Reingefallen auf nachbarschaft24.com - nachbarschaft24.net - meinnachbar.net

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Stelle hier mal was rein als ich Post von Nachbarschaft bekommen habe. Evtl nutzt es ja wem.
Alt und bekannt.

ist denn nun aus "netsolution FZE" auf einmal "myneighbour FZE" geworden?
Nein. Aus der "myneighbour FZE" ist die "netsolution FZE" geworden. Es wurde nur der Name geändert und später dann der Briefkastenort.

Siehe doch von wann die obige Mail ist.
 
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Ja, die Mail ist vom Okt. ´07 und da habe ich die hier als "Netsolution FZE"..

PS: Warum löscht ihr denn den VORNAMEN "[...]" aus meinem Posting?

[Namen entfernt. Bei vorsätzlichem Verstoß gegen die NUBs steht die Sperrung an. (bh)]
 
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Ich wollte mich mal erkundigen, ob es strafrechtliche Konsequenzen haben könnte, wenn ich denen folgende Email schicke :-D


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich muss mich bei Ihnen bedanken. Bedanken? Ja, sie haben richtig gelesen. Bedanken! Warum will er sich bei uns bedanken fragen sie sich? Schließlich wollen wir ihm das Geld aus der Tasche ziehen. Diese Frage ist durchaus berechtigt.
Als ich heute Morgen aufgestanden bin habe ich mich an den PC gesetzt, mein Email-Postfach geöffnet und ihre Mahnung erhalten. Ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie sehr mir der Bauch geschmerzt hat vor Lachen. Als ich mich einigermaßen beruhigt hatte habe ich meinen Anwalt angerufen…und wissen sie was? Selbst dieser ansonsten so ernste und mürrische Mann konnte sich ein Kichern nicht verkneifen.
Sollte es wirklich zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wäre es mir hinterher eine Ehre Sie auf einen Kaffee einladen zu dürfen, denn unter uns, wenn sie schon die hohen Kosten für eine verlorene Gerichtsverhandlung begleichen müssen, möchte ich auch nicht zu geizig sein.

Mit freundlichen Grüßen
 
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Die Antwort wirst du nicht bekommen hier, ob es strafrechtliche Konsequenzen hat, da dies wohl unter Rechtsberatung fallen dürfte.
Wobei: ob es als Rechtsberatung gilt, daß man dir schreibt, daß es den Automaten nicht interessiert, welcher Inhalt in dieser Email von dir ist???

Wenn du aber auf sinnlose Konversation stehst: schick es ab:)
 
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Nun das würde dem ganzen dann seinen Spaß nehmen, wenn die Nachricht an einen Automaten geht. Und ich war doch so neugierig, ob sie meine Einladung zum Kaffee annehmen würden :roll:
 
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Naja- das mit dem Automaten steht ja auch nur gaaaanz wenig hier im Thread- insofern kann man sowas ja auch übersehen.

Naja- probier es halt aus, ob du der erste bist, der eine persönliche Antwort bekommt von jemandem, der sich von den Emails beeindrucken lässt.
 
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ein user hat unter _nicht reingefallen_ seinen widerruf an [email protected] gesandt, die mail ist nicht zurückgekommen, habe gleiches eben auch gemacht - scheint angekommen zu sein, hoffe jetzt auf bestätigung.
Hallo Angelika,
ich habe nach der zweiwöchigen Wiederrufsfrist auch eine Rechnung über 54 Euro bekommen.Natürlich habe beim ersten Kontakt Den AGB´s zugestimmt.....ich Dummer.
Nun habe ich an die von Dir genannte Adresse meine Zahlungsweigerung gesendet und bekam Antwort. Die berufen sich auf die akzeptierte ABG und wollen ihr Geld.
Kannst Du (oder auch andere gerne!!) in wie weit die Zustimmung zur AGB verbindlich ist?
Danke schon mal im voraus.
Matterl
PS. Habe natürlich schon rumgestöbert um niemanden unnötig zu nerven...aber ich finde das Richtige nicht.
 
