Captain Picard
Commander
AW: Schreibseldiskussion zum x-ten
Immer wieder kommen dann Oberschlaue, die keine Lust haben oder zu faul sind sich einzulesen
und wissen alles besser :wall:
http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.htmlSchweigen ist nicht verboten, sondern bei der Nutzlosbranche seit Jahren die Methode der Wahl.
Frage mich immer wieder, wofür sich die Kollegen die Mühe machen, alles ausführlichst und auch für Laien verständlich zu erklären.Was könnte passieren, wenn ich gar nicht reagiere?
Könnte Schweigen als Zustimmung oder gar Anerkenntnis des angeblich bestehenden Vertrages gewertet werden? NEIN! Schweigen im Rechtsverkehr hat grundsätzlich gar keinen Erklärungswert. Wo kämen wir da hin - nur weil irgendein bescheuerter Hansel glaubt, Kohle zu bekommen, muss ich dem doch nicht widersprechen (etwas anderes gilt im gerichtlichen Mahnverfahren, aber da fragt ja auch ein Gericht und nicht der Hansel). Einem Richter ist es völlig schnurz, was außergerichtlich an Brieflein gewechselt wurde, sofern diese nicht unmittelbar Auswirkungen auf die Anspruchsgrundlagen haben.
Immer wieder kommen dann Oberschlaue, die keine Lust haben oder zu faul sind sich einzulesen
und wissen alles besser :wall: