simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil II

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werd ich,hatte sowieso nicht vor zu zahlen,nachdem ich das hier alles gelesen habe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Danke

Also durch falsche oder irrtümliche Angaben ist mangels zweier übereinstimmender Willenserklärungen kein Rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen.
Haltet doch einfach die Füße still, reagieren sollt Ihr nicht!!!
AUSSER!!!= Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt.
Dann Widerspruch einlegen - ohne Begründung!
Wenn man diesem Mahnbescheid widersprich (Frist beachten!), dann müsste die Gegenseite klagen und die Forderung begründen!!!
Ist bisher allerdings LEIDER LEIDER LEIDER noch nie vorgekommen, mehrere Leute, ja sogar die Strafverfolgungsbehörden würden zu gerne diese Inkassounternehmen belangen.
Wenn so eine Klage mit „Begründung“ eingereicht würde, dann kann man dem Inkassounternehmer bandenmäßigen vorsätzlichen Betrug vorwerfen!
Der jeweilige Inkassounternehmer, kann dann nicht mehr behaupten: „den Versuch unternommen zu haben, nicht erfolgte Zahlungen, unwissend und leichtfertig für einen ausländischen Kunden einzutreiben“!
PS: Manche der Abzocker mengen hier mit dummen Kommentaren mit, wer hier empfiehlt: „Du sollst Zahlen…“ ist doch sehr verdächtigt, oder, es könnte auch ein Intelligenzdefizit vorliegen! *lol*
 
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PS: Manche der Abzocker mengen hier mit dummen Kommentaren mit, wer hier empfiehlt: „Du sollst Zahlen…“
nenne mir ein Postings bei dem eine solche Aufforderung steht/stehengeblieben ist. Mag sein, dass in anderen Foren die Mods weniger kritisch/aufmerksam sind. Das ist deren Problem
 
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PS: Manche der Abzocker mengen hier mit dummen Kommentaren mit, wer hier empfiehlt: „Du sollst Zahlen…“ ist doch sehr verdächtigt, oder, es könnte auch ein Intelligenzdefizit vorliegen! *lol*

Das war hier nach meinen Beobachtungen noch nie der Fall.
 
Frage: ist das eine offizielle Berufsbezeichnung???

Das war hier nach meinen Beobachtungen noch nie der Fall.
Sonst bin ich ja ein schlaues Kerlchen, kenne mich mit Rechtswissenschaft auch ein wenig aus! Was ein Assessor ist, ist auch noch irgendwie klar. Aber was ist ein Assessor der Rechtswissenschaften?
Für mich ergibt das: eine Anwartschaft als Gehilfe im Amt für eine Wissenschaft (die Rechtswissenschaften).
Soll der Titel heißen, hier wird ein offizielles Amt ausgeübt, das den Rechtswissenschaften auf die Sprünge hilft *lol*
Kennt jemand hier die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH???
 
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Die Frage nicht beantwortet, dafür eine Gegenfrage, die man sich mit der Forensuche selber beantworten kann

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=161678#post161678

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=161729#post161729
und die darauf folgenden 7 Postings
OK da wird immer mal wider gelöscht aber das "die Abzocker" hier mitlesen und auch wichtige Infos gewinnen wirst Du nicht bestreiten! Oder?
Ich darf leider nix zu sagen, aber ich Interessiere und beschäftige mich Berufsgemäß für einen der Proben- Abbo-Abzocker!
 
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Hallo ,
Habe gestern mit der Post - Wieder ein Schreiben erhalten .:
Übernahme Der Inkassotätigkeit - Jetzt ist es ein Büro in Herford Das Inkasso Unternehmen sagt mir von Namen nicht´s
I.D.S. Inkassomanagment

Würdet Ihr eine Betrugsanzeige machen ?
Bei mir wird meine 13 Jährige Tochter angeschrieben .

Liebe Grüße Anja
 
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Würdet Ihr eine Betrugsanzeige machen ?
Ich jedenfalls nicht. Es ist nicht die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden zu prüfen, ob eine zivile Forderung Bestand hat oder nicht. Eine Anzeige befreit (in diesem Fall) deine Tochter ohnehin nicht von der Forderung. Da sie aber erst 13 ist, ist sie vom Grundsatz her bereits entlastet. Nur muss das jmd. dem Forderungssteller erst mitteilen, da (wahrscheinlich) eine Anmeldung mit falschem Geburtsdatum vorliegt, so dass der davon ausgehen muss, dass die 13jährige älter ist. Wer den Irrtum erzeugt hat, wäre zivil zu klären, nicht von Polizei oder Staatsanwalt.

Bei mir wird meine 13 Jährige Tochter angeschrieben
In sehr vielen Fällen haben sich eben gerade die (wie hier) 13jährigen mit ihren echten Daten angemeldet und nur beim Geburtsdatum "geschummelt", da eine Anmeldung in dem Dropdownfeld erst ab dem Geburtsjahr 1987 möglich ist. Gern genommen, die Grundlagen zur Bindung an Online-Abos von rolf76 > HIER <, dort steht auch was zu Verträgen mit Minderjährigen.

Was die zumeist Unsinnigkeit von Strafanzeigen in solchen Fällen betrifft, so kann ich dieses Beispiel > HIER < nochmal empfehlen.
 
