Schmidtleins und die Kripo Bamberg

sascha

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http://www.augsblog.de/2007/07/08/hans-mustermann-kripo-bamberg/

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/07/09/hans-mustermann-kripo-bamberg/

Auch in Zeiten des Dialer-Missbrauchs gab es Polizeidienststellen, die Anzeigeerstatter - aus welchen Gründen auch immer - abwimmelten. Glücklicherweise dachten nicht alle so - mit der Folge, dass so manchem Abzocker das Handwerk gelegt wurde (wenn auch leider längst nicht jedem).

Ob Bayerns Innenminister und designierter Ministerpräsident so glücklich ist mit dieser Einstellung "seiner" Bamberger Beamten?
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Mit nur mal "Gucken" oder eine kurzen Anmeldung kann bestimmt nicht allzuviel erreicht werden.

Manchmal passiert ja auch erst etwas im Verlauf einer gewissen Zeit.

Und mal ehrlich, wer nimmt es schon mit der "Polizei" auf.:-D

Der Absender war ja wohl offensichtlich.

Naja, Spielverderber, die Wirtschaft "der Umsatz" sollte schon so richtig brummen.:roll: :roll: :roll:


Gruß Heike
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Ich sehe das als erstklassige Hilfe für alle, die von einer ähnlichen Forderung ahnungslos überrascht werden.

Hier wurde amtlich festgestellt, dass eine nicht existente Person nur deshalb eine Rechnung bekam, weil ein Dritter deren Daten in ein HTML-Formular eingetippt hat.

Der behauptete Vertragsschluss hat zu keiner Zeit stattgefunden und kann ebenso wenig bewiesen werden. Bisher hatten Betroffene, die für sie unerklärliche Rechnungen erhielten, einen schweren Stand bei der Abwehr der Inkassodrückereien. Nun können sie auf ein amtlich festgestelltes Parallelbeispiel verweisen.

Das sollte doch helfen.

Zugleich bestätigt der Anwalt, dass er gesicherte Erkenntnisse hat, dass Rechnungen ebenso gut unberechtigt (jedenfalls für die angeschriebene Person) sein können. Das ist für Anwälte nicht so ganz unkritisch, gegebenenfalls unberechtigte Forderungen einzutreiben.

Ganz verwirrend wird die Lage, wenn zum Vertragsschluss ein frei zugänglicher Familien-PC benutzt wird.
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Aus der Warte betrachtet hat die Kripo Bamberg tatsächlich den unfreiwilligen "Nutzern"
eine ( vermutlich so nicht beabsichtigte ) Hilfestellung in der Argumentation zur Abwehr
unberechtigter Forderungen geleistet.

Dem unbekannten Beamten gebührt ein besonderes Lob.
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Da sollte nun noch das Aktenzeichen veröffentlicht werden, damit der Vorgang schneller zugeordnet werden kann.
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Erstaunlich, dass Anwalt O. T. das Schreiben der Bamberger Kripo auf seiner Seite unter der Überschrift "Rechtsprechung :eek: zum Thema Internetabos (Schmidtlein GbR)" aufführt (ebenso wie das Schreiben einer Rechtsschutzversicherung). Ich dachte zum Rechtsprechen wäre die Exekutive nicht berufen?
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Ich dachte zum Rechtsprechen wäre die Exekutive nicht berufen?
Paßt zu der oft und reichlich geübten Vorgehensweise, in den Mahnschreiben
Straf- und Zivilrecht in einen Topf zu werfen und zu einem für juristisch
unbewanderte Mitbürger ungenießbaren Brei zu verrühren.
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Das ist eine übliche Vorgehensweise, um schwankende Zahlungsunwillige in Richtung Zahlung zu schubsen. Die Website versucht den Eindruck zu vermitteln, dass Gegner der S. keine Chance haben und zahlen müssen. Dass Herr T. Zivilrecht und Strafrecht durcheinander wirbelt, erkennen sowieso nur Personen, die juristische Grundkenntnisse haben. Ob aber ein solches Verhalten für einen Anwalt standesgemäß ist, mag ich nicht zu beurteilen.
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

