Schmidtleins und die Kripo Bamberg

AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

faz schrieb:
Das Hauptproblem dabei: „Der Anbieter muss beweisen, dass jemand auf seiner Seite war.“ L. kennt bisher keinen Anbieter solcher Seiten, der es auf einen Prozess hat ankommen lassen.
Stimmt nicht ganz. Zwei haben es probiert und sind voll auf dien Schnauze
geflogen. Hält vermutlich die "Kostenlosbranche" von weiteren Versuchen ab.
 
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Wir hoffen, dass wir auf Grund der Vorgeschichte zu den S.-Brüdern und der vorausgegangenen Abmahnung von w*w.hausaufgaben-heute.com in diesem Verfahren weniger Schwierigkeiten haben werden, dem Unternehmen seinen Vorsatz nachzuweisen, denn jedenfalls nach der Abmahnung von w*w.hausaufgaben-heute.com sind die Brüder bösgläubig gewesen.
http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet_2007.pdf (Seite 10).
 
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So oft wie die Schmidtleins schon abgemahnt wurden, wundert es mich sehr, dass ihre Firma überhaupt noch existiert.
 
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Das Gefährliche bei diesen Verträgen ist aber, dass man nicht nachvollziehen kann, ob der Nutzer, der sich anmeldet, auch derjenige ist, der später das Schreiben mit der Zahlungsaufforderung bekommt, so die Polizei Stadtsteinach.
Das ist so ziemlich das einzig Vernünftige in einem Bericht der Frankenpost.

Die Folgerungen, Ratschläge usw. sind grausam falsch und irreführend. Es ist erschreckend, was nach 2 Jahren Kostenfallen geglaubt und geschrieben wird von Leuten, die wenigstens recherchieren sollten, bevor sie Unsinn schreiben.

Nach meiner Kenntnis hatte bisher niemand, der unerwartet von einer Kostenfalle eine Rechnung erhielt, Probleme bekommen, wenn er sich an den Empfehlungen hier im Forum oder von den Verbraucherzentralen (die übereinstimmen) orientiert hat.

Wer selbst rumfrickelt, eigene Briefe schreibt, Behörden mit eigenen Erklärungen einschaltet usw., hat gute Chancen, sich selbst Probleme zu bereiten.
 
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„Es kann sein, dass sich dort beispielsweise ein Kind anmeldet, ohne sich Gedanken zu machen. Auch in diesem Fall ist der Vertrag rechtskräftig.“

Die hätten sich erst mal hier informieren sollen, anstatt so einen Unsinn zu schreiben.:-?
 
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http://www.vzs.de/UNIQ119574714604633/link367412A.html
Neuer Etappensieg beim Kampf gegen Abo-Fallen im Internet

Verbraucherzentrale Sachsen informiert über positiven Ausgang im Rechtsstreit gegen die Gebrüder Schmidtlein

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat vor dem Landgericht Darmstadt im Rechtsstreit gegen die Gebrüder S. aus Büttelborn, die Surfer auf ihren Internetseiten häufig in Abofallen gelockt haben, einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Gericht gab mit Urteil vom 22.11.2007 (n.rk.) der Verbraucherzentrale Sachsen recht und verurteilte die Gebrüder S., es künftig zu unterlassen, auf der Internetseite www.P2P-heute.com mit folgendem Text zu werben: "Ihre Testzeit verlängert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24.00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7,00 € incl. MWSt. monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer halbjährlichen Abrechnung im Voraus". Das Gericht rügte diesen Hinweis als unzulässig, weil der Nutzer hier nicht in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang darauf hingewiesen werde, wie er die Veränderung der Testzeit in ein kostenpflichtiges Abo hätte verhindern können.
 
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So oft wie die Schmidtleins schon abgemahnt wurden, wundert es mich sehr, dass ihre Firma überhaupt noch existiert.
Nun, bei Personengesellschaften (z.B. GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechts) kommt das vor, dass die so lange existieren wie die Personen.

Jedenfalls, so lange diese sich zusammen tun.
 
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Soweit bekannt, ist es in der Schweiz bisher noch nie zur Betreibung gekommen. Das Problem des Anbieters liegt darin, dass er die Forderungen schriftlich nicht belegen kann. Zudem droht hierzulande von Betriebenen ein Rechtsvorschlag, den der Anbieter nur mit einem Zivilprozess beseitigen könnte.
Von NZZ Online
 
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Ich habe aus Unwissenheit vor einem Jahr, weil mir "gedroht" wurde, den Beitrag bezahlt und wollte mir das Geld über einen Anwalt zurückholen. Nachdem ich im TV einen Beitrag zu den Brüdern sah, erschien es mir aussichtslos. Nun bekam ich die Folgerechnung, mit dem Hinweis auf Urteile. Es hieß darin, da ich durch die erste Zahlung den Vertrag anerkannt habe, müßte ich den Betrag entrichten. Ich bin nun einwenig ratlos, ob es wirklich andem ist. Kann mir jemand dazu einAussage machen?
 
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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen: Niemand sicher vor Abo-Fallen im Internet
Anja G., eine 12-jährige Schülerin aus Leipzig surft gern im Internet. Von der eigenen Lehrerin ermuntert, loggte sie sich bei w*w.P2P-heute.com ein. Schließlich hatte diese ihre Schüler darauf hingewiesen, dass man sich im Rahmen der auf der Startseite beworbenen kostenlosen Testzeit bis zu deren Ablauf nur einmal einloggen solle, um ein anschließendes kostenpflichtiges Abo zu vermeiden. Mit fatalem Ausgang, denn das Mädchen hatte, wie in den vergangenen Monaten unzählige User vor ihr auch, eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Abo für 2 Jahre erhalten.
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Der Rechtsstreit ist jetzt beim Oberlandesgericht Frankfurt ( AZ 6 U 2/08 ) anhängig. „Da dort erst Anfang 2009 verhandelt wird und somit bis zu einem rechtskräftigen Urteil noch viel Zeit ins Land gehen wird, können wir die Verbraucher nur aufrufen, beim Surfen im Internet immer dann, wenn mit Gratisangeboten, kostenlosen Testzeiten und ähnlichem geworben wird, große Vorsicht walten zu lassen“, empfiehlt D.
 
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