SNT Multiconnect Verbindungen zu 11865 auf der Rechnung

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AW: SNT Multiconnect Verbindungen zu 11865 auf der Rechnung

Hallo zusammen,

nach meiner wiederholten Einforderung des Einzelverbindungsnachweis, des Prüfprotokolls und der Vollmachtsurkunde spielt in meinem Fall diagonal Inkasso 'toter Mann'. Um die wieder ein bisken auf Trab zu bringen hat diagonal Inkasso folgendes Schreiben bekommen:


Sehr geehrte Inkasso Damen und Herren,

gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie hiermit auf mir:

1. unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer der oben aufgeführten Adresse Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich offenzulegen. § 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Erhalt dieses Schreibens. Sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, sehe ich mich gezwungen, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren.
Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. §38 Abs. 4, § 43 Abs. 3 BDSG

Hochachtungsvoll




Wie zu erwarten kam hierauf keine Reaktion - somit ging der ganze Vorgang nach Fristablauf an den:

Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn

mit folgendem Anschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine angebliche Forderung der Firma SNT Multiconnect GmbH über Euro 1,99 vom xx.03.2007 wird seit xx.03.2009 durch diagonal Inkasso bei mir eingefordert.
Eine angebliche Mahnung vom xx.xx.2009 (die in einem Schreiben von Diagonal Inkasso vom xx.xx.2009 erstmalig aufgelistet wird) habe ich von SNT Multiconnect nie erhalten und auch die angebliche “Leistung” über Euro 1,99 nie in Anspruch genommen. Ich gehe hier vielmehr vom Datenmissbrauch und Versuch des Betrugs aus.

Entsprechend eingeforderte eindeutige Nachweise über die Inanspruchnahme der angeblichen Leistung hat diagonal Inkasso bis heute nicht liefern können, ebenso ist diagonal Inkasso meiner Aufforderung vom xx.xx.2009 gemäß Bundesdatenschutzgesetz nicht nachgekommen (zugestellt per Einschreiben/Rückschein am xx.xx.2009).

Eigenartiger Weise läuft die gesamte Korrespondenz auch ausschließlich über Adress- und Kontodaten von Diagonal Inkasso, die mit Schreiben vom xx.xx.2009 ebenso versuchten unter Vorwand meine Kontodaten ohne Nachweis über die Rechtmäßigkeit dieses Handelns zu erschleichen.

Die gesamte Korrespondenz mit/von diagonal Inkasso als Kopien in der Anlage. Die Vorgehensweise der beiden genannten Unternehmen ist nach gründlicher Recherche wohl kein Einzelfall sondern Methode im großen Stil.

Ich hoffe, das Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen können und verbleibe
mit freundlichen Grüssen


So, wie es weitergeht - ich werde es hier posten :–)
 
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Ich habe heute Post von der Rechtsanwaltskanzlei KSP in Hamburg bekommen und war erstmal völlig von der Rolle. Zuerst mal erinnere ich mich nicht jemals schon etwas von denen gehört zu haben, noch wüßte ich absolut nicht was die eigentlich von mir wollen.

Hier mal das Schreiben:
+++++++++++++++++++++++++

Forderungsangelegenheit der SNT Multiconnect GmbH & Co. KG gegen Sie
zur Kundennummer: xxxxxxxxxxx

Sehr geehrte Frau XXXXX,

in der vorbezeichneten Angelegenheit haben Sie unsere bisherigen Versuche, die
Angelegenheit gütlich beizulegen, unbeachtet gelassen. Um doch noch eine
außergerichtliche Lösung herbeizuführen, erklärt sich unsere Mandantin einmalig bereit,
Ihnen einen

Nachlass von 25%

auf die momentane Gesamtforderung in Höhe von insgesamt EUR 46,60 zu gewähren.
Hierfür müssen Sie einen Vergleichsbetrag in Höhe von

EUR 35,00

innerhalb von

7 Tagen ab Datum dieses Schreibens

auf unser unten angegebenes Konto zahlen.

Bankverbindung usw. usf.

--bitte wenden---

Dieses Vergleichsangebot erfolgt ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage und nur zu
obigem Aktenzeichen. Sollten wir den Eingang des vollständigen Vergleichsbetrages binnen
der vorgenannten Frist nicht feststellen können, sieht unsere Mandantin die
Vergleichsverhandlungen als gescheitert an und behält sich eine gerichtliche Klärung vor.

Die bei gerichtlicher Verfolgung des Anspruchs entstehenden Kosten, welche bei erfolgreicher Geltendmachung zusätzlich von Ihnen zu tragen wären, stellen sich wie folgt dar:

Gerichtskosten des Mahnbescheid EUR 23,00
Gebühr Mahnbescheid* EUR 25,00
Anrechnung gem. Teil 3, Vorbem.3, Abs. 4 VV RVG EUR -12,50
Gebühr Vollstreckungsbescheid** EUR 12,50
Auslagenpauschale EUR 7,50

zusätzliche Kosten EUR 55,50

Diese Kosten würden sich im Falle der erfolgreichen Durchführung des Prozessverfahrens
nochmals erhöhen.

