Schreibseldiskussion zum x-ten

AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

Für die Schreibselfans
Verbraucherzentrale Bayern : Auch im Internet auf's Kleingedruckte achten

Wieso ausgerechnet die VZ Bayern das anbietet, deren populärer Mitarbeiter vom Schreibseln abrät :gruebel:
Offensichtlich will man was für die "ich will unbedingt was tun" Hysteriker anbieten

PS:
VZ Bayern schrieb:
Auch im Internet auf's Kleingedruckte achten
Steht im krassem Widerspruch zu den Gerichtsurteilen. Kostenpflichtigkeit darf nicht in winzigen
Schriftgrößen in AGB-Kellern versteckt werden.
 
AW: Einschüchterungsfalle TOP-OF-SOFTWARE.DE / softwaresammler.de / opendownload.de

Hallo an alle, die auf Top-of-software.de hereingefallen sind:

Ich habe gestern ebenfalls eine Rechnung von diesem Unternehmen bekommen - genau 14 Tage nach meiner angeblichen Anmeldung.
Damit sei auch meine Widerspruchsfrist abgelaufen.

Aber da gibt es einen Musterbrief der Verbraucherzentrale, der besagt, dass man aufgrund des Fernmeldegesetzes jederzeit kündigen kann (besonders für die Person, die schon im Januar geschrieben hat und insolvent ist). :-p
Ich würde den Musterbrief gerne zur Verfügung stellen, muss mich aber erst erkundigen, ob ich das so veröffentlichen darf. Wer will kann mir an meine E-Mail-Adresse [ edit] .de schreiben und den Musterbrief von mir - nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale - bekommen. Lisa-Maria
 
AW: Einschüchterungsfalle TOP-OF-SOFTWARE.DE / softwaresammler.de / opendownload.de

Aber da gibt es einen Musterbrief der Verbraucherzentrale,
Wir halten hier überhaupt nichts von Schreibseleien. Manche VZ sind da noch etwas hinter dem Mond
Wo kein Vertrag besteht, braucht auch nichts widersprochen werden.

law blog Archiv Bloß nicht diskutieren
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat ihre Empfehlung erweitert und den Erfahrungen angepaßt,
so wie wir es schon seit geraumer Zeit empfehlen
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
InternetText

Was sollt ich jetzt tun
Ich habe eine Rechnung/Mahnung erhalten. Was soll ich jetzt tun?
Das Wichtigste: Nicht zahlen!!!
Was Sie außerdem tun, ist Geschmackssache.

Stellen Sie sich stur und reagieren überhaupt nicht. Sämtliche Drohungen in den Mahnschreiben, wie Schufa Eintrag, Gerichtsvollzieher schaut vorbei etc. sind heiße Luft. Sollen die doch 20 mal mahnen!

( noch nie hat jemand zahlen müssen, der sich einfach tot gestellt hat )

Wer meint er müßte unbedingt schreibseln, sollte sich das vorher durchlesen

http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html

Wer aktiv mithelfen will Abzocke zu stoppen:
http://forum.computerbetrug.de/info...-um-den-betreibern-das-handwerk-zu-legen.html
 
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Natürlich kann das jeder so halten wie er will. Aber meine Erfahrung ist die:
Musterbrief der Verbraucherzentrale per Einschreiben absenden und man hört nie wieder was von diesen Unternehmen.

Die ewigen Mahnungen usw. nerven doch und machen manche Menschen kaputt. Also würde ich eher dazu raten, dem ganzen Spuk ein schnelles Ende zu bereiten. Lisa-Maria
 
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Hallo,
ich habe anfangs - als ich mich zum ersten Mal eingeloggt habe - gesagt,
dass der Brief der Verbraucherzentrale (liegt mir als Musterbrief vor) Wunder wirkt. Ich habe ihn weggeschickt und höre und staune - das habe ich soeben in meiner Mailbox vorgefunden!

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Sehr geehrte Frau [...],Ihr Vertrag mit der Kundennummer Txxxxxxx wird fristgerecht zum **.02.2012 gekündigt und es entstehen danach auch keine weiteren Kosten.
Mit freundlichen Grüßen
www.top-of-software.de


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Ich kann nur raten, den Brief zu schreiben und dann hat man seine Ruhe!
Und dieses Unternehmen begreift langsam, dass die Menschen Bescheid wissen, wie man mit solchen "Fallen" umzugehen hat!
Warum um alles in der Welt sich ewig und 3 Tage plagen lassen mit Rechtsanwaltsschreiben, Inkassbüroandrohungen u. ä., wenn es so einfach geht?? Ratschläge dieser Art kann ich nicht verstehen - merke ich doch, wie sich die Menschen unnötig damit plagen! :-p

Ich würde den Musterbrief der Verbraucherzentrale ja gerne hier einstellen, weiß aber nicht, ob ich das so öffentlich machen darf.

