dtag machen und einen anwalt aufsuchen.
ich werde denen sämtliche handykosten in rechnung stellen. ich bin echt entsetzt vob der telekom.

mfg
jenzke
 
Sperre

Hier hilft nur einstweiliger Rechtsschutz.
Wenn nur die 0190 Nummern nicht bezahlt sind, verliert die Telekom in 9 von 10 Fällen. Bei Eintritt des zehnten Falls stimmt entweder die Geschichte nicht oder der Anwalt versteht sein Handwerk nicht.
 
Schon vergessen?
Die Telekom beansprucht eine Grundfarbe und einen Buchstaben des Alphabets als ihr geistiges Eigentum...

@Jenzke:
Vielleicht tut ein Anwalt hier wirklich Not. Im Zweifelsfall schaut es so aus, dass die Telekom nachweisen muss, dass Du Deinen Einspruch zurückgenommen hast. Schweigen als Annahme, wie man Dir erklären möchte, funktioniert nur, wenn es vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Was belegbar bleibt, ist Dein Schreiben und dazu die fehlende Überweisung. Was nicht oder nur am Telefon gesagt wurde, ist ziemlich schwammig.

Dass bei der Telekom irgendso ein Dussel mit nicht sonderlich guten hellseherischen Fähigkeiten Dein Schweigen als Willenserklärung ausgelegt hat, ist eigentlich typisch T...

Ich würde es mit Fax probieren. Einmal erklärst Du den Sachverhalt und beschreibst, warum die Forderung nach wie vor mit einer Einrede behaftet ist und heftest das ursprüngliche Schreiben nochmals als Anlage an. Dann bittest Du unter Berufung auf § 16 Nr. 1 TKV um die aufgeschlüsselten Verbindungsdaten und gleich noch um die Prüfungsdokumentation, die ja notwendig geworden ist. Schließlich setzt Du eine enge Frist im Stundenbereich mit der Androhung, den entstandenen Schaden, weil geschäftlich genutzter Anschluss auf die Telekom umzulegen und drohst dann noch mit einer Anzeige wegen Geldwäsche nach Schema Jurist.

Vielleicht hilft´s ja...
 
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