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Anonymous
sowas kann ich mir eh nicht leisten.. hoffentlich bin ich über meine eltern rechtschutzversichert...
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sotzki schrieb:das ist auch sehr gut so. werde mich wohl wirklich damit befassen müssen. d.h. knapp 50 seiten dazu lesen zzgl. der links.. :bigcry:
Unfug , nur ein Gerichtsvollzieher steht vor der Tür und auch nur wenn er einen vollstreckbaren Titel hatecks0ne schrieb:habe mich mit meinem chef mal darüber unterhalten und er meinte auf jedenfall bei der vebraucherzentrale anrufen, da sonst das inkasso unternehmen vor der tür steht.
es gibt keine festen Regelnecks0ne schrieb:normaler weise kommt doch das mahnverahren erst nach der dritten rechnung, oder liege ich da falsch?
cpNur einer wagte sich schon aus der Deckung. Ronny Jahn, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin, kam in seinem Blog ( http://verbraucherrecht.blogspot.com) zu einem recht eindeutigen Schluss: „Es gibt (..) erfolgversprechende Möglichkeiten, wie man sich von dem Vertrag lösen kann, wenn man auf diese Dienste hereingefallen ist und unerwartet einen Jahresvertrag am Halse hat. Bei der Anfechtung ist zu beachten, dass diese unverzüglich nach Erkennen des Irrtums erfolgen und eine Begründung enthalten muss. Vorsichtshalber sollte man die entsprechenden Seiten mit einem Screenshot sichern, um im Zweifelsfall die Täuschungsproblematik auch darlegen zu können. Das Ganze dann per Einschreiben/Rückschein abschicken, da nur so der Zugang bewiesen werden kann.“
rolf76 schrieb:Tipps der Verbraucherzentralen:
Verbraucherzentrale Berlin
Verbraucherzentrale NRW
Verbraucherzentrale Sachsen
ecks0ne schrieb:ich suche seit fast einer stunde nach einem link von der verbraucherzentrale. finde ihn aber nicht. wenn ihn jemand aht, könnte der-/diejenige ihn bitte posten?
wollte nämlich endlich mal da anrufen und mir informationen zukommen lassen.
das ist garantiert nicht, was er wissen willbugs schrieb:hast du vielleicht klick tel zur hand...
unter dem menüpunkt
- suchen - gesamtnamenliste
kannst du dir alle verbraucherzentralen in deutschland suchen und anzeigen lassen..l
einfach mal lesen aber vor allem alles....ecks0ne schrieb:aber wenn ich gratis sms in die suchmaske der vbz eingebe, dann kommt da halt nur, dass es dubiose anbieter gibt, aber keine telefonnumer oder sonstige tipps.
mich würde nämlich echt mal interessieren, ob es ein statement von der verbraucherzentrale gibt, wie man als betroffene am besten handelt.
du solltest die Quellen solcher Aussagen angeben und vor allem vollständig wiedergeben.Turbo69 schrieb:Nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt ist es dem Unternehmen
nun verboten, bei Internetverbindungen die Menge der übertragenen Daten zu speichern.
Damit das auch für dich zutrifft, müßtest du selber die T-Kom auf Löschung verklagen...Da es sich um eine Einzelklage handelt, wird von dieser Entscheidung allerdings nur
das Vertragsverhältnis mit einem einzigen Kunden berührt. T-Online erwiderte,
dass man sich nicht auf eine am Einzelfall orientierte Löschung von Benutzerdaten
einlassen könneund drohte unverhohlen mit einer Kündigung des Vertragsverhältnisses
mit der vereinbarten Kündigungsfrist von 30 Tagen.
Turbo69 schrieb:Ich denke mal dadurch wird es fast unmöglich für www.s*m*e*.de sein, die richtige Adresse an Hand der IP rauszufinden und weitere Maßnahmen einzuleiten. Ich für meinen Teil werde jetzt erstmal die Hände in den Schoß legen und abwarten ob noch was kommt!?