hab es mal an diesen Thread gehängt unter dem Motto "The lighter side of S & T "
;)
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

mainpost.de schrieb:
So einfach werde die Sache wohl nicht zu regeln sein, meint die
Kripo. "Die Eltern werden sich mit dem Anwalt einigen müssen", meint ein mit
den Praktiken der Schmidtlein GbR und von Anwalt Tank vertrauter Beamter.
Seit wann betätigt sich die Kripo als Rechtsberater in Zivilrecht? Wie heißt das Sprichwort:
"Schuster bleib deinen Leisten". Bei soviel angemaßter "Fachkenntnis" kann einem
angst und bange für den Bürger werden.
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Eines der Hauptprobleme dürfte wohl sein, dass die Bürger voller Erwartung zur Wache schlendern, in der Hoffnung, dass sie dort hinreichende Informationen bekommen. Dein Freund und Helfer versucht seiner Rolle gerecht zu werden und das (für ihn) Beste aus der Situation zu machen. Das passiert tagtäglich, immer und immer wieder, in allen Lebenslagen. Die sture, kommentarlose Anzeigenaufnahme will keiner, weder der Dienstherr noch der Bürger.
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Dein Freund und Helfer versucht seiner Rolle
gerecht zu werden und das (für ihn) Beste aus der Situation zu machen. .
Aber nicht, indem er sich als Rechtskundiger in zivilrechtlichen Fragen betätigt.
Damit überschreitet er eindeutig seine Zuständigkeit und Kompetenz. Dass
solche Auskunfte erteilt werden, habe ich selber schon erlebt. Inoffiziell unter vier Augen
ist das schon schlimm genug. Wenn das aber in der Presse landet, wird es peinlich.
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Dein Freund und Helfer versucht seiner Rolle gerecht zu werden und das (für ihn) Beste aus der Situation zu machen.
Genau das ist inakzeptabel.

Das für den Beamten Beste spielt keine Rolle. Der Beamte ist dem Bürger und dem Rechtsstaat verpflichtet. Er hat jedenfalls nicht die Aufgabe, Wasser auf die Mühlen von Neppern, Schleppern und Bauernfängern zu leiten.

Ich sehe keine Notwendigkeit, dass Kripobeamte sich zu Fragen äußern, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen. Er kann sich neutral zum grundsätzlichen Ablauf bei strittigen Forderungen äußern. Dazu gehören aber auch die Nachweispflichten für den, der die Forderung erhebt, wie ein Mahnverfahren läuft und wie ein Bürger von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch macht, usw.. Eine Beurteilung, ob behauptete Verträge rechtlich "sicher" sind, steht dem Kripobeamten jedenfalls nicht zu.
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Damit überschreitet er eindeutig seine Zuständigkeit und Kompetenz.


...der Bürger fordert nunmal die Zuständigkeit ein - er weiß nicht, dass dem nicht so ist und der Beamte zumeist auch nicht. Darüber hinaus ist Zivilrecht ein Teil der Ausbildung eines Polizeibeamten und wenn er gutgläubig das versucht umzusetzen, was er gelernt und an Erfahrung hat, dann ist dagegen auch nichts einzuwenden - nicht mal das RBerG hat was dagegen. Die Erwartungshaltung an Amtsträger ist in der breiten Bevölkerung so hoch, dass der gesprächsführende Beamte, der ohnehin i. d. R. auf sich, seine Erfahrung und sein Wissen allein gestellt ist, in manchen Sachen in seiner Unerfahrenheit sich selbst übertölpelt, nur der Harmonie seines Berufsstandes und sich selbst, seinem Brötchengeber und dem Ratsuchenden gegenüber. Dabei steht zu beachten, dass eine Strafanzeige vieler "Ratsuchenden" gegen irgendwen, wegen irgendwas, nur dazu dient, zuerfahren, wie am besten der strittigen Situation entgegnet werden kann. Die meisten wollen gar keine Anzeige sondern nur einen guten Rat von jemandem, von dem sie erwarten, dass er Bescheid weiß.