Wir denken daher, dass der angebotene Vergleich zum jetztigen Zeitpunkt eine für beide
Seiten vernünftige Lösung darstellt.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX
Rechtsanwältin

Verzugsschadensersatz: Gemäß §§ 2, 13f. RVG i.V.m. Nr. *3305 sowie Nr. ** 3308 VV RVG, ggf. abzüglich (anteilige) Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG

+++++++++++++++++++++++
Muß/Sollte ich reagieren und Details zu dieser Angelegenheit anfordern? Oder sollte ich das Ganze gleich meinem Anwalt übergeben? Für eure Antworten bedanke ich mich bereits jetzt im voraus.

LG Petra
 
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Hallo Cipolo,

vielen herzlichen Dank für den Link. Der hilft mir sehr gut weiter. Ich werde auf jeden Fall gleich am Montag meinen Anwalt aufsuchen und ihn bitten da nähere Informationen einzuholen.

LG Petra
 
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so, ein Anruf beim Bundesdatenschutzbeauftragten brachte mich zum Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen, denn die sind für diagonal inkasso zuständig.

die allgemeine telefonnummer lautet: 0511-120 4500

dort versprach man mir, sich mit der firma in verbindung zu setzen.
dementsprechend habe ich jetzt meine gesammelten emails dorthin weitergeleitet und warte nun ab, wie die reagieren, denn dort müssen die reagieren.

ich kann euch allen nur empfehlen, euch mit den entsprechenden behörden in verbindung zu setzen und dort den sachverhalt zu erklären.

wie schon geschrieben: § 34 BDSG ist hier der entsprechende knackpunkt, den auch diagonal inkasso erfüllen muss.
 
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Hallo,
hat jemand zufälligerweise die Kontonr. und BLZ von SNT Multiconnect auf der Rechnung stehen - würden mich interessieren .... geht um eine Begleichung die ich vorgenommen habe und die behaupten jetzt ich hätte die falschen Kontodaten angegeben. Wäre viel Hilfe wenn ich das Ganze vergleichen könnte. Danke. der howie
 
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Hallo zusammen,

es ist ja wirklich interessant, hier zu lesen, wieviele Personen ebenfalls Probleme mit der KSP-Kanzlei sowie der diagonal Inkasso GmbH haben.

Auch ich habe seit geraumer Zeit Ärger mit beiden Instanzen.
Die angebliche Forderung der SNT Multiconnect aus dem Jahre 2007 wurde zunächst von KSP eingefordert.
Alle Beschwerden und Widersprüche verliefen im Sande, schließlich gab es eine überraschende Kontopfändung.
Überraschend deshalb, weil wir kein Schreiben vom Gericht erhielten. Anwaltskanzleien müssen ja zunächst gerichtlich erwirken, ein Konto pfänden zu dürfen.
Erst die Bank händigte uns das Schreiben vom Gericht aus.
Somit hatten wir keine Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, bevor es zur Kontopfändung kam.

Es sei zwischendurch gesagt, daß die Telefonnummer tatsächlich in Anspruch genommen wurde (für ein Onlinespiel), insgesamt fünf Mal.
Die Rechnungsbeträge im Einzelverbindungsnachweis der Telefonrechnung stimmten nicht mit der Inanspruchname der Servicenummer überein, insgesamt haben wir angeblich 11 Mal diese Nummer benutzt.

Wie dem auch sei, bei einem Gespräch mit unserem Telefonanbieter wurde uns versichert, daß sämtliche Forderungen an Drittanbieter (in diesem Falle SNT Multiconnect) pünktlich an selbige abgeführt wurden.
Zum Beweis schickte uns der Telefonanbieter die Auszüge zu.
Hinzu kommt, daß wir 2008 nocheinmal separat knapp 10 EUR an Multiconnect überwiesen hatten, nachdem eine Mahnung kam. Zu diesem Zeitpunkt wußten wir nicht, daß bereits über den Telefonanbieter alles bezahlt worden war.

Ein Anruf bei der KSP-Kanzlei brachte nichts außer Frechheiten der angeblichen Anwältin am Telefon.
Auf unsere Schreiben wegen der unrechtmäßigen Kontopfändung wurde von keiner Seite reagiert.

Und nun erhielten wir ein Schreiben von der Diagonal Inkasso GmbH, daß wir noch an die Firma SNT Multiconnect zu zahlen hätten.
Auch hier gab es wieder Beschwerden und Schreiben, die komplett ignoriert wurden.
Nach weiteren E-Mails und Briefen an SNT und diagonal Inkasso übernahm schließlich die Anwaltskanzlei Peters & Pallaske im Auftrag der SNT Multiconnect SOWIE der diagonal Inkasso GmbH die Angelegenheit und fordert inzwischen einen Betrag über mehr als 100 EUR.