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Kannst Du (oder auch andere gerne!!) in wie weit die Zustimmung zur AGB verbindlich ist?
[...]
PS. Habe natürlich schon rumgestöbert um niemanden unnötig zu nerven...aber ich finde das Richtige nicht.

Im ersten Satz fehlt aber etwas, was ihn.

Der zweite ist gelogen :) Im ersten Posting des Threads sind bereits alle relevanten links gegeben. Wenn es nicht lesbar sein sollte:
Siehe Posting vom Katzenjens
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=220994#post220994
 
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Hat jemand einen Screenshot vom November 2007 von der Anmeldeseite von [noparse]www.nachbarschaft24.net[/noparse] -der belegt, dass kein Hinweis auf die Kosten zu sehen ist?


Gerne direkte Meldung an meine Email Adresse ****@****
 
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paßt auch hier, da Doppelposting
...
Zweitens sollte es für Dich total uninteressant sein, was bei Deiner Anmeldung auf dem Bildschirm stand, da im Falle des Falles der Anbieter beweisen müsste, was dort stand und nicht Du! Und der "Fall des Falles" (Gerichtsverfahren seitens eines Nutzlosanbieters) ist bisher nicht eingetreten.

Also sollten die allgemeinen Hinweise hier reichen. Lesefaule klicken hier.
 
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Und der "Fall des Falles" (Gerichtsverfahren seitens eines Nutzlosanbieters) ist bisher nicht eingetreten.
Ein einziges Mal in zwei Jahren bei hundertausenden von Forderungen,
mit einer saftigen Ohrfeige für den Nutzlosseitenanbieter. Seitdem hat es keiner mehr gewagt.
 
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Jaja,die Dummen sterben nicht aus!!!
Auch ich bekam in der letzten Woche,eine Rechnung diese Unternehmens.
Die üblichen 54,00 Euro halt.
Habe mich darauf nicht gerührt,nachdem mich meine Freundin auf dieses Forum hinwies--wo vor dieser Firma gewahnt wird.
Gestern am 10.02.2008 gegen 23.36 nun,bekam ich erneut eine Mail "Zahlungserinnerung mit Androhung gerichtlicher Schritte" .
Diese Zahlungserinnerung beläuft sich schon auf 59,00 Euro.
Habe versucht dieser Rechnung zu widersrechen oder mich irgendwo bei diesem Unternehmen abzumelden,aber ausser auf die Seite für den Zahlungsverkehr gibt es kein weiteres Vordringen.
Überlege meinen Anwalt in dieser Sache einzuschalten oder auch Strafanzeige zu stellen.
Reicht das aus oder habt Ihr noch andere Vorschläge für mich!?

P.S. Könnt mich für soviel Blödheit in den Ar... beissen
 
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eine Mail "Zahlungserinnerung mit Androhung gerichtlicher Schritte" .
Das ist so abgegrabbelt, dass es nicht mal mehr ein müdes Lächeln erzeugt
Überlege meinen Anwalt in dieser Sache einzuschalten oder auch Strafanzeige zu stellen.
Reicht das aus oder habt Ihr noch andere Vorschläge für mich!?
Strafanzeige gegen wen? Beduinen im Wüstenbriefkasten? Im Ernst:

1) Das lesen:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=49511

2) Das schauen:
http://de.youtube.com/view_play_list?p=879C6ACF7AFB6090

3) Thread lesen ( nicht alles, es sind über 2400 Postings, die alle
haargenau dasselbe Problem behandeln)
 
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Gut--Strafanzeige hin oder her !
Aber glaubst du die Adresse in der Schweiz ist auchnur eine Briefkastenfirma?
Denn hier gibt es eine konkrete Adresse mit Strassennamen,sowie Hausnummer!?
Oder bist Du der Meinung es reichte zum Anwalt zugehen,denn irgendwie muss ich mich ja nun absichern.
Oder bist Du nicht der Meinung?
 
