Antiscammer
Sehr aktiv
Maßgeblich ist nur, dass Du Dich an keine Anmeldung erinnern kannst. Das Gegenteil müsste der "Dienstleister" Dir beweisen. Das ist aber nach so einer langen Zeit absolut chancenlos.
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Quelle: Handelsregister.deAmtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 59892
Bekannt gemacht am: 18.10.2011 12:00 Uhr
Veränderungen
12.10.2011
wecollect GmbH, Düsseldorf, Berliner Allee 15, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: National Inkasso GmbH.
also warte ich ab was jetzt passiert.
Das steht dir natürlich frei! Aber Saferpayment ist ein Abrechnungssystem aus dem Ausland für einen anonymen, ausländischen Anbieter. Die deutsche Polizei kann da nichts für die Anzeigenerstatter tun, da sie nur für innerdeutsche Angebote zuständig ist. In deinem Fall geht es um eine Forderung, deren Ursache nicht geklärt ist. Die Klärung, ob nun die Forderung zu Recht besteht oder nicht, ist erst einmal nicht die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden sondern die eines zivilen Gerichtes. Wenn du aber keines anrufst, werden das weder das Inkassounternehmen noch dieser dubiose Anbieter oder der Zahlungssystembetreiber machen. Im Ergebnis wird die Angelegenheit sich dann von selbst erübrigen, also kann man dem auch schon vorgreifen:bin am überlegen ob ich zur polizei gehen soll und anzeige erstatten soll.
Einziges Problem, wer grillt im Januar schon?Du kannst das Mahnpapier zum Grill anzünden verwenden.
Entweder gar nichts oder Klage. Ersteres ist wahrscheinlicherMal gespannt was jetzt passiert.
Hätten können schon, wollen müssen aber nix! Und, hattest du dich nun überhaupt angemeldet?Wenn des Rechtens wäre, hätten sie das konnt doch schon über nen Richter einklagen können oder'?
Du hast nun schon so viele Hinweise hier erhalten, mehr sprengt den Rahmen!Leute ich weiß echt nicht mehr ob oder ob nicht, iss schon zu lange her...
Nichts wird passieren, außer albernen Mahnbriefen. Na und? Papier ist geduldig. Solange nichts vom Gericht kommt (und das ist in diesen Fällen bisher nie passiert...) kann es Dir wurst sein. Selbst wenn was vom Gericht käme, könnte man sich immer noch wehren.
Man hat auch keinen Nachteil, wenn man sich an die Gegenseite nicht äußert. Das muss man bei einer unberechtigten Forderung nicht tun.
Einfach so werde ich nicht zahlen.