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Ich werde hier mal reinstellen wie mein Anwalt das angegangen ist (Stichwort Beweispflicht kosten für die Probenabzocker):
:-p
ZITAT:
Die Haftung des Anschlussinhabers, der selbst keine Urheberrechtsverletzung begangen hat, kann nach deutschem Recht nur nach den Grundsätzen der Störerhaftung erfolgen. Störer ist, wer willentlich und adäquat kausal zu einer Verletzungshandlung beiträgt (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG; v. Gamm Urheberrechtsgesetz, § 97 Rn. 20).
Die Störerhaftung ist zwar verschuldensunabhängig, es ist jedoch insoweit ein willentlicher Tatbeitrag erforderlich. Soweit also der Inhaber eines Internetanschlusses nicht weiß und auch nicht wissen muss, welche Daten über seine Leitungen versendet und empfangen werden, haftet er auch nicht für hieraus sich ergebende Verletzungen.

Die urheberrechtliche Störerhaftung von Personen, die nicht selbst die rechtswidrige Nutzungshandlung vorgenommen haben, setzt außerdem - wie die wettbewerbsrechtliche Störerhaftung Dritter - die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Diese Prüfungspflicht bezieht sich jedoch nach dem BGH (Urteil vom 15.10.1998, Az. I ZR 120796) nur auf grobe und unschwer zu erkennende Verstöße.

Für den Fall der wiederrechtlichen W-Lahn-Netzwerk Nutzung muss der Anschlussinhaber erst einmal Kenntnis von der genauen Rechtslage haben, die vereinzelt immer noch sehr umstritten ist.

Des weiteren muss es ihm möglich sein, einen Verstoß auch zu erkennen. Gerade dies dürfte jedoch für einen durchschnittlich begabten User mit durchschnittlichen Kenntnissen von Computern und der verschiedenen Software nahezu unmöglich sein.
Neben dem Fall, das ein Elternteil kaum seine Kinder und deren Computergewohnheiten überprüfen kann, kann auch sonst kaum ein Anschlussinhaber überprüfen, welche Programme andere Nutzer (bspw. in einer Wohngemeinschaft) auf ihren Computern betreiben.

Letztlich muss der Anschlussinhaber auch überhaupt die Möglichkeit zur Verhinderung einer urheberrechtsverletzenden Handlung gehabt haben. D.h. er muss überhaupt die Möglichkeit besitzen solche Handlungen zu verhindern.

Ein durchschnittlicher Nutzer dürfte regelmäßig schon mit der Einrichtung eines Netzwerkes überfordert sein, geschweige denn, dass er überhaupt nur ansatzweise wüsste, wie ein solches Netzwerk zu überwachen sei. Dies sind Kenntnisse die nur wenige Experten besitzen und wie sie kaum bei einem normalen Anwender vorausgesetzt werden können.

Hinzu tritt auch noch die Möglichkeit, dass bei den mittlerweile sehr verbreiteten W-Lahn-Netzwerken eine sichere und hundertprozentige Zugangskontrolle gar nicht möglich bzw. von normalen Anwendern gar nicht herstellbar ist.
Ein W-Lahn-Netzwerk bietet immer noch eine Vielzahl von Möglichkeiten sich unberechtigt einzuloggen und das Netzwerk als Zugang zum Internet zu benutzen.
Von einem etwaigen Einbruch eines Dritten erfahren die jeweiligen Besitzer dieser Netzwerke in den meisten Fällen nicht einmal etwas.
Demnach ist hier immer die Möglichkeit eines Missbrauchs gegeben. Aufgrund dieser technischen Gegebenheiten kann demnach der Besitzer eines solchen W-Lan-Netzwerkes auch nicht per se für den hierüber abgewickelten Datenverkehr verantwortlich gemacht werden. Die Haftung des Anschlussinhabers scheitert demnach schon an der Möglichkeit einer Überprüfung.
 
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Ich werde hier mal reinstellen wie mein Anwalt das angegangen ist (Stichwort Beweispflicht kosten für die Probenabzocker):
:-p
Ich machte mir, um zu helfen, die anstrengende mühsame Arbeit den Anwaltsbrief zu zitieren (abzutippen).
Ich habe meine Anwaltskosten und eine kleine Aufwandspauschale längst außergerichtlich bekommen!!!
Es ist doch unglaublich, das es hier Teilnehmer gibt, die Feige eine private Nachricht senden, und dann Feindseligkeiten anstreben.
Bei genauerem lesen kann man erkennen, daß es sich um Benutzen, meines W-Lahn-Modems durch dritte handelte!
 
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Es ist doch unglaublich, das es hier Teilnehmer gibt, die Feige eine private Nachricht senden, und dann Feindseligkeiten anstreben.
[/QUOTE]Was ist daran unglaublich, wenn einer (z. B. ich) eine Frage per PN stellt, die nicht von Interesse für die Allgemeinheit sein dürfte? Von Feindseligkeit - bei mir zumindest - keine Spur.
 
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Na super, jetzt hab ich den ersten Anruf von B.&Partner bekommen. Mir ist erst nichts besseres eingefallen als zu sagen, dass ich nur die schwester bin und er es später mal versuchen soll und hab aufgelegt. Hab ihr vielleicht n Tipp, was man denen sagen kann? Am besten doch sowas, dass man keine Aussage ohne eine Anwalt macht, oder?
 
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Es zwingt dich niemand mit jmd. am Telefon zu reden, schon gar nicht wenn du keinen Gesprächsbedarf hast. Wenn jmd. ernsthaft was will, wird er sich schon schriftlich melden.
 
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rufen die euch auf handy an, unter der nummer,die ihr bei der anmeldung angegeben habt ?
nur mal so aus reiner neugier,weil meine nummer nicht mehr existiert =)
 
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