simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil II

AW: simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil II

Diskussionen am Telefon sind in der Regel sinnlos und nicht erfolgversprechend (für beide Seiten).
 
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Kommt drauf an - prinzipiell scheint sich die Tatsache durchzusetzen, dass die jenigen, die sich keine Platte machen und gar nichts tun letztlich nicht schlechter da stehen, wie die, die sich wild verteidigen und ohne zu zahlen lieber vom Anbieter verklagen lassen wollen.
 
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Reducal schrieb:
und ohne zu zahlen lieber vom Anbieter verklagen lassen wollen.
"wollen" ist nicht ganz der vollständige Ausdruck: "drauf ankommen lassen wollen"
Die Wahrscheinlichkeit, dass dies geschieht, dürfte gegen Null gehen.

j.
 
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Zurück zu "meinem" Thema - was kann man tun, um denen das Handwerk zu legen?

Hierzu würde ich gerne wissen, ob - und wenn ja, wo - gegen
- den Herrn T.H. und/oder
- die Firma Atrabo und/oder
- den Rechtsanwalt F.B. und/oder
- das Inkassobüro M. aus O.

entweder Strafanzeige oder Beschwerde bei Anwaltskammer/Zulassung als Inkassogesellschaft ergangen ist.

Wer weiß etwas, wer weiß, wo man dies herausfinden kann?

Ich würde die mir bekannten Fakten den Initiatoren gerne als Beweismittel zur Verfügung stellen.

Ich ermächtige die Moderatoren dieses Forums hiermit ausdrücklich, zur Beantwortung dieser Frage meine Email weiterzugeben.

Gruß, Michael
 
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Ich zitiere mal aus meinem neuerlichen Schreiben vom Inkassobüro: " Nach Ablauf der Frist wird ohne weitere Vorankündigung ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie eingeleitet. Hierdurch kommen sofort erhebliche Mehrkosten auf Sie zu ( Gerichtsgebühren, Anwaltsgebühren, Anwaltsauslagen).

Ähm?!?!?! Allein durch einen gelben Brief kommen doch keine Mehrkosten auf einen zu oder? Wieder mal ne leere Drohung ohne jeglichen Bezug auf die deutschen Gesetze.

Also ich weiß jetzt nicht ob ich weinen oder lachen soll. Nen bisschen Angst ist schon da vor Gericht zu landen. Aber ich bin eigentlich auch noch der Meinung das es zu keiner Gerichtsverhandlung kommt, denn einmal verloren und keiner zahlt mehr.

Falls nun wirklich ein gelber Brief im Briefkasten liegen sollte, dann natürlich sofort nen unbegründeten Widerspruch einlegen. Und dann muss die Firma entscheiden ob es vor Gericht geht oder? Oder macht es das Inkassobüro auch?

Die begründen den angeblichen Vertrag ja meist eh nur mit: " Sie haben bestätigt das sie die AGB's und die Widerrufsbelehrung gelesen haben". Ob das reicht? Das bezweifle ich ganz stark.
Zudem muss ja nachgewiesen werden das man wissentlich einen Vertrag abgeschlossen hat. Aber dies kann doch gar nicht der Fall sein, sonst würden wir uns doch nicht bemühen aus diesem Schlamassel wieder herauszukommen oder?

Kurzes Feedback büdde ^^ =)
 
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http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=28338
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=15716#post15716
am 14.05.2003 haudraufundschluss schrieb:
Vielleicht möchte noch jemand genauer ausführen,
warum die Anzahl der Mahnbescheide gerade beim Mehrwertbetrug stark gegen null tendiert...
ersetze Mehrwertbetrug durch Aboabzocke und das Posting ist so aktuell und taufrisch
wie zum damaligen Zeitpunkt 2003. An den Methoden hat sich nichts geändert.

j.
 