Erneut erhielten alle Parteien Schreiben von uns mitsamt den Auszügen unseres Telefonanbieters und unseres Kontoauszugs über die Extra-Zahlung mit einer Androhung rechtlicher Konsequenzen, wenn wir weiterhin belästigt werden und nicht das Geld, das gepfändet wurde, umgehend zurückerhalten.

Die Antwort bestand aus drei Sätzen, in denen die Rechtsanwälte Peters & Pallaske lediglich schrieben, daß die SNT trotzdem auf den Betrag bestehe und wir zahlen sollten, um
diese "leidige Angelegenheit" außergerichtlich zu regeln.

Trotz Beweise unsererseits, daß bereits alles mehrfach bezahlt wurde, wird weiterhin auf Zahlung bestanden.
Hinzu kommt, daß TROTZ (unrechtmäßiger) Pfändung Anfang des Jahres eine WEITERE Forderung kam.

Selbstverständlich werden nun sämtliche Parteien, die in dieser Angelegenheit fordern und auch gepfändet haben, zurAnzeige gebracht.
 
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Wenn gepfändet wurde muss bereits ein Titel in der Welt sein. Vermutlich ist da was bei der Zustellung schiefgelaufen. Solange derTitel in der Welt ist, kommt es auf die Frage, ob die Forderung ursprünglich bestand gar nicht an.
Lass schnellstens durch einen Anwalt prüfen, wie (vermutlich der Mahn und Vollstreckungsbescheid) zugestellt wurde, möglicherweise ist da noch was zu retten.
 
AW: SNT Multiconnect Verbindungen zu 11865 auf der Rechnung

Bei der Rufnummer handelt es sich um das Callcenter, welches für E-Plus arbeitet. Die Rufnummer ist quasi die Hotline!Vielleicht durch eine Rufumleitung entstanden?!
 
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Hallo,

ich hab heute 2 nette Briefe erhalten: Einmal Rechnung von der T-Com das SNT-Multiconnect von mir 110,nochwas € von mir haben will, dann nochmal von der Firma selbst und fordern 62,53€.

Das Gespräch mit der 0900er Nummer soll am 08.10. zusatnde gekommen sein, Es kam auch tatsächlich ein gespräch in Höhe von 3,99€ zustande am 07.10.. Das Gespräch dauerte 1 Minute welche wir auch bezahlt haben. Weitere Anrufe sind nicht aufgelistet auf der Rechnung von SNT und auf der T-Com Rechnung steht dasselbe.

Wie können innerhalb von nur 4 Wochen soviele Kosten für nur einen Anruf für 3,99€ entstehen und warum sind die Forderungen verschieden obwohl es um dasselbe Gespräch geht? Und was kann ich dagegen tun?
 
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Hat sich bei mir erledigt. HAbe nochmal ein Schreiben erhalten dass denen ein Fehler unterlaufen ist und haben sich entschuldigt.

So unseriös scheinen die wohl doch nicht zu sein, ausser das die Mahnkosten unverschämt hoch sind.
 
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ich habe auch schwierigkeiten mit denen,aber auf grund dessen,dass ich seit nem halben jahr finanzielle probleme durch arbeitsunfähigkeit habe. vorher gab es nie rückbuchungen der sonstiges.. alles bezahlt. ich bekomme 480 euro krankengeld u 100 hartz 4 aufstockung u ksp meint ich muss ne monatliche rate von 100 euro zahlen,niedriger gehts net.. hallo??? ich muss noch leben.. naja heut bekam ich ich n anruf auf das handy meiner mitbewohnerin. die tussi am anderen ende hat sich nicht mal vorgestellt.. u drohungen ausgesprochen. ich hab der erstmal gesagt das alles beim schuldnerberater liegt.hab nämlich 10000 euro am hintern mit nem bankkredit eingerechnet. habe gesagt das alles auf ne privatinsolvenz hinaus läuft,denn erstmal werd ich net arbeiten können und. die haben 3 fälle von mir,unter anderem mein alter arbeitgeber eplus.. erschreckend mit was für ner firma die zusammen arbeiten,wo sie doch soooo wert auf service legen. unbekannt haben die mich angerufen,was seit diesem jahr gesetzlich verboten ist,sollte man schon wissen wenn man im juristischen bereich arbeitet.
 
Wow, erster Beitrag Oktober 2007...
und die Bundesnetzagentur hat schnellsten reagiert.
Nach nur 7,5 Jahren hat sie die Nummern abgeschaltet....

Die Bundesnetzagentur hat nach mehreren Beschwerden zwei dubiosen Auskunftsdiensten die Nummern 11865 und 11878 abgeschaltet. Gleichzeitig wurde den hinter den Angeboten stehenden Unternehmen verboten, Rechnungen zu stellen und Forderungen einzutreiben.

http://www.heise.de/newsticker/meld...ltet-dubiose-Auskunftsnummern-ab-2602309.html
 
Betrügen gehört in der Telekommunikationsbranche zur Brauchtumspflege.

Was dort erläutert wird, ist nach normalen Maßstäben Betrug.

Was passiert hier? Nichts.

Ok, die Nummern sich weg. Muss man halt neue beantragen.
 
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