Wer will, kann sich an meine E-Mail-Adresse: [...] wenden und dann schau'n wir mal, wie wir demjenigen schnell helfen können!

Grüße von Lisa-Maria

[Persönliche Daten entfernt. Der "Tipp" ist nicht hilfreich, weil das Schreiben falsch verstanden wurde. (bh)]
 
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...,Ihr Vertrag mit der Kundennummer Txxxxxxx wird fristgerecht zum 11.02.2012 gekündigt und es entstehen danach auch keine weiteren Kosten.
[...]
Ich kann nur raten, den Brief zu schreiben und dann hat man seine Ruhe!
Das exakte Gegenteil ist richtig, Die Antwort zeigt, dass Schreiben sinnlos sind.

Die "Kündigung" bezieht sich auf die Zeit nach zwei Jahren.

Es kommen also noch Zahlungserpressungen für zwei Jahre.

Schreiben sind sinnlos. Der Papierkorb löst jedes Problem.
 
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ich möchte alle drauf aufmerksam machen,daß es ein Musterschreiben gibt,über unberechtigte Forderungen:wall:
 
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an alle
es gibt ein Musterschreiben,"unberechtigte Forderungen" z.B.bei der Verbraucherzentale.
 
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Für Aufforderungen zum Widerrufgeschreibsel gibts in der weiten Welt den Netzes andere Foren. Wo kein Vertrag besteht gibts auch nichts zu widerrufen
 
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Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).

Brieffreundschaften mit Inkassobutzen, "Mahnwälten" usw stehen auf den Level einer Straßenlaterne
die Relativitätstheorie zu erklären

Wo millionenfach von Mailrobots Mahndrohmüll rausgeballert wird, werden Anworten
darauf mit tödlicher Sicherheit nicht von Menschen gelesen.
 
AW: outlets.de - Mahnschreiben der RA RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement

Laut Verbraucherzentrale Hessen muss bei dieser Firma auf keinen Fall gezahlt werden!!! Es reicht ein Brief mit einem Rücktritt von dem abgeschlossenen "Vertrag". Da die Geschäftsbedingungen nicht ausreichend gekennzeichnet waren ( d.h. auch wenn sie au der Startseite zu finden waren, waren sie nur kleingedruckt und am Rand zu finden), gelten sie vor gericht nicht als bindend.
Laut Verbraucherzentrale soll man allerdings genügend Sitzfleisch mitbringen, da diese Firma gerne weiterdroht:-)
 
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Wo kein Vertrag besteht muss auch nicht geschreibselt werden. Es bringt nichts das Rad ständigt neu zu erfinden. Ist alles schon seit Monaten bekannt. Mal die anderen Beiträge lesen,bevor man blind drauflos schreibt
 
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Hat man jetzt etwas zu befürchten, da auf der Homepage jetzt deutlich steht das die Nutzung etwas kostet?
 
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Ausser Belästigung durch Mails und ggfls. Briefen von den Anbietern, deren Inkasso oder Anwälten ist nichts zu befürchten. Dieses nennen wir im Fachjargon "Inkassostalking". Nein, und nichts von, dem, was diese Gesellen androhen, führen sie durch. Es ist und bleibt Blabla...
Hier kann man die komplette Rechtslage in Ruhe durcharbeiten:
Infos und Grundsatzartikel
Danach gehts einem besser und man hat auch nicht mehr den Drang, unbedingt Briefe oder Mails an die Herrschaften zu schicken...

LG
wahlhesse
 
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"Hat man jetzt etwas zu befürchten, da auf der Homepage jetzt deutlich steht das die Nutzung etwas kostet"

Es ist völlig Wurscht was da jetzt steht. Entscheidend ist,was zum angeblichen Anmeldezeitpunkt da stand und auf welchen Weg man auf die Seite kam

Siehe hier
http://forum.computerbetrug.de/info...l/54469-hinweis-auf-kosten-ploetzlich-da.html

Eine Webseite kann man innerhalb von Sekunden ändern. Ist alles net Dein Problem

"jetzt deutlich"

Unter deutlich verstehe ich was anderes
 
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