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Schranzi386 schrieb:
Ich zitiere mal aus meinem neuerlichen Schreiben vom Inkassobüro: " Nach Ablauf der Frist wird ohne weitere Vorankündigung ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie eingeleitet. Hierdurch kommen sofort erhebliche Mehrkosten auf Sie zu ( Gerichtsgebühren, Anwaltsgebühren, Anwaltsauslagen).
Ähm?!?!?! Allein durch einen gelben Brief kommen doch keine Mehrkosten auf einen zu oder? Wieder mal ne leere Drohung ohne jeglichen Bezug auf die deutschen Gesetze.
Nein, zuerst einmal muss derjenige, der den Mahnbescheid verschickt, was zahlen. Danach aber kann er, wenn der Kunde dem Mahnbescheid nicht widerspricht bzw. vor Gericht verliert, dem Kunden diese Kosten in Rechnung stellen. Der Begriff "sofort" ist ja ein doch ein wenig dehnbar.:wink: Dass sie eine paar wesentliche Details (möglicher Widerspruch) weglassen, überrascht natürlich auch nicht.
Schranzi386 schrieb:
Also ich weiß jetzt nicht ob ich weinen oder lachen soll. Nen bisschen Angst ist schon da vor Gericht zu landen. Aber ich bin eigentlich auch noch der Meinung das es zu keiner Gerichtsverhandlung kommt, denn einmal verloren und keiner zahlt mehr.
Nicht nur das: für eine Firma, die einen oder mehrere Mahnbescheide nicht durchbringt, kann dies teuer werden. Da stehen manchmal auch direkte finanzielle Überlegungen dahinter.
Schranzi386 schrieb:
Falls nun wirklich ein gelber Brief im Briefkasten liegen sollte, dann natürlich sofort nen unbegründeten Widerspruch einlegen. Und dann muss die Firma entscheiden ob es vor Gericht geht oder? Oder macht es das Inkassobüro auch?
Das ist im Falle des Falles auch schon egal. Wenn der gerichtliche Mahnbescheid da ist, ist ohnehin Handlungsbedarf gegeben.
Schranzi386 schrieb:
Die begründen den angeblichen Vertrag ja meist eh nur mit: " Sie haben bestätigt das sie die AGB's und die Widerrufsbelehrung gelesen haben". Ob das reicht? Das bezweifle ich ganz stark.
Klar, sie werden nicht schreiben: "Wenn du zahlen willst, dann ist es gut, und wenn nicht, ist es auch nicht so schlimm". Aber man weiß ja, dass deren juristische Interpretation von sehr vielen Juristen nicht geteilt wird.
Schranzi386 schrieb:
Zudem muss ja nachgewiesen werden das man wissentlich einen Vertrag abgeschlossen hat.
Wie was vor Gericht nachgewiesen wird oder nicht, ist eine Sache. Aber zu einem Vertrag gehört auch, dass beide zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses davon wissen.

Gruß
Wembley
 
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Schranzi386 schrieb:
Nur die will mir doch nicht glaubhaft erzählen, dass das was ich ihr erzählt habe, nicht im Gesetz steht. Vielleicht haben die ja nen anderes BGB als wir. Außerdem warum hat sie aufgelegt? Sie wusste nur nicht mehr was sie sagen soll, denn wenn sie im Recht wäre, könnte sie das ruhig mit mir ausdiskutieren.
Zu dieser und ähnlicher Ausführung:

Die Erde ist eine Scheibe. Sterne beeinflussen mein Schicksal. Ein gelber Umschlag vom Mahngericht kostet Geld. Das Internet ist komplett kostenlos. Elvis lebt. Tokio Hotel nicht mehr. AGBs zu akzeptieren heißt, auf alle denkbaren Rechte einschl. der Menschenwürde zu verzichten. Die Amis waren nicht auf dem Mond. Zum 1.1.2007 wird alles um 3% teurer. Eltern haften für ihre Kinder. Die Sonne kreist um die Erde.

Man kann viel schreiben, wenn man die Tasten findet. Und andere können ebenso viel lesen, was geschrieben wurde. Manche können so etwas sogar mündlich, z.B. am Telefon.


Die Aussagen indes werden dadurch nicht richtiger.

... zum Glück!
 
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Michael18 schrieb:
Zurück zu "meinem" Thema - was kann man tun, um denen das Handwerk zu legen?
Wahrscheinlich nichts! Das geht so lange weiter, bis selbst der letzte kapiert hat, dass er unter gewissen Umständen nicht zu bezahlen braucht und dass die hohlen Drohkulissen zumeist nur heißer Dampf sind. Schneller würden die Rechnungssysteme dieser Art aufhören, wenn ein neues, für den Anbeiter sichereres und moglichst BGB-festeres Zahlungssystem auf den Markt käme - da sollst mal sehen, wie schnell die Anbieter neue Pferde satteln können. :scherzkeks:
 
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Reducal schrieb:
Schneller würden die Rechnungssysteme dieser Art aufhören, wenn ein neues, für den Anbeiter sichereres und moglichst BGB-festeres Zahlungssystem auf den Markt käme - da sollst mal sehen, wie schnell die Anbieter neue Pferde satteln können. :scherzkeks:
Das Gegentum ist richtig.

BGB-feste Zahlungssysteme gibt es genug. Hier werden andere Prioritäten gesetzt.

Die Dialerei war zu keinem Zeitpunkt BGH-fest. Es hat nur lange gebraucht, bis der BGH den Sumpf trockenlegen durfte. Jetzt ist damit Schluss.

Also muss eine neue Masche her, Verbraucher mit verwirrenden Informationen abzulenken und in fragwürdige Vertragsfallen zu locken.

