AW: SNT Multiconnect Verbindungen zu 11865 auf der Rechnung
Hallo SNT-Multiconnect-Opfer
ich hatte schon einen Beitrag auf Seite 4, in dem ich mich auch über die unverfrorene Art u. Weise geärgert habe, wie die aus ´nem Appel und ´nen Ei nach rd. 1,5 Jahren richtig Geld machen. Ich habe daher die kostenlose Beratung meiner Rechtschutzversicherung bemüht u. mich kurz diesbezüglich mit einem Anwalt unterhalten, um zu erfahren, wie ich mich in dieser Situation verhalten soll. Hier das Ergebnis:
Es gibt drei Möglichkeiten:
1. Möglichkeit: Wenn man bspw. durch die Telekom (erste normale Rechnung) von der offenen Position unter "andere Anbieter" erfahren hat, kommt man automatisch in Verzug, wenn die Rechnung der Telekom nicht beglichen wird. Die Telekom mahnt, wie schon einige bereits erwähnt haben, nur ihre eigenen Forderungen an, d.h. in der zweiten Rechnung (Mahnung der Telekom), sind die Forderungen von Drittanbietern herausgerechnet. Bezahlt mann dann nur den Betrag, der auf der Mahnung gefordert wird, bleibt der Drittanbieter, hier SNT (tritt meistens im Internet als zahlungspflichtige Info-Line, wie bspw.infin-MicroPayment.de, auf, die man auswählen kann wenn z.B. über Stiftung Warentest ein kostenpflichtiger Bericht abgefordert wird, den man über die Telefonrechnung abrechnen will. Also lieber noch einmal überlegen bzw. in der Telefonrechnung nachschauen, ob man solch einen Service genutzt hat.) außen vor. Die Gesetzgebung sieht vor, daß man in Kenntnis solch einer Rechnungsstellung auch die Mahngebühren zu tragen hat, auch wenn 1,5 Jahre vergangen sind, denn Geldforderungen (und sollten sie auch noch so klein sein) verjähren lt. BGB erst nach 3 Jahren! Also sollte man, auch wenn´s schmerzt, den Betrag bezahlen.
2. Möglichkeit: Man hat nie, also auch nicht durch seinen Telefonanbieter, wie z.B. die Telekom etc. pp., von einer offenen Forderung Kenntnis erlangt, weil man nie eine Abrechnung im benannten Zeitraum erhalten hat. Also war es einem nie möglich, eine offene Forderung zu begleichen. Dann ist SNT gefordert, einen Einzelverbindungsnachweis zu erbringen, was i.d.R. nach 1,5 Jahren schwer zu erbringen sein dürfte, da die Daten meist nach X-Tagen gelöscht werden. Also zahlt man nicht oder erst dann, wenn der Verbindungsnachweis erbracht wurde und dann natürlich nur die tatsächlichen Kosten, da man ja zum ersten mal davon erfahren hat.
3. Möglichkeit: Wenn man selber nicht mehr nachvollziehen kann, ob man diese Dienstl. in Anspruch genommen hat, bspw. weil keine Abrechnungen aufgehoben wurden o.ä., man sich aber ggf. dunkel daran erinnert oder nicht ausschließem kann, daß eine solche Forderung mal entstanden sein könnte, ist der Drittanbieter in der Beweislast, daß man von der Rechnung erfahren hat. Dies ist sicherlich nicht so einfach, da solche Rechnungen im Prinzip nie per Einschreiben zugestellt werden. Will man jedoch sein Entgegenkommen zeigen, insbesondere, wenn es sich bei den tatsächlichen Kosten nicht um "Unsummen" handelt, überweist man den Betrag mit dem Hinweis, daß man dies "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" macht u. wartet ab, wie die andere Seite reagiert.
Ich in meinem Fall habe die Gesamtsumme beglichen, da sich herausstellte, daß mein Lebenspartner bei Stiftung Warentest einen kostenpflichtigen Testbericht heruntergeladen hat, der durch "infin-MicroPayment.de" über die Telefonrechnung beglichen werden sollte. Da wir erst die Telekom-Mahnung bezahlt haben, wir aber jetzt erst die Geschichte mit dem Herausrechnen von Drittanbietern erfahren haben......tja, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"....
SNT Multiconnect als Tochter der SNT Deutschland (einfach mal googeln) scheint doch seriöser zu sein, als manche glauben, auch wenn mein Verstand sagt, daß es unerhört ist, nach 1,5 Jahren 1,80 EUR + fast 10 EUR Mahngebühren anzufordern!!!!
Ich hoffe, ich konnte dem Einen oder Anderen ein wenig in seiner Entscheidung "zahlen oder nicht" weiterhelfen.
Beste Grüße