Schreibseldiskussion zum x-ten

AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

Schweigen ist nicht verboten, sondern bei der Nutzlosbranche seit Jahren die Methode der Wahl.
http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html
Was könnte passieren, wenn ich gar nicht reagiere?
Könnte Schweigen als Zustimmung oder gar Anerkenntnis des angeblich bestehenden Vertrages gewertet werden? NEIN! Schweigen im Rechtsverkehr hat grundsätzlich gar keinen Erklärungswert. Wo kämen wir da hin - nur weil irgendein bescheuerter Hansel glaubt, Kohle zu bekommen, muss ich dem doch nicht widersprechen (etwas anderes gilt im gerichtlichen Mahnverfahren, aber da fragt ja auch ein Gericht und nicht der Hansel). Einem Richter ist es völlig schnurz, was außergerichtlich an Brieflein gewechselt wurde, sofern diese nicht unmittelbar Auswirkungen auf die Anspruchsgrundlagen haben.
Frage mich immer wieder, wofür sich die Kollegen die Mühe machen, alles ausführlichst und auch für Laien verständlich zu erklären.
Immer wieder kommen dann Oberschlaue, die keine Lust haben oder zu faul sind sich einzulesen
und wissen alles besser :wall:
 
AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

reducal
es tut mir leid wenn du dich oder ich den webwatcher angegeriffemn haben sollte, das war nicht meine absicht.
ich sage es nur wie es ist, denn die leute (outlet oder andere) sind srupelos denn sie wollen dein geld. wenn du es nicht wirst waere dieses forum fehl am platz.
wenn du nicht bezahlen willst kommst du dahin das du "luegen" musst.ich tue es ja auch nicht gerne, aber wenn man einem an die karre pinkelt. moechtest du ja nicht auch das zweite bein hinhalten, oder??
 
danke nochmal fuer die webseite auf der du mich aufmerksam gemacht hast und ich stimme dir zu.
MfG
RK

endlich damit auf! Das ist schlicht und ergreifend Unsinn. Hör jetzt

Lies endlich die Infos.

nun gut wenn es so sein soll ich habe die infos gelesen und spreche aus erfahrung was ich erlebt habeund wozu diese leute in der lage sind.aber mach doch mal die augen auf im leben, jeder macht mal dumme sachen oder vergisst etwas nicht zumachen und zwar innerhalb der 14taegigen kuendigungszeit zukuendigen, wie sie angegeben haben. der hiweis kam nicht am anfang, sondern erst waehrend der registrierung.
im grundegenommen hast du den vertrag angenommen sonst waerst du nicht auf die webseite draufgekommen und zu schauen.
das zu der grundlage der diskussionen hier.
 
AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

im grundegenommen hast du den vertrag angenommen sonst waerst du nicht auf die webseite draufgekommen und zu schauen.
Dann lies mal das hier. Von den Roßtäuschertricks der Branche scheinst du auch noch nie was
gehört oder gelesen zu haben:
http://forum.computerbetrug.de/info...l/54469-hinweis-auf-kosten-ploetzlich-da.html
Webseiten sind nicht in Granit gemeißelt.

Wenn das so wäre, wie du behauptest, warum ziehen den dann die Nutzlosen nicht mit
zigtausend Mahnbescheiden oder Prozessen durch die Lande sondern belassen es bei
millionenfachem Mahndrohmüll?

PS: Dein Geschreibsel ist echtes Augenpfeffer
 
AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

... und spreche aus erfahrung was ich erlebt habeund wozu diese leute in der lage sind.

Wozu sind sie denn in der Lage? Blöde Mahndroherpresserschreiben per Mail, Post und selten per Telefon. Der Wert dieser Kontakte ist gleich NULL! Wir vergleichen den Kram mit dem kläffen eines räudigen Köters hinter einem Zaun. Auch da besteht keinerlei Anspruch drauf zu reagieren oder der Zwang, ihm eine Wurst zu spendieren.

Wir wissen seit Jahren, wozu diese Anbieter fähig sind. Ausser zu bösem Gekläffe nicht viel. Extremst selten mal ein Mahnbescheid hier und da, aber das ist im Promillebereich. Und selbst wenn, eine Reaktion darauf ist zwar notwendig, aber beschränkt sich auf ein Kreuzchen an der richtigen Stelle und zurück ans Gericht. Das wars...