BGH-feste Zahlungsmittel würde klare Verbraucherinformationen enthalten. Die bekannten Abo-Nepp-Klamotten lassen sich damit nicht verramschen.

Dietmar Vill
 
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dvill schrieb:
Reducal schrieb:
Schneller würden die Rechnungssysteme dieser Art aufhören, wenn ein neues, für den Anbeiter sichereres und moglichst BGB-festeres Zahlungssystem auf den Markt käme - da sollst mal sehen, wie schnell die Anbieter neue Pferde satteln können. :scherzkeks:
Das Gegentum ist richtig.

BGB-feste Zahlungssysteme gibt es genug. Hier werden andere Prioritäten gesetzt.

Die Dialerei war zu keinem Zeitpunkt BGH-fest. Es hat nur lange gebraucht, bis der BGH den Sumpf trockenlegen durfte. Jetzt ist damit Schluss.

Also muss eine neue Masche her, Verbraucher mit verwirrenden Informationen abzulenken und in fragwürdige Vertragsfallen zu locken.

BGH-feste Zahlungsmittel würde klare Verbraucherinformationen enthalten. Die bekannten Abo-Nepp-Klamotten lassen sich damit nicht verramschen.

Dietmar Vill

Da hat Dietmar schon Recht, ich meinte das natürlicher verquert im Gedenke eines Anbieters.
 
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Glücklicherweise arbeiten die modernen Zeiten nicht nur zugunsten seriöser Geschäftsleute.

Ein Taschendieb hatte es noch einfach. Er musste zur Tatzeit vorsichtig sein, dann war aber alles klar. Er musste halt schnell laufen können, wenn er mal ungeschickt zugriff.

Wer Verbraucher erfolgreich in eine Abofalle lockt, hat damit noch nicht die Kohle im Zugriff. Er muss erst die Maske fallen lassen und dann den unbewusst Zahlungswilligen dazu bringen, die Beute durch eine aktive Handlung zu übergeben.

Kein einfaches Unterfangen, wenn der Verbraucher sich nicht ins Bockshorn jagen lassen will.

Dietmar Vill
 
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dvill schrieb:
Kein einfaches Unterfangen, wenn der Verbraucher sich nicht ins Bockshorn jagen lassen will.
Wenn das Wörtchen wenn nicht wär'...

Gerade weniger aufmerksam-kritische Verbraucher (= potientielle Abo-Gefangene) neigen auch dazu, sich von der Steigerung Rechnung / Brief Inkassobüro + Aufschlag / Brief Anwalt + Aufschlag beeindrucken zu lassen. Und es scheint trotz Aufklärung seit den Hamburger Zeiten noch reichlich davon zu geben (wachsen nach?), sonst würden sich die Portokosten nicht lohnen.

Sicher haben sehr viele auch irrtümlicherweise noch die klassische Vorstellung vom Organ der Rechtspflege, wenn sie das Wort "Rechtsanwalt" lesen.
 
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Hallo

Ich bin auch auf diese Atrabo AG hereingefallen und habe wie viele andere, letzte Woche den Brief von den Anwälten bekommen, dass ich bis 20.8.2006
132,50 € zahlen soll.

Also soll ich des einfach ignorieren und abwarten , ob noch was kommt?
 
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Hallo zusammen,
erstmal muss ich sagen: Klasse Forum !!!

Bin auf dieses Forum gestoßen weil ich heute einen Brief von einem Inkasso-Büro erhalten habe.

Ich habe jetzt etwa 4 Stunden gelesen und gelesen, aber irgendwie komme ich trotzdem nicht so Recht weiter., weil ich einer bin, der schon eine Teilzahlung geleistet hat. Ich habe von einem solchen Fall hier im Forum nichts gelesen oder ich habe es bei all den Seiten einfach übersehen.

Auch ich bin ein "dämliches" Opfer von simsen.de.
Alles klar gemacht,ein paar sms verschickt und dann die Rechnung 84 €

Ich schrieb denen dann im Februar, dass ich nicht alles auf einmal zahle sonder in Raten.Es kamen immer Standart mails zurück und dachte ich bin hier im Kindergarten.Teilzahlungen wurden also nicht akzeptiert.
Erst dachte ich mir, ok, ist ja nicht allzu teuer 1200 sms f. 1 Jahr, und habe begonnen zu zahlen.
1x 20€
1x 10€ und dann nochmal 10 € also fast die Hälfte der Hauptforderung.

Dann kam eine Mail mit einer ganz anderen Bankverbindung und ich schrieb simsen an was das jetzt soll ich habe ja schon 40 € überwiesen.

Immer wieder kamen die Standartmails ich solle 84 € überweisen, sonst....
Ich schrieb von den bisher gezahlten 40€ aber da war nix zu machen.

Vor etwa 6 Wochen kam der 1. Brief von Pro Invent Billing Center Inkasso aus Kalletal. hab nicht reagiert.
Heute der 2. Brief mit 143,98 €
Leider habe ich da angerufen und denen erklärt mit was für einer [............] Firma sie da arbeiten und es auch sehr unseriös ist 9ct/Min zu verlangen.

So Folks......watt tun???? Schliesslich hatte ich das Ganze ja mit meinen Zahlungen schon irgendwie akzeptiert.

Das Inkasso meinte auch ich soll die Auszüge von den 40 € schicken und es wird dann von der Hauptvorderung(143,98) abgezogen.
Ich sagte, Nee nee wenn von den 84€, weil ich ja schon die Hälfte bezahhlt habe es eigentlich nicht für ein Unkasso Unternehem reicht.
----Das war bevor ich dieses Forum entdeckte----
jetzt weiss ich zwar das die alle unter einer Decke hängen, und alles [........] sind, trotzdem

wie soll ich mich verhalten, da ich ja schon mal was gezahlt habe?????

Danke und Grüsse aus Köln

Zwei Wörter wegen rechtlicher Bedenken editiert. MOD/BR
 
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Domspringer schrieb:
Danke und Grüsse aus Köln
Nicht springen. Da ist kein Auffanggerüst mehr seit ein paar Tagen ...

Ansonsten: Ist dein Fall wirklich so anders?
 
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Nee ich bleib auf dem Boden, ich springe noch nicht mal vom 3er:-D

Ja finde ein bischen schon,weil ich halt schon eine Teilzahlung geleistet habe, und somit ja auch meine Schuld bei denen akzeptiert habe
 
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Ohh nun gehts aber los bei mir.
Ich habe am heutigen Tage erneut einen Brief von dem Inkassobüro erhalten in dem folgendes steht:

Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheides

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

Sie haben Ihre o.g. Schulden trotz mehrfacher Aufforderung nicht beglichen. Die Rückstände müssen nunmehr zwangsweise beigetrieben werden. Die Vollstreckung wird auf Ihre Kosten z.B. durch Pfändung von Sachen, Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber oder Pfändung bei der Bank durchgeführt. Der erwirkte Vollstreckungstitel ist dann 30 Jahre lang gültig. Sie können diese Vollstreckungsmaßnahmen noch vermeiden, wenn Sie sofort den rückständigen Betrag unter Angabe des Aktenzeichens auf das unten angegebene Konto überweisen.



Zudem haben die mir ein paar Kosten aufgelistet die auf mich zukommen, falls ich nicht sofort bezahlen sollte.

Soll ich das Inkassobüro nun Anzeigen? Dann dürfen die mich erstmal nicht weiter kontaktieren oder? Oder was soll ich nun machen? Das ganze aussitzen? Ich weiß ja nicht ob wirklich nen Mahnbescheid ins Haus flattert, aber es scheint als würden die es ernst meinen.

Bitte helft mir..... Ich kenne die ganzen Gesetzesgrundlagen usw., habe auch vieles in Foren gelesen, doch jetzt bekomme ich schon Angst.
 
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Schranzi386 schrieb:
Die Rückstände müssen nunmehr zwangsweise beigetrieben werden. Die Vollstreckung wird auf Ihre Kosten z.B. durch Pfändung von Sachen, Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber oder Pfändung bei der Bank durchgeführt. Der erwirkte Vollstreckungstitel ist dann 30 Jahre lang gültig. Sie können diese Vollstreckungsmaßnahmen noch vermeiden, wenn Sie sofort den rückständigen Betrag unter Angabe des Aktenzeichens auf das unten angegebene Konto überweisen.
Cool bleiben. Sooo schnell geht's nicht.
1. müssen Rückstände nicht beigetrieben werden - das ist nirgends vorgeschrieben
2. wird erst vollstreckt, wenn tituliert wurde - das ist so vorgeschrieben
3. wird erst tituliert, wenn die Forderung begründet und bewiesen wurde - auch das ist so vorgeschrieben.

Also kann man die Vollstreckungmaßnahmen neben dem "ich-gebe-auf" durchaus auch mit "ich-kämpfe" zumindest vorläufig vermeiden (hinaus zögern) - und wenn man vor Gericht gewinnt, sogar dauerhaft.

Zudem haben die mir ein paar Kosten aufgelistet die auf mich zukommen, falls ich nicht sofort bezahlen sollte.

Schranzi386 schrieb:
Soll ich das Inkassobüro nun Anzeigen? Dann dürfen die mich erstmal nicht weiter kontaktieren oder?
Hä? :gruebel: Gewaltschutzgesetz oder wie?
Du wirfst da heftig etwas durcheinander.
 
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