Fakt ist und bleibt: Du hast Dich da nicht angemeldet, also hast Du mit dem Forderungssteller nichts zu tun, keinen Vertrag. Der hat Dich genausoviel zu interessieren wie der Bauer Xin Tsang Yu, dem grade sein Reissack umgefallen ist.
Außerdem ist die Forderung sowieso verjährt, selbst wenn der Anspruch jemals bestanden hätte (was hier noch nicht einmal der Fall ist).
Es gibt keinen Grund zur Panik, und auch keinen Grund, auf diese alberne Forderung überhaupt reagieren zu müssen.
- Hat man sich nicht angemeldet, besteht kein Vertrag.
- Wenn es keinen wirksamen Vertrag gibt, dann gibt es auch keine irgendwie geartete Grundlage für eine Zahlungsforderung. Auch keinen sonst irgendwie gearteten Rechtsanspruch, auch keine Erklärungspflicht, auch keine "negative Beweispflicht".
- In der "Beweispflicht" wäre vielmehr der Forderungssteller. Der müsste aktiv nachweisen, dass eine Anmeldung erfolgt ist. Unmöglich, wenn tatsächlich nie erfolgt.
- Sollte ein Fremder unter Namensmissbrauch sich auf der betr. Internetseite angemeldet haben, dann obliegt es allein dem "Unternehmen", den "Schuldigen" auszumachen und zu belangen. Derjenige, der daraufhin mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert wird, hat gegenüber dem Klabauterunternehmen keinerlei Rechtspflichten und muss auch nicht Anzeige gegen Unbekannt erstatten oder ähnlichen Mumpitz tun.
- Es ist dabei völlig unerheblich, ob der Mainzelmann, irgendein Mister X, der "Unternehmer" selbst oder sonstwer einen dort angemeldet hat. Wenn das Klabauterunternehmen nicht durch technisch mögliche Maßnahmen sicherstellt, dass sich nicht ein Fremder unter Namensmissbrauch anmelden kann, dann hat es die daraus angeblich oder tatsächlich entstehenden wirtschaftlichen Verluste selbst zu vertreten.
- Es gibt auch keine Rechtspflicht, dass man sich in dieser Sache überhaupt an die Gegenpartei äußern müsste - außer beim allerextremst seltenen Mahnbescheid. Sollte wider Erwarten so ein gelber Brief vom Amtsgericht kommen, dann widerspricht man binnen 14 Tagen auf dem beigefügten Formular und schickt das ans Gericht zurück - und basta aus. Danach kann kein Gerichtsvollzieher kommen.
Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren? - Nöö. Muss man nicht.
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.
Wer den Ball flachhält, der kann sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird ("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung...Prozess...Schufa..." etc.) wird nicht wahrgemacht. - Es gäbe ja auch gar keine Rechtsgrundlage dafür.
Zum Umgang mit unberechtigten Forderungen:
http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/39767-libereco-rechnung-5.html#post272948
http://www.antispam.de/wiki/Unrechtmäßige_Forderungen
Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
http://forum.computerbetrug.de/redi...im-internet/inkassofirmen-und-ihre-drohungen/
Inkassobüros oder Rechtsanwälte haben in Deutschland keine Sonderrechte. Es handelt sich um ganz normale "Dienstleister", die im Auftrag ihrer "Mandanten" schriftlich eine "Rechtsmeinung" gegenüber Dir vorbringen dürfen. Diese "Rechtsmeinung" besagt, dass die ehrenwerte Mandantschaft angeblich von Dir Geld zu bekommen habe.
Ob nun diese Rechtsmeinung stimmt, das entscheidet nicht das Inkassobüro, auch nicht der Rechtsanwalt, sondern das kann nur von einem Gericht entschieden werden. Solange sie nur mit albernen Briefen mahnen, kann es Dir wurst sein. Papier ist sehr geduldig.
Wenn Du nicht reagierst, dann kann das Inkassobüro entweder endlos weiter schriftlich mahnen (das ist nach deutschem Recht leider möglich), oder es kann den Fall an den Mandanten zurückverweisen. Das "Unternehmen" bzw. dessen Rechtsanwalt müsste Dich dann verklagen. In diesen Saferpayment-Fällen haben wir davon aber noch nie gehört, außerdem wäre das absolut chancenlos für die Abzocker. Die verlieren und haben alle Kosten zu tragen, auch Deine Anwaltskosten. Daher lassen die das bleiben.
Prozesse von Abzockern gegen Opfer sind daher auch so selten wie Kokospalmen auf Island.