Somit ist Aufregung und Zetermordio fehl am Platze, wie bereits mehrfach hier gesagt.

LG
wahlhesse
 
AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

Das ist schlicht und ergreifend Unsinn. Hör jetzt endlich damit auf!

Lies endlich die Infos.

Uebrigens es sind lebenserfahrungen die ich persoenlich gemacht habe und wie weit ich damit gekommen bin.und wozu die anderen in der Lage sind und wie weit sie gehen!
ich wollte hier keinem zunahe treten falls ich das gemacht habe entschuldigung .
:wall::wall::wall:
Und was jeder daraus macht ist eigentlich ihm seine sache ob er leugt oder nicht usw.
habe keine lust mehr und keine angst die tips habe ich gelesen vorher. dies sind wie geagt lebenserfahrungen mit diesen leuten.
also ciao ciao diskutiert mal weiter ohne mich.
 
AW: Nachbarschaft24.net zum x-ten mal: diesmal mit Rechtsanwalt Frank Michalak

Hi,

Also das ist nich ganz richtig.
Brieffreunschaft hin oder her, jeder Anwalt bzw. Justiziar rät dazu der Forderung ein Mal zu widersprechen (geignet sind in diesem Fall die Vorlagen der Verbraucherzentralen), das muss sein wenn man wenn man meint das die Forderung zu unrecht besteht, egal ob das nun eine Abzocke ABO-Modell ist oder eine Forderung einer seriösen Firma.
Man muss einmal widersprechen. Am besten gleich der ersten Forderung und das jenachdem per email mit Lesebestätigung oder am besten per Einschreiben mit Rückschen, damit man den Nachweis hat.
Dannach kann bzw. sollte man z.B. im Falle der ABO-Abzocke sich jede weitere Korrespondenz mit denen erparen.
Erst wenn der gerichtlich Mahnbescheid (gelber Umschlag)bzw. wenn direkt eine Aufforderung zur Klageerwiderung vom Gericht kommt (Ja man kann auch ohne Mahnbescheid klagen), dann muss man Handeln!

Wie man das mit dem Mahnbescheid macht wurde hier schon hinreichend erklärt.
Wenn eine Aufforderung zur Klageerwiderung zugestellt wird muss man auch handeln sonst ergeht ein Versäumnisurteil, hier am besten einen Anwalt einschalten der die Klage prüft und korrekt erwidert.

Prinzipell wurde das alles schon mehrfach geschrieben aber ichhabe mir erlaubt es nochmal zu verfassen, gerade weil immerwieder geschrieben wird "...man soll sich tot stellen...nichts tun... nicht antworten.."
 
AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

Du kannst davon ausgehen, dass die Informationen, welche dieses Forum gibt, akkurat sind und die Erfahrung von vielen Jahren Arbeit wiedergeben.

Bisher haben fast ausschliesslich diejenigen grössere Probleme bekommen, welche unseren Rat, NICHT zu handeln, ignoriert haben.

Daher gilt Dein Rat NUR für seriöse Anbieter oder z.B. bei Adressmissbrauch.

LG
wahlhesse
 
AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

Die Anfragen im Forum Allgemeines beziehen sich ausschließlich auf Nutzlosanbieter.
Daher gelten die Ratschläge auch nur für diese. Es ist kein Forum "allgemeine Rechtskunde"

Und zum zigten Mal: Seit Beginn der Nutzlosenzeit vor über vier Jahren hat noch
nie jemand zahlen müssen, der sich tot gestellt hat.

Daher sind die Schreibseldiskussionen im Bereich Nutzlosbranche so überflüssig wie ein Kropf.
 
AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

Es gibt keinen Paragraphen in der ZPO, im BGB oder sonst irgendwo, nach dem man etwa eine Rechtspflicht hätte, außergerichtlich auf eine unberechtigte Forderung reagieren zu müssen. Reagiert man bis zum Mahnbescheid bzw. Eingang der Klageschrift nicht, hat man jedenfalls bei einer unbegründeten Forderung daraus keinen Rechtsnachteil.