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Denn hier gibt es eine konkrete Adresse mit Strassennamen,sowie Hausnummer!?
Wenn du es schaffst in der Schweiz eine Strafanzeige durchzukriegen ( abgesehen von der Nullerfolgschance) schlagen wir dich für das Bundesverdienstkreuz vor

,denn irgendwie muss ich mich ja nun absichern.
wozu? Die wollen was von dir und ich sehe umgekehrt eben auch für die schweizerischen Wüstenbeduinen keine Möglichkeit ihre Forderungen gerichtlich auch nur zu stellen. So what?

Aber wenn dir die Auskunft hier nicht reicht:
Allerdings dabei beachten: Auf konkrete Einzelfallfragen zum rechtlichen Vorgehen darf und wird
hier keine Antwort gegeben werden (Rechtsberatungsgesetz).
Wenn die Lektüre der hier
allgemein gehaltenen Überlegungen , bzw. die Überlegungen zu angeblich abgeschlossenen Internet-Verträgen nicht ausreicht, wird geraten, konkrete rechtliche Hilfe bei zugelassenen Beratungsstellen zu suchen, z.B. bei Anwälten oder Verbraucherzentralen.
 
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Nun gut,scheinst ja schon Einiges an Erfahrung in solchen Dingen zuhaben.
Also meinst,ich soll die Dinge einfach laufen lassen!?
 
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Also meinst,ich soll die Dinge einfach laufen lassen!?
Es sollte klar geworden sein, dass individuelle Ratschläge unter das Verbot der Rechtsberatung fallen.
(Ein Relikt aus der Nazizeit, singulär auf dieser Erde, das bis heute nicht beseitigt wurde)
Wem die allgemeinen Ratschläge hier nicht ausreichen, möge zur einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt gehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dort dieselben Ratschläge gegeben werden, wie in den von Captain Picard geposteten Links, ist außerordentlich hoch...
 
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hi

ich habe heute nach meinem Wiederuf , der natürlich viel zu spät (freitag08.02 ) war , da ich von kosten bzw der seite eigentlich nichts weis konnte ich ja auch den wiederuf nicht früher schreiben, hatte keinerlei dienstleistung von denen , dies hier bekommen :

wenn ich alles richtig verstanden habe muss ich da nicht reagieren oder ?

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir haben eine Anmeldung vom 08.12.2007 vorliegen. Sie hätten innerhalb der
ersten 14 Tage widerrufen können. Der Tag der Anmeldung ist der ERSTE Tag der
Widerrufsfrist. Da Ihr Widerruf nach der Widerrufsfrist eingegangen ist, so
sind Sie einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen.

Noch vor der Anmeldung ist auf der Webseite eindeutig der Hinweis ersichtlich,
dass nach dem 14-tägigen, kostenlosen Testzugang oder vorzeitig von Ihnen
angeforderter Dienstleistung, der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande
kommt, sofern Sie nicht rechtzeitig einen Widerruf an uns senden.
Da Sie uns keinen fristgerechten Widerruf zugesandt haben, wurde der Vertrag
wie vereinbart abgeschlossen.
Zudem haben Sie die AGB unseres Service gelesen sowie akzeptiert und waren
darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Gebühr in Höhe von 9,00 € monatlich,
halbjährlich im Voraus zu leisten ist.

Wir bitten Sie die offene Forderung zu begleichen, damit keine weiteren
unnötigen Kosten für Sie entstehen.


Laut Fernabsatzgesetz geht man einen Vertrag ein, sobald man seine Daten auf
einer Website angibt, die AGB bestätigt und diese dann an die entsprechende
Firma absendet. Eine Unterschrift ist somit nicht nötig.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Supportteam

Beauftragtes Servicecenter Europe:
Servicecenter/netsolution
Via Vorame 98
6612 Ascona
Switzerland

netsolution FZE
Sheikh Zayed Road
P.O. Box: 124166, Dubai
United Arab Emirates

Telefax: +423 662 901 808
 
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