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"wollen" ist nicht ganz der vollständige Ausdruck: "drauf ankommen lassen wollen"Reducal schrieb:und ohne zu zahlen lieber vom Anbieter verklagen lassen wollen.
ersetze Mehrwertbetrug durch Aboabzocke und das Posting ist so aktuell und taufrischam 14.05.2003 haudraufundschluss schrieb:Vielleicht möchte noch jemand genauer ausführen,
warum die Anzahl der Mahnbescheide gerade beim Mehrwertbetrug stark gegen null tendiert...
Nein, zuerst einmal muss derjenige, der den Mahnbescheid verschickt, was zahlen. Danach aber kann er, wenn der Kunde dem Mahnbescheid nicht widerspricht bzw. vor Gericht verliert, dem Kunden diese Kosten in Rechnung stellen. Der Begriff "sofort" ist ja ein doch ein wenig dehnbar. Dass sie eine paar wesentliche Details (möglicher Widerspruch) weglassen, überrascht natürlich auch nicht.Schranzi386 schrieb:Ich zitiere mal aus meinem neuerlichen Schreiben vom Inkassobüro: " Nach Ablauf der Frist wird ohne weitere Vorankündigung ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie eingeleitet. Hierdurch kommen sofort erhebliche Mehrkosten auf Sie zu ( Gerichtsgebühren, Anwaltsgebühren, Anwaltsauslagen).
Ähm?!?!?! Allein durch einen gelben Brief kommen doch keine Mehrkosten auf einen zu oder? Wieder mal ne leere Drohung ohne jeglichen Bezug auf die deutschen Gesetze.
Nicht nur das: für eine Firma, die einen oder mehrere Mahnbescheide nicht durchbringt, kann dies teuer werden. Da stehen manchmal auch direkte finanzielle Überlegungen dahinter.Schranzi386 schrieb:Also ich weiß jetzt nicht ob ich weinen oder lachen soll. Nen bisschen Angst ist schon da vor Gericht zu landen. Aber ich bin eigentlich auch noch der Meinung das es zu keiner Gerichtsverhandlung kommt, denn einmal verloren und keiner zahlt mehr.
Das ist im Falle des Falles auch schon egal. Wenn der gerichtliche Mahnbescheid da ist, ist ohnehin Handlungsbedarf gegeben.Schranzi386 schrieb:Falls nun wirklich ein gelber Brief im Briefkasten liegen sollte, dann natürlich sofort nen unbegründeten Widerspruch einlegen. Und dann muss die Firma entscheiden ob es vor Gericht geht oder? Oder macht es das Inkassobüro auch?
Klar, sie werden nicht schreiben: "Wenn du zahlen willst, dann ist es gut, und wenn nicht, ist es auch nicht so schlimm". Aber man weiß ja, dass deren juristische Interpretation von sehr vielen Juristen nicht geteilt wird.Schranzi386 schrieb:Die begründen den angeblichen Vertrag ja meist eh nur mit: " Sie haben bestätigt das sie die AGB's und die Widerrufsbelehrung gelesen haben". Ob das reicht? Das bezweifle ich ganz stark.
Wie was vor Gericht nachgewiesen wird oder nicht, ist eine Sache. Aber zu einem Vertrag gehört auch, dass beide zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses davon wissen.Schranzi386 schrieb:Zudem muss ja nachgewiesen werden das man wissentlich einen Vertrag abgeschlossen hat.
Zu dieser und ähnlicher Ausführung:Schranzi386 schrieb:Nur die will mir doch nicht glaubhaft erzählen, dass das was ich ihr erzählt habe, nicht im Gesetz steht. Vielleicht haben die ja nen anderes BGB als wir. Außerdem warum hat sie aufgelegt? Sie wusste nur nicht mehr was sie sagen soll, denn wenn sie im Recht wäre, könnte sie das ruhig mit mir ausdiskutieren.
Wahrscheinlich nichts! Das geht so lange weiter, bis selbst der letzte kapiert hat, dass er unter gewissen Umständen nicht zu bezahlen braucht und dass die hohlen Drohkulissen zumeist nur heißer Dampf sind. Schneller würden die Rechnungssysteme dieser Art aufhören, wenn ein neues, für den Anbeiter sichereres und moglichst BGB-festeres Zahlungssystem auf den Markt käme - da sollst mal sehen, wie schnell die Anbieter neue Pferde satteln können. :scherzkeks:Michael18 schrieb:Zurück zu "meinem" Thema - was kann man tun, um denen das Handwerk zu legen?
Das Gegentum ist richtig.Reducal schrieb:Schneller würden die Rechnungssysteme dieser Art aufhören, wenn ein neues, für den Anbeiter sichereres und moglichst BGB-festeres Zahlungssystem auf den Markt käme - da sollst mal sehen, wie schnell die Anbieter neue Pferde satteln können. :scherzkeks:
dvill schrieb:Das Gegentum ist richtig.Reducal schrieb:Schneller würden die Rechnungssysteme dieser Art aufhören, wenn ein neues, für den Anbeiter sichereres und moglichst BGB-festeres Zahlungssystem auf den Markt käme - da sollst mal sehen, wie schnell die Anbieter neue Pferde satteln können. :scherzkeks:
BGB-feste Zahlungssysteme gibt es genug. Hier werden andere Prioritäten gesetzt.
Die Dialerei war zu keinem Zeitpunkt BGH-fest. Es hat nur lange gebraucht, bis der BGH den Sumpf trockenlegen durfte. Jetzt ist damit Schluss.
Also muss eine neue Masche her, Verbraucher mit verwirrenden Informationen abzulenken und in fragwürdige Vertragsfallen zu locken.
BGH-feste Zahlungsmittel würde klare Verbraucherinformationen enthalten. Die bekannten Abo-Nepp-Klamotten lassen sich damit nicht verramschen.
Dietmar Vill
Wenn das Wörtchen wenn nicht wär'...dvill schrieb:Kein einfaches Unterfangen, wenn der Verbraucher sich nicht ins Bockshorn jagen lassen will.
Nicht springen. Da ist kein Auffanggerüst mehr seit ein paar Tagen ...Domspringer schrieb:Danke und Grüsse aus Köln
Cool bleiben. Sooo schnell geht's nicht.Schranzi386 schrieb:Die Rückstände müssen nunmehr zwangsweise beigetrieben werden. Die Vollstreckung wird auf Ihre Kosten z.B. durch Pfändung von Sachen, Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber oder Pfändung bei der Bank durchgeführt. Der erwirkte Vollstreckungstitel ist dann 30 Jahre lang gültig. Sie können diese Vollstreckungsmaßnahmen noch vermeiden, wenn Sie sofort den rückständigen Betrag unter Angabe des Aktenzeichens auf das unten angegebene Konto überweisen.
Hä? :gruebel: Gewaltschutzgesetz oder wie?Schranzi386 schrieb:Soll ich das Inkassobüro nun Anzeigen? Dann dürfen die mich erstmal nicht weiter kontaktieren oder?