Die Empfehlung, trotzdem bei einer unbegründeten Forderung die Sache mit einem Antwortschreiben zu klären, entstammt dem seriösen Geschäftsleben und dem guten, alten Brauch. Im seriösen Geschäftsleben ist es auch tatsächlich so, dass man mit einer außergerichtlichen Antwort die Dinge klären kann. Dort ist es auch so, dass die Einwendungen auch beachtet und respektiert werden. Meistens kriegt man dann noch ein entschuldigendes Antwortschreiben.

Bei der Nutzlosabzocke hat man es aber in keiner Weise mit einem seriösen Geschäftsleben zu tun. Sondern mit organisierter und gewerbsmäßiger Kriminalität, auch wenn die Staatsanwälte meinen, den Betrugsvorsatz nicht nachweisen zu können. Auf jeden Fall hat man es mit "Firmen" zu tun, die sich Strohmänner bedienen, die z.T. ihre Identität mit ausländischen Briefkastenfirmen tarnen, in Ländern ohne Rechtshilfeabkommen (British Virgin Islands), oder mit Postfachverstecken hinter Postdienstleistern (69 Great Hampton St., Birmingham; Lietzenburger Str. 53, Berlin; Za abeel Road 18, Karama, Dubai; etc.).

Wie komme ich jetzt dazu, mit einer kriminellen Organisation eine Brieffreundschaft anzufangen, die schon ihre Identität, die ladungsfähige Anschrift des Geschäftssitzes, nicht preisgeben will? Wie komme ich dazu, hierfür die € 4,40 für ein Einschreiben mit Rückschein zu opfern, nur um dann festzustellen, dass der Brief aus Dubai als unzustellbar zurückkommt?

Wie komme ich dazu, an eine hessische Klabauterfirma zu schreiben, die den nächstbesten arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger als Strohmann eingesetzt hat, und die auf irgendwelche Einwendungen ohnehin nur mit sinnentleerten Textbausteinen antwortet?

Wie komme ich dazu, mit einem merkbefreiten Inkassobüro zu korrespondieren, was meine Einwendungen ohnehin nicht beachten, sondern stur wie ein Panzer weitermahnen wird? Ebenso gut kann ich mit einer Parkuhr über Kants kategorischen Imperativ diskutieren.

Solange ich hier wirklich keine Rechtspflicht zu irgendeiner Kommunikation mit derartigen "Unternehmen" habe, sehe ich dafür keinen Grund.
 
AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

Offenbar wurde Rotglut.org, die ehemalige Damain von "Fastix", der durch sein "rebllisches" Verhalten gegen GvG, Abzocker ect. bekannt wurde, ebenfalls von der Nutzlosbranche aufgegriffen. Wiederholt werden dort Artikel eingestellt, in denen es heisst, man soll bei NB24 zahlen, obendrein wird vor einem "[...]" gewarnt, der angeblich die Verbraucher täuscht, weil er sagt, es bestünde KEINE Zahlnungspflicht bei NB24.
ht*p://rotglut.org/

[Namen entfernt, gefährdender Link deaktiviert. (bh)]
 
AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

Ich bitte darum diesen Beitrag jetzt nicht zu zerpflücken und jedes Wort mit Gold aufzuwiegen...es ist meine persönlich Ansicht.

Antiscammer, ich gebe dir insofern Recht, dass es keine Rechtsgrundlage gibt in der man einer vermeindlich unberechtigten Forderung widersprechen muss, auch das es im seriösen Geschäftsleben üblich ist in bestimmten Fällen schriftlich zu widersprechen.

Aber solagen es in Deutschland Richter gibt, die manchmal erheblich abweichende Urteile in vermeindlich eindeutigen Fällen sprechen, ist es zumindest meiner Meinung nach manschmal hilfreich zu widersprechen
(gem VBZ: in diesem Fall der Forderung, Vertragsanfechtung, Täuschung usw.).
Auch wenn es in diesem Fall unwahrscheinlich ist das es jemals zu einem Prozess kommen wird (abwarten..).

Anmerkung:
Ich möchte das mal an einem Beispiel verdeutlichen wie es mir 2006 ergangen ist....zu mindest in Bezug aus die höchst unterschiedliche Rechtssprechung!