Zugegeben, wer weiß denn schon, dass nach einer umstrittenen Anmeldung bei einem Büttelborner Projekt (vergleichsweise auch bei allen anderern Mitbewerbern) eine Rechnung per eMail kommt, dann eine oder eine zweite Mahnung per eMail und letztlich nur zwei Bettelbriefe aus Osnabrück mit wilden Unterstellungen und rechtlich dümmlichen Hinweisen und sonst nichts? Im Grunde genommen kann sich doch jeder dort anmelden und sich ab dem Zeitpunkt tot stellen, ohne dass das (außer dem Schriftverkehr) irgendwelche Konsequenzen hat. Der Anbieter ist ziemlich feige, was die Durchsetzung seiner vermeintlichen Forderungen betrifft aber er ist schlauer als der VitaActive-Mann, der sich seine Klatsche vor dem AG München abgeholt hat.

Diese etwas klareren Worte sind keine Spekulation und bedürfen nicht der Edition. Wenn mich dann morgen ein Münchener Anwalt zum Tiefgrund meiner Meinung befragen sollte, dann wäre ich sehr erbaut darüber, eine neue Qualität des Forderungsmanagements einleuten zu können.
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Die meisten wollen gar keine Anzeige sondern nur einen guten Rat von jemandem, von dem sie erwarten, dass er Bescheid weiß.
Genau das, einen guten Rat.

Der Beamte ist keine Partei und muss schon lange nicht das Geschäft einer Partei betreiben.

Es gibt objektive Informationen zu strittigen Forderungen sowie der Abwicklung eines möglichen Mahnverfahrens. Punkt.

Kripobeamte sind keine Schnellrichter kraft eigener Willkür.
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

M. R und L. U. schrieb:
Artikel zu Internet-Abzocke in der Mainpost:
So einfach werde die Sache wohl nicht zu regeln sein, meint die Kripo. "Die Eltern werden sich mit dem Anwalt einigen müssen", meint ein mit den Praktiken der Schmidtlein GbR und von Anwalt Tank vertrauter Beamter.
Wirklich sehr unbehauen, sowas zu veröffentlichen. Auch Journalisten sollten daran denken, was sie mit solchen Texten anrichten. Die haben mit den Verbraucherschützern gesprochen und sollten es auch besser wissen! Die letzten Worte können nur bedeuten, dass sie nicht zugehört haben.
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Sicherlich richtig, dass auch Journalisten mit falschen Botschaften viel Verwirrung stiften können. Es ging aber konkret um das inakzeptable Verhalten von Beamten.

Die sachkundige Beurteilung von Vertragsverhältnisse liegt im Streitfall bei den Gerichten. Polizeibeamte haben andere Aufgaben und sollten einfach bei dem bleiben, wofür sie ausgebildet und zuständig sind.

Beim Verkehrsunfall nimmt die Polizei die feststellbaren Fakten auf. Fragen von Schuld oder Unschuld sind Sache der betroffenen Parteien und/oder der Gerichte.

Das ist bei behaupteten Vertragsschlüssen im Internet nicht anders, nur hier kann jeder, der in der Amtsstube eine Schreibmaschine bedienen kann, gleich die Rechtsfrage entscheiden und dem Bürger sein persönliches Endurteil mitgeben?
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Das ist bei behaupteten Vertragsschlüssen im Internet nicht anders, nur hier kann jeder, der in der Amtsstube eine Schreibmaschine bedienen kann, gleich die Rechtsfrage entscheiden und dem Bürger sein persönliches Endurteil mitgeben?
Im Einzelfall dem Bürger mitgeben, das gehört schon dazu: Strafbar - ja oder nein? Anzeige aufnehmen - ja oder nein?

Aber hier waren es für die Öffentlichkeit bestimmte Auskünfte an die Presse. Damit sowas nicht passiert, ist doch üblicherweise vorgesorgt: Presseauskünfte durch die Pressestelle. Und die macht sich kundig, dauert halt. Aber dann stammt die (sachlich und rechtlich korrekte) Auskunft nicht mehr von einem "mit den Praktiken der ..." vertrauten Beamten, klingt nicht mehr so authentisch.

Vertrackte Situation!
 
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