Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Du kannst doch lesen, oder? Gehe einfach mal eine Seite in dem Thread zurück, dort hat einer folgendes gepostet:gibts da irgentwo tips?
...blaue Schrift anklicken! Es kann aber stark bezweifelt werden, dass das was du bekommen hast, ein gerichtlicher Mahnbescheid ist. Bislang mahnte der Anbieter selsbt einige Male und dann noch das von ihm beauftragte Inkassounternehmen. Danach war eigentlich immer Schluss, so dass es sich in keinem Fall gelohnt hatte, überhaupt auf die Schreiben zu reagieren.
Gib mal in der Forensuche ( Button Suchen) Proinkasso ein...hab heute auch einen netten Brief von Proinkasso bekommen. Kennt ihr diese Firma?
Das ist echt unverschämt.Liegt es in Ihrem Interesse zukünftig als zahlungsunfähig geführt zu werden, mit allen unangenehmen Folgen, die durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen entstünden?
Am geilsten ist der Spruch:
Liegt es in Ihrem Interesse zukünftig als zahlungsunfähig geführt zu werden, mit allen unangenehmen Folgen, die durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen entstünden?]
:-DProinkasso schrieb:Für den Fall der Nichtzahlung stehen unserer Mandantschaft folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch denGerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw., ggf, nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse.
Hier ist einiges durcheineinander geraten. Entweder hat der Berater sich nicht klar ausgedückt oder es ist nicht richtig angekommen.Ich habe soeben mit der Verbraucherzentrale in Stuttgart gesprochen, nicht Zahlen und auf den Mahnbescheid warten. Dann sofort Einspruch einlegen, durch Einschreiben mit Rückantwortschein! Die Unterlagen mindestens 4 Jahre aufheben. Oft kommen die Firmen nach 3 Jahren noch einmal auf einen zu, das sie davon ausgehen, das der "Kunde" keine Unterlagen mehr hat!
„Am besten man reagiert gar nicht darauf“, empfiehlt Verbraucherschützer Saller. „Wir haben auf unseren Internetseiten zwar vorgefertigte Musterantwortbriefe parat, mit denen man nochmal alles ausdrücklich widerrufen kann. Die Erfahrung zeigt aber: Auch wenn man nichts tut, ist von Seiten des Geldeintreibers nichts zu befürchten, da ist noch nie etwas nachgekommen.“
kleine Korrektur "kommen sollte". Bisher sind die nur wenig häufiger als Pinguine in der SaharaAlso schön alles ignorieren, und wenn es doch soweit kommen wird,