Ich habe 2007 einen Verkehrsunfall gehabt.....ich mit Motorrad, mir wurde von einem Autofahrer die Vorfahrt genommen....trotz Zeugenaussagen von Passanten und hinter mir fahrenden Verkehrsteilnehmern das ich mich Voschriftsmäßig verhalten habe, bin ich erstinstanzlich auf 70% des materiellen Gesamtschadens sitzengeblieben zusätzlich zu meinen Verletzungen, Arbeitsplatzverlust durch 3 monatiger Krankheit. Trotz der Eindeutigkeit das ich 100% unschuldig bin, die mir durch zwei Anwälte und ein Gutachten atestiert wurde. In diesem Fall ist der Verursacher quasi freigesprochen worden..........(Berufung läuft noch).
 
AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

Was hat denn ein Verkehrunfall mit Nutzlosabzocke zu tun?

In Bezug auf Nutzlosabzocke gibt es seit vier Jahren eine völlig einheitliche Rechtsprechung
( jetzt nicht mit den Fakeurteilen kommen, für die per Googleadsensewerbung Stinkbomben geworfen werden )

In vier Jahren sechs Urteile = sechs klare Entscheidungen gegen die Nutzlosbranche.

Bring uns ein einziges nachvollziehbares nichtgetürktes Urteil, bei dem jemand hätte zahlen müssen, weil er auf den Mahnmüll nicht reagiert hat. Bis dahin überlass es uns welche Ratschläge wir hier geben.
 
AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

Wir bitten darum, über die Auswirkungen von persönlichen Meinungen in Beiträgen auf Ratsuchende im Vorfeld nachzudenken.

Wir können Ratsuchende nicht in die Irre leiten, nur weil von der Realität abweichende Meinungen gepostet werden.
 
AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

Die Rechtsprechung bezüglich Nutzlosseiten ist eindeutig.
FAQ: Verhalten bei "Gratis"-Abo-Abzocke - Antispam Wiki

Den Prozess gegen einen Nutzlos-Abzocker verliert nur derjenige, der sich entweder dafür vom Abzocker selbst bezahlen lässt (es gibt ganz offensichtlich provozierte Urteile), oder der wirklich so strunzdumm ist und ohne Anwalt in den Prozess geht und sich dort auch nicht qualifiziert zur Sache äußert.

Ein Urteil, wo jemand, der die Nutzlos-Mahnungen ignoriert hatte, deswegen verurteilt worden wäre, ist bisher nicht bekannt geworden.

Zu dem Beispiel mit dem Verkehrsunfall kann und will ich nichts sagen, weil ich nicht dabei war. Aber es ist auf die Nutzlosabzocke nicht anwendbar. Außerdem kann so ein Urteil nur so zustande gekommen sein, dass entweder der Richter irgendetwas geraucht hat, oder dass der Fall tatsächlich ganz anders gewesen ist, als hier geschildert. Aber schließlich ist ja die Revision geplant.
 
AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

Was bei den Schreibselempfehlungen insbesondere der Verbraucherzentralen besonders ärgerlich ist,
dass nicht begründet wird, warum geschreibselt werden soll: "Um sicher zu gehen".
Die Verbraucherzentralen selbst können nicht einen einzigen Fall in über vier Jahren Nutzlosabzocke vorlegen, der diese Empfehlung stützt.
Noch weisen sie auf die möglichen bzw sogar wahrscheinlichen contraproduktiven Folgen hin.
Fairerweise muß erwähnt werden, dass einige Verbraucherzentralen wie Bayern und Hamburg sich der Sichtweise angeschlossen haben, dass Schreibseln im Bereich Nutzlosbranche überflüssig ist
http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html
Betroffener: Ich glaube Dir kein Wort und will unbedingt irgendwas schreiben. Welchen Musterbrief nehme ich?

Seufz, ich habe es befürchtet. Ist schnurz, solange die Anfechtung drin ist. Den Rest könnte man ja - siehe oben - nachreichen, falls es zu einem Prozess käme. Wichtig ist aber den Anbietern nicht auch noch durchs schreibseln die Datensätze zu verfeinern. Also nicht mehr Daten -insbesondere die Adresse rausrücken- als die Gegenseite eh schon hat. Vollständige Adressdatensätze in den falschen Händen führen nicht nur zu Belästigungen per Brief sondern könnten auch für weitere Projekte eingesetzt